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   BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 453/17   

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BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 453/17 (https://dejure.org/2018,41221)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2018 - 3 AZR 453/17 (https://dejure.org/2018,41221)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - 3 AZR 453/17 (https://dejure.org/2018,41221)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bag-urteil.com

    Gesamtversorgung - Anrechnung sonstiger Versorgungsbezüge

  • Betriebs-Berater

    Anrechnung sonstiger teils vom Arbeitnehmer getragenen Versorgungsbezügen in der Gesamtversorgungszusage

  • rewis.io

    Gesamtversorgung - Anrechnung sonstiger Versorgungsbezüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Gesamtversorgung; Anrechnung einer Pensionskassenrente auf eine Direktzusage

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den notwendigen Inhalt der Revisionsbegründung

  • datenbank.nwb.de

    Gesamtversorgung - Anrechnung sonstiger Versorgungsbezüge

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Anrechnung sonstiger Versorgungsbezüge bei der Betriebsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesamtversorgung - und die Anrechnung sonstiger Versorgungsbezüge

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anrechnungsverbot anderer Versorgungsbezüge auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anrechnungsverbot anderer Versorgungsbezüge auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 836
  • NZA 2019, 471
  • BB 2019, 1080
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 80/08

    Betriebsrente - Wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 453/17
    Jedoch muss die ggf. erforderliche Auslegung ergeben, dass die Anrechnungsklausel hinreichend bestimmt ist (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 80/08 - Rn. 20 mwN).

    Die Bestimmung schränkt vielmehr das Anrechnungsverbot des Satzes 1 ein und erweitert damit die Anrechnungsmöglichkeiten (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 80/08 - Rn. 27) .

    Entscheidend für das Anrechnungsverbot des § 5 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG ist deshalb allein, dass der Arbeitnehmer zumindest auch eigene Beiträge aufwenden musste; anderenfalls ließe sich Satz 2 entgegen Wortlaut und systematischer Stellung nicht als Einschränkung von Satz 1 verstehen (missverständlich insoweit: BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 80/08 - Rn. 27; 23. September 2003 - 3 AZR 465/02 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 107, 369; 5. Dezember 1995 - 3 AZR 942/94 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 81, 345; 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 zu II 1 c der Gründe, BAGE 66, 282 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Senats vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes) .

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 31/90

    Anrechnung anderweiter Versorgungsleistungen

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 453/17
    Diese Bestimmung kann nicht auf den umgekehrten Fall der Kürzung eines später erworbenen Versorgungsanspruchs um den aufrechterhaltenen Versorgungsanspruch gegen einen früheren Arbeitgeber angewendet werden (vgl. zu § 2 Abs. 5 Satz 4 BetrAVG aF BAG 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 66, 282) .

    Entscheidend für das Anrechnungsverbot des § 5 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG ist deshalb allein, dass der Arbeitnehmer zumindest auch eigene Beiträge aufwenden musste; anderenfalls ließe sich Satz 2 entgegen Wortlaut und systematischer Stellung nicht als Einschränkung von Satz 1 verstehen (missverständlich insoweit: BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 80/08 - Rn. 27; 23. September 2003 - 3 AZR 465/02 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 107, 369; 5. Dezember 1995 - 3 AZR 942/94 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 81, 345; 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 zu II 1 c der Gründe, BAGE 66, 282 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Senats vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes) .

  • BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 550/16

    Unzulässige Revision

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 453/17
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Prozessbevollmächtigte des Revisionsklägers das angefochtene Urteil im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage genau durchdenkt (BAG 23. Januar 2018 - 1 AZR 550/16 - Rn. 9 mwN) .

    Die bloße Wiedergabe oder der Verweis auf das bisherige Vorbringen genügen hierfür nicht (BAG 23. Januar 2018 - 1 AZR 550/16 - aaO) .

  • BAG, 15.05.2018 - 3 AZB 8/18

    Betriebliche Altersversorgung - Beschwerdewert - wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 453/17
    aa) Die Auslegung ergibt (zu den Auslegungsgrundsätzen für Klageanträge: vgl. BAG 15. Mai 2018 - 3 AZB 8/18 - Rn. 10; 14. November 2017 - 3 AZR 516/16 - Rn. 14 mwN) hinsichtlich des Antrags zu 1., dass der Kläger die Zahlung von jeweils 174, 28 Euro für die Monate Januar 2013 bis einschließlich März 2016, mithin für 39 Monate, begehrt, obschon er in seinem Antrag den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis lediglich zum 2. März 2016 angegeben hat.

    Bis zur Höhe des streitigen Differenzbetrags ist der Anspruch nicht Streitgegenstand des Verfahrens, sondern lediglich ein für die zu treffende Entscheidung vorgreifliches Rechtsverhältnis (BAG 15. Mai 2018 - 3 AZB 8/18 - Rn. 9 mwN) .

  • BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 465/02

    Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung von Abgeordnetenpensionen auf eine

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 453/17
    Entscheidend für das Anrechnungsverbot des § 5 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG ist deshalb allein, dass der Arbeitnehmer zumindest auch eigene Beiträge aufwenden musste; anderenfalls ließe sich Satz 2 entgegen Wortlaut und systematischer Stellung nicht als Einschränkung von Satz 1 verstehen (missverständlich insoweit: BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 80/08 - Rn. 27; 23. September 2003 - 3 AZR 465/02 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 107, 369; 5. Dezember 1995 - 3 AZR 942/94 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 81, 345; 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 zu II 1 c der Gründe, BAGE 66, 282 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Senats vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes) .
  • BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 942/94

    Auf der Anrechnung von Kindererziehungszeiten beruhende gesetzliche Altersrente

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 453/17
    Entscheidend für das Anrechnungsverbot des § 5 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG ist deshalb allein, dass der Arbeitnehmer zumindest auch eigene Beiträge aufwenden musste; anderenfalls ließe sich Satz 2 entgegen Wortlaut und systematischer Stellung nicht als Einschränkung von Satz 1 verstehen (missverständlich insoweit: BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 80/08 - Rn. 27; 23. September 2003 - 3 AZR 465/02 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 107, 369; 5. Dezember 1995 - 3 AZR 942/94 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 81, 345; 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 zu II 1 c der Gründe, BAGE 66, 282 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Senats vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes) .
  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 453/17
    Es wäre dem Arbeitgeber unzumutbar, die volle Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zu gewähren ohne weitere Versorgungsbezüge anrechnen zu können (vgl. zur ergänzenden Vertragsauslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus der Zeit vor dem 1. Januar 2002 ausführlich BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 42 ff., BAGE 158, 154) .
  • BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 386/17

    Unzulässige Revision

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 453/17
    Andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 386/17 - Rn. 9 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 02.06.2017 - 6 Sa 111/17

    Betriebsrente; Anrechnung anderer Versorgungsbezüge

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 453/17
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. Juni 2017 - 6 Sa 111/17 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.02.1986 - 3 AZR 455/84

    Anrechnung von Tarifrenten durch Vertrag - Anrechnung von Versicherungsleistungen

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 453/17
    Vielmehr liegt darin eine Anpassung an die geänderten Umstände, die letztlich keine Versorgungskürzung zur Folge hat, und deshalb nicht gegen § 3 BetrAVG verstößt (vgl. BAG 25. Februar 1986 - 3 AZR 455/84 - zu II 3 c der Gründe) .
  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 691/16

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung -

  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 516/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18

    Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang

    Zwar können bei wiederkehrenden Leistungen, die wie Betriebsrentenansprüche nicht von einer Gegenleistung abhängen, gemäß § 258 ZPO grundsätzlich auch künftig fällig werdende Teilbeträge eingeklagt werden (st. Rspr., vgl. etwa BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 453/17 - Rn. 27 mwN, BAGE 164, 294) .
  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

    Dies gilt nicht für Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, soweit sie auf Pflichtbeiträgen beruhen, sowie für sonstige Versorgungsbezüge, die mindestens zur Hälfte auf Beiträgen oder Zuschüssen des Arbeitgebers beruhen (BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 453/17 - Rn. 42, BAGE 164, 294) .

    Alt. 2 dieser Vorschrift erfasst im Wesentlichen Fälle, die Alt. 1 gleichstehen (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 453/17 - Rn. 48, BAGE 164, 294) .

    Ein finanzierter Versorgungsbezug in einem abgrenzbaren Zeitraum und ein anderweitig anzurechnender Versorgungsbezug aus einem anderen Zeitraum und die daraus resultierende jeweilige Versorgungsleistung können getrennt nach Zeitabschnitten ermittelt werden (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 453/17 - Rn. 49, BAGE 164, 294) .

    In diesen Fällen kommt eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht, wenn ein anderes Ergebnis für den Arbeitgeber als Klauselverwender unzumutbar ist (BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 453/17 - Rn. 40, BAGE 164, 294) .

  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 349/20

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung anderweitiger Bezüge -

    Anrechnungen anderweitiger Bezüge auf eine Betriebsrente sind nur insoweit möglich, als die maßgeblichen Bestimmungen die Anrechnungs- bzw. Berücksichtigungstatbestände, aufgrund derer im Rahmen einer Limitierungsklausel anderweitige Einkünfte berücksichtigt werden, für den Versorgungsberechtigten erkennbar und eindeutig beschreiben (für eine tarifvertragliche Regelung vgl. BAG 26. März 1996 - 3 AZR 1023/94 - zu I 2 der Gründe; für eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung: vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 80/08 - Rn. 20 sowie 18. Mai 2010 - 3 AZR 97/08 - Rn. 16, BAGE 134, 254; für eine vertragliche Regelung vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 453/17 - Rn. 31, BAGE 164, 294) .
  • LG Frankfurt/Main, 18.11.2020 - 13 O 125/20

    Einzug vor Antragstellung: Anspruch auf Baukindergeld?

    Unzulässig ist die Klage aber mit Blick auf die Verzugszinsen der erst in Zukunft begehrten Zuschussanteile, da die Entstehung von Sekundäransprüchen auf Verzugszinsen noch ungewiss ist und sie deshalb keine Leistungen im Sinne von § 259 ZPO sind (vgl. BAG, Urt. v. 11.12.2018 - 3 AZR 453/17 = NZA 2019, 471; BeckOK ZPO/Bacher, 38. Ed. 1.9.2020, ZPO § 259 Rn. 4).
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