Rechtsprechung
BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Mitbestimmung bei Umgruppierung - Bestimmtheit der Entscheidungsformel und des Antrags
- openjur.de
Mitbestimmung bei Umgruppierung; Bestimmtheit der Entscheidungsformel und des Antrags
- Bundesarbeitsgericht
Mitbestimmung bei Umgruppierung - Bestimmtheit der Entscheidungsformel und des Antrags
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 253 Abs 1 ZPO, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 313 Abs 1 Nr 4 ZPO, § 313 Abs 2 S 1 ZPO, § 99 Abs 3 S 2 BetrVG
Mitbestimmung bei Umgruppierung - Bestimmtheit der Entscheidungsformel und des Antrags - rechtsprechung-im-internet.de
§ 253 Abs 1 ZPO, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 313 Abs 1 Nr 4 ZPO, § 313 Abs 2 S 1 ZPO, § 99 Abs 3 S 2 BetrVG
Mitbestimmung bei Umgruppierung - Bestimmtheit der Entscheidungsformel und des Antrags - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verfahrensbeendender Beschluss eine Beschlussformel im arbeitsgerichtlichen Verfahren muss hinreichend bestimmt sein; Bestimmtheit der Entscheidungsformel und des Antrags im Beschlussverfahren; Voraussetzungen für die Zustimmung des Betriebsrats zu einer Umgruppierung ...
- Betriebs-Berater
Ordnungsgemäße Unterrichtung bei Umgruppierung
- rewis.io
Mitbestimmung bei Umgruppierung - Bestimmtheit der Entscheidungsformel und des Antrags
- ra.de
- rewis.io
Mitbestimmung bei Umgruppierung - Bestimmtheit der Entscheidungsformel und des Antrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmtheit der Entscheidungsformel und des Antrags im Beschlussverfahren; Mitbestimmung bei Umgruppierung; Unvollständige Unterrichtung; Zustimmungsfrist und deren Verlängerung
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Mitbestimmung bei Umgruppierung: Eintritt der Fiktion des § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG setzt ordnungsgemäße Unterrichtung voraus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Umgruppierungen und die Unterrichtung des Betriebsrats
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der verfahrensbeendende Beschluss
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Ordnungsgemäße Unterrichtung bei Umgruppierung
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 21.09.2007 - 8 BV 24/06
- LAG Niedersachsen, 13.01.2009 - 3 TaBV 1/08
- BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09
- LAG Niedersachsen, 17.01.2012 - 3 TaBV 58/11
Papierfundstellen
- NJW 2011, 3806
- NZA 2011, 1304
- BB 2011, 1652
- DB 2011, 2272
- JR 2012, 399
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 70/08
Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats - …
Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09
Für den damit verbundenen Eingriff in das Zustimmungsersetzungsverfahren des § 99 Abs. 4 BetrVG fehlt ihnen die Regelungskompetenz (vgl. BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 19 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .Der angefochtene Beschluss ist in vollem Umfang auf seine materiell-rechtliche Richtigkeit zu überprüfen (vgl. BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 20 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .
Anlass für eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Umgruppierung kann auch die Änderung der bisherigen Einreihung bei unveränderter Tätigkeit des Arbeitnehmers sein, die auf einer Modifikation des bislang geltenden Vergütungsschemas beruht (vgl. BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 21 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .
Dazu hat der Arbeitgeber den Betriebsrat nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG über die beabsichtigte personelle Einzelmaßnahme unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen ausreichend zu unterrichten ( BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 23 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .
Ein Grund für die Zustimmungsverweigerung zu einer Ein- oder Umgruppierung kann nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG gegeben sein, wenn der Arbeitgeber die Ein- oder Umgruppierung in einen nicht zur Anwendung kommenden Tarifvertrag vornehmen will (vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 27; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 24 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .
Kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass diese Umstände bekannt sind, ist es Sache des Betriebsrats, weitere Informationen zu verlangen, wenn er nicht über alle für die Ausübung seines Mitbeurteilungsrechts erforderlichen Angaben verfügt (vgl. BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 25 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .
Erst aufgrund der Rüge des Betriebsrats, die innerhalb der wirksam bis 30. Juni 2006 verlängerten Zustimmungsverweigerungsfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG erfolgte, musste die Arbeitgeberin erkennen, dass der Betriebsrat nicht über alle zur Beurteilung der Umgruppierung erforderlichen Informationen verfügte (vgl. BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 26, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .
Die Arbeitgeberin durfte insoweit davon ausgehen, dem Betriebsrat alle für die Umgruppierung erforderlichen Umstände vollständig mitgeteilt zu haben (vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 30; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 27 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .
Das Fristende muss allerdings anhand der getroffenen Abreden eindeutig bestimmbar sein (vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 34; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 30 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .
In Anbetracht dieser Umstände ist es angemessen, bei der dem Betriebsrat eingeräumten Frist die noch nicht endgültig abgeschlossenen Verhandlungen der Tarifvertragsparteien zu berücksichtigen (vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 36; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 31, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .
Ein Hinweis darauf, dass jetzt die Zustimmungsverweigerungsfrist für den Betriebsrat erneut zu laufen beginnt, ist nicht erforderlich (vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 39; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 34, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .
- BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 80/09
Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09
Angesichts der verbindlichen tariflichen Stellenbewertung ist die rechtsanwendende Beurteilung der Betriebsparteien aber auf die Frage beschränkt, ob die ein- oder umzugruppierenden Arbeitnehmer die von den Tarifvertragsparteien bewertete Stelle tatsächlich innehaben und die dort zu leistenden Tätigkeiten und Aufgaben der Stellenbeschreibung entsprechen (vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 17 mwN) .Ein Grund für die Zustimmungsverweigerung zu einer Ein- oder Umgruppierung kann nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG gegeben sein, wenn der Arbeitgeber die Ein- oder Umgruppierung in einen nicht zur Anwendung kommenden Tarifvertrag vornehmen will (vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 27; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 24 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .
Die Arbeitgeberin durfte insoweit davon ausgehen, dem Betriebsrat alle für die Umgruppierung erforderlichen Umstände vollständig mitgeteilt zu haben (vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 30; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 27 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .
Das Fristende muss allerdings anhand der getroffenen Abreden eindeutig bestimmbar sein (vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 34; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 30 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .
In Anbetracht dieser Umstände ist es angemessen, bei der dem Betriebsrat eingeräumten Frist die noch nicht endgültig abgeschlossenen Verhandlungen der Tarifvertragsparteien zu berücksichtigen (vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 36; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 31, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .
Ein Hinweis darauf, dass jetzt die Zustimmungsverweigerungsfrist für den Betriebsrat erneut zu laufen beginnt, ist nicht erforderlich (vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 39; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 34, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .
- BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97
Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes
Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09
Der Entscheidungsinhalt ist grundsätzlich in einer einheitlichen Urkunde festzulegen (vgl. BGH 14. Oktober 1999 - I ZR 117/97 - [Musical-Gala] zu I 2 a der Gründe mwN, BGHZ 142, 388) .In diesen Sonderfällen kann in der Entscheidungsformel auch auf Anlagen, die zu den Akten gegeben worden sind, verwiesen werden (vgl. BGH 14. Oktober 1999 - I ZR 117/97 - [Musical-Gala] zu I 2 a der Gründe mwN, BGHZ 142, 388; in dem anderen Zusammenhang der Bestimmtheit des Antrags iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO auch 23. Januar 2003 - I ZR 18/01 - [Innungsprogramm] zu II 1 a der Gründe mwN, NJW-RR 2003, 910) .
- BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07
Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens
Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09
Nur dann kann eine der materiellen Rechtskraft zugängliche Sachentscheidung ergehen (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 22, BAGE 128, 358) . - BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08
Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09
Dabei ist gegebenenfalls die Antragsbegründung heranzuziehen (vgl. BAG 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - Rn. 12, AP BetrVG 1972 § 34 Nr. 2 = EzA BetrVG 2001 § 34 Nr. 1) . - BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 627/05
Berufungsurteil ohne Tatbestand
Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09
Das Rechtsbeschwerdegericht kann den Verfahrensfehler beheben, indem es die Anträge, über die das Landesarbeitsgericht entschieden hat, in seinem Beschluss wiedergibt, sofern das anhand der ihm vorliegenden Akten möglich ist (vgl. zum fehlenden oder unvollständigen Tatbestand BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 627/05 - Rn. 15 f. mwN, AP KSchG 1969 § 15 Ersatzmitglied Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 5) . - BAG, 27.07.2010 - 1 ABR 74/09
Auskunftsanspruch des Betriebsrats - Bestimmtheit des Antrags
Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09
(1) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss ein Antrag auch im Beschlussverfahren so bestimmt sein, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung iSv. § 322 Abs. 1 ZPO zwischen den Parteien entschieden werden kann (BAG 27. Juli 2010 - 1 ABR 74/09 - Rn. 11 mwN) . - BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05
