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   BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18   

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https://dejure.org/2018,41222
BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18 (https://dejure.org/2018,41222)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2018 - 9 AZR 161/18 (https://dejure.org/2018,41222)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - 9 AZR 161/18 (https://dejure.org/2018,41222)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer - Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung - Entbehrlichkeit einer Mahnung

  • IWW
  • bag-urteil.com

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer - Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung - Entbehrlichkeit einer Mahnung

  • Betriebs-Berater

    Diskriminierung wegen Urlaubsstaffelung nach Alter

  • rewis.io

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer - Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung - Entbehrlichkeit einer Mahnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsrecht; Schuldnerverzug; Tarifrecht - Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter; Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer; Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung; Entbehrlichkeit einer Mahnung

  • rechtsportal.de

    BUrlG § 7 Abs. 3 S. 1
    Umwandlung des Urlaubsanspruchs in einen Schadensersatzanspruch

  • datenbank.nwb.de

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer - Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung - Entbehrlichkeit einer Mahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer - Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung - Entbehrlichkeit einer Mahnung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Urlaubsstaffelung nach Lebensalter verstößt gegen das Benachteiligungsverbot des AGG

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung - allgemeine Urlaubsstaffelung nach dem Lebensalter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 634
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 119/16

    Altersdiskriminierung durch altersabhängige Schichtfreizeittage?

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18
    Für die Konkretisierung des Begriffs ist deshalb auf Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG zurückzugreifen (vgl. BAG 27. April 2017 - 6 AZR 119/16 - Rn. 33, BAGE 159, 92) .

    Dessen Regelungen sind unionsrechtskonform in Übereinstimmung mit der Richtlinie unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auszulegen (BAG 27. April 2017 - 6 AZR 119/16 - aaO mwN) .

    Sie sind geeignet, unmittelbare Benachteiligungen wegen des Alters zu rechtfertigen (BAG 27. April 2017 - 6 AZR 119/16 - aaO) .

    Der Schutz kann erreicht werden, wenn besondere Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen festgelegt werden (BAG 27. April 2017 - 6 AZR 119/16 - Rn. 34, BAGE 159, 92; vgl. auch BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 22) .

    Er hat substanziierten Sachvortrag zu leisten (BAG 27. April 2017 - 6 AZR 119/16 - aaO; 15. November 2016 - 9 AZR 534/15 - Rn. 20) .

    Wird eine altersdiskriminierende Regelung abgeschafft, kann es gerechtfertigt sein, den begünstigten Arbeitnehmern die bislang aus ihr folgenden Vorteile für einen Übergangszeitraum zu belassen (vgl. EuGH 9. September 2015 - C-20/13 - [Unland] Rn. 46, 49; 11. November 2014 - C-530/13 - [Schmitzer] Rn. 42; 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs und Mai] Rn. 90, 92, 98; BAG 27. April 2017 - 6 AZR 119/16 - Rn. 35 mwN, BAGE 159, 92) .

    Eine solche Maßnahme ist, auch wenn sie die Wahrung des Besitzstands und den Schutz des berechtigten Vertrauens der vom früheren System begünstigten Arbeitnehmer sicherstellen kann, nicht geeignet, für die vom früheren System benachteiligten Arbeitnehmer ein diskriminierungsfreies System zu schaffen (vgl. EuGH 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 39; 11. November 2014 - C-530/13 - [Schmitzer] Rn. 44; BAG 27. April 2017 - 6 AZR 119/16 - Rn. 36, aaO) .

    Die begünstigende Regelung bleibt das einzige gültige Bezugssystem, solange - wie hier - das Unionsrecht nicht richtig durchgeführt ist (vgl. ausf. BAG 27. April 2017 - 6 AZR 119/16 - Rn. 44 ff., BAGE 159, 92; 15. November 2016 - 9 AZR 534/15 - Rn. 29 ff.) .

  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 534/15

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18
    Er hat substanziierten Sachvortrag zu leisten (BAG 27. April 2017 - 6 AZR 119/16 - aaO; 15. November 2016 - 9 AZR 534/15 - Rn. 20) .

    Gleiches gilt für die Frage, ob die Tarifvertragsparteien als Normgeber angesichts des vorhandenen Wertungsspielraums davon ausgehen durften, dass die gewählten Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich waren (vgl. EuGH 21. Juli 2011 - C-159/10 und C-160/10 - [Fuchs und Köhler] Rn. 39; 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 49 ff.; vgl. auch BAG 15. November 2016 - 9 AZR 534/15 - Rn. 22 mwN) .

