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   BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 694/16   

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https://dejure.org/2017,38269
BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 694/16 (https://dejure.org/2017,38269)
BAG, Entscheidung vom 11.10.2017 - 5 AZR 694/16 (https://dejure.org/2017,38269)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - 5 AZR 694/16 (https://dejure.org/2017,38269)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Annahmeverzug - Hemmung der Verjährung - Einleitung des Mahnverfahrens gegenüber einem Gericht des falschen Rechtswegs - Aussetzung eines Kündigungsrechtsstreits

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 204 Abs 1 Nr 3 Alt 1 BGB, § 615 S 1 BGB, § 199 Abs 1 Nr 1 BGB, § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 195 BGB
    Annahmeverzug - Hemmung der Verjährung - Einleitung des Mahnverfahrens gegenüber einem Gericht des falschen Rechtswegs - Aussetzung eines Kündigungsrechtsstreits

  • IWW

    § 214 Abs. 1 BGB, § ... 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 615 Satz 1 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 BGB, § 167 ZPO, § 204 BGB, § 691 Abs. 2 ZPO, § 559 Abs. 2 ZPO, §§ 17, 17a GVG, § 281 ZPO, § 242 BGB, § 148 ZPO, § 9 Abs. 3 MuSchG

  • Wolters Kluwer

    Hemmung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheides; Abgrenzung zwischen rechtzeitiger und verzögerter Zustellung eines Mahnbescheides; Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim unzuständigen Gericht; Vorgreiflichkeit der Entscheidung über die Wirksamkeit ...

  • bag-urteil.com

    Annahmeverzug - Hemmung der Verjährung - Einleitung des Mahnverfahrens gegenüber einem Gericht des falschen Rechtswegs - Aussetzung eines Kündigungsrechtsstreits

  • Betriebs-Berater

    Aussetzung eines Kündigungsrechtstreits aufgrund eines unzutreffenden Rechtswegs im Mahnverfahren

  • rewis.io

    Annahmeverzug - Hemmung der Verjährung - Einleitung des Mahnverfahrens gegenüber einem Gericht des falschen Rechtswegs - Aussetzung eines Kündigungsrechtsstreits

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessrecht - Annahmeverzug; Hemmung der Verjährung; Einleitung des Mahnverfahrens gegenüber einem Gericht des falschen Rechtswegs; Aussetzung eines Kündigungsrechtsstreits

  • rechtsportal.de

    Hemmung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheides

  • datenbank.nwb.de

    Annahmeverzug - Hemmung der Verjährung - Einleitung des Mahnverfahrens gegenüber einem Gericht des falschen Rechtswegs - Aussetzung eines Kündigungsrechtsstreits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Mahnbescheidsantrag im falschen Rechtsweg - und die Verjährungshemmung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutzklage - und die Klage wegen Annahmeverzugslohn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugslohn - und seine Verjährung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1038
  • NZA 2018, 390
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.07.2015 - III ZR 238/14

    Hemmung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids: Hemmungswirkung

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 694/16
    Der Lauf der Verjährungsfrist wird auch dann gehemmt, wenn der dem zugestellten Mahnbescheid zugrunde liegende Mahnantrag an Mängeln leidet oder sogar unzulässig ist (BGH 16. Juli 2015 - III ZR 238/14 - Rn. 17) .
  • BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 509/13

    Annahmeverzug - Kündigungsschutzklage - Verjährung

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 694/16
    Eine Hemmung der Verjährung ist nicht schon nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB durch die erhobene Kündigungsschutzklage eingetreten, denn diese umfasst nach ihrem Streitgegenstand nicht die Zahlungsansprüche des Arbeitnehmers (BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 509/13 - Rn. 17, BAGE 152, 75) .
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 694/16
    Die Fälligkeit der Annahmeverzugsvergütung bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung bei tatsächlicher Beschäftigung in den einzelnen Abrechnungsperioden fällig geworden wäre (BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 33, BAGE 149, 169; 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 31, BAGE 141, 340) .
  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 869/13

    Inkongruente Deckung - Zahlung über Konto der Ehefrau

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 694/16
    Andernfalls stünde derjenige Antragsteller, der Antragsmängel behebt, schlechter als der Antragsteller, der stattdessen zum Klageverfahren übergeht (BAG 13. November 2014 - 6 AZR 869/13 - Rn. 46, BAGE 150, 22) .
  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 148/10

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Frist für Einwendungen des Mieters im

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 694/16
    Die Monatsfrist beginnt mit Zugang der gerichtlichen Beanstandung beim Antragsteller (vgl. BGH 12. Januar 2011 - VIII ZR 148/10 - Rn. 19) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 694/16
    Die Fälligkeit der Annahmeverzugsvergütung bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung bei tatsächlicher Beschäftigung in den einzelnen Abrechnungsperioden fällig geworden wäre (BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 33, BAGE 149, 169; 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 31, BAGE 141, 340) .
  • BGH, 28.09.2004 - IX ZR 155/03

