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   BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 684/10   

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https://dejure.org/2012,38450
BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 684/10 (https://dejure.org/2012,38450)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2012 - 3 AZR 684/10 (https://dejure.org/2012,38450)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 3 AZR 684/10 (https://dejure.org/2012,38450)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Hinterbliebenenversorgung für einen eingetragenen Lebenspartner eines Dienstordnungsangestellten

  • openjur.de

    Hinterbliebenenversorgung für einen eingetragenen Lebenspartner eines Dienstordnungsangestellten

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Hinterbliebenenversorgung für einen eingetragenen Lebenspartner eines Dienstordnungsangestellten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, §§ 18 ff BeamtVG, § 28 BeamtVG, § 5 LPartG, § 9 LPartG
    Hinterbliebenenversorgung für einen eingetragenen Lebenspartner eines Dienstordnungsangestellten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinterbliebenenversorgung eingetragener Lebenspartner

  • hensche.de

    Diskriminierung: Sexuelle Identität, Rente

  • Betriebs-Berater

    Hinterbliebenenversorgung für einen eingetragenen Lebenspartner eines Dienstordnungsangestellten

  • rewis.io

    Hinterbliebenenversorgung für einen eingetragenen Lebenspartner eines Dienstordnungsangestellten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinterbliebenenversorgung eingetragener Lebenspartner

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hinterbliebenenversorgung des Lebenspartners eines Dienstordnungsangestellten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hinterbliebenenversorgung eingetragener Lebenspartner

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur eingetragenen Lebenspartnerschaft - Auch schwule Hinterbliebene haben Rentenanspruch

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Eingetragene Lebenspartner haben seit dem 1.1.2005 - wie Verheirate - einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Hinterbliebenenversorgung eingetragener Lebenspartner

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Hinterbliebenenversorgung eingetragener Lebenspartner

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Hinterbliebenenversorgung für einen eingetragenen Lebenspartner eines Dienstordnungsangestellten

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenversorgung eingetragener Lebenspartner

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenversorgung eingetragener Lebenspartner

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eingetragene Lebenspartner haben Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung - Seit 1. Januar 2005 besteht Anspruch auf Gleichstellung auch bei Hinterbliebenenversorgung von Dienstordnungsangestellten

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hinterbliebene Lebenspartner von 2005 oder später verstorbenen Dienstordnungsangestellten (DO-Angestellten) können eine Hinterbliebenenrente verlangen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 17
  • NZA 2013, 696
  • BB 2013, 1140
  • DB 2013, 1063
  • NZA-RR 2013, 308
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 47.09

    Hinterbliebenenversorgung; Alimentation; Lebenspartner; eingetragene

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 684/10
    Dazu können auch Leistungen zählen, die erst nach dem Ende der aktiven Dienstzeit gewährt werden (EuGH 23. Oktober 2003 - C-4/02 - und - C-5/02 - [Schönheit und Becker] Rn. 56 ff., Slg. 2003, I-12575; BVerwG 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 - Rn. 12, ZTR 2011, 192) .

    Gleichwohl fällt die Hinterbliebenenversorgung aufgrund ihres Entgeltcharakters in den Geltungsbereich der RL 2000/78/EG (EuGH 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 58 f., Slg. 2008, I-1757; BVerwG 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 - Rn. 13, ZTR 2011, 192) .

    b) Der Ausschluss der Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft von der Gewährung der Hinterbliebenenversorgung gegenüber der Gewährung dieser Versorgungsleistung an hinterbliebene Ehepartner eines Dienstordnungsangestellten stellt jedenfalls ab dem 1. Januar 2005 eine unmittelbare Diskriminierung iSd. RL 2000/78/EG dar (vgl. zur Beamtenversorgung ab dem 1. Juli 2009: BVerwG 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 - Rn. 14, ZTR 2011, 192) .

    Es ist Sache des nationalen Gerichts zu entscheiden, ob eine vergleichbare Situation gegeben ist (EuGH 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 72 f., Slg. 2008, I-1757; BVerwG 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 - Rn. 15, ZTR 2011, 192) .

    Durch diese unterschiedliche Behandlung werden Dienstordnungsangestellte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, gegenüber verheirateten Dienstordnungsangestellten unzulässigerweise diskriminiert, weil beide Gruppen sich im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung seit dem 1. Januar 2005 in einer vergleichbaren Lage befinden (vgl. für die Beamtenversorgung ab dem 1. Juli 2009: BVerwG 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 - Rn. 16, ZTR 2011, 192) .

    Zu den Unterhaltspflichten zählt auch die Vorsorge für den Todesfall (vgl. für Beamte: BVerwG 28.Oktober 2010 - 2 C 47.09 - Rn. 16, ZTR 2011, 192) .