    Diese Annahme darf freilich nicht durch die konkrete Wahl der Altersgrenze(n) widerlegt werden (BAG 15. November 2016 - 9 AZR 534/15 - Rn. 23 mwN) .

    Die Abnahme körperlicher Fähigkeiten, die auch altersbedingt sein kann (BAG 18. Oktober 2016 - 9 AZR 123/16 - Rn. 24 mwN) , bedeutet nicht, dass diese unabhängig vom Berufsbild zu einem in bestimmtem Umfang erhöhten Erholungsbedürfnis führt, das zudem an bestimmten Altersstufen festgemacht werden könnte (BAG 15. November 2016 - 9 AZR 534/15 - Rn. 25; 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 26) .

    Die Begünstigung dieser Arbeitnehmer lässt sich jedenfalls nicht damit rechtfertigen, dass sie generell länger den dortigen Belastungen im Allgemeinen oder denen im Klinikbetrieb im Besonderen ausgesetzt gewesen seien (vgl. BAG 15. November 2016 - 9 AZR 534/15 - Rn. 25) .

    Die begünstigende Regelung bleibt das einzige gültige Bezugssystem, solange - wie hier - das Unionsrecht nicht richtig durchgeführt ist (vgl. ausf. BAG 27. April 2017 - 6 AZR 119/16 - Rn. 44 ff., BAGE 159, 92; 15. November 2016 - 9 AZR 534/15 - Rn. 29 ff.) .

  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18
    Auf die Revision des Klägers hat der Senat mit Urteil vom 12. April 2016 (- 9 AZR 659/14 -) erkannt, dass die Beklagte dem Kläger drei Tage Ersatzurlaub für das Jahr 2012 zu gewähren hat.

    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass der vor Inkrafttreten des AGG vereinbarte Art. 111 § 1 TV zu § 71 BAT, der den Regelungsgehalt des § 4 HUrlVO 1982 zum Inhalt der Tarifregelung gemacht hat, am Maßstab des AGG zu messen ist (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 19) .

    Der Schutz kann erreicht werden, wenn besondere Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen festgelegt werden (BAG 27. April 2017 - 6 AZR 119/16 - Rn. 34, BAGE 159, 92; vgl. auch BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 22) .

    Die Abnahme körperlicher Fähigkeiten, die auch altersbedingt sein kann (BAG 18. Oktober 2016 - 9 AZR 123/16 - Rn. 24 mwN) , bedeutet nicht, dass diese unabhängig vom Berufsbild zu einem in bestimmtem Umfang erhöhten Erholungsbedürfnis führt, das zudem an bestimmten Altersstufen festgemacht werden könnte (BAG 15. November 2016 - 9 AZR 534/15 - Rn. 25; 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 26) .

    Dies hat der Senat bereits in einem früheren zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit entschieden (vgl. ausf. BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 27 ff.) .

    Denn durch die Besitzstandsklausel soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des MTV UKGM einen höheren Urlaubsanspruch hatten, durch das neue Tarifregime schlechter gestellt werden (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 30) .

  • BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 123/16

    Urlaubsanspruch - Staffelung nach Lebensaltersstufen (MTV für das Hotel- und

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18
    Die Tarifnorm knüpft die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs an dessen Lebensalter und behandelt Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unmittelbar wegen des Alters anders als Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind (vgl. BAG 18. Oktober 2016 - 9 AZR 123/16 - Rn. 15; 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 14 f., BAGE 141, 73) .

    Sie stellt nicht auf die Art der auszuübenden Tätigkeit ab und beansprucht damit die Geltung für alle dem Art. 111 § 1 TV zu § 71 BAT unterfallenden Arbeitnehmer (vgl. BAG 18. Oktober 2016 - 9 AZR 123/16 - Rn. 17) .

    Die Mittel sind deshalb nur dann angemessen und erforderlich, wenn sie es erlauben, das mit der unterschiedlichen Behandlung verfolgte Ziel zu erreichen, ohne zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen derjenigen Arbeitnehmer zu führen, die wegen ihres Alters benachteiligt werden, und die Maßnahme nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung des angestrebten Ziels notwendig ist (BAG 18. Oktober 2016 - 9 AZR 123/16 - Rn. 19 mwN) .