    Hemmung der Verjährung des Anfechtungsanspruchs durch Antrag des

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 694/16
    Die Schuldner sind nach dem Gesetz nicht schlechthin davor geschützt, dass die Verjährung durch Anträge gehemmt wird, von denen sie zunächst nichts erfahren (vgl. BGH 28. September 2004 - IX ZR 155/03 - zu II 2 c der Gründe, BGHZ 160, 259) .
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 245/02

    Mutterschutz - Kündigung nach Zulässigkeitserklärung nach § 9 Abs. 3 MuSchG

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 694/16
    Wegen der Vorgreiflichkeit der außerordentlichen Kündigung bzw. der hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Kündigungen vom 11. Februar 2011 und vom 28. Juni 2011 hätte das Berufungsgericht entweder - wegen der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses - den Rechtsstreit wegen Annahmeverzugs nach § 148 ZPO aussetzen oder als Vorfrage für die geltend gemachten Zahlungsansprüche eine Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigungen vom 11. Februar 2011 treffen müssen (bei Zulässigkeitserklärung der zuständigen Behörde zur Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin nach § 9 Abs. 3 MuSchG: BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 245/02 - zu B II der Gründe, BAGE 106, 293) .
  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 106/05

    Haftung bei Verschweigen der Insolvenzreife

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 694/16
    Eine Klageabweisung als derzeit unbegründet durfte es in keinem Fall aussprechen (BAG 15. Dezember 2005 - 8 AZR 106/05 - Rn. 15) .
  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 237/03

    Begriff der Zustellung eines Mahnbescheides "demnächst"

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 694/16
    Vor dem Hintergrund der in § 691 Abs. 2 ZPO enthaltenen Frist ist regelmäßig davon auszugehen, dass eine Zustellung nur dann nicht mehr als "demnächst" iSd. § 167 ZPO anzusehen ist, wenn ein nachlässiges Verhalten der Partei zu einer Verzögerung der Zustellung des Mahnbescheids von mehr als einem Monat führt (BGH 27. April 2006 - I ZR 237/03 - Rn. 17) .
  • LAG Hessen, 23.08.2016 - 8 Sa 480/16

    § 691 Abs. 2 ZPO ist analog auf die Fälle anzuwenden, in denen das Amtsgericht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2023 - 5 Sa 67/23

    Annahmeverzug - Verjährung - Schadensersatz

    Wie das Arbeitsgericht zutreffend angenommen hat, bestimmt sich die Fälligkeit der Annahmeverzugsvergütung nach dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung bei tatsächlicher Beschäftigung in den einzelnen Abrechnungsperioden fällig geworden wäre (vgl. BAG 11.10.2017 - 5 AZR 694/16 - Rn. 15 mwN; 24.06.2015 - 5 AZR 509/13 - Rn. 12 mwN).
  • LAG Köln, 27.03.2020 - 4 Ta 31/20

    Aussetzung; Klage auf Annahmeverzug; Berufungsverfahren im

    (3) Dem kann die Beklagte auch nicht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 11. Oktober 2017 - 5 AZR 694/16) entgegenhalten, wonach bei Vorgreiflichkeit der außerordentlichen bzw. hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Kündigung das Gericht entweder - wegen der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses - den Rechtsstreit wegen Annahmeverzugs nach § 148 ZPO aussetzen oder als Vorfrage für die geltend gemachten Zahlungsansprüche - erneut - eine Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigungen treffen müssen (BAG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 5 AZR 694/16, Rn. 27, juris; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Oktober 2018 - 1 Sa 66718, Rn. 17, juris).
  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 424/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Installation von

    c) Es kann dahinstehen, ob die Verjährung der Beitragsansprüche nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB iVm. § 167 ZPO bereits durch den Eingang des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids am 10. Mai 2013 gehemmt wurde, obwohl der Antrag der Beklagten erst am 14. Juni 2013 zugestellt wurde (zu der Auslegung von § 167 ZPO BAG 11. Oktober 2017 - 5 AZR 694/16 - Rn. 20) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 1 Sa 66/18

    Kosten, Kündigung, Weiterbeschäftigung, Schadensersatzanspruch,

    Sofern das Arbeitsgericht das Verfahren nicht ausgesetzt hätte, hätte es über diesen Anspruch befinden müssen und ggf. die Rechtsmäßigkeit der Kündigung (erneut) zu überprüfen (BAG vom 11.10.2017 - 5 AZR 694/16 - Juris, Rn. 27).
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