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   BAG, 12.01.1967 - 5 AZR 269/66   

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https://dejure.org/1967,842
BAG, 12.01.1967 - 5 AZR 269/66 (https://dejure.org/1967,842)
BAG, Entscheidung vom 12.01.1967 - 5 AZR 269/66 (https://dejure.org/1967,842)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 1967 - 5 AZR 269/66 (https://dejure.org/1967,842)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Stundung von Gehaltsforderungen - Bevorrechtigte Konkursforderung - Konkurs-Eröffnung - Gehaltszahlung - Gewährung eines Darlehnsanspruchs - Vergleichsverfahrens - Errechnung der Jahresfrist

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 1055 (Ls.)
  • DB 1967, 603
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 529/04

    Vereinbarte Vergütungserhöhung für den Fall der Insolvenz

    Entscheidend ist, ob die geltend gemachten Ansprüche vor oder nach der Verfahrenseröffnung entstanden sind, wobei nicht auf die Fälligkeit, sondern auf den Zeitpunkt des Entstehens der Forderung abzustellen ist (BAG 12. Januar 1967 - 5 AZR 269/66 - AP KO § 61 Nr. 3).
  • LAG Hamm, 10.01.2007 - 2 Sa 1901/05

    Zur insolvenzrechtlichen Einordnung eines tariflichen Abfindungsanspruchs

    Nicht entscheidend ist, wann der Arbeitnehmer die Ansprüche verlangen kann, sondern es ist auf den Zeitpunkt des Entstehens der Forderung abzustellen (BAG vom 19.01.2006 - 6 AZR 529/04, ZIP 2006, 1366 = DB 2006, 2295; BAG vom 12.01.1967 - 5 AZR 269/66, AP Nr. 3 zu § 61 KO).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.01.2004 - 15 Sa 113/03

    Tarifvertraglicher Differenzanspruch eines Altersteilzeiters im Falle der

    Für die Frage, ob es sich um einen Anspruch vor oder nach Insolvenzeröffnung handelt, ist nicht auf die Fälligkeit, sondern auf den Zeitpunkt des Entstehens der Forderung abzustellen (vgl. BAG, Urteil vom 12. Januar 1967 - 5 AZR 269/66, AP Nr. 3 zu § 61 KO).
  • BAG, 04.06.1985 - 3 AZR 355/83

    Konkursrechtlicher Rang einer Bauleiterprämie - Berücksichtigung einer

    Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn innerhalb dieser Frist die zu entlohnenden Dienste geleistet worden sind oder, etwa in den Fällen der Krankheit, zu leisten waren (h. M.; vgl. RAG JW 1933, 1357, 1358; RGZ 102, 70, 74; BAG Urteil vom 12. Januar 1967 - 5 AZR 269/66 - AP Nr. 3 zu § 61 KO; Böhle-Stamschräder/Kilger, KO, 14. Aufl. 1983, § 61 Anm. 4; Jaeger, KO, 8. Aufl. 1958, § 61 Anm. 17; Mentzel/Kuhn/Uhlenbruch, KO, 9. Aufl. 1979, § 61 Anm. 47).
  • BAG, 04.06.1977 - 5 AZR 663/75

    Konkursausfallgeld - Konkursverwalter - Urlaubsentgelt - Massenschuld

    Die Rechtslage ist insofern nicht anders als bei der Bestimmung der Höhe der rückständigen Ansprüche "für das letzte Jahr'1 (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 KO) bzw. "für die letzten sechs Monate" vor Konkurseröffnung (§ 59 Abs. 1 Nr. 3 KO); auch hier kommt es unabhängig von der Fälligkeit allein auf die innerhalb der genannten Fristen geleisteten Dienste an (BAG AP Nr. 3 zu § 61 KO [zu 3 c, cc der Gründe]; Jaeger-Lent, aaO, § 61 RdNr. 17)« Daran hat offensichtlich auch der Gesetzgeber des Gesetzes über das Konkursausfallgeld vom 17. Juli 1974 nichts ändern wollen; nach der Begründung des Gesetzentwurfs soll es für die Höhe der rückständigen Ansprüche auf Arbeitsentgelt nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 a NO nicht auf die Fälligkeit ankommen (BT-Drucksache 7/1750 S. 12 zu § 141 b Abs. 1).
  • BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 99/76

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei der Gewährung von Konkursausfallgeld -

    Dies war und ist für nicht fällige Forderungen (§ 65 KO) im Schrifttum und in der Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt (Jaeger, § 61 Anm. 17; Böhle/Stamschräder, § 61 Anm. 4, Mentzel/Kuhn, § 61 Anm. 47; BAG NJW 1967, 1055).
  • BGH, 28.03.1985 - IX ZR 115/84

    Erfüllung einer Verbindlichkeit durch den Vergleichsschuldner

    Richtig ist, daß es auch im Falle eines dem Konkursverfahren vorausgegangenen Vergleichsverfahrens für die Errechnung der Jahresfrist des § 61 Abs. 1 Nr. 3 KO auf den Zeitpunkt der Konkurseröffnung ankommt (vgl. BAG KTS 1967, 229 m.w.N.).
  • BSG, 28.08.1970 - 3 RK 55/67

    Gemeinsamer Oberster Gerichtshof - Beitragsrückstände - Feststellungsklage einer

    Eine Sonderzuständigkeit, wie/sie § 51 SGG für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit begründet, schließt mithin die Generalkompetenz der ordentlichen Gerichte für das Feststellungsverfahren nach § 146 KO aus, mag der Widerspruch sich gegen den Bestand, d. h. Grund und Höhe der Forderung richten oder zugleich oder allein gegen das für sie beanspruchte Vorrecht (vgl. BAG 19, 355, 358, im Anschluß an Weber, Anm. zu BAG AP Nr. 3 zu § 61 KO, Ziff. 4 b; vgl. auch dessen Anm. zu AP Nr. 5 zu § 61 KO, Ziff. 2 a).
  • BGH, 05.05.1976 - VIII ZR 281/74

    Anfechtungsfrist im Anschlußkonkurs

    Aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Januar 1967 - 5 AZR 269/66 = NJW 1967, 1055 (nur Leitsatz) ergibt sich im Gegensatz zur Meinung der Revision nichts anderes; denn dort (S. 10 dieses Urteils) wird lediglich festgestellt, daß für die Berechnung der Jahresfrist des § 61 Nr. 1 KO das Datum der Konkurseröffnung trotz eines vorausgegangenen Vergleichsverfahrens maßgeblich ist.
  • BSG, 30.11.1977 - 7 RAr 85/76

    Anspruch auf Konkursausfallgeld für Urlaubsabgeltungsanspruch - Ansprüche auf

    Dies war und ist für nicht fällige Forderungen (§ 65 KO) im Schrifttum und in der Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt (Jaeger, § 61 Anm. 17; Böhle/Stamschräder, § 61 Anm. 4; Mentzel/Kuhn, § 61 Anm. 47; BAG NJW 1967, 1055).
  • BSG, 30.11.1977 - 7 RAr 31/77

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Begriff des Arbeitsentgelts - Gewährung von

  • ArbG Nürnberg, 07.08.2003 - 9 Ca 3159/03

    Entgeltansprüche des Arbeitnehmers in der Freistellungsphase bei

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