    Die Abnahme körperlicher Fähigkeiten, die auch altersbedingt sein kann (BAG 18. Oktober 2016 - 9 AZR 123/16 - Rn. 24 mwN) , bedeutet nicht, dass diese unabhängig vom Berufsbild zu einem in bestimmtem Umfang erhöhten Erholungsbedürfnis führt, das zudem an bestimmten Altersstufen festgemacht werden könnte (BAG 15. November 2016 - 9 AZR 534/15 - Rn. 25; 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 26) .

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 8/10

    Dynamische tarifvertragliche Verweisung auf anderen Tarifvertrag ("dynamische

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18
    Die dort geregelte dynamische tarifvertragliche Verweisung auf die zu diesem Zeitpunkt gültige HUrlVO 1982 ist aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs (vgl. BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 8/10 - Rn. 20) zulässig und bewirkt, dass die in Bezug genommene HUrlVO 1982 inkorporierter Teil des Verweisungstarifvertrags wird.

    Die Normen des in Bezug genommenen Regelungswerks sind Teil der Normen des Verweisungstarifvertrags (vgl. zu einer tarifvertraglichen Verweisung auf einen anderen Tarifvertrag BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 8/10 - Rn. 25) .

    Dafür genügt jede Änderung der durch den nachbindenden Tarifvertrag geschaffenen materiellen Rechtslage (vgl. BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 31, BAGE 159, 222; 22. Februar 2012 - 4 AZR 8/10 - Rn. 26 mwN) .

    Ist aufgrund einer solchen Änderung das Ende des Tarifvertrags eingetreten, bleibt die Tarifgebundenheit an den Verweisungstarifvertrag nicht länger normativ nach § 3 Abs. 3 TVG bestehen (vgl. zu einer tarifvertraglichen Verweisung auf einen anderen Tarifvertrag BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 8/10 - Rn. 26 mwN) .

  • EuGH, 11.11.2014 - C-530/13

    Schmitzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18
    Wird eine altersdiskriminierende Regelung abgeschafft, kann es gerechtfertigt sein, den begünstigten Arbeitnehmern die bislang aus ihr folgenden Vorteile für einen Übergangszeitraum zu belassen (vgl. EuGH 9. September 2015 - C-20/13 - [Unland] Rn. 46, 49; 11. November 2014 - C-530/13 - [Schmitzer] Rn. 42; 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs und Mai] Rn. 90, 92, 98; BAG 27. April 2017 - 6 AZR 119/16 - Rn. 35 mwN, BAGE 159, 92) .

    Eine solche Maßnahme ist, auch wenn sie die Wahrung des Besitzstands und den Schutz des berechtigten Vertrauens der vom früheren System begünstigten Arbeitnehmer sicherstellen kann, nicht geeignet, für die vom früheren System benachteiligten Arbeitnehmer ein diskriminierungsfreies System zu schaffen (vgl. EuGH 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 39; 11. November 2014 - C-530/13 - [Schmitzer] Rn. 44; BAG 27. April 2017 - 6 AZR 119/16 - Rn. 36, aaO) .

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18
    Für eine nach § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB den Schuldnerverzug begründende Mahnung ist grundsätzlich erforderlich, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangt, ihm für einen bestimmten Zeitraum Urlaub zu gewähren (BAG 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 13 mwN, BAGE 138, 58) .

    In diesem Fall überlässt er dem Arbeitgeber die Festlegung des Urlaubszeitraums (BAG 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 - aaO) .

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18
    Derjenige, der eine Ungleichbehandlung vornimmt, muss den nationalen Gerichten in geeigneter Weise die Möglichkeit zur Prüfung einräumen, ob mit der Ungleichbehandlung ein Ziel angestrebt wird, das die Ungleichbehandlung unter Beachtung der Ziele der Richtlinie 2000/78/EG rechtfertigt (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 45 ff.) .

    Gleiches gilt für die Frage, ob die Tarifvertragsparteien als Normgeber angesichts des vorhandenen Wertungsspielraums davon ausgehen durften, dass die gewählten Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich waren (vgl. EuGH 21. Juli 2011 - C-159/10 und C-160/10 - [Fuchs und Köhler] Rn. 39; 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 49 ff.; vgl. auch BAG 15. November 2016 - 9 AZR 534/15 - Rn. 22 mwN) .

  • BGH, 28.09.2007 - V ZR 139/06

    Voraussetzungen des Verzuges bei grundloser Erfüllungsverweigerung

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18
    Voraussetzung des Verzugs bleibt jedoch in diesen Fällen, dass der Anspruch des Gläubigers entstanden (vgl. BAG 23. November 2017 - 6 AZR 43/16 - Rn. 46) und fällig (vgl. BGH 28. September 2007 - V ZR 139/06 - Rn. 11) ist.

