Rechtsprechung
BAG, 11.11.2020 - 10 AZR 185/20 (A) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter bei der Vergütung
- IWW
- bag-urteil.com
Vorschriften
- rewis.io
Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter bei der Vergütung - Cockpitpersonal - Mehrflugdienststundenvergütung
- Betriebs-Berater
Vorlage an den EuGH wegen möglicher Diskriminierung von Teilzeitkräften bei der Vergütung
- Bundesarbeitsgericht
Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter bei der Vergütung - Cockpitpersonal - Mehrflugdienststundenvergütung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter bei der Vergütung
- rechtsportal.de
Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter bei der Vergütung
- datenbank.nwb.de
Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter bei der Vergütung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter bei der Vergütung?
- haufe.de (Kurzinformation)
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten
- fgvw.de (Kurzinformation)
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung?
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Ttarifliche Diskriminierung von Piloten
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Tarifliche Diskriminierung von Piloten
Verfahrensgang
- ArbG München, 29.05.2019 - 12 Ca 13601/18
- LAG München, 19.11.2019 - 6 Sa 370/19
- BAG, 11.11.2020 - 10 AZR 185/20 (A)
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-660/20
- EuGH - C-660/20 (anhängig)
Papierfundstellen
- NZA 2021, 57
Wird zitiert von ... (14)
- BAG, 15.10.2021 - 6 AZR 253/19
Überstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte - Diskriminierung
Darum stellt sich im streitgegenständlichen Regelungssystem nicht die Frage, ob für die Feststellung einer Benachteiligung von Teilzeit- gegenüber Vollbeschäftigten auf die Gesamtvergütung oder isoliert auf den Überstundenzuschlag abzustellen ist und ob eine solche Benachteiligung gerechtfertigt sein kann, wenn mit der zusätzlichen Vergütung für Überstunden eine besondere Arbeitsbelastung ausgeglichen werden soll (dazu BAG 11. November 2020 - 10 AZR 185/20 (A) -) . - BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 334/20
Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit
(4) Dem steht nicht entgegen, dass Mehrarbeitszuschläge nach der Rechtsprechung des Senats den zulässigen Zweck verfolgen können, Arbeitgeber von Eingriffen in den geschützten Freizeitbereich der Arbeitnehmer abzuhalten (vgl. BAG 11. November 2020 - 10 AZR 185/20 (A) - Rn. 34 mwN;… 17. Juni 2020 - 10 AZR 210/19 (A) - Rn. 26;… 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 65 ff., BAGE 165, 1) .Die nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbarende Ungleichbehandlung des Klägers, der für Schichtarbeit im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr lediglich den Zuschlag nach § 9 Nr. 1 Buchst. d MTV erhält, kann nur durch eine Anpassung "nach oben" beseitigt werden, weil die begünstigende Regelung in § 9 Nr. 1 Buchst. b MTV das einzig gültige Bezugssystem bleibt (vgl. BAG 11. November 2020 - 10 AZR 185/20 (A) - Rn. 39 mwN mit Bezug auf die Rechtsprechung zu Verstößen gegen unionsrechtliche Diskriminierungsverbote: EuGH 14. März 2018 - C-482/16 - [Stollwitzer] Rn. 30;… 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 46 f. mwN; Schmidt RdA 2020, 269, 270 mwN; J. Ulber AuR 2020, 157, 165; vgl. auch Soost AuR 2020, 489) .
- BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 332/20
Gleichbehandlung bei Nachtarbeit
Diese Anpassung "nach oben" wäre unumgänglich, weil die begünstigende Regelung für unregelmäßige Nachtarbeit das einzig gültige Bezugssystem bliebe (…vgl. die Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Verstößen gegen unionsrechtliche Diskriminierungsverbote: EuGH 14. März 2018 - C-482/16 - [Stollwitzer] Rn. 30;… 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 46 f. mwN; ebenso BAG 11. November 2020 - 10 AZR 185/20 (A) - Rn. 39 mwN, vor dem Gerichtshof anhängig unter - C-660/20 - [Lufthansa CityLine]; Schmidt RdA 2020, 269, 270 mwN; J. Ulber AuR 2020, 157, 165; vgl. auch Soost AuR 2020, 489;… zu einer Anpassung "nach oben" bei Verstößen gegen Art. 3 Abs. 1 GG näher BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 - Rn. 87 ff. mwN;… 9. Dezember 2020 - 10 AZR 335/20 - Rn. 87 ff. mwN) .Wenn die nationalen Sozialpartner Maßnahmen treffen, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, müssen sie das Unionsrecht beachten (…vgl. für die von UNICE, CEEP und EGB geschlossene Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der Richtlinie 97/81/EG EuGH 19. September 2018 - C-312/17 - [Bedi] Rn. 69 f.; BAG 11. November 2020 - 10 AZR 185/20 (A) - Rn. 44, vor dem Gerichtshof anhängig unter - C-660/20 - [Lufthansa CityLine];… 22. Oktober 2019 - 9 AZR 71/19 - Rn. 31 mwN) .
