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   BAG, 11.12.1995 - 5 AS 27/95   

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https://dejure.org/1995,31663
BAG, 11.12.1995 - 5 AS 27/95 (https://dejure.org/1995,31663)
BAG, Entscheidung vom 11.12.1995 - 5 AS 27/95 (https://dejure.org/1995,31663)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 1995 - 5 AS 27/95 (https://dejure.org/1995,31663)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung eines (fehlerhaften) Verweisungsbeschlusses - Begriff der offensichtlichen Gesetzwidrigkeit - Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber einem Verfahrensbeteiligten - Verweisungsbeschluss als Überraschungsentscheidung - Örtlich zuständiges Gericht bei einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93

    Beachtung der bindenden Wirkung von Verweisungsbeschlüssen im

    Auszug aus BAG, 11.12.1995 - 5 AS 27/95
    Dies ergibt sich aus § 48 Abs. 1 ArbGG n.F., § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F. Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP Nr. 11 zu § 17 a GVG = EzA § 36 ZPO Nr. 18 = NZA 1994, 479 f. [BAG 03.11.1993 - 5 AS 20/93]).

    Die nicht angehörte Partei kann in diesem Fall auf die Einlegung des Rechtsmittels verwiesen werden (BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -, a.a.O.).

    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitgeber die Arbeitsleistung zu erbringen hat (BAG Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -, n.v.; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -, a.a.O.; BAG Beschluß vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 -, n.v.).

  • BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BAG, 11.12.1995 - 5 AS 27/95
    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - BAGE 70, 374 = AP Nr. 39 zu § 36 ZPO = EzA § 17 a GVG Nr. 1).

    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -, a.a.O., zu II 3 a der Gründe; BGHZ 71, 69, 72 f. = NJW 1978, 1163, 1164).

  • BAG, 11.01.1982 - 5 AR 221/81

    Erlaß einer einstweiligen Verfügung - Verweisung an anderes Gericht - Bitten des

    Auszug aus BAG, 11.12.1995 - 5 AS 27/95
    Dies ergibt sich aus § 48 Abs. 1 ArbGG n.F., § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F. Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP Nr. 11 zu § 17 a GVG = EzA § 36 ZPO Nr. 18 = NZA 1994, 479 f. [BAG 03.11.1993 - 5 AS 20/93]).
  • BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 398/85

    Erfüllungsort der Arbeitsleistung von Reisenden

    Auszug aus BAG, 11.12.1995 - 5 AS 27/95
    Dies gilt unabhängig davon, ob er täglich nach Hause zurückkehrt und in welchem Umfang er vom Betrieb Anweisungen für die Gestaltung seiner Tätigkeit erhält (BAG Urteil vom 12. Juni 1986 - 2 AZR 398/85 - AP Nr. 1 zu Art. 5 Brüsseler Abkommen).
  • BAG, 12.03.1992 - 5 AS 10/91

    Erfüllung der Voraussetzungen für die Durchführung des Bestimmungsverfahrens -

    Auszug aus BAG, 11.12.1995 - 5 AS 27/95
    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitgeber die Arbeitsleistung zu erbringen hat (BAG Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -, n.v.; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -, a.a.O.; BAG Beschluß vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 -, n.v.).
  • BAG, 30.03.1994 - 5 AS 6/94

    Bindung an fehlerhaften Verweisungsbeschluss - Mangel des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BAG, 11.12.1995 - 5 AS 27/95
    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitgeber die Arbeitsleistung zu erbringen hat (BAG Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -, n.v.; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -, a.a.O.; BAG Beschluß vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 -, n.v.).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BAG, 11.12.1995 - 5 AS 27/95
    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -, a.a.O., zu II 3 a der Gründe; BGHZ 71, 69, 72 f. = NJW 1978, 1163, 1164).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.12.2008 - 4 Sha 8/08

    Verweisungsbeschluss, gesetzeswidrig, Zuständigkeit, örtliche,

    Offensichtlich gesetzeswidrig ist ein Verweisungsbeschluss dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefasst ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG, Beschluss vom 11.12.1995 - 5 AS 27/95 - zitiert nach JURIS, Rn. 7, 8).

    Der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mehrfach entschieden, dass im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen in der Regel von einem einheitlichen gemeinsamen Erfüllungsort auszugehen ist und das dies der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (BAG Beschluss vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 - BAG Beschluss vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -, BAG Beschluss vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 -, BAG Beschluss vom 11. Dezember 1995 - 5 AS 27/95 -, zitiert nach JURIS, Rn. 12).

  • ArbG Leipzig, 14.02.2002 - 17 Ca 52/02

    Erfüllungsort, Reisender, örtliche Zuständigkeit

    Der Kläger beruft sich zur Begründung eines im Gerichtsbezirk Leipzig liegenden Erfüllungsortes auf die Rechtsprechung des BAG, wonach Erfüllungsort für Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag der Ort sei, wo der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistungen zu erbringen habe; dies sei bei einem für die Bearbeitung eines größeren Bezirkes angestellten Reisenden dessen Wohnsitz, gleich ob er täglich an den Wohnort zurückkehre (BAG a.a.O., auch im Beschluss 5 AS 27/95 unv.; ArbG Hanau, 20.07.1995, 2 Ca 165/95, NZA RR 96, 67).
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