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   BAG, 12.02.1960 - 1 AZR 430/57   

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https://dejure.org/1960,1852
BAG, 12.02.1960 - 1 AZR 430/57 (https://dejure.org/1960,1852)
BAG, Entscheidung vom 12.02.1960 - 1 AZR 430/57 (https://dejure.org/1960,1852)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 1960 - 1 AZR 430/57 (https://dejure.org/1960,1852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Hausstandsgeld - Manteltarifvertrag - Kaufmännische Angestellte - Steinkohlenbergbau - Verheiratete weibliche Angestellte - Gemeinsamer Haushalt - Erfüllung der Unterhaltspflicht - Wohnungsgeldzuschuß - Doppelbezug zweckgebundener Zulagen - ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.11.1957 - 2 AZR 481/55

    Tarifvertrag - Rechtsterminologie - Wort mit festem Inhalt - Abweichende

    Auszug aus BAG, 12.02.1960 - 1 AZR 430/57
    1 Der Anspruch auf das Hausstandsgeld gemäß § 31 MTV steht auch einer verheirateten weiblichen Angestellten zu, wenn sie mit ihrem Ehemann einen gemeinsamen Haushalt führte Auf die Erfüllung der Unterhalts pflicht gemäß der Ausnahmevorschrift des § 35 MTV kommt es in diesem Falle nur in dem Sinn an, daß es Sache des Arbeitgebers ist, darzutun und ggf zu be weisen, daß sich die Angestellte ihrer Unterhalts pflicht entzieht= 2 Der Begriff der Unterhaltspflicht in §§ 31, 35 MTV stimmt mit dem gesetzlichen Begriff des § 1360 BGB überein (Bestätigung von BAG 5, 338 = AP Nr- 13 zu § 1 TVG Auslegung)= Maßgebend ist der gesetzliche Begriff, wie er im Zeitpunkt des Tarifabschlusses gegolten hat.
  • BAG, 12.02.1960 - 1 AZR 432/57

    Verheiratete Angestellte - Anspruch auf Dienstwohnung - Wohnungsgeldzuschuß -

    Auszug aus BAG, 12.02.1960 - 1 AZR 430/57
    urteil des Senats 1 AZR 432/57 vom 12. Februar I960) und daß der Arbeitgeber keine Dienstwohnung zur Verfügung stellte Diese Erfordernisse sind nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts gegeben=.
  • BAG, 15.10.1965 - 3 AZR 53/65

    Ausstattungsbeihilfe - Angestellte im auswärtigen Dienst - Auslandsumzüge der

    Dessen Auslegungs maßstäbe sind in erster Linie heranzuziehen (ähnlich schon BAG 5, 338 /"341J = AP Nr. 15 zu § 1 TVG Auslegung; BAG AP Nr. 2 zu § 1 TVG Wohnungsgeld).
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