Der Zweck ist der von den Tarifvertragsparteien vorgenommenen ausdrücklichen Zweckbestimmung der Leistung zu entnehmen oder durch Auslegung der Tarifnorm - anhand von Anspruchsvoraussetzungen, Ausschließungs- und Kürzungsregelungen - zu ermitteln (BAG 11. November 2020 - 10 AZR 185/20 (A) - Rn. 68, vor dem Gerichtshof anhängig unter - C-660/20 - [Lufthansa CityLine];… 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 34 mwN, BAGE 165, 1) .
- BAG, 28.10.2021 - 8 AZR 370/20
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um …
Ob im Hinblick auf die vierte - und gegebenenfalls fünfte - Frage eine zukünftige Antwort des Gerichtshofs auf das Vorabentscheidungsersuchen des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11. November 2020 (- 10 AZR 185/20 (A), DE:BAG:2020:111120.B.10AZR185.20A.0 - = - C-660/20 - [Lufthansa CityLine]) ausreichend sein wird, kann derzeit nicht beurteilt werden.b) Allerdings kann der Senat vor dem Hintergrund des Vorabentscheidungsersuchens des Bundesarbeitsgerichts vom 11. November 2020 (- 10 AZR 185/20 (A), DE:BAG:2020:111120.B.10AZR185.20A.0 - = - C-660/20 - [Lufthansa CityLine]) und der darin in den Rn. 29 ff. wiedergegebenen Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit beurteilen, ob die Anwendung einer Regelung wie der des § 10 Ziffer 7 Satz 2 MTV eine Ungleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten iSv. Art. 157 AEUV, Art. 2 Abs. 1 Buchstabe b und Art. 4 Satz 1 der Richtlinie 2006/54/EG - bzw. im Sinne der entsprechenden, unter Rn. 19 genannten nationalen Bestimmungen - bewirkt.
Mit der Regelung in § 10 Ziffer 7 Satz 2 MTV haben die Tarifvertragsparteien ersichtlich die Rechtsprechung des Gerichtshofs im Urteil Helmig ua. (EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92 ua., EU:C:1994:415 - Rn. 26 ff.) sowie die damit im Einklang ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zu Letzterer näher BAG 11. November 2020 - 10 AZR 185/20 (A), DE:BAG:2020:111120.B.10AZR185.20A.0 - = - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 30) berücksichtigt.
Ob insoweit eine zukünftige Antwort des Gerichtshofs auf das Vorabentscheidungsersuchen des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11. November 2020 (- 10 AZR 185/20 (A), DE:BAG:2020:111120.B.10AZR185.20A.0 - = - C-660/20 - [Lufthansa CityLine]) auch für den vorliegenden Rechtsstreit ausreichend sein wird, kann derzeit nicht beurteilt werden.
