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   BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 400/17   

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https://dejure.org/2018,41114
BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 400/17 (https://dejure.org/2018,41114)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2018 - 3 AZR 400/17 (https://dejure.org/2018,41114)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - 3 AZR 400/17 (https://dejure.org/2018,41114)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Altersabstandsklausel - Aufrechnung - Pfändung von Betriebsrentenansprüchen

  • IWW
  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Altersabstandsklausel - Aufrechnung - Pfändung von Betriebsrentenansprüchen

  • Betriebs-Berater

    Zehnjährige Altersabstandsklausel in der Hinterbliebenenversorgung wirksam

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Altersabstandsklausel - Aufrechnung - Pfändung von Betriebsrentenansprüchen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kürzung der Hinterbliebenenversorgung bei großem Altersunterschied

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Altersabstandsklausel - Aufrechnung - Pfändung von Betriebsrentenansprüchen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein AGG-Verstoß durch Altersabstandsklausel für Hinterbliebenenversorgung in Versorgungsordnung (hier für mehr als 10 Jahre Altersunterschied)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Altersabstandsklausel ist nicht in jedem Fall eine Altersdiskriminierung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung - und die Altersabstandsklausel

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung jüngerer Witwen: Weniger Rente bei mehr als zehn Jahren Altersunterschied

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenversorgung - Altersabstandsklausel - Altersdiskriminierung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenversorgung - Altersabstandsklausel - Altersdiskriminierung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung wegen des Alters bei Kürzung der Hinterbliebenenversorgung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Zulässige Kürzung der Betriebsrente nach 48 Ehejahren

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Altersdiskriminierung durch Altersabstandsklausel bei Hinterbliebenenversorgung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Altersabstandsklausel -Aufrechnung gegen Betriebsrentenansprüche

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Zulässige Kürzung der Betriebsrente nach 48 Ehejahren

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Zulässige Kürzung der Betriebsrente nach 48 Ehejahren

  • spiegel.de (Pressemeldung, 11.12.2018)

    Witwenrente: Keine Hinterbliebenenrente, wenn Ehepartner deutlich jünger ist

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Junge Ehepartner kriegen weniger

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Altersabstandsklausel verstößt nicht gegen AGG

  • deutscheranwaltspiegel.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Hinterbliebenenversorgung: Kürzung der Witwenrente durch eine Altersabstandsklausel

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Keine Altersdiskriminierung im Sinne des AGG - Kürzung der Hinterbliebenenversorgung bei über 10-jährigem Altersabstand - Altersabstandsklausel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hinterbliebenenversorgung: Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters durch Altersabstandsklausel gerechtfertigt - Versorgungsregelung sieht nur maßvolle Reduzierung der Leistungen ab dem elften Jahr des Altersunterschieds und vollständigen Ausschluss erst bei einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Altersabstandsklausel in der Versorgungszusage als unmittelbare Altersdiskriminierung

Besprechungen u.ä. (4)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Rentenklauseln für Verwitwete: Zehn Jahre Ehe sind zu viel

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Hinterbliebenenversorgung: Neues zur Zulässigkeit von Altersabstandsklauseln

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Altersabstandsklausel in der Versorgungsordnung stellt keine Altersdiskriminierung im Sinne des AGG dar

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Kürzung von Witwenrenten bei großem Altersunterschied

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 883
  • MDR 2019, 616
  • NZA 2019, 537
  • FamRZ 2019, 687
  • BB 2019, 1211
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 43/17

    Hinterbliebenenversorgung - Altersabstandsklausel - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 400/17
    Die Kürzung der Witwenrente um 5 vH für jedes volle Jahr, das die hinterbliebene Ehefrau mehr als zehn Jahre jünger als der versorgungsberechtigte Ehegatte ist, bewirkt keine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters nach §§ 1, 3 AGG und ist damit nicht nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam (zur Zulässigkeit einer Altersabstandsklausel, die einen vollständigen Ausschluss von Ehegatten vorsieht, die mehr als 15 Jahre jünger als der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer sind, vgl. BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 43/17 -) .

    aa) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG enthaltenen Verweisung auf das Betriebsrentengesetz auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentengesetz nicht vorrangige Sonderregelungen enthält (st. Rspr. seit BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 22, BAGE 125, 133; 20. Februar 2018 - 3 AZR 43/17 - Rn. 13 mwN) .

    Für die Beurteilung der Frage, ob eine Benachteiligung vorliegt, ist jedoch auf den versorgungsberechtigten Arbeitnehmer und nicht auf den Hinterbliebenen abzustellen (st. Rspr. vgl. etwa BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 43/17 - Rn. 14 mwN) .

    (2) Die Altersabstandsklausel in Nr. 11 § 10 Abs. 3 der Versorgungszusage benachteiligt die von der Regelung erfassten Arbeitnehmer unmittelbar wegen ihres Alters (vgl. BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 43/17 - Rn. 19 mwN zum Streitstand) .

    Die unmittelbare Anknüpfung einer Regelung an ein Merkmal iSd. § 1 AGG wird durch die Einschränkung des Kreises der nachteilig Betroffenen nicht beseitigt (vgl. BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 43/17 - Rn. 19) .

    Da eine solche Altersgrenze in der jeweiligen Versorgungsregelung festzusetzen ist, muss die konkret gewählte Altersgrenze allerdings iSv. § 10 Satz 2 AGG angemessen und erforderlich sein (st. Rspr. vgl. etwa BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 43/17 - Rn. 22 mwN) .

    Es hält sich demnach im Rahmen dieses legitimen Ziels, wenn in einer Versorgungsordnung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird (BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 43/17 - Rn. 26 mwN; 26. September 2017 - 3 AZR 72/16 - Rn. 49, BAGE 160, 255) .

    Auch aus dem allgemeinen Kontext der Regelung können sich Anhaltspunkte ergeben, die es ermöglichen, den Zweck der Regelung festzustellen und dadurch Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Bestimmung zu überprüfen (vgl. BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 43/17 - Rn. 27; 26. September 2017 - 3 AZR 72/16 - Rn. 50 mwN, BAGE 160, 255) .

  • BAG, 24.04.2002 - 10 AZR 42/01

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen bei

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 400/17
    b) Eine Ausnahme ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, wenn verschiedene grundsätzlich nach § 850e Nr. 2 und Nr. 2a ZPO aufgrund eines Beschlusses des Vollstreckungsgerichts zusammenrechenbare Leistungen, zu denen Arbeitseinkommen und gesetzliche Renten gehören, eine Zweckgemeinschaft bilden (vgl. zur Abtretung BAG 24. April 2002 - 10 AZR 42/01 - zu II B 3 d der Gründe, BAGE 101, 130) .

    Für einen solchen Beschluss nach § 850e ZPO sind nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nur die Vollstreckungsgerichte zuständig (BAG 24. April 2002 - 10 AZR 42/01 - zu II B 3 der Gründe, BAGE 101, 130) .

    Auch im Rahmen einer Klage vor dem Arbeitsgericht als Prozessgericht kann die Wirkung eines Zusammenrechnungsbeschlusses nicht in analoger Anwendung des § 850e ZPO herbeigeführt werden (vgl. ausführlich BAG 24. April 2002 - 10 AZR 42/01 - zu II B 3 b und c der Gründe, BAGE 101, 130) .

    Denn nur so kann er unnötige gegen sich gerichtete arbeitsgerichtliche Prozesse verhindern (vgl. zur Abtretung BAG 24. April 2002 - 10 AZR 42/01 - zu II B 3 a der Gründe, BAGE 101, 130) .

  • BAG, 26.09.2017 - 3 AZR 72/16

    Betriebliche Altersversorgung - Altersgrenzen

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 400/17
    Soweit die Voraussetzungen von § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG erfüllt sind, ist eine unterschiedliche Behandlung danach zwar grundsätzlich, aber nicht immer zulässig (BAG 26. September 2017 - 3 AZR 72/16 - Rn. 38, BAGE 160, 255) .

    Dies gilt nach Art. 8 Abs. 1 Richtlinie 2000/78/EG auch, soweit die Anforderungen an die Zulässigkeit von Altersgrenzen iSd. § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG über das nach Unionsrecht Erforderliche hinausgehen (vgl. dazu ausführlich BAG 26. September 2017 - 3 AZR 72/16 - Rn. 40 ff., BAGE 160, 255) .

    Es hält sich demnach im Rahmen dieses legitimen Ziels, wenn in einer Versorgungsordnung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird (BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 43/17 - Rn. 26 mwN; 26. September 2017 - 3 AZR 72/16 - Rn. 49, BAGE 160, 255) .

