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   BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 19/03   

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https://dejure.org/2003,18179
BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 19/03 (https://dejure.org/2003,18179)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2003 - 6 AZR 19/03 (https://dejure.org/2003,18179)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 6 AZR 19/03 (https://dejure.org/2003,18179)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter - Besitzstandszulage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines befristet Beschäftigten auf Zahlung einer Besitzstandszulage unter Anwendung der mit der Deutschen Postgewerkschaft abgeschlossenen Tarifverträge für die Arbeiter; Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses befristet Beschäftigter von der Gewährung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 8/03

    Teilzeitarbeit - Überstunden - Mehrflugstundenvergütung

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 19/03
    Die in dieser Vorschrift geregelten Diskriminierungsverbote stehen nach § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (vgl. BAG 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 -).

    Dieses spezielle Verbot der schlechteren Behandlung befristet beschäftigter gegenüber unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern ist, wie das in § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG für den Bereich der Teilzeitarbeit geregelte Diskriminierungsverbot (BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - AP TzBfG § 4 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 der Gründe; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 -), zugleich ein gesetzlich geregelter Sonderfall des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG.

    Ebenso wie beim Diskriminierungsverbot Teilzeitbeschäftigter nach § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG (BAG 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen 'zVv.', zu II 3 a der Gründe; 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - AP TzBfG § 4 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 5 der Gründe) ist eine Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern bei Vorliegen eines sachlichen Grundes auch im Entgeltbereich zulässig.

    Auf den Leistungszweck kann aus den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen oder den Ausschluss- oder Kürzungstatbeständen geschlossen werden (BAG 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - zVv., zu II 3 a der Gründe).

  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02

    Tariflicher Spätarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 19/03
    Ebenso wie beim Diskriminierungsverbot Teilzeitbeschäftigter nach § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG (BAG 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen 'zVv.', zu II 3 a der Gründe; 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - AP TzBfG § 4 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 5 der Gründe) ist eine Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern bei Vorliegen eines sachlichen Grundes auch im Entgeltbereich zulässig.

    a) Ebenso wie eine unterschiedliche Behandlung von teilzeit- und vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern nach § 4 Abs. 1 TzBfG (BAG 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - zVv., zu II 3 a der Gründe; 26. September 2001 - 10 AZR 714/00 - BAGE 99, 140, 148; 19. Februar 1998 - 6 AZR 460/96 - BAGE 88, 92, 96; 25. September 1996 - 6 AZR 65/96 - BAGE 86, 326, 330) kann eine Ungleichbehandlung befristet und unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer im Bereich des Arbeitsentgelts nur gerechtfertigt sein, wenn sich der Grund für die Differenzierung aus dem Leistungszweck ergibt.

    Auf den Leistungszweck kann aus den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen oder den Ausschluss- oder Kürzungstatbeständen geschlossen werden (BAG 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - zVv., zu II 3 a der Gründe).

    Bei Verstößen gegen die Diskriminierungsverbote des § 4 TzBfG sind die leistungsgewährenden Tarifvertragsbestimmungen auf diejenigen Personen zu erstrecken, die entgegen den Diskriminierungsverboten von den tariflichen Leistungen ausgeschlossen wurden (BAG 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - zVv., zu II 4 der Gründe).

  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 460/96

    Beihilfeanspruch bei Teilzeitarbeit nur arbeitszeitanteilig

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 19/03
    a) Ebenso wie eine unterschiedliche Behandlung von teilzeit- und vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern nach § 4 Abs. 1 TzBfG (BAG 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - zVv., zu II 3 a der Gründe; 26. September 2001 - 10 AZR 714/00 - BAGE 99, 140, 148; 19. Februar 1998 - 6 AZR 460/96 - BAGE 88, 92, 96; 25. September 1996 - 6 AZR 65/96 - BAGE 86, 326, 330) kann eine Ungleichbehandlung befristet und unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer im Bereich des Arbeitsentgelts nur gerechtfertigt sein, wenn sich der Grund für die Differenzierung aus dem Leistungszweck ergibt.

    Allerdings sind die Tarifvertragsparteien grundsätzlich darin frei, in Ausübung ihrer durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten autonomen Regelungsmacht den Zweck einer tariflichen Leistung zu bestimmen (BAG 19. Februar 1998 - 6 AZR 460/96 - BAGE 88, 92, 97).

  • BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 222/01

    Anteilmäßige Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung für ältere,

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 19/03
    Dieses spezielle Verbot der schlechteren Behandlung befristet beschäftigter gegenüber unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern ist, wie das in § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG für den Bereich der Teilzeitarbeit geregelte Diskriminierungsverbot (BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - AP TzBfG § 4 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 der Gründe; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 -), zugleich ein gesetzlich geregelter Sonderfall des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG.

    Ebenso wie beim Diskriminierungsverbot Teilzeitbeschäftigter nach § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG (BAG 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen 'zVv.', zu II 3 a der Gründe; 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - AP TzBfG § 4 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 5 der Gründe) ist eine Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern bei Vorliegen eines sachlichen Grundes auch im Entgeltbereich zulässig.

  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 600/00

    Wiedereinstellungsanspruch nach Befristung

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 19/03
    An diese Unterschiede im vertraglich erworbenen Besitzstand (vgl. BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 600/00 - BAGE 100, 304) knüpft die tarifliche Regelung in zulässiger Weise an.
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 19/03
    Die Tarifvertragsparteien sind durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht daran gehindert, für eine Zulagenberechtigung Stichtage einzuführen (vgl. BVerfG 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 ua. - BVerfGE 87, 1, 43).
  • BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02

    Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 19/03
    Stichtage sind als Ausdruck einer pauschalierten Betrachtung und im Interesse der Praktikabilität grundsätzlich zulässig, wenn sich die Wahl des Zeitpunktes am zu regelnden Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (BAG 25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - zVv., zu A II 2 b aa der Gründe; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - insoweit nicht veröffentlicht, zu II 3 a aa (1) der Gründe; 19. April 1983 - 1 AZR 498/81 - BAGE 42, 217, 222).
  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 346/02

    Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 19/03
    Seine Bestimmungen erstrecken sich auf alle Sachverhalte, die sich seit dem 1. Januar 2001 in seinem Geltungsbereich verwirklichen (BAG 15. Januar 2003 - 7 AZR 346/02 - AP TzBfG § 14 Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 19/03
    Mit dem Versäumen der Klagefrist werden alle Voraussetzungen einer rechtswirksamen Befristung fingiert (BAG 9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 - BAGE 93, 305).
  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99

    Eingruppierung Diplomlehrer an einer Förderschule

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 19/03
    Stichtage sind als Ausdruck einer pauschalierten Betrachtung und im Interesse der Praktikabilität grundsätzlich zulässig, wenn sich die Wahl des Zeitpunktes am zu regelnden Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (BAG 25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - zVv., zu A II 2 b aa der Gründe; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - insoweit nicht veröffentlicht, zu II 3 a aa (1) der Gründe; 19. April 1983 - 1 AZR 498/81 - BAGE 42, 217, 222).
  • BAG, 19.04.1983 - 1 AZR 498/81

    Einigungsstelle - Gleichheitssatz - Sonderabfindung - Schwerbehinderung

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 65/96

    Beihilfeanspruch unterhälftig teilzeitbeschäftigter Angestellter

  • BAG, 26.09.2001 - 10 AZR 714/00

    Essensgeldzuschuß für Teilzeitbeschäftigte

  • LAG Saarland, 13.11.2002 - 1 (2) Sa 84/02

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien, Gleichbehandlungsgrundsatz,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2006 - 3 Sa 262/06

    Tarifliche Sonderzahlung - § 2 TV Elektrohandwerk Rheinland-Pfalz

    Dies führt zur uneingeschränkten Wirksamkeit der begünstigenden Regelung mit der Folge, dass die leistungsgewährenden Tarifbestimmungen auf diejenigen Personen erstreckt werden, die entgegen dem Gebot der Gleichbehandlung von der Gewährung tariflicher Leistungen ausgeschlossen wurden (vgl. BAG 24.9.2003 -10 AZR 675/02- EzA § 4 TzBfG Nr. 5; BAG 11.12.2003 -6 AZR 19/03- n.v.).
  • BAG, 15.07.2004 - 6 AZR 79/03

    Anspruch auf Zahlung einer Besitzstandszulage

    Entscheidung ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (§ 313a ZPO); weit gehende Parallelsache zu den Senatsurteilen vom 11. Dezember 2003 - 6 AZR 638/02 -, - 6 AZR 651/02 -, - 6 AZR 19/03 -, - 6 AZR 245/03 - .
  • BAG, 15.07.2004 - 6 AZR 77/03

    Anspruch auf Zahlung einer Besitzstandszulage Lohn

    Weit gehende Parallelsache zu den Senatsurteilen vom 11. Dezember 2003 - 6 AZR 638/02 -, - 6 AZR 651/02 -, - 6 AZR 19/03 -, - 6 AZR 245/03 -.
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