- BAG, 28.07.2021 - 10 AZR 397/20
Aussetzung - anhängiges Vorabentscheidungsverfahren
Dieses Vorgehen entspricht der gängigen Praxis der deutschen Gerichte (vgl. zB BVerfG 14. Januar 2014 - 2 BvE 13/13 ua. - Rn. 104, BVerfGE 134, 366; BAG 16. Dezember 2020 - 5 AZR 143/19 (A) - Rn. 45; 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20 (A) - Rn. 136; 9. Dezember 2020 - 10 AZR 333/20 (A) - Rn. 136; 11. November 2020 - 10 AZR 185/20 (A) - Rn. 83; BGH 11. Februar 2021 - I ZR 241/19 - Rn. 5; 17. Dezember 2020 - IX ZB 72/19 - Rn. 4; BVerwG 18. Dezember 2019 - 1 C 2.19 - Rn. 7; 12. April 2018 - 3 C 20.16 - Rn. 9; 24. Februar 2010 - 6 A 7.08 - Rn. 17; BFH 23. September 2020 - XI R 22/18 - Rn. 64, BFHE 270, 562; 2. August 2018 - V R 33/17 - Rn. 42, BFHE 262, 279; BSG 23. Oktober 2018 - B 11 AL 9/17 R - Rn. 11) . - BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 333/20
Gleichbehandlung bei Nachtarbeit
Diese Anpassung "nach oben" wäre unumgänglich, weil die begünstigende Regelung für unregelmäßige Nachtarbeit das einzig gültige Bezugssystem bliebe (vgl. die Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Verstößen gegen unionsrechtliche Diskriminierungsverbote: EuGH 14. März 2018 - C-482/16 - [Stollwitzer] Rn. 30; 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 46 f. mwN; ebenso BAG 11. November 2020 - 10 AZR 185/20 (A) - Rn. 39 mwN, vor dem Gerichtshof anhängig unter - C-660/20 - [Lufthansa CityLine]; Schmidt RdA 2020, 269, 270 mwN; J. Ulber AuR 2020, 157, 165; vgl. auch Soost AuR 2020, 489; zu einer Anpassung "nach oben" bei Verstößen gegen Art. 3 Abs. 1 GG näher BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 - Rn. 87 ff. mwN; 9. Dezember 2020 - 10 AZR 335/20 - Rn. 87 ff. mwN) .Wenn die nationalen Sozialpartner Maßnahmen treffen, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, müssen sie das Unionsrecht beachten (vgl. für die von UNICE, CEEP und EGB geschlossene Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der Richtlinie 97/81/EG EuGH 19. September 2018 - C-312/17 - [Bedi] Rn. 69 f.; BAG 11. November 2020 - 10 AZR 185/20 (A) - Rn. 44, vor dem Gerichtshof anhängig unter - C-660/20 - [Lufthansa CityLine]; 22. Oktober 2019 - 9 AZR 71/19 - Rn. 31 mwN) .
Der Zweck ist der von den Tarifvertragsparteien vorgenommenen ausdrücklichen Zweckbestimmung der Leistung zu entnehmen oder durch Auslegung der Tarifnorm - anhand von Anspruchsvoraussetzungen, Ausschließungs- und Kürzungsregelungen - zu ermitteln (BAG 11. November 2020 - 10 AZR 185/20 (A) - Rn. 68, vor dem Gerichtshof anhängig unter - C-660/20 - [Lufthansa CityLine]; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 34 mwN, BAGE 165, 1) .
- BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 24/22
Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht
Abschließend hat der Senat darauf hingewiesen, dass sich - anders als etwa in dem Vorabentscheidungsverfahren des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11. November 2020 (- 10 AZR 185/20 (A) - BAGE 173, 10) - die Frage, ob für die Feststellung einer Benachteiligung ein Gesamt- oder Einzelvergleich durchzuführen sei, aufgrund der Besonderheiten des TVöD-K und der daraus folgenden fehlenden Vergleichbarkeit von Teilzeit- und Vollbeschäftigten nicht stelle.Dadurch sei er von der Rechtsprechung des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts in dem Vorlagebeschluss vom 11. November 2020 (- 10 AZR 185/20 (A) - BAGE 173, 10) sowie den dem zwischenzeitlich ergangenen Vorlagebeschluss des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Oktober 2021 (- 8 AZR 370/20 (A) -) zugrundeliegenden Erwägungen abgewichen, ohne zuvor eine Divergenzanfrage beim Zehnten und beim Achten Senat nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG gestellt und gegebenenfalls diese Rechtsfrage dem Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts zur Entscheidung vorgelegt zu haben.
Aus den unter Rn. 28 f. dargelegten Gründen besteht - entgegen der Auffassung der Klägerin - keine Divergenz zu dem Vorlagebeschluss des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11. November 2020 (- 10 AZR 185/20 (A) - BAGE 173, 10) .
- BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 335/20
Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit
(dd) Dem steht nicht entgegen, dass Mehrarbeitszuschläge nach der Rechtsprechung des Senats den zulässigen Zweck verfolgen können, Arbeitgeber von Eingriffen in den geschützten Freizeitbereich der Arbeitnehmer abzuhalten (vgl. BAG 11. November 2020 - 10 AZR 185/20 (A) - Rn. 34 mwN; 17. Juni 2020 - 10 AZR 210/19 (A) - Rn. 26; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 65 ff., BAGE 165, 1) .gg) Die nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbarende Ungleichbehandlung des Klägers, der für Schichtarbeit im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr lediglich den Zuschlag nach § 9 Nr. 1 Buchst. d MTV erhält, kann nur durch eine Anpassung "nach oben" beseitigt werden, weil die begünstigende Regelung in § 9 Nr. 1 Buchst. b MTV das einzig gültige Bezugssystem bleibt (vgl. BAG 11. November 2020 - 10 AZR 185/20 (A) - Rn. 39 mwN mit Bezug auf die Rechtsprechung zu Verstößen gegen unionsrechtliche Diskriminierungsverbote: EuGH 14. März 2018 - C-482/16 - [Stollwitzer] Rn. 30; 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 46 f. mwN; Schmidt RdA 2020, 269, 270 mwN; J. Ulber AuR 2020, 157, 165; vgl. auch Soost AuR 2020, 489) .
- BAG, 28.10.2021 - 8 AZR 372/20
Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigung
Ob im Hinblick auf die vierte - und gegebenenfalls fünfte - Frage eine zukünftige Antwort des Gerichtshofs auf das Vorabentscheidungsersuchen des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11. November 2020 (- 10 AZR 185/20 (A), DE:BAG:2020:111120.B.10AZR185.20A.0 - = - C-660/20 - [Lufthansa CityLine]) ausreichend sein wird, kann derzeit nicht beurteilt werden.b) Allerdings kann der Senat vor dem Hintergrund des Vorabentscheidungsersuchens des Bundesarbeitsgerichts vom 11. November 2020 (- 10 AZR 185/20 (A), DE:BAG:2020:111120.B.10AZR185.20A.0 - = - C-660/20 - [Lufthansa CityLine]) und der darin in den Rn. 29 ff. wiedergegebenen Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit beurteilen, ob die Anwendung einer Regelung wie der des § 10 Ziffer 7 Satz 2 MTV eine Ungleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten iSv. Art. 157 AEUV, Art. 2 Abs. 1 Buchstabe b und Art. 4 Satz 1 der Richtlinie 2006/54/EG - bzw. im Sinne der entsprechenden, unter Rn. 19 genannten nationalen Bestimmungen - bewirkt.
Mit der Regelung in § 10 Ziffer 7 Satz 2 MTV haben die Tarifvertragsparteien ersichtlich die Rechtsprechung des Gerichtshofs im Urteil Helmig ua. (EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92 ua., EU:C:1994:415 - Rn. 26 ff.) sowie die damit im Einklang ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zu Letzterer näher BAG 11. November 2020 - 10 AZR 185/20 (A), DE:BAG:2020:111120.B.10AZR185.20A.0 - = - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 30) berücksichtigt.
Ob insoweit eine zukünftige Antwort des Gerichtshofs auf das Vorabentscheidungsersuchen des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11. November 2020 (- 10 AZR 185/20 (A), DE:BAG:2020:111120.B.10AZR185.20A.0 - = - C-660/20 - [Lufthansa CityLine]) auch für den vorliegenden Rechtsstreit ausreichend sein wird, kann derzeit nicht beurteilt werden.
- BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 79/22
Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht
Aus den unter Rn. 19 f. dargelegten Gründen besteht - entgegen der Auffassung der Klägerin - keine Divergenz zu dem Vorlagebeschluss des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11. November 2020 (- 10 AZR 185/20 (A) - BAGE 173, 10) . - LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2022 - 7 Sa 352/19
Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte im Geltungsbereich des TVöD-K
- BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 78/22
Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht
- LAG Niedersachsen, 11.02.2022 - 14 Sa 602/21
Zulässigkeit einer tariflichen Regelung zum Mehrarbeitszuschlag in Abhängigkeit …
- LAG Hamm, 20.04.2021 - 6 Sa 969/20
Ungleichbehandlung von Dauernachtarbeitern und Nachtarbeitern in Wechselschicht; …