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   BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 863/98   

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https://dejure.org/2000,917
BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 863/98 (https://dejure.org/2000,917)
BAG, Entscheidung vom 12.01.2000 - 7 AZR 863/98 (https://dejure.org/2000,917)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 7 AZR 863/98 (https://dejure.org/2000,917)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Befristung eines Arbeitsvertrags für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BGB § 620; BeschFG § 1 Abs. 5; KSchG § 1 Abs. 1
    D (A), Arbeitsverhältnis, Befristung, befristete Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 620
    Befristung eines Arbeitsvertrags für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Befristung eines Arbeitsvertrags für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Befristung eines Arbeitsvertrags für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Befristung eines Arbeitsvertrags für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 160
  • NJW 2000, 3084
  • MDR 2000, 771
  • NZA 2000, 722
  • BB 2000, 257
  • BB 2000, 933
  • DB 2000, 145
  • DB 2000, 978
  • JR 2000, 396
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG München, 23.10.1998 - 9 Sa 348/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung eines Arbeitsvertrags für die Dauer der

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 863/98
    Landesarbeitsgericht München - 9 Sa 348/98 -.

    7 AZR 863/98 9 Sa 348/98.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Oktober 1998 - 9 Sa 348/98 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 863/98
    Die vereinbarte Befristung bedurfte, da dem Kläger der ihm andernfalls nach § 1 Abs. 1 KSchG zustehende Kündigungsschutz vorenthalten wurde, zu ihrer Wirksamkeit eines sie rechtfertigenden sachlichen Grundes (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAGE 10, 65).
  • BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95

    Befristung von Arbeitsverhältnissen wegen eines vorübergehenden Mehrbedarfs an

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 863/98
    Hat sich dagegen die Prognose nicht bestätigt, muß der Arbeitgeber die Tatsachen vortragen, die ihm jedenfalls zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses den hinreichend sicheren Schluß darauf erlaubten, daß nach Ablauf der Befristung die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers wegen Fehlens einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nicht mehr möglich sein werde (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142 zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 863/98
    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht den letzten Vertrag der Befristungskontrolle unterworfen (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwa BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 mwN).
  • LAG Köln, 18.02.2011 - 4 Sa 1122/10

    Alter vor Kinderzahl

    Grundsätzlich klärungsbedürftig ist insbesondere, ob hier eine Vermutung eingreift, wie sie der 7. Senat des BAG im Befristungsrecht in ständiger Rechtsprechung annimmt (vgl. z. B. BAG 12.1. 2000 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 217; BAG 25.8. 2004 - 7 AZR 7/04; 16.11.2005 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 264).
  • LAG Köln, 11.01.2008 - 11 Sa 973/07

    Wiederholungskündigung; Außerordentliche personenbedingte Kündigung wegen des

    Denkbar ist, dass der Arbeitnehmer mit anderen Arbeiten betraut wird oder bei Fehlen einer Beschäftigungsmöglichkeit ohne Fortzahlung der Bezüge von der Arbeitspflicht suspendiert wird (BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 459/99 - AP § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung Nr. 23; 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 13; vgl. auch zu einer Aufenthaltserlaubnis für das Befristungsrecht BAG 12. Januar 2000 - 7 AZR 863/98 - EzA § 620 BGB Nr. 169 ).
  • LAG München, 04.11.2005 - 10 Sa 305/05

    Befristeter Arbeitsvertrag aus sozialen Motiven

    Erwägt der Arbeitgeber bei Abschluss der Befristung selbst eine Einrichtung zu erschaffen, in der eine zukünftige Beschäftigung des Arbeitnehmers stattfinden soll, rechtfertigt dies eine Befristung nicht, wenn die Errichtung der Einrichtung bei Vereinbarung der Befristung noch völlig ungewiss ist (im Anschluss an BAG vom 12.1.2000 - 7 AZR 863/98 = AP Nr. 217 zu § 620 BGB "Befristeter Arbeitsvertrag").

    Dies genügt in keinem Fall den Anforderungen an eine hinreichend sichere Prognose, die die Befristung rechtfertigen konnte (vgl. BAG vom 12.01.2000 - 7 AZR 863/98 = AP Nr. 217 zu § 620 BGB "Befristeter Arbeitsvertrag" zu 4 der Gründe).

  • LAG Berlin, 01.04.2003 - 3 Sa 51/03

    Befristete Aufstockung der Arbeitszeit um 1/4 der vertraglich vereinbarten

    Damit besteht eine Vermutung dafür, dass die Prognose des Arbeitgebers sachlich gerechtfertigt gewesen ist; die Klägerin hätte diese entkräften müssen (vgl. BAG 7 AZR 846/98 vom 3.11.1999, NZA 00, 726; BAG 7 AZR 863/98 vom 12.1.2000, NZA 00, 722).
  • LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 1437/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Allerdings lässt sich, wenn derartige Entwicklungen ausbleiben und die Umsetzung der Maßnahme plangemäß verläuft, die vom Arbeitgeber prognostizierte Realisierbarkeit an der nachfolgend eingetretenen und zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bekannten betrieblichen Lage verifizieren (vgl. BAG, Urteil vom 12.09.1996, 7 AZR 790/95, AP Nr. 182 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 4, Urteil vom 12.01.2000, 7 AZR 863/98, AP Nr. 217 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 3, 4).
  • LAG Hamm, 11.10.2007 - 11 Sa 817/07

    Befristung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers, Befristete

    Die Grundsätze für die Zulässigkeit einer Befristung wegen einer nur befristet erteilten behördlichen Erlaubnis für die Verrichtung der Arbeitstätigkeit lassen sich auch nach Inkrafttreten des TzBfG zum 01.01.2001 der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.01.2000 entnehmen (BAG 12.01.2000 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 217; Dörner, Der befristete Arbeitsvertrag, 2004, Rz. 207 ff., 209; Gräfl-Arnold, TzBfG, 2005, § 14 TzBfG Rz. 160; KR-Lippke, 8. Aufl. 2007, § 14 TzBfG Rz. 210 ff.; Sievers, TzBfG, 2.Auflage 2007, § 14 TzBfG Rz. 235 ff).
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 21.08.2012 - 4 Ca 4196/11

    Arbeitsvertragsbefristung aufgrund von Personalengpässen wegen Jahresurlaub der

    Später eintretende Entwicklungen sind ohne Einfluss auf die Befristung, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sachliche Gründe für die Befristung vorlagen (vgl. BAG, 12.01.2000, 7 AZR 863/98).
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