Planfreigabesystem
Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09
Anders als - im Regelfall - die Entscheidungsformel darf sich der Antrag auf eine Anlage beziehen, wenn der Verfahrensgegenstand dadurch ausreichend individualisiert wird (vgl. etwa BAG 25. April 1989 - 3 AZR 35/88 - zu I 1 der Gründe, AP BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 7 = EzA BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 2; BGH 22. November 2007 - I ZR 12/05 - Rn. 24 f., GRUR 2008, 357) . - BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/01
"Cartier-Ring"; Umfang des Auskunftsanspruchs
Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09
In diesen Sonderfällen kann in der Entscheidungsformel auch auf Anlagen, die zu den Akten gegeben worden sind, verwiesen werden (vgl. BGH 14. Oktober 1999 - I ZR 117/97 - [Musical-Gala] zu I 2 a der Gründe mwN, BGHZ 142, 388; in dem anderen Zusammenhang der Bestimmtheit des Antrags iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO auch 23. Januar 2003 - I ZR 18/01 - [Innungsprogramm] zu II 1 a der Gründe mwN, NJW-RR 2003, 910) . - BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88
Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen
Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09
Anders als - im Regelfall - die Entscheidungsformel darf sich der Antrag auf eine Anlage beziehen, wenn der Verfahrensgegenstand dadurch ausreichend individualisiert wird (vgl. etwa BAG 25. April 1989 - 3 AZR 35/88 - zu I 1 der Gründe, AP BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 7 = EzA BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 2; BGH 22. November 2007 - I ZR 12/05 - Rn. 24 f., GRUR 2008, 357) . - LAG Niedersachsen, 13.01.2009 - 3 TaBV 1/08
- BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 24/10
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung …
Für den damit verbundenen Eingriff in das Zustimmungsersetzungsverfahren des § 99 Abs. 4 BetrVG fehlt ihnen die Regelungskompetenz (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 24, BB 2011, 1652; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 19 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .Der angefochtene Beschluss ist in vollem Umfang auf seine materiell-rechtliche Richtigkeit zu überprüfen (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 25, BB 2011, 1652; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 20 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .
Dazu hat der Arbeitgeber den Betriebsrat nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG über die beabsichtigte personelle Einzelmaßnahme unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen ausreichend zu unterrichten (BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 32, BB 2011, 1652; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 23 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .
Angesichts der verbindlichen tariflichen Stellenbewertung ist die rechtsanwendende Beurteilung der Betriebsparteien aber auf die Frage beschränkt, ob die ein- oder umzugruppierenden Arbeitnehmer die von den Tarifvertragsparteien bewertete Stelle tatsächlich innehaben und die dort zu leistenden Tätigkeiten und Aufgaben der Stellenbeschreibung entsprechen (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 33, BB 2011, 1652; 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 17 mwN, ZTR 2011, 254) .
Ein Grund für die Zustimmungsverweigerung zu einer Ein- oder Umgruppierung kann nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG gegeben sein, wenn der Arbeitgeber die Ein- oder Umgruppierung in einen nicht zur Anwendung kommenden Tarifvertrag vornehmen will (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 34, BB 2011, 1652; 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 27, ZTR 2011, 254; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 24 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .
Kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass diese Umstände bekannt sind, ist es Sache des Betriebsrats, weitere Informationen zu verlangen, wenn er nicht über alle für die Ausübung seines Mitbeurteilungsrechts erforderlichen Angaben verfügt (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 35, BB 2011, 1652; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 25 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .
Erst aufgrund der Rüge des Betriebsrats mit Schreiben vom 29. Juni 2006 musste sie erkennen, dass der Betriebsrat nicht über alle zur Beurteilung der Umgruppierung erforderlichen Informationen verfügte (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 36, BB 2011, 1652; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 26, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .
Die Arbeitgeberin durfte insoweit davon ausgehen, dem Betriebsrat alle für die Umgruppierungen erforderlichen Umstände vollständig mitgeteilt zu haben (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 37, BB 2011, 1652; 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 30, ZTR 2011, 254; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 27, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16; 18. August 2009 - 1 ABR 49/08 - Rn. 14 ff., BAGE 131, 358) .
Die Arbeitgeberin durfte im Hinblick auf die berechtigte Beanstandung des Betriebsrats nicht mehr davon ausgehen, ihrer Unterrichtungsverpflichtung mit Schreiben vom 9. November 2005 und der Zuleitung der Überleitungsliste vollständig genügt zu haben (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 38, BB 2011, 1652; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 28, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .
Eine solche Einigung ist grundsätzlich zulässig, obgleich sie sich von der gesetzlichen Konzeption der Zustimmungsverweigerungsfrist erheblich unterscheidet (vgl. zuletzt BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 42 mwN, BB 2011, 1652) .
Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass er durch den Abschluss dieser Vereinbarungen ein schützenswertes Vertrauen der Arbeitgeberin erzeugte, er werde die Unvollständigkeit der ihm erteilten Informationen nicht geltend machen (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 43, BB 2011, 1652) .
Ein Hinweis darauf, dass jetzt die Zustimmungsverweigerungsfrist für den Betriebsrat erneut zu laufen beginnt, ist nicht erforderlich (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 45, BB 2011, 1652; 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 39, ZTR 2011, 254; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 34, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .
Das Risiko einer verspäteten oder unterbliebenen Weiterleitung trägt mithin der Arbeitgeber (BAG 9. März 2011 - 7 ABR 127/09 - Rn. 25; 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 45, BB 2011, 1652) .
- BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 5/19
Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Verhinderung
Die Bezugnahme auf die Anlage 4 begegnet keinen Bedenken, da die - auch datumsmäßig konkretisierte - Anlage eindeutig gekennzeichnet ist und der Verfahrensgegenstand dadurch ausreichend individualisiert wird (vgl. dazu BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 29 mwN) . - BAG, 21.11.2018 - 7 ABR 16/17
Einstellung - Aufhebung - nachträgliche Beteiligung
Nur diese setzt die Frist für die Zustimmungsverweigerung in Lauf (…BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 9/12 - Rn. 18;… 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 31; 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 32;… 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 23) .(d) Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch dazu, dass der Arbeitgeber in Fällen, in denen der Betriebsrat auf eine unvollständige Unterrichtung hin seine Zustimmung zu einer personellen Maßnahme verweigert hat, auch noch im Zustimmungsersetzungsverfahren die fehlenden Informationen nachholen kann, sofern für den Betriebsrat erkennbar ist, dass der Arbeitgeber die Informationen auch deswegen vervollständigt, weil er seiner ggf. noch nicht vollständig erfüllten Unterrichtungspflicht aus § 99 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BetrVG nachkommen möchte (…vgl. BAG 21. März 2018 - 7 ABR 38/16 - Rn. 19; 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 45) .
- LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20
Rechtsanspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis
Dass im Hinblick auf den in der Sache zugesprochenen Hilfsantrag im Tenor das gesamte Zeugnis im Wortlaut aufgenommen wurde, dient unabhängig von der Zulässigkeit des lediglich den zu ändernden bzw. zu ergänzenden Teil bezeichnenden Antrages der zusätzlichen Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Hinblick auf eine etwaige spätere Zwangsvollstreckung (vgl. hierzu BAG vom 12.01.2011 - 7 ABR 25/09, juris, Rz. 19;… Hamacher, Antragslexikon Arbeitsrecht, 3. Auflage, "Zeugnis" Rn. 22). - LAG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 12 TaBV 4/21
Erforderlichkeit der Übermittlung der Anzahl und Namen von …
Nur dann kann eine der materiellen Rechtskraft zugängliche Sachentscheidung ergehen (vgl. etwa BAG vom 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 Rn. 29 - juris). - BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 539/15
Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsänderungen
Anders als - im Regelfall - die Entscheidungsformel darf sich der Klageantrag auf eine Anlage beziehen, wenn der Verfahrensgegenstand dadurch - wie vorliegend - ausreichend individualisiert wird (vgl. dazu ausführlich BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 29 mwN) . - BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 39/11
Mitbestimmung bei Umgruppierung
Die Arbeitgeberin durfte insoweit davon ausgehen, dem Betriebsrat alle für die Umgruppierungen erforderlichen Umstände vollständig mitgeteilt zu haben (vgl. BAG 18. August 2009 - 1 ABR 49/08 - Rn. 14 ff., BAGE 131, 358; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 27; 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 30; 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 37) .Die Arbeitgeberin durfte im Hinblick auf die berechtigte Beanstandung des Betriebsrats nicht mehr davon ausgehen, ihrer Unterrichtungsverpflichtung mit Schreiben vom 9. November 2005 und der anschließenden Zuleitung der Überleitungsliste vollständig genügt zu haben (vgl. BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 28; 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 38; 29. Juni 2011 - 7 ABR 24/10 - Rn. 26) .
Ein Hinweis darauf, dass jetzt die Zustimmungsverweigerungsfrist für den Betriebsrat erneut zu laufen beginnt, ist nicht erforderlich (vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 39; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 34; 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 45; 29. Juni 2011 - 7 ABR 24/10 - Rn. 32) .