    Auch aus dem allgemeinen Kontext der Regelung können sich Anhaltspunkte ergeben, die es ermöglichen, den Zweck der Regelung festzustellen und dadurch Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Bestimmung zu überprüfen (vgl. BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 43/17 - Rn. 27; 26. September 2017 - 3 AZR 72/16 - Rn. 50 mwN, BAGE 160, 255) .

  • BGH, 18.09.2014 - IX ZB 68/13

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Altersrente beziehenden Schuldners:

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 400/17
    Bei Arbeitseinkommen, zu dem nach § 850 Abs. 2 ZPO auch Betriebsrenten einschließlich Hinterbliebenenrenten zählen (vgl. BAG 18. März 1997 - 3 AZR 756/95 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 85, 274; BGH 18. September 2014 - IX ZB 68/13 - Rn. 9 f.) , bestimmt sich der pfändbare Teil gemäß § 850 Abs. 1 ZPO nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i ZPO.

    Dazu gehören auch gesetzliche Rentenansprüche (vgl. BGH 18. September 2014 - IX ZB 68/13 - Rn. 12) .

  • EuGH, 13.07.2017 - C-354/16

    Kleinsteuber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 400/17
    Dazu gehört auch, den unternehmerischen Belangen einer begrenz- und kalkulierbaren Belastung Rechnung zu tragen (vgl. EuGH 13. Juli 2017 - C-354/16 - [Kleinsteuber] Rn. 62 ff.) .
  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 400/17
    Soweit die Klausel in Nr. 11 § 10 Abs. 3 der Versorgungszusage jedoch zu einer Benachteiligung der rechtlich anerkannten Interessen der Versorgungsberechtigten führt, ist dies durch das begründete und billigenswerte Interesse der Versorgungsschuldner an einer Begrenzung der Hinterbliebenenversorgung gerechtfertigt (vgl. allgemein zur unangemessenen Benachteiligung BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 35 mwN, BAGE 158, 154) .
  • BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 226/15

    Übergangsversorgung - Bestimmtheit - Streitgegenstand

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 400/17
    Der unpfändbare Grundbetrag ist, soweit die Pfändung nicht wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche erfolgt, in erster Linie den laufenden Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu entnehmen, § 850e Nr. 2a Satz 2 ZPO (BAG 23. Februar 2016 - 9 AZR 226/15 - Rn. 22) .
  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15

    Ausbildungskosten - Prüfingenieur - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 400/17
    Die Beklagten haften nach § 100 Abs. 4 Satz 1 ZPO als Gesamtschuldner, da sie als solche verurteilt werden (vgl. BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 48) .
  • BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 143/14

    Weiterbildung - Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs gegen eine

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 400/17
    Für den Teil des Arbeitseinkommens, der diesen Grundbetrag übersteigt, gelten die weiteren Pfändungsbeschränkungen des § 850c Abs. 2 ZPO (BAG 22. September 2015 - 9 AZR 143/14 - Rn. 10 mwN) .
  • EuGH, 26.02.2015 - C-515/13

    Ingeniørforeningen i Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 400/17
    (aa) Eine Regelung, die eine Benachteiligung wegen des Alters bewirkt, ist nach § 10 Satz 2 AGG grundsätzlich angemessen, wenn sie erlaubt, das mit ihr verfolgte Ziel iSv. § 10 Satz 1 AGG zu erreichen, ohne zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen derjenigen Arbeitnehmer zu führen, die aufgrund der Klausel benachteiligt werden (vgl. EuGH 26. Februar 2015 - C-515/13 - [Ingeniørforeningen i Danmark] Rn. 25) .
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung

  • EuGH, 26.09.2013 - C-476/11

    HK Danmark - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Charta der Grundrechte

  • EuGH, 26.09.2013 - C-546/11

    Dansk Jurist- og Økonomforbund - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

  • BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11

    Höchstaltersgrenze von 71 Jahren in IHK-Satzung für öffentlich bestellte und

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 756/95

    Betriebsrenten - Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen

  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 169/91

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Übergangsgeld

  • BAG, 14.08.1990 - 3 AZR 285/89

    Invalidität vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • BGH, 10.02.1994 - IX ZR 55/93

    Rechtsfolgen des Vollstreckungsverbots; Abtretung von Gehaltsansprüchen

  • ArbG München, 20.04.2016 - 34 Ca 7847/15

    Streit um die Höhe einer Witwenrente

  • LAG München, 24.02.2017 - 7 Sa 444/16

    Betriebliche Altersversorgung; Altersabstandsklausel; gekürzte Witwenrente

  • EuGH, 24.11.2016 - C-443/15

    Parris - Grundrechte - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -Richtlinie

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 69/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

  • BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22

    Privat genutzter Dienstwagen - Wert des Sachbezugs

    Soweit der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 11. Dezember 2018 (- 3 AZR 400/17 - Rn. 46 ff.) für den Fall einer Aufrechnung mit Betriebsrentenüberzahlungen gegen Ansprüche auf Witwenrente eine analoge Anwendbarkeit des § 850c Abs. 4 ZPO abgelehnt hat, beruhte dies ersichtlich auf besonderen betriebsrentenrechtlichen Erwägungen.
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

    Bei Arbeitseinkommen, zu dem nach § 850 Abs. 2 ZPO auch Betriebsrenten einschließlich Hinterbliebenenrenten zählen, bestimmt sich der pfändbare Teil gemäß § 850 Abs. 1 ZPO nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i ZPO (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 400/17 - Rn. 45 mwN) .
  • LAG Niedersachsen, 08.02.2022 - 9 Sa 407/21

    Berücksichtigung des unterhaltsberechtigten Ehepartners bei der Berechnung der

    Eine abweichende Berücksichtigung der Unterhaltspflichten ist nur über § 850 c Abs. 4 (jetzt Abs. 6) ZPO möglich (BAG vom 23.02.1983 aaO., Rn. 20, BAG vom 11.12.2018 - 3 AZR 400/17, Rn. 46 ff., BGH vom 03.11.2011 - IX ZR 45/11, Rn. 10 ff.).

    So hat das Bundesarbeitsgericht auch für eine Aufrechnung mit einer Gegenforderung (außerhalb eines Vollstreckungsverfahrens) die Zusammenrechnung durch das Prozessgericht abgelehnt (BAG 11.12.2018 aaO., Rn. 47 ff., zu § 850 e Nr. 2 und Nr. 2 a ZPO).

  • BGH, 22.06.2022 - XII ZB 584/18

    Versorgungsausgleichssache: Wirksamkeit der Bestimmungen in einer

    Wird der Anspruch des geschiedenen Berechtigten auf Teilhabe nach § 25 Abs. 1 VersAusglG in einem familiengerichtlichen Verfahren festgesetzt, ist der verwitwete Ehegatte des verstorbenen Pflichtigen an diesem Verfahren notwendigerweise zu beteiligen (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2021, 1285, 1286 f.; Erman/Norpoth/Sasse BGB 16. Aufl. § 25 VersAusglG Rn. 19; BeckOGK/Fricke VersAusglG [Stand: 1. Mai 2022] § 25 Rn. 48; NK-BGB/Götsche 4. Aufl. § 25 VersAusglG Rn. 42; Borth FamRZ 2019, 687, 688) und erstreckt sich die Rechtskraft der in diesem Verfahren ergehenden Entscheidung des Familiengerichts auch auf ihn, so dass der Versorgungsträger in einem etwaigen Folgestreit um die Höhe der Witwenrente vor der Einwendung geschützt ist, der Kürzungsbetrag nach § 25 Abs. 5 VersAusglG sei zu hoch festgesetzt worden (vgl. auch BeckOK BGB/Bergmann [Stand: 1. Mai 2022] § 25 VersAusglG Rn. 22).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2020 - 3 Sa 337/19

    Vertragliche Ausschlussfrist

    Bei der Nettomethode (s. BAG 20.11.2018 - 9 AZR 349/18 - NZA § 11 BUrlG Nr. 58 = NZA 2019, 722; 11.12.2018 - 3 AZR 400/17, NZA § 1 BetrVG Hinterbliebenenversorgung Nr. 23; Dörner/Luczak/Wildschütz/ Baeck/Hoß, Handbuch des Arbeitsrechts, 15. Auflage 2020, DLW/Dörner, Kapitel 3 RdNr. 1071 ff.) werden im Anschluss an den Abzug der nach § 850 a ZPO unpfändbaren Beträge mit dem Bruttobetrag lediglich die Steuern und vom Arbeitnehmer zu tragende Sozialversicherungsabgaben in Abzug gebracht, die auf das ohne die unpfändbaren Bezüge zu verbleibende Bruttoeinkommen zu zahlen sind.
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