    Eine grundlose endgültige Weigerung des Schuldners, eine noch nicht entstandene oder nicht fällige Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllen, führt dabei nicht dazu, dass die Leistung vorzeitig fällig wird und der Schuldner sofort in Verzug gerät (vgl. BGH 28. September 2007 - V ZR 139/06 - aaO) .

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15

    Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung

    Auszug aus BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18
    Diese Rechtsprechung beruht darauf, dass der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Gewährung von Erholungsurlaub nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG in der bisherigen Auslegung des Senats grundsätzlich am Ende des Urlaubsjahres verfällt (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) - Rn. 13) .

    Die Beklagte musste diesen Hinweis wegen der - nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) - Rn. 13) - grundsätzlich bestehenden Befristung des Urlaubsanspruchs auf das Kalenderjahr so verstehen, dass der Urlaub nur dann in das Folgejahr übertragen werden sollte, wenn dessen Gewährung im beantragten Zeitraum dringende betriebliche Gründe iSv. § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG entgegenstanden.

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16

    Zusatzurlaub nach § 27 TVöD-K

  • BAG, 28.09.2016 - 5 AZR 220/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

  • EuGH, 09.09.2015 - C-20/13

    Unland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • EuGH, 28.01.2015 - C-417/13

    Starjakob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG

  • BAG, 16.10.2014 - 6 AZR 661/12

    Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 TVÜ-Bund

  • BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 956/12

    Urlaubsdauer - Staffelung nach dem Alter

  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • EuGH, 06.05.2010 - C-160/10

    Köhler - Verbindung

  • BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 760/11

    Ersatzurlaub - Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

  • LAG Hessen, 20.09.2017 - 2 Sa 370/17

    §§ 1, 7, 10 AGG

  • BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Nachwirkungszeitraum

  • BAG, 16.05.2017 - 9 AZR 572/16

    Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden

  • LAG Hessen, 09.05.2014 - 3 Sa 686/13

    Nachgewährung von Urlaub; Begrenzung des Urlaubsanspruchs auf das Urlaubsjahr und

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 366/10

    Tarifvertrag - konkludenter Nachwirkungsausschluss

  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

  • BAG, 21.09.2021 - 3 AZR 147/21

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze - Diskriminierung wegen des

    Erforderlich iSd. § 10 Satz 2 AGG ist die Festlegung eines Höchstalters, wenn diese Regelung nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung des angestrebten Ziels notwendig ist (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 198/18 - Rn. 35; 22. Januar 2019 - 3 AZR 293/17 - Rn. 44; 11. Dezember 2018 - 9 AZR 161/18 - Rn. 35; 26. April 2018 - 3 AZR 19/17 - Rn. 41; 17. Oktober 2017 - 3 AZR 199/16 - Rn. 25; EuGH 26. September 2013 - C-546/11 - [Dansk Jurist] Rn. 59) .
  • LAG Hessen, 20.01.2020 - 7 Sa 1373/17

    1. Hat der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen ordnungsgemäß beantragten Urlaub

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wandelt sich der Urlaubsanspruch nach § 275 Abs. 1 und Abs. 4, § 280 Abs. 1 und Abs. 3, 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 287 Satz 2 und § 249 Abs. 1 BGB in einen Schadenersatzanspruch um, der auf Gewährung von Ersatzurlaub als Naturalrestitution gerichtet ist, wenn der Arbeitgeber den rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt und der Urlaub aufgrund seiner Befristung verfällt (BAG vom 11.12.2018 - 9 AZR 161/18 -).

    Das Bundesarbeitsgericht spricht von einer Anpassung nach oben und von einem Inhaber eines erhöhten Urlaubsanspruchs (BAG vom 11.12.2018 - 9 AZR 161/18 - RdN. 49).

    Die Normen des in Bezug genommenen Regelungswerks sind Teil der Normen des Verweisungstarifvertrages (BAG vom 11.12.2018 - 9 AZR 161/18 -).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass die Hessische Urlaubsverordnung 1982 mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraftgetreten ist (BAG vom11.12.2018 - 9 AZR 161/18 -).

    Dies hat aber zur Folge, dass dem Kläger bereits vor Vollendung des 50. Lebensjahrs und damit auch bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des MTV UKGM in jedem Kalenderjahr ein Anspruch auf 33 Urlaubstage zustand (zur Rechtsfolge einer "Anpassung nach oben" BAG vom 20.03.2012 - 9 AZR 529/10 - BAG vom 12.04.2016 - 9 AZR 659/19 - BAG vom 11.12.2018 - 9 AZR 161/18 -).

