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   BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18   

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https://dejure.org/2019,42829
BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18 (https://dejure.org/2019,42829)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2019 - 5 AZR 505/18 (https://dejure.org/2019,42829)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 (https://dejure.org/2019,42829)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 3 Abs. 1 EFZG, § ... 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG, § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG, § 297 BGB, § 296 BGB, § 69 Abs. 4 SGB X, § 286 Abs. 1 ZPO, § 4 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, § 97 Abs. 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls bei der Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG; Indizien für das Vorliegen eines einheitlichen Verhinderungsfalls; Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für eine zweite Erkrankung nach Beendigung der ersten ...

  • bag-urteil.com

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitnehmer erhält Entgeltfortzahlung nach dem Ende einer Krankschreibung nur bei neuer Krankheit

  • rewis.io

    Entgeltfortzahlung - Einheit des Verhinderungsfalls

  • Betriebs-Berater

    Entgeltfortzahlung - Einheit des Verhinderungsfalls

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • datenbank.nwb.de

    Entgeltfortzahlung - Einheit des Verhinderungsfalls

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (42)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung: Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls

  • beck-blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung: Einheitlicher Verhinderungsfall bei unmittelbar aufeinander folgenden Erkrankungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgeltfortzahlung - und Einheit des Verhinderungsfalls

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - und die Einheit des Verhinderungsfalls

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf sechs Wochen beschränkt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Einheit des Verhinderungsfalls

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist bei einheitlichem Verhinderungsfall auf sechs Wochen beschränkt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls - Darlegungs- und Beweislast

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Entgeltfortzahlung bei Krankheit - Führt erneute Arbeitsunfähigkeit durch eine neue Krankheit zu einem neuen Anspruch auf Fortzahlung?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begrenzung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

  • datev.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Krankheit: Spielregeln für den einheitlichen Verhinderungsfall

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Neue Krankheit = neuer Entgeltfortzahlungsanspruch?

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Erkrankt ein Arbeitnehmer während laufender Arbeitsunfähigkeit an einer anderen Erkrankung, so hat er bei einem einheitlichen Verhinderungsfall gleichwohl nur einen Anspruch auf 6-wöchige Entgeltfortzahlung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei unterschiedlichen aufeinander folgende Krankheiten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsalls schließt Entgeltzahlung aus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung über sechs Wochen hinaus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Neue Krankheit - neue Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, oder doch nicht?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähigkeit: Zeitliche Beschränkung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei verschiedenen Erkrankungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Zweiterkrankung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG bei neuer Erkrankung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zweimal krank hintereinander: Anspruch auf zweimal Entgeltfortzahlung?

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Maximal sechs Wochen auch bei Zweiterkrankung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    6 oder 12 Wochen Entgeltfortzahlung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unmittelbare Krankmeldung nach eigener Kündigung erschüttert den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei aufeinanderfolgenden Krankheiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nicht mehr als 6 Wochen Lohn bei nahtlos neuer Krankenheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei erneuter Krankheit

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei einem neuen Krankheitsfall

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen zweiter Krankheit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer muss neue Krankheit beweisen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist auch bei neuer Erkrankung während bestehender Arbeitsunfähigkeit auf sechs Wochen beschränkt - Für weiteren Anspruch muss erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung zum Zeitpunk der neuen Erkrankung beweisbar beendet gewesen sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Einheit des Verhinderungsfalls; Darlegungs- und Beweislast

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls bei der Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 169, 117
  • NJW 2020, 1386
  • ZIP 2020, 788
  • MDR 2020, 563
  • NZA 2020, 446
  • NZA-RR 2020, 334
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 389/04

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18
    aa) Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 6 der Gründe, BAGE 115, 206) .

