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   BAG, 12.02.1973 - 2 AZR 116/72   

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BAG, 12.02.1973 - 2 AZR 116/72 (https://dejure.org/1973,658)
BAG, Entscheidung vom 12.02.1973 - 2 AZR 116/72 (https://dejure.org/1973,658)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 1973 - 2 AZR 116/72 (https://dejure.org/1973,658)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Kündigung ohne Ausspruch der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung - Erste Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch der Kündigung zur Verschaffung des erforderlichen umfassenden Wissenstandes - Hemmung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1973, 1258
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

    Auszug aus BAG, 12.02.1973 - 2 AZR 116/72
    Erforderlich ist eine sichere und möglichst vollständige Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 626 BGB Ausschlußfrist sowie das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk vorgesehene Urteil des Senates vom 6. Juli 1972 - 2 AZR 386/71 - [zu I 4J).

    Zu den Tatsachen, die für die Kündigung maßgebend sind, gehören nämlich im Sinne der Zumutbarkeitserwägungen sowohl die Umstände, die für, als auch diejenigen, die gegen die Kündigung sprechen (vgl. das bereits genannte Urteil des Senates vom 6. Juli 1972 - 2 AZR 386/71 - [unter 15J).

    Dazu war im Streitfall wie auch sonst regelmäßig in Fällen der Arbeitgeberkündigung eine Anhörung des Klägers erforderlich, um ihm Gelegenheit zu geben, die gegen ihn sprechenden Tatsachen auszuräumen oder abzumildern (vgl. das genannte Urteil des Senates vom 6. Juli 1972 - 2 AZR 386/71 - sowie das Urteil vom 27. Januar 1972 - 2 aZR 157/71 -[demnächst AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu 3] [auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen] sowie BaG aP Nr. 3 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut [zu 3 b]).

    Da für die erneute Anhörung ein sachlicher Grund gegeben war, weil sie an sich geeignet war, die Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen zu vervollständigen, hat ihr Ergebnis auf den Beginn der Ausschlußfrist keinen Einfluß gehabt (vgl. die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk bestimmten Urteile des Senates vom 27. Januar 1972 - 2 AZR 157/71 -undvom 6. Juli 1972 - 2 AZR 386/71).

  • BAG, 27.01.1972 - 2 AZR 157/71

    Ausschlußfrist - Verdacht strafbarer Handlung - Verdachtskündigung - Zulässigkeit

    Auszug aus BAG, 12.02.1973 - 2 AZR 116/72
    Dazu war im Streitfall wie auch sonst regelmäßig in Fällen der Arbeitgeberkündigung eine Anhörung des Klägers erforderlich, um ihm Gelegenheit zu geben, die gegen ihn sprechenden Tatsachen auszuräumen oder abzumildern (vgl. das genannte Urteil des Senates vom 6. Juli 1972 - 2 AZR 386/71 - sowie das Urteil vom 27. Januar 1972 - 2 aZR 157/71 -[demnächst AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu 3] [auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen] sowie BaG aP Nr. 3 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut [zu 3 b]).

    Da für die erneute Anhörung ein sachlicher Grund gegeben war, weil sie an sich geeignet war, die Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen zu vervollständigen, hat ihr Ergebnis auf den Beginn der Ausschlußfrist keinen Einfluß gehabt (vgl. die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk bestimmten Urteile des Senates vom 27. Januar 1972 - 2 AZR 157/71 -undvom 6. Juli 1972 - 2 AZR 386/71).

  • BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 336/71

    Kündigung - Zweiwochenfrist - Befristung

    Auszug aus BAG, 12.02.1973 - 2 AZR 116/72
    Nach Ablauf der Ausschlußfrist greift eine unwiderlegliche gesetzliche "Vermutung dahingehend ein, daß auch ein möglicherweise erheblicher wichtiger Grund die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr unzumutbar macht (vgl. die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk vorgesehenen Urteile des Senates vom 8. Juni 1972 - 2 AZR 336/71 - und vom 17. August 1972 - 2 aZR 359/71 -).
  • BAG, 19.01.1973 - 2 AZR 103/72

    Ausschlußfrist - Auslegung - Kündigungsrecht des Arbeitgebers - Beschränkung -

    Auszug aus BAG, 12.02.1973 - 2 AZR 116/72
    Es kann dahingestellt bleiben, ob gegenüber der Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB überhaupt der Einwand der Arglist durchgreifen kann (vgl. das zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgeseheneUrteil vom 19. Januar 1973 - 2 AZR 103/72 -).
  • BAG, 07.02.1958 - 1 AZR 576/56

    Festellungsklage - Nichtigkeit einer Kündigung - Unwirksamkeit einer Kündigung -

    Auszug aus BAG, 12.02.1973 - 2 AZR 116/72
    Eine etwa in der fristlosen Kündigung enthaltene fristgemäße Kündigung ist nämlich schon deshalb nicht sozial gerechtfertigt, weil das beklagte Land den Personalrat von der fristlosen Kündigung lediglich nach § 78 Abs. 1 des Niedersächsischen PVG unterrichtet, nicht aber ein Mitwirkungsverfahren nach § 78 Abs. 3 dieses Gesetzes eingeleitet hat (vgl. BAG 5, 200 = AP Nr. 1 zu § 70 PersVG und AP Nr. 2 zu § 70 PersVG sowie BMJ 5, 203 = aP Nr. 1 zu § 61 PersVG).
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Ihr Beginn ist nur so lange gehemmt, wie der Kündigungsberechtigte aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts verschaffen sollen (vgl. BAGE 24, 99, 104 f. = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu 3 der Gründe; BAGE 24, 341, 347 [BAG 06.07.1972 - 2 AZR 386/71] = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 12. Februar 1973 - 2 AZR 116/72 - AP Nr. 6 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP Nr. 27 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu III 2 b und c der Gründe).

    Bei der Anhörung des Kündigungsgegners ist von einer Regelfrist von einer Woche auszugehen, die nur aus "sachlich erheblichen" bzw. "verständigen" Gründen überschritten werden darf (BAG Urteil vom 12. Februar 1973, aaO, zu 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 10. Juni 1988, aaO, zu III 2 c der Gründe).

    Da die Ermittlungen, auf die die Beklagte ihre Kündigung gestützt hat, nach den vorliegenden Umständen zumindest innerhalb einer Woche (vgl. Urteil des Senats vom 12. Februar 1973 - 2 AZR 116/72 - AP Nr. 6, aaO) hätten abgeschlossen werden können und müssen, war der Beginn der Ausschlußfrist nur bis zum 18. Februar 1991 gehemmt.

  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88

    Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil

    Solange der Kündigungsberechtigte diese Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen durchführt, insbesondere dem Kündigungsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme gibt, kann die Ausschlußfrist nicht beginnen; die Anhörung ist in der Regel geeignet, den Fristlauf zu hemmen (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. BAGE 24, 341 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu I 4, 5 und II 2 der Gründe; Urteil vom 12. Februar 1973 - 2 AZR 116/72 - AP Nr. 6 -i4-.

    Der Senat hat deshalb in diesem wie in dem Urteil vom 12. Februar 1973 (aaO, zu 2 c der Gründe) gefordert, der Kündigungsgegner müsse innerhalb einer kurz bemessenen Frist an gehört werden, die regelmäßig nicht länger als eine Woche sein dürfe.

    Der erkennende Senat hat diese Frist bisher ausdrücklich nur auf die als Teil der Sachaufklärung durchgeführte Anhörung des Kündigungsgegners bezogen (BAGE 24, 341, zu 3 der Gründe; Urteil vom 12. Februar 1973, aaO, zu 2 c der Gründe).