    Dabei geht die Rechtsprechung davon aus, dass der vor Inkrafttreten des AGG vereinbarte Art. 111 § 1 TV zu § 71 BAT, der den Regelungsgehalt des § 4 Hessische Urlaubsverordnung 1982 zum Inhalt der Tarifregelung gemacht hat, am Maßstab des AGG zu messen ist (BAG vom 11.12.2018 - 9 AZR 161/18 -).

    Ein solcher Erfahrungssatz existiert in dieser Allgemeinheit allerdings nicht (BAG vom 11.12.2018 - 9 AZR 161/18 -).

    Die begünstigende Regelung bleibt das einzige gültige Bezugssystem, solange wie hier das Unionsrecht nicht richtig durchgeführt ist (BAG vom 11.12.2018- 9 AZR 161/18 -).

    Der Anspruch auf Ersatzurlaub, der als Schadenersatz an die Stelle des verfallenen Urlaubsanspruchs tritt, unterliegt keinen Ausschlussfristen (BAG vom 11.12.2018 - 9 AZR 161/18 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 4 B 21.17

    Polizeibeamter; Schichtdienst; Zusatzurlaub; Erhöhung des Zusatzurlaubs ab

    Der von dem Kläger geltend gemachte Anspruch ergibt sich nicht aus einem Verstoß der Regelung in § 12a Abs. 7 Satz 2 EUrlVO gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG, der durch eine Anpassung des Umfangs des Zusatzurlaubs "nach oben" zu beseitigen wäre (vgl. hierzu BAG, Urteile vom 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - juris Rn. 27 ff., vom 15. November 2016 - 9 AZR 534/15 - juris Rn. 29 f., vom 27. April 2017- 6 AZR 119/16 - juris Rn. 44 ff. und vom 11. Dezember 2018 - 9 AZR 161/18 - juris Rn. 48).

    Das ist eine unmittelbare Benachteiligung jüngerer Beamter wegen des Alters im Sinne von § 3 Abs. 1 AGG (vgl. BAG, Urteile vom 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - juris Rn. 13 ff., vom 18. Oktober 2016 - 9 AZR 123/16 - juris Rn. 15 und vom 11. Dezember 2018 - 9 AZR 161/18 - juris Rn. 31), die nach § 7 Abs. 1 AGG grundsätzlich verboten ist.

    Die Mittel sind nur dann angemessen und erforderlich, wenn sie es erlauben, das mit der unterschiedlichen Behandlung verfolgte Ziel zu erreichen, ohne zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen derjenigen Beamten zu führen, die wegen ihres Alters benachteiligt werden, und sie nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des angestrebten Ziels notwendig ist (vgl. BAG, Urteile vom 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - juris Rn. 22, vom 18. Oktober 2016 - 9 AZR 123/16 - juris Rn. 19 und vom 11. Dezember 2018 - 9 AZR 161/18 - juris Rn. 35).

    Dazu können zusätzliche Urlaubstage in Abhängigkeit vom Lebensalter gehören, wenn mit zunehmendem Alter ein erhöhtes Erholungsbedürfnis entsteht (vgl. BAG, Urteile vom 27. April 2017 - 6 AZR 119/16 - juris Rn. 34 und vom 11. Dezember 2018 - 9 AZR 161/18 - juris Rn. 37, jeweils m.w.N.).

    Das Motiv des besonderen Schutzes älterer Beschäftigter (bzw. Beamter) kann vermutet werden, wenn eine Regelung getroffen wurde, die an ein höheres Lebensalter anknüpft (vgl. BAG, Urteile vom 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - juris Rn. 19, 23, vom 15. November 2016 - 9 AZR 534/15 - juris Rn. 22 f. und vom 11. Dezember 2018 - 9 AZR 161/18 - juris Rn. 39 f.).

    Gerade ältere Bedienstete können über besondere Stärken, insbesondere über fachliche Erfahrung aufgrund langjähriger Tätigkeit verfügen, die sie für bestimmte anspruchsvolle Aufgaben in besonderem Maße geeignet machen (vgl. BAG, Urteile vom 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - juris Rn. 26, vom 18. Oktober 2016 - 9 AZR 123/16 - juris Rn. 24 und vom 11. Dezember 2018 - 9 AZR 161/18 - juris Rn. 42, jeweils m.w.N.).