    Eine Richtlinie ist auch dann unmittelbar anwendbar, wenn der Mitgliedstaat zwar Umsetzungsmaßnahmen ergriffen hat, diese aber keine vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleisten (EuGH 11. Juli 2002 - C-62/00 - [Marks & Spencer] Rn. 23 ff., Slg. 2002, I-6325; BVerwG 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 - Rn. 18, ZTR 2011, 192) .

    Rechtsvorschriften, die der Richtlinie entgegenstehen, müssen daher aufgehoben oder geändert werden oder es muss auf andere geeignete Weise und für die von der Richtlinie Begünstigten erkennbar erreicht werden, dass die sich aus der Richtlinie ergebende Rechtslage Bestandteil der mitgliedstaatlichen Rechtsordnung wird (vgl. zur Beamtenversorgung: BVerwG 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 - Rn. 20, ZTR 2011, 192) .

    Insofern ist die Umsetzung der Richtlinie unvollständig geblieben; es wäre erforderlich gewesen, die einer Einbeziehung der Lebenspartnerschaften entgegenstehenden Vorschriften zu ändern und einen entsprechenden Anspruch im deutschen Recht zu verankern (vgl. zur Beamtenversorgung: BVerwG 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 - Rn. 21, ZTR 2011, 192) .

    Die Umsetzungsfrist ist nach Art. 18 Satz 1 der RL 2000/78/EG seit dem 3. Dezember 2003 abgelaufen (vgl. zum Beamtenversorgungsrecht: BVerwG 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 - Rn. 22, ZTR 2011, 192) .

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09

    Hinterbliebenenversorgung - Eingetragene Lebenspartner

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 684/10
    Damit ist es Sache des Gesetzgebers zu bestimmen, ob und inwieweit er zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft eine vergleichbare Situation schafft (BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 23, AP GG Art. 3 Nr. 317 = EzA AGG § 2 Nr. 5) .

    Ist die gesetzliche Ausgestaltung jedoch gerade nicht unterschiedlich sondern vergleichbar, rechtfertigt sie keine unterschiedliche Behandlung im Arbeits- und im daran anknüpfenden Versorgungsverhältnis (BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 25, AP GG Art. 3 Nr. 317 = EzA AGG § 2 Nr. 5) .

    Andererseits ist Kindererziehung auch in eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht ausgeschlossen, wovon bereits § 9 LPartG ausgeht (BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 26, AP GG Art. 3 Nr. 317 = EzA AGG § 2 Nr. 5) .

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 684/10
    Gleichwohl fällt die Hinterbliebenenversorgung aufgrund ihres Entgeltcharakters in den Geltungsbereich der RL 2000/78/EG (EuGH 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 58 f., Slg. 2008, I-1757; BVerwG 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 - Rn. 13, ZTR 2011, 192) .

    Es ist Sache des nationalen Gerichts zu entscheiden, ob eine vergleichbare Situation gegeben ist (EuGH 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 72 f., Slg. 2008, I-1757; BVerwG 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 - Rn. 15, ZTR 2011, 192) .

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 72.08

    Ruhegehalt; Ruhegehaltssatz; ruhegehaltfähige Dienstzeiten; Ausbildungszeiten im

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 684/10
    Dass dies über die bloße Nichtanwendung eines Teils des Normtextes hinausgeht und dadurch ein vom Normgeber geregelter Anspruch einer von ihm bewusst nicht erfassten Gruppe von Begünstigten gewährt wird, ist nicht zu beanstanden, denn anders lässt sich die volle Wirksamkeit der RL 2000/78/EG nicht herstellen (vgl. zur Beamtenversorgung: BVerwG 25. März 2010 - 2 C 72.08 - BVerwGE 136, 165) .
  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 684/10
    Eine Richtlinie ist auch dann unmittelbar anwendbar, wenn der Mitgliedstaat zwar Umsetzungsmaßnahmen ergriffen hat, diese aber keine vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleisten (EuGH 11. Juli 2002 - C-62/00 - [Marks & Spencer] Rn. 23 ff., Slg. 2002, I-6325; BVerwG 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 - Rn. 18, ZTR 2011, 192) .
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 684/10
    Es besteht jedoch keine Verpflichtung, im Sinne eines "Abstandsgebots" andere Lebensformen gegenüber der Ehe zu benachteiligen (BVerfG 17. Juli 2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 - zu B II 1 c cc der Gründe, BVerfGE 105, 313; 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - Rn. 105, BVerfGE 124, 199) .
  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 684/10
    Es besteht jedoch keine Verpflichtung, im Sinne eines "Abstandsgebots" andere Lebensformen gegenüber der Ehe zu benachteiligen (BVerfG 17. Juli 2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 - zu B II 1 c cc der Gründe, BVerfGE 105, 313; 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - Rn. 105, BVerfGE 124, 199) .
  • EuGH, 01.07.2010 - C-194/08

    Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 684/10
    Sie ist hinreichend genau, um von einem Einzelnen geltend gemacht und vom Gericht angewandt werden zu können, wenn sie in unzweideutigen Worten eine Verpflichtung festlegt (EuGH 1. Juli 2010 - C-194/08 - [Gassmayr] Rn. 44 f. mwN, Slg. 2010, I-6281) .
  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02

    Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 684/10
    Der Vorrang der Leistungsklage greift nicht, da die Feststellungsklage eine sachgemäße, einfachere Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte ermöglicht und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 113/10 - Rn. 18, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 27; 18. November 2003 - 3 AZR 655/02 - zu A der Gründe) .
  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 113/10

    Klarstellende Tarifregelung - Zusammentreffen von Pension und Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 684/10
    Der Vorrang der Leistungsklage greift nicht, da die Feststellungsklage eine sachgemäße, einfachere Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte ermöglicht und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 113/10 - Rn. 18, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 27; 18. November 2003 - 3 AZR 655/02 - zu A der Gründe) .
  • LAG Niedersachsen, 28.09.2010 - 3 Sa 540/10

    Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern in der

  • EuGH, 23.10.2003 - C-4/02

    Schönheit

  • BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18

    Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay

    Dies hätte ausnahmsweise zur Folge, dass die Bereichsausnahmeregelung des § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG nF unanwendbar wäre (vgl. zur Unanwendbarkeitsfolge: BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 684/10 - Rn. 31; 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 - zu B II der Gründe, BAGE 82, 211; ErfK/Wißmann/Schlachter 20. Aufl. AEUV Vorbem. Rn. 43) .
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2015 - 4 S 1211/14

    Beamtenversorgung; Berücksichtigung von Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr

    Auch die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG ist - seit dem 03.12.2003 - abgelaufen (vgl. Art. 18 der Richtlinie und BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 52.09 -, NVwZ-RR 2011, 205; BAG, Urteil vom 11.12.2012 - 3 AZR 684/10 -, NZA-RR 2013, 308).
  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 210/11

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des

    Dazu können auch Leistungen zählen, die erst nach dem Ende der aktiven Dienstzeit gewährt werden (EuGH 23. Oktober 2003 - C-4/02 - und - C-5/02 - [Schönheit und Becker] Rn. 56 ff., Slg. 2003, I-12575; BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 684/10 - Rn. 15 für die Hinterbliebenenversorgung) .
  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 635/11

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des

    Dazu können auch Leistungen zählen, die erst nach dem Ende der aktiven Dienstzeit gewährt werden (EuGH 23. Oktober 2003 - C-4/02 - und - C-5/02 - [Schönheit und Becker] Rn. 56 ff., Slg. 2003, I-12575; BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 684/10 - Rn. 15 für die Hinterbliebenenversorgung) .
  • ArbG Düsseldorf, 29.07.2015 - 3 Ca 7680/14

    Berücksichtigung von Dienstzeiten des Arbeitnehmers vor Vollendung des 17.

    3.Der Vorrang der Leistungsklage greift nicht, da die Feststellungsklage zur Klärung von Versorgungsansprüchen regelmäßig eine sachgemäße, einfachere Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte ermöglicht und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG vom 11. Dezember 2012 - 3 AZR 684/10; 15. November 2011 - 3 AZR 113/10; 31. Mai 2011 - 3 AZR 406/09; 18. November 2003 - 3 AZR 655/02).

    Folglich sind auch betriebliche Sozialversicherungssysteme vom Anwendungsbereich erfasst und zwar nicht nur betriebliche Zusatzrenten, die die gesetzlichen Leistungen ergänzen, sondern auch solche Leistungen aus betrieblichen Sozialversicherungssystemen, die an die Stelle der im Rahmen eines staatlichen Sozialversicherungssystems gewährten Leistungen treten (EuGH vom 23. Oktober 2003 - C-4/02 und C-5/02, Schönheit und Becker; 17. Mai 1990 - C-262/88 Barber; BAG vom 11. Dezember 2012 - 3 AZR 684/10; BVerwG vom 28. Oktober 2010 - 2 C 47/09; Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Stand: Januar 2015, Art. 157 AEUV Rn.51).

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 235/11

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des

    Dazu können auch Leistungen zählen, die erst nach dem Ende der aktiven Dienstzeit gewährt werden (EuGH 23. Oktober 2003 - C-4/02 - und - C-5/02 - [Schönheit und Becker] Rn. 56 ff., Slg. 2003, I-12575; BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 684/10 - Rn. 15 für die Hinterbliebenenversorgung) .
  • OVG Bremen, 16.05.2013 - 2 A 409/05

    Hinterbliebenenversorgung bei eingetragener Lebenspartnerschaft -

    Weiter sei § 46 SGB VI ergänzt und damit die eingetragene Lebenspartnerschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung der Ehe gleichgestellt worden (BAG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 3 AZR 684/10 -, juris).
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