    Umstände, die einer Anhörung innerhalb dieses Zeitraumes entgegenstehen, wie Rücksichtnahme auf persönliche Verhältnisse des Arbeitnehmers oder Verhinderung der mit der Ermittlung betrauten Personen (vgl. Senatsurteil vom 12. Februar 1973, aaO, zu 2 c der Gründe), stellen Ausnahmen dar.

  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Solange der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen durchführt, kann die Ausschlussfrist nicht anlaufen (Senat 6. Juni 1972 - 2 AZR 386/71 - BAGE 93, 12; 12. Februar 1973 - 2 AZR 116/72 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 6 = EzA BGB § 626 nF Nr. 22; 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - aaO).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

    So hat der Senat in seiner Entscheidung vom 12. Februar 1973 (- 2 AZR 116/72 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 6 = EzA BGB nF § 626 Nr. 22) für das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (Nds. PersVG) ausgeführt, eine etwa in einer fristlosen Kündigung enthaltene fristgemäße Kündigung sei schon deshalb nicht sozial gerechtfertigt, weil das beklagte Land den Personalrat von der fristlosen Kündigung lediglich nach § 78 Abs. 1 Nds. PersVG unterrichtet, nicht aber ein Mitwirkungsverfahren nach § 78 Abs. 3 des Gesetzes eingeleitet hat.
  • LAG Hamm, 12.12.1991 - 4 Sa 1239/91

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Arbeitnehmer; Kündigung; Außerordentliche

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  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller

    Da "maßgebende Tatsachen" nicht nur die Tatumstände sind, die für, sondern auch diejenigen, die gegen die Kündigung sprechen, ist die Anhörung des Kündigungsgegners in der Regel geeignet, den Lauf der Ausschlußfrist zu hemmen (vgl. BAG, Urteil vom 27. Januar 1972 - 2 AZR 157/71 - BAGE 24, 99, 104 f.; Urteil vom 6. Juli 1972 - 2 AZR 386/71 - BAGE 24, 341, 344 ff:; Urteil vom 12. Februar 1973 - 2 AzR 116/72 - AP § 626 BGB Ausschlußfrist Nr. 6; KR-Hillebrecht, 4: Aufl. 1996, § 626 BGB Rn. 231).

    Wie freilich aus der zeitlichen Begrenzung des Kündigungsrechts durch § 626 Abs. 2 BGB folgt, muß der Kündigungsgegner innerhalb einer kurz bemessenen Frist angehört werden, die regelmäßig nicht länger als eine Woche sein darf, nachdem der Kündigungsberechtigte das Ereignis kennt, das er möglicherweise zum Anlaß der außerordentlichen Kündigung nehmen will (vgl. BAG, Urteil vom 6. Juli 1972 a.a.O. S. 347; Urteil vom 12. Februar 1973 a.a.O. KR-Hillebrecht a.a.O. Rn. 232).

  • LAG Hamm, 26.04.2007 - 17 Sa 1914/06

    Außerordentliche Kündigung wegen des gegen den Gekündigten bestehenden Verdachts,

    Er ist insbesondere verpflichtet, den verdächtigten Arbeitnehmer anzuhören (vgl. BAG, Urteil vom 27.01.1972 - 2 AZR 157/71 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 10; Urteil vom 06.07.1972 - 2 AZR 386/71 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 15; Urteil vom 12.02.1973 - 2 AZR 116/72 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 22; Urteil vom 21.03.1996 - 2 AZR 455/95 - EzA § 123 BGB n.F. Nr. 42).

    Die Anhörung des Arbeitnehmers muss regelmäßig innerhalb einer Woche geschehen (vgl. BAG, Urteil vom 06.07.1972, a.a.O.; Urteil vom 12.02.1973, a.a.O.).

  • BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77

    Geltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Sonderkündigungsschutz

    § 626 Abs. 2 BGB enthält jedoch zwingendes fiecht, das nicht durch Absprache zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu Lasten des betroffenen Arbeitnehmers abgeändert werden kann (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 626 BGB Ausschlußfrist /zu 3 a der Gründe/ m insoweit zust. Anm. v. Martens/zu ~J\ ebenso Schwerdtner, Anm. zu BAG SAU 1973, 134- /140 zu VI 67; vgl. ferner Dietz-ßichardi, aaO, § 102 Anm. 4-9; Galperin-Löwisch, aaO, § 102 Anm. 39 mit weiteren Nachweisen).
  • VG Köln, 15.01.2019 - 7 K 928/17

    Zustimmung des Integrationsamts zur außerordentlichen Kündigung des

    Auf die Frage, ob die - zweite - Anhörung tatsächlich zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhaltes geführt hat, kommt es nicht entscheidend an, vgl. BAG, Urteile vom 06.07.19721 - 2 AZR 386/71 - juris und vom 12.02.1973 - 2 AZR 116/72 - juris Rn. 23 und 29, vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12 - juris Rn. 14.

    Die Anhörung des Arbeitnehmers bei der Verdachtskündigung dient dazu, dem Kündigenden den erforderlichen umfassenden Wissensstand zu verschaffen und dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, den auf einem konkreten Sachverhalt beruhenden Verdacht durch den Vortrag entlastender Tatsachen zu entkräften, vgl. BAG, Urteil vom 12.02.1973 - 2 AZR 116/72 - juris Rn. 23 und Urteil vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12 - juris Rn. 24.

  • LAG Hamm, 02.11.2006 - 17 Sa 646/06

    Außerordentliche Kündigung und falsche Dokumentation der Arbeitszeit im Wege der

    Im Fall der Arbeitgeberkündigung ist regelmäßig auch die Anhörung des Arbeitnehmers zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich (vgl. BAG, Urteil vom 27.01.1972 - 2 AZR 157/71, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 10; Urteil vom 06.07.1972 - 2 AZR 386/71, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 15; Urteil vom 12.02.1973 - 2 AZR 116/72, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 22; Urteil vom 21.03.1996 - 2 AZR 455/95, EzA § 123 BGB n.F. Nr. 42).

    Sie müssen daher mit der gebotenen Eile innerhalb einer kurz bemessenen Frist erfolgen, die hinsichtlich der Anhörung des Arbeitnehmers in der Regel eine Woche nicht überschreiten darf (vgl. BAG, Urteil vom 06.07.1972 a.a.O.; Urteil vom 12.02.1973 a.a.O.; KR-Fischermeier a.a.O. § 626 BGB Rdnr. 331).

  • BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 730/93

    Gesellschafterbeschluß als Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigung

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.01.1983 - 5 (2) Sa 177/82

    Beginn der zweiwöchigen Ausschlußfrist

  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 73/83

    Fristbeginn nach § 626 BGB bei Gesamtvertretung

  • LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02

    Außerordentliche Kündigung, Vorteilsnahme, Hemmung der Ausschlussfrist durch

  • BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 262/86

    Wirksamkeit einer (ausserordentlichen) Verdachtskündigung - Beginn der

  • LAG Hamm, 07.12.2000 - 17 Sa 1447/00

    Außerdienstlich versuchter schwerer Diebstahl eines Arbeiters mittels Werkzeug

  • BGH, 05.06.1975 - II ZR 131/73

    Berechnung des Beginns einer Kündigungsfrist - Verstoß gegen Treu und Glauben bei

  • LAG Berlin, 22.03.1996 - 6 Sa 15/96

    Kündigung: Kündigung wegen Nichteignung - strafgerichtliche Verurteilung, die

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 540/98

    Anfechtung des Arbeitsvertrags und Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium

  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.12.2012 - 3 TaBV 28/12

    Zustimmungsersetzung bei außerordentlicher Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • ArbG Frankfurt/Main, 11.08.2010 - 2 Ca 416/10
  • BAG, 24.01.1980 - 2 AZR 170/78
  • BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 780/79
  • LAG Hessen, 08.10.1979 - 11 Sa 544/79
  • BAG, 30.10.1981 - 7 AZR 142/79
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