    Dies rechtfertigt die Annahme eines erhöhten Erholungsbedürfnisses bei älteren Bediensteten, die Schichtdienst leisten (vgl. auch BAG, Urteile vom 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - juris Rn. 25, vom 15. November 2016 - 9 AZR 534/15 - juris Rn. 25 und vom 11. Dezember 2018 - 9 AZR 161/18 - juris Rn. 42).

  • LAG Köln, 27.05.2020 - 11 Sa 284/19

    Benachteiligung, Alter, Persönliche Assistenz

    Sie sind geeignet, unmittelbare Benachteiligungen wegen des Alters zu rechtfertigen (BAG, Urt. v. 11.12.2018 - 9 AZR 161/18 - m. w. N.).
  • LAG Hamm, 02.12.2020 - 6 Sa 816/20
    Zum einen sind auch Regelungen, die vor Inkrafttreten des AGG vereinbart wurden, grundsätzlich an dessen Maßstäben zu messen (vgl. BAG vom 11.12.2018 - 9 AZR 161/18; BAG vom 12.04.2016 - 9 AZR 659/14).

    Die Mittel sind deshalb nur dann angemessen und erforderlich, wenn sie es erlauben, das mit der unterschiedlichen Behandlung verfolgte Ziel zu erreichen, ohne zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen derjenigen Arbeitnehmer zu führen, die wegen ihres Alters benachteiligt werden, und die Maßnahme nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung des angestrebten Ziels notwendig ist (vgl. BAG vom 11.12.2018 - 9 AZR 161/18; BAG vom 18.10.2016 - 9 AZR 123/16 - Rn. 19).

    Er hat vielmehr substantiierten Sachvortrag hierzu zu leisten (vgl. BAG vom 11.12.2018 - 9 AZR 161/18; BAG vom 27.04.2017 - 6 AZR 119/16; BAG vom 15.11.2016 - 9 AZR 534/15).

  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 230/21

    Gewährung von Urlaub im Zusammenhang mit Altersfreizeit

    Denn die Beklagte hat mit ihrem Klageabweisungsantrag vom 24. September 2019 unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, den Vertragspflichten unter keinen Umständen nachkommen und den streitgegenständlichen Urlaubstag nicht gewähren zu wollen (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 161/18 - Rn. 51) .
  • BGH, 22.06.2022 - XII ZB 584/18

    Versorgungsausgleichssache: Wirksamkeit der Bestimmungen in einer

    Unschädlich ist, dass die im Schreiben vom 17. Mai 2017 enthaltene Leistungsverweigerung - aus Sicht des Beschwerdegerichts - bereits vor Fälligkeit der ersten Rentenzahlung am 31. Mai 2017 erfolgt ist; auch bei der sogenannten antizipierten Erfüllungsverweigerung tritt allerdings Verzug nicht vor der Fälligkeit des Anspruchs ein (vgl. BAG NZA 2019, 634 Rn. 51 f.).
  • LAG Köln, 08.07.2021 - 6 Sa 56/21

    Schadensersatz; Diskriminierung; Alter; Sonderurlaub; Staffelung

    Die Entscheidung des 9. Senats (BAG v. 11.12.2018 - 9 AZR 161/18), auf die das Arbeitsgericht Bezug nehme, stelle im dortigen Sachverhalt auf die Tatsache ab, dass die dortige Urlaubsregelung gerade nicht an die Art der auszuübenden Tätigkeit oder die Bedingungen ihrer Ausübung anknüpfe.

    Zurecht weist die Beklagte zwar auf die Tatsache hin, dass es vorliegend um einen anderen Sachverhalt geht als in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2018 - 9 AZR 161/18 -.

  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 266/19

    Tarifliche Ausgleichszahlung bei Inanspruchnahme vorgezogener Altersrente -

    Die Unwirksamkeit bewirkt aber, dass den benachteiligten Arbeitnehmern für die Vergangenheit ein Anspruch auf die vorenthaltene Leistung zuzuerkennen ist (sog. "Anpassung nach oben", BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 161/18 - Rn. 48) .
  • BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 219/22

    Urlaubsabgeltung - zusätzliche Urlaubsvergütung - Tarifvertragsauslegung

    aa) Die Tarifvertragsparteien können Urlaubsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, weitgehend frei regeln (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 161/18 - Rn. 18; 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 52; 22. Januar 2019 - 9 AZR 328/16 - Rn. 33) .
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