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   BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 24/03   

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https://dejure.org/2003,17766
BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 24/03 (https://dejure.org/2003,17766)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2003 - 6 AZR 24/03 (https://dejure.org/2003,17766)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 6 AZR 24/03 (https://dejure.org/2003,17766)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines befristet Beschäftigten auf Zahlung einer Besitzstandszulage unter Anwendung der mit der Deutschen Postgewerkschaft abgeschlossenen Tarifverträge für die Arbeiter - Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses befristet Beschäftigter von der Gewährung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verbot der Entgeltdiskriminierung bei befristet Beschäftigten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verbot der Entgeltdiskriminierung bei befristet Beschäftigten

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.12.2003)

    Gleicher Lohn für befristete Arbeit // Tarifklausel der Post verworfen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 8/03

    Teilzeitarbeit - Überstunden - Mehrflugstundenvergütung

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 24/03
    Die in dieser Vorschrift geregelten Diskriminierungsverbote stehen nach § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (vgl. BAG 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 -).

    Ebenso wie beim Diskriminierungsverbot Teilzeitbeschäftigter nach § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG (BAG 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen zVv.', zu II 3 a der Gründe; 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - AP TzBfG § 4 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 115 der Gründe) ist eine Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern bei Vorliegen eines sachlichen Grundes auch im Entgeltbereich zulässig.

    Auf den Leistungszweck kann aus den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen oder den Ausschluss- oder Kürzungstatbeständen geschlossen werden (BAG 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - zVv., zu 113 a der Gründe).

  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02

    Tariflicher Spätarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 24/03
    Ebenso wie beim Diskriminierungsverbot Teilzeitbeschäftigter nach § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG (BAG 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen zVv.', zu II 3 a der Gründe; 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - AP TzBfG § 4 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 115 der Gründe) ist eine Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern bei Vorliegen eines sachlichen Grundes auch im Entgeltbereich zulässig.

    Ebenso wie eine unterschiedliche Behandlung von teilzeit- und vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern nach § 4 Abs. 1 TzBfG (BAG 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - zVv., zu 113 a der Gründe; 26. September 2001 - 10 AZR 714/00 - BAGE 99, 140, 148 [BAG 26.09.2001 - 10 AZR 714/00]; 19. Februar 1998 -6 AZR 460/96 - BAGE 88, 92, 96; 25. September 1996 - 6AZR 65/96 - BAGE 86, 326, 330) [BAG 25.09.1997 - 6 AZR 65/96] kann eine Ungleichbehandlung befristet und unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer im Bereich des Arbeitsentgelts nur gerechtfertigt sein, wenn sich der Grund für die Differenzierung aus dem Leistungszweck ergibt.

    Auf den Leistungszweck kann aus den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen oder den Ausschluss- oder Kürzungstatbeständen geschlossen werden (BAG 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - zVv., zu 113 a der Gründe).

  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 460/96

    Beihilfeanspruch bei Teilzeitarbeit nur arbeitszeitanteilig

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 24/03
    Ebenso wie eine unterschiedliche Behandlung von teilzeit- und vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern nach § 4 Abs. 1 TzBfG (BAG 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - zVv., zu 113 a der Gründe; 26. September 2001 - 10 AZR 714/00 - BAGE 99, 140, 148 [BAG 26.09.2001 - 10 AZR 714/00]; 19. Februar 1998 -6 AZR 460/96 - BAGE 88, 92, 96; 25. September 1996 - 6AZR 65/96 - BAGE 86, 326, 330) [BAG 25.09.1997 - 6 AZR 65/96] kann eine Ungleichbehandlung befristet und unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer im Bereich des Arbeitsentgelts nur gerechtfertigt sein, wenn sich der Grund für die Differenzierung aus dem Leistungszweck ergibt.

    Allerdings sind die Tarifvertragsparteien grundsätzlich darin frei, in Ausübung ihrer durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten autonomen Regelungsmacht den Zweck einer tariflichen Leistung zu bestimmen (BAG 19. Februar 1998 - 6AZR 460/96 - BAGE 88, 92, 97).

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 24/03
    Eine solche setzt voraus, dass der Beginn des zeitlichen Anwendungsbereichs einer Norm auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem sie in Kraft getreten ist (BVerfG 3. Dezember 1997 -2 BvR 882/97 - BVerfGE 97, 67, 78).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 24/03
    Die Tarifvertragsparteien sind durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht daran gehindert, für eine Zulagenberechtigung Stichtage einzuführen (vgl. BVerfG 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 ua. - BVerfGE 87, 1, 43).
  • BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02

    Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 24/03
    Stichtage sind als Ausdruck einer pauschalierten Betrachtung und im Interesse der Praktikabilität grundsätzlich zulässig, wenn sich die Wahl des Zeitpunktes am zu regelnden Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (BAG 25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - zVv., zu A 112 b a.A. der Gründe; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - insoweit nicht.
  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 346/02

    Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 24/03
    Seine Bestimmungen erstrecken sich auf alle Sachverhalte, die sich seit dem 1. Januar 2001 in seinem Geltungsbereich verwirklichen (BAG 15. Januar 2003 - 7 AZR 346/02 - AP TzBfG § 14 Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 600/00

    Wiedereinstellungsanspruch nach Befristung

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 24/03
    An diese Unterschiede im vertraglich erworbenen Besitzstand (vgl. BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 600/00 - BAGE 100, 304 [BAG 20.02.2002 - 7 AZR 600/00]) knüpft die tarifliche Regelung in zulässiger Weise an.
  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99

    Eingruppierung Diplomlehrer an einer Förderschule

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 24/03
    Stichtage sind als Ausdruck einer pauschalierten Betrachtung und im Interesse der Praktikabilität grundsätzlich zulässig, wenn sich die Wahl des Zeitpunktes am zu regelnden Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (BAG 25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - zVv., zu A 112 b a.A. der Gründe; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - insoweit nicht.
  • BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 24/03
    Mit dem Versäumen der Klagefrist werden alle Voraussetzungen einer rechtswirksamen Befristung fingiert (BAG 9. Februar 2000 - 7AZR 730/98 - BAGE 93, 305).
  • BAG, 19.04.1983 - 1 AZR 498/81

    Einigungsstelle - Gleichheitssatz - Sonderabfindung - Schwerbehinderung

  • LAG Bremen, 05.11.2002 - 1 Sa 98/02

    Geltendmachung von Ansprüchen auf tarifliche Besitzstandszulagen ;

  • BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 222/01

    Anteilmäßige Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung für ältere,

  • BAG, 26.09.2001 - 10 AZR 714/00

    Essensgeldzuschuß für Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 65/96

    Beihilfeanspruch unterhälftig teilzeitbeschäftigter Angestellter

  • ArbG Bielefeld, 31.03.2022 - 1 Ca 2321/21
    Auch der Kläger hätte gerne vor dem 30.06.2019 Betriebstreue dergestalt gezeigt, dass ihm ab Beginn ein unbefristeter Arbeitsvertrag angeboten worden wäre (vgl. zum Vorstehenden BAG vom 11.12.2003 - 6 AZR 24/03).
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