    Doch hat die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung der Arbeitgeber zu tragen, weil nach der sprachlichen Fassung des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG ihn und nicht den Arbeitnehmer die objektive Beweislast trifft (BAG 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, BAGE 149, 101; 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 5 und 6 der Gründe, BAGE 115, 206; Schaub ArbR-HdB/Linck 18. Aufl. § 98 Rn. 61; BeckOK ArbR/Ricken 1. Dezember 2019 EFZG § 3 Rn. 73) .

    In Anbetracht dieser Schwierigkeiten hat das Bundesarbeitsgericht bereits erkannt, dass dem Arbeitgeber, der sich auf eine Fortsetzungserkrankung iSd. § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG beruft, hinsichtlich der ihn insoweit treffenden Darlegungs- und Beweislast Erleichterungen zuzubilligen sind (vgl. dazu BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 6 der Gründe, BAGE 115, 206) .

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 318/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18
    Das gilt unabhängig davon, ob das Ende der Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeits- oder arbeitsfreien Tag fällt (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 318/15 - Rn. 13 mwN, BAGE 155, 196) .

    Meldet sich der Arbeitnehmer in unmittelbarem Anschluss an den ausgeschöpften Sechs-Wochen-Zeitraum des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG erneut mit einer Erstbescheinigung arbeitsunfähig krank und bestreitet der Arbeitgeber unter Berufung auf den Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls, dass Arbeitsunfähigkeit infolge der "neuen" Krankheit erst jetzt eingetreten sei, hat der Arbeitnehmer als anspruchsbegründende Tatsache darzulegen und im Streitfall zu beweisen, dass die neue Arbeitsunfähigkeit erst zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, zu dem die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits beendet war (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 318/15 - Rn. 19 f., BAGE 155, 196; so auch die hM im Schrifttum, zuletzt bspw. MHdB ArbR/Greiner 4. Aufl. § 80 Rn. 74; Laws FA 2017, 101, 106 f.; MüKoBGB/Müller-Glöge 8. Aufl. EFZG § 3 Rn. 78; Staudinger/Oetker (2019) BGB § 616 Rn. 538; ErfK/Reinhard 20. Aufl. EFZG § 3 Rn. 44; BeckOK ArbR/Ricken 1. Dezember 2019 EFZG § 3 Rn. 63) .

    Dafür steht ihm das Zeugnis des behandelnden Arztes als Beweismittel zur Verfügung (vgl. BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 318/15 - Rn. 22, BAGE 155, 196) .

  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 112/02

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Vorlagepflicht

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18
    b) Für die Darlegung und den Nachweis von Beginn und Ende einer auf einer bestimmten Krankheit beruhenden Arbeitsunfähigkeit kann sich der Arbeitnehmer zunächst auf die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stützen (zu deren Beweiswert sh. BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 112/02 - zu I 1 der Gründe, BAGE 105, 171; zu den ab 1. Januar 2016 eingeführten Vordrucken vgl. Kleinebrink ArbRB 2016, 47 ff., 93 ff.) .

    Dass eine solche Untersuchung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zu erfolgen hat, ist aber einer der Gründe dafür, weshalb nach der Lebenserfahrung der ärztlichen Bescheinigung in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hinsichtlich der Darlegung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung ein hoher Beweiswert zuerkannt wird (vgl. nur BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 112/02 - zu I 1 der Gründe, BAGE 105, 171 sowie grundlegend BAG 11. August 1976 - 5 AZR 422/75 - zu 3 a der Gründe, BAGE 28, 144) .

  • BAG, 11.08.1976 - 5 AZR 422/75

    Arbeitsunfähigkeit: Beweiswert einer ärztlichen AU-Bescheinigung

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18
    Dass eine solche Untersuchung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zu erfolgen hat, ist aber einer der Gründe dafür, weshalb nach der Lebenserfahrung der ärztlichen Bescheinigung in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hinsichtlich der Darlegung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung ein hoher Beweiswert zuerkannt wird (vgl. nur BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 112/02 - zu I 1 der Gründe, BAGE 105, 171 sowie grundlegend BAG 11. August 1976 - 5 AZR 422/75 - zu 3 a der Gründe, BAGE 28, 144) .
  • LAG Köln, 15.11.2016 - 12 Sa 453/16

    Entgeltfortzahlung; Vor-Erkrankung; Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit;

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18
    Bei solchen Sachverhalten ist es dem Arbeitgeber angesichts fehlender zwischenzeitlicher Arbeitsverpflichtung des Arbeitnehmers nahezu unmöglich, konkrete Anhaltspunkte zur Erschütterung des Beweiswerts der ärztlichen Bescheinigungen vorzutragen (vgl. Vossen DB 2017, 1976; zu weiteren Indiztatsachen LAG Köln 15. November 2016 - 12 Sa 453/16 -) .
  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12

    Vorsorgekur - Arbeitsunfähigkeit - Fortsetzungserkrankung

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18
    Doch hat die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung der Arbeitgeber zu tragen, weil nach der sprachlichen Fassung des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG ihn und nicht den Arbeitnehmer die objektive Beweislast trifft (BAG 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, BAGE 149, 101; 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 5 und 6 der Gründe, BAGE 115, 206; Schaub ArbR-HdB/Linck 18. Aufl. § 98 Rn. 61; BeckOK ArbR/Ricken 1. Dezember 2019 EFZG § 3 Rn. 73) .
  • BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 592/17

    Annahmeverzugslohn - Vergütung als Schadensersatz - tatrichterliche Würdigung des

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18
    Für die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Einwendung trägt der Arbeitgeber als Gläubiger die Darlegungs- und Beweislast (st. Rspr., jüngst BAG 28. August 2019 - 5 AZN 381/19 - Rn. 7; 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 25) .
  • LAG Niedersachsen, 26.09.2018 - 7 Sa 336/18

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen der

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 26. September 2018 - 7 Sa 336/18 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.08.2019 - 5 AZN 381/19

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18
    Für die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Einwendung trägt der Arbeitgeber als Gläubiger die Darlegungs- und Beweislast (st. Rspr., jüngst BAG 28. August 2019 - 5 AZN 381/19 - Rn. 7; 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 25) .
  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02

    Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18
    cc) Entgegen der Auffassung der Revision steht diesem Verständnis das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. November 2003 (- 5 AZR 562/02 -) nicht entgegen.
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 682/10

    Insolvenz - Unterhaltspflichten bei der Sozialauswahl

  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    a) Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (BAG 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - Rn. 16, BAGE 169, 117) .

    Ebenso hat es entschieden, dass in Bezug auf die vom Arbeitgeber im Rahmen von § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG vorzutragenden Indizien für das Vorliegen eines einheitlichen Verhinderungsfalls der Unkenntnis des Arbeitgebers von den Krankheitsursachen angemessen Rechnung zu tragen ist (vgl. BAG 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - Rn. 20, BAGE 169, 117) .

    Revisionsrechtlich ist nur zu überprüfen, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei und ohne Verletzung von Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen erfolgt ist, ob sie rechtlich möglich ist und ob das Berufungsgericht alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (vgl. BAG 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - Rn. 25, BAGE 169, 117) .

  • BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23

    Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen

    Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (BAG 28. Juni 2023 - 5 AZR 335/22 - Rn. 11; 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - Rn. 16, BAGE 169, 117) .
  • LAG Niedersachsen, 08.03.2023 - 8 Sa 859/22

    Arbeitgeberkündigung; arbeitgeberseitige Kündigung;

    Nach allgemeinen Grundsätzen trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG ( BAG 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - Rn. 16, BAGE 169, 117).

    Ebenso hat es entschieden, dass in Bezug auf die vom Arbeitgeber im Rahmen von § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG vorzutragenden Indizien für das Vorliegen eines einheitlichen Verhinderungsfalls der Unkenntnis des Arbeitgebers von den Krankheitsursachen angemessen Rechnung zu tragen ist (vgl. BAG 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - Rn. 20, BAGE 169, 117).

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