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   BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 617/01   

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https://dejure.org/2005,307
BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 617/01 (https://dejure.org/2005,307)
BAG, Entscheidung vom 12.01.2005 - 5 AZR 617/01 (https://dejure.org/2005,307)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 5 AZR 617/01 (https://dejure.org/2005,307)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer auf eine Nettolohnzahlung gerichteten Klage hinsichtlich hinreichender Bestimmbarkeit der Forderungshöhe ; Notwendigkeit der Darlegung der den Tag des Zuflusses des Arbeitsentgelts geltenden Besteuerungsmerkmale im Einzelnen ; Wirkung der Rechtskraft ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verfassungsmäßigkeit der Bürgenhaftung des Generalunternehmers nach AEntG für Mindestlohnzahlung durch Subunternehmer

  • unalex.eu

    Art. 7 EVÜ
    Eingriffsnormen des Forumstaates - Anforderungen - Anwendungsfälle - Arbeitnehmerschutzvorschriften

  • Judicialis

    AEntG § 1a; ; GG Art. 12; ; EG Art. 49

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bürgenhaftung des beauftragenden Unternehmers bei Arbeitnehmerentsendung verfassungsgemäß ? Rechtfertigung durch Gründe des Gemeinwohls und Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEntG § 1a; GG Art. 12; EG Art. 49
    Bürgenhaftung für Arbeitnehmerentgelte bei Arbeitnehmerentsendung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bürgenhaftung für das Mindestentgelt im Baugewerbe

  • nomos.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Bürgenhaftung für das Mindestentgelt im Baugewerbe

  • Jurion (Pressemitteilung)

    Bürgenhaftung für das Mindestentgelt im Baugewerbe

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AEntG § 1a; GG Art. 12; EGV Art. 49
    Verfassungsmäßigkeit der Bürgenhaftung des Generalunternehmers nach AEntG für Mindestlohnzahlung durch Subunternehmer

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Haftung von Lohnansprüchen

  • bauersfeld-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht - Arbeitnehmer-Entsendegesetz - Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Spezialfall Bauwirtschaft - So vermeiden Arbeitgeber die Haftung für Mindestlöhne und Urlaubskassenbeiträge

  • leinemann-partner.de (Entscheidungsanmerkung)

    Bürgenhaftung des Generalunternehmers ist verfassungsgemäß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sog. Bürgenhaftung: Generalunternehmer muss mit Inanspruchnahme durch NU-Arbeitnehmer rechnen! (IBR 2005, 406)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 113, 149
  • ZIP 2005, 1292 (Ls.)
  • MDR 2005, 997 (Ls.)
  • NZA 2005, 627
  • BB 2006, 1008
  • DB 2005, 1061
 
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Wird zitiert von ... (56)

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14

    Mindestlohn für pädagogisches Personal auch bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen

    International zwingend sind im Rahmen von Bestimmungen über Branchenmindestlöhne aber zunächst nur Regelungen über die Vergütung für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden (vgl. zu Art. 34 EGBGB BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 617/01 - zu VIII der Gründe, BAGE 113, 149) .

    Entgegen der Auffassung der Beklagten setzt sich der Senat damit nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen des Fünften Senats vom 12. Januar 2005 (- 5 AZR 279/01 - zu IX der Gründe und - 5 AZR 617/01 - zu VIII und IX der Gründe, BAGE 113, 149) .

  • BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 241/18

    Bürgenhaftung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

    § 14 AEntG enthält eine Sonderregelung, die eine Nettolohnklage in Höhe der sich im Jahr des Tätigwerdens ergebenden Vergütung zulässt (vgl. zu § 1a AEntG aF BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 617/01 - zu I 3 der Gründe, BAGE 113, 149) .

    Da diesen Bauunternehmen der wirtschaftliche Vorteil der Beauftragung von Nachunternehmern zugutekam, sollten sie für die Lohnforderungen der dort beschäftigten Arbeitnehmer nach § 1a AEntG aF einstehen (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 10 AZR 190/11 - Rn. 16 f., BAGE 141, 299; 28. März 2007 - 10 AZR 76/06 - Rn. 12 f.; 12. Januar 2005 - 5 AZR 617/01 - zu III 2 b aa und bb der Gründe, BAGE 113, 149) .

    Bauherren fielen daher nicht in den Geltungsbereich des § 1a AEntG aF (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 10 AZR 190/11 - Rn. 18, BAGE 141, 299; 12. Januar 2005 - 5 AZR 617/01 - zu III 2 b bb der Gründe, BAGE 113, 149) .

    d) Die vom Bundesarbeitsgericht vorgenommene einschränkende Auslegung des § 1a AEntG aF (vgl. BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 617/01 - zu IV der Gründe, BAGE 113, 149; 6. November 2002 - 5 AZR 617/01 (A) - zu B IV der Gründe, BAGE 103, 240) entspricht den Anforderungen einer verfassungskonformen Normanwendung.

    bb) Diese Genese des § 14 AEntG zeigt, dass der Gesetzgeber in Kenntnis der einschränkenden Auslegung des Unternehmerbegriffs, insbesondere durch die Entscheidungen des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 6. November 2002 (- 5 AZR 617/01 (A) - BAGE 103, 240) und vom 12. Januar 2005 (- 5 AZR 617/01 - BAGE 113, 149) , die vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. März 2007 gebilligt wurde (- 1 BvR 1047/05 -) , keine weitergefasste Haftung mit der Regelung des § 14 AEntG begründen wollte.

  • BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 1047/05

    Bürgenhaftung des Hauptunternehmers nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

    unmittelbar gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Januar 2005 - 5 AZR 617/01 -,.

    Nach einem Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts im Revisionsverfahren zur Vereinbarkeit des § 1 a AEntG mit europarechtlichen Vorgaben (Beschluss vom 6. November 2002 - 5 AZR 617/01 (A) -, SAE 2003, S. 181) und der Antwort des Europäischen Gerichtshofs, der eine Unvereinbarkeit mit Europarecht verneinte (Urteil vom 12. Oktober 2004 - Rs C-60/03 -, AP EG Art. 49 Nr. 9), wurde die Revision der Beschwerdeführerin weitgehend zurückgewiesen.

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