Das Risiko einer verspäteten oder unterbliebenen Weiterleitung trägt mithin der Arbeitgeber (BAG 9. März 2011 - 7 ABR 127/09 - Rn. 25; 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 45; 29. Juni 2011 - 7 ABR 24/10 - Rn. 32) .
Der Betriebsrat konnte daher sein Mitbeurteilungsrecht zu diesem Zeitpunkt nicht sachgerecht ausüben (vgl. auch BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 46) .
- BAG, 11.10.2022 - 1 ABR 16/21
Zustimmungsersetzung - innerbetriebliche Stellenausschreibung
Dabei muss für den Betriebsrat allerdings erkennbar sein, dass der Arbeitgeber die Angaben auch deshalb vervollständigt, weil er seiner ggf. noch nicht vollständig erfüllten Unterrichtungspflicht aus § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG nachkommen möchte (BAG 21. März 2018 - 7 ABR 38/16 - Rn. 19; 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 45) . - BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 138/09
Arbeitsplatzbewertung und personelle Einzelmaßnahme - Textform nach § 126b BGB
Die Beteiligten waren berechtigt, die gesetzliche Widerspruchsfrist von einer Woche einvernehmlich zu verlängern (vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 34, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 45 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 19; 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 40) . - BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14
Feststellungsausspruch - Verbot der reformatio in peius
Ein solcher Verstoß ist im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 17) .a) Nach der auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren anwendbaren Bestimmung des § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO enthält ein verfahrensbeendender Beschluss eine Beschlussformel (BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 18) .
- BAG, 19.04.2012 - 7 ABR 52/10
Mitbestimmung bei Umgruppierung
- BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16
Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung- anwendbare …
- BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 18/10
Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - Berichtigung der …
- BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11
Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer …
- LAG Düsseldorf, 10.01.2020 - 6 Sa 360/18
Bestimmtheit des Urteilstenors
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 TaBV 2362/11
Pflicht zur rechtzeitigen und umfassende Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses
- BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 582/15
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle - Wegfall …
- LAG Hamm, 12.05.2015 - 14 Sa 904/14
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Erfüllung des arbeitsvertraglichen …
- LAG Baden-Württemberg, 05.12.2018 - 10 TaBV 1/18
Beschlussfassung des Betriebsrats - Amtsunfähigkeit - Selbstzusammentrittsrecht - …
- BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16
Zustimmungsersetzungsverfahren - tarifliche Stellenbewertung
- LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17
Schadenersatz wegen der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen?
- LAG Hamm, 27.04.2012 - 10 TaBV 3/12
Betriebsverfassungsrecht; Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zur Umgruppierung
- ArbG Köln, 27.04.2021 - 8 BV 202/20
Vorläufige Durchführung von Neueinstellungen nach § 100 BetrVG bei einem …
- BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 149/11
Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer …
- BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 580/15
Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle - Wegfall …
- LAG Hamburg, 10.12.2015 - 2 TaBV 14/14
Eingruppierung - einvernehmliche Verlängerung der Wochenfrist für …
- BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 148/11
Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2023 - 26 TaBV 920/22
Aufhebung einer Versetzung im Arbeitsverhältnis; Strenge Maßstäbe für Besorgnis …
- LAG Baden-Württemberg, 18.09.2020 - 1 TaBV 1/20
Entgeltordnung VKA - Entgeltgruppe P 14 - Bereich
- BAG, 19.04.2012 - 7 ABR 53/10
Mitbestimmung bei Umgruppierung
- LAG Düsseldorf, 16.05.2019 - 11 TaBV 36/18
Auslegung des MTV Metallindustrie HH; SH und MV - Einigungsstellenspruch zur …
- ArbG Stuttgart, 18.09.2013 - 11 Ca 3647/13
Anforderungen an eine Zustimmungsverweigerung des Personalrats hinsichtlich einer …
- LAG Düsseldorf, 27.04.2018 - 6 TaBV 80/17
Eingruppierung eines Supervisor Salesfloor in einem Einzelhandelsunternehmen nach …
- LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2018 - 1 TaBV 25/17
Einstellung, Betriebsrat, Zustimmung, Zustimmungsverweigerung, Schriftform, …
- LAG Düsseldorf, 18.12.2018 - 3 TaBV 7/18
Eingruppierung eines Cash Office Supervisors nach dem Gehaltstarifvertrag …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12
Änderungskündigung zur vollumfänglichen Flexibilisierung zunächst …
- LAG München, 28.11.2014 - 4 TaBV 67/13
Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung