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   BAG, 11.12.1974 - 4 AZR 158/74   

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https://dejure.org/1974,2045
BAG, 11.12.1974 - 4 AZR 158/74 (https://dejure.org/1974,2045)
BAG, Entscheidung vom 11.12.1974 - 4 AZR 158/74 (https://dejure.org/1974,2045)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 158/74 (https://dejure.org/1974,2045)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kreiskrankenhaus - Assistenzarzt - Kassenärztliche Vereinigung - Nebentätigkeit - Honorar - Zuständiges Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 26, 390
  • NJW 1975, 1477 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.09.1973 - 6 RKa 2/72
    Auszug aus BAG, 11.12.1974 - 4 AZR 158/74
    Die vom Beklagten in der Revisioninstanz zitierte Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 18.9.1973 (BSGE 36, 146) behandelt zwar in anderem Zusammenhang Rechtsfragen des § 182 RVO, gibt jedoch entgegen der Meinung des Beklagten für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits keine Anhaltspunkte.
  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 151/50

    Blutgruppenvergleich. Erbbiologische Untersuchung

    Auszug aus BAG, 11.12.1974 - 4 AZR 158/74
    Daran ändert nichts, daß für die Entscheidung wie schon bei dem Klageantrag zu 1) öffentlich-rechtliche Vorfragen aus dem Bereich des Sozialversicherungsrechts wesentlich sind; über sie haben die Gerichte für Arbeitssachen mitzuentscheiden (vgl. BGH NJW 1951, S. 558; BVerwG MDE i960, S. 527 - 528; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 52. Aufl., § 15 GVG Anm. 5 B; Eosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, Io. Aufl., S. 60).
  • BAG, 16.09.1981 - 5 AZR 785/79

    Angestellter Arzt - Krankenhausarzt - Nebentätigkeit - Krankenhausträger -

    Bemüht sich der Krankenhausträger um diese Ermächtigung, braucht er den angestellten Ärzten zur Vornahme der U 1- und U 2-Untersuchungen keine Erlaubnis zur Nebentätig keit zu erteilen (Abweichung von BAG 26, 390 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT).

    Auch der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat deshalb zu Recht einen solchen Antrag als zulässig angesehen (vgl. BAG 26, 390 [393/394] = AP Nr. 1 zu § 11 BAT [zu 1 der Gründe]).

    Dies haben sowohl der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG 26, 390 [396] = AP Nr. 1 zu § 11 BAT [zu 2 der Gründe]) wie das Bundessozialgericht (BSGE 40, 125 [126 f.]) näher begründet.

    Der Vierte Senat hat einem in einem Kreiskrankenhaus tätigen angestellten Assistenzarzt einen Anspruch auf Genehmigung zur Durchführung der Neuge borenen- Vorsorgeuntersuchungen als Nebentätigkeit zugebilligt (vgl. die bereits erwähnte Entscheidung BAG 26, 390 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT).

  • LAG München, 12.01.2006 - 2 Sa 430/05

    Außerordentliche Kündigung wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit

    Die von ihm angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 11.12.1974 - 4 AZR 158/74 - AP Nr. 1 zu § 11 BAT) betrifft einen nicht vergleichbaren Fall.
  • BAG, 16.09.1981 - 5 AZR 513/79

    Nebentätigkeitsgenehmigung - Angestellte Krankenhausärzte - Krankenhausträger

    Auch der Vierte Senat des Bun desarbeitsgerichts hat deshalb zu Recht einen solchen Antrag als zulässig angesehen (vgl. BAG 26, 390 [393/394] = AP Nr. 1 zu § 11 BAT [zu 1 der Gründe]).

    Dies haben sowohl der Vierte Senat des ßundesarbeitsgerichts (BAG 26, 390 [396] = AP Nr. 1 zu § 11 BAT [zu 2 der Gründe]) wie das Bundessozialgericht (BSGE 40, 123 [126 f.]) näher begründet.

    Der Vierte Senat hat einem in einem Kreiskrankenhaus tätigen angestellten Assistenzarzt einen Anspruch auf Genehmigung zur Durchführung der Neugeborenen-Vorsorgeuntersuchungen als Nebentätigkeit zugebilligt (vgl. die bereits erwähnte Entscheidung BAG 26, 390 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT).

  • BSG, 08.08.1975 - 6 RKa 1/74

    Kassenärztliche Versorgung - Umfang - Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten

    Nachdem das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 158/74 -) entschieden hat, daß die in 5 10.a Absätze 2 und 5 EMV-Ä genannten Ärzte gegen den Krankenhausträger einen Anspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung haben, sind jedenfalls dienstrechtliche Bedenken gegen die Annahme der Ermächtigung nicht berechtigt.
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