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   BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 149/86   

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https://dejure.org/1987,5313
BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 149/86 (https://dejure.org/1987,5313)
BAG, Entscheidung vom 12.02.1987 - 2 AZR 149/86 (https://dejure.org/1987,5313)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 1987 - 2 AZR 149/86 (https://dejure.org/1987,5313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Zuständigkeit einer Kammer des Landesarbeitsgerichts durch Terminierung des Vorsitzenden - Unzulässige Abgabe an eine andere Kammer bei Terminierung in Verkennung des Geschäftsverteilungsplans - Auslegung des Geschäftsverteilungsplanes bzgl. "Vertagung" ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 451/82

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Beschränkung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 149/86
    Die Revision kann beschränkt auf einen von mehreren Streitgegenständen zugelassen werden (vgl. BAGE 40, 250 = AP Nr. 1 zu § 72 ArbGG 1979; BGHZ 53, 152 = AP Nr. 7 zu § 546 ZPO), wobei sich die Beschränkung der Revisionszulassung aus den Entscheidungsgründen ergeben kann (BAGE 3, 146, 147 = AP Nr. 6 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen, zu 1. der Gründe; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 451/82 - AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu I der Gründe).
  • BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils

    Auszug aus BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 149/86
    In Prozeßfragen kann die Revision dann beschränkt zugelassen werden, wenn über das prozessuale Problem durch Zwischenurteil hätte entschieden werden können (BGHZ 76, 397, 399; BGH Urteil vom 23. Februar 1983 - IV b ZR 359/81 - NJW 1983, 2084, 2085).
  • BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68

    Teilweise Zulassung der Revision

    Auszug aus BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 149/86
    Die Revision kann beschränkt auf einen von mehreren Streitgegenständen zugelassen werden (vgl. BAGE 40, 250 = AP Nr. 1 zu § 72 ArbGG 1979; BGHZ 53, 152 = AP Nr. 7 zu § 546 ZPO), wobei sich die Beschränkung der Revisionszulassung aus den Entscheidungsgründen ergeben kann (BAGE 3, 146, 147 = AP Nr. 6 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen, zu 1. der Gründe; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 451/82 - AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu I der Gründe).
  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 149/86
    Das verfassungsrechtliche Erfordernis der Bestimmtheit des Richters (Art. 101 Abs. 1 GG) fordert den Ausschluß sachfremder Einflüsse und damit die Eindeutigkeit der geschäftsverteilenden Regelung (BVerfGE 17, 294, 299; 18, 344, 352; Kissel, aa0, Rz 83).
  • BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör bei Eröffnung des

    Auszug aus BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 149/86
    Eine Entziehung des gesetzlichen Richters liegt dann vor, wenn die Maßnahmen und Entscheidungen der Gerichte willkürlich sind (BVerfGE 3, 359; 4, 412; 7, 327, 329).
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 67.82

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 149/86
    Nach dem Vollständigkeitsprinzip werden mit dem neuen Geschäftsverteilungsplan für das neue Geschäftsjahr nicht nur die neu eingehenden, sondern mit konstitutiver Wirkung auch diejenigen Sachen (erneut) zugewiesen, die bereits aufgrund der alten Geschäftsverteilung verteilt waren (so auch BVerwG Urteil vom 30. Oktober 1984 - 9 C 67/82 - NJW 1985, 822).
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 149/86
    Eine Entziehung des gesetzlichen Richters liegt dann vor, wenn die Maßnahmen und Entscheidungen der Gerichte willkürlich sind (BVerfGE 3, 359; 4, 412; 7, 327, 329).
  • BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 359/81

    Umfang der Prozessführungsbefugnis nach § 1629 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch

    Auszug aus BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 149/86
    In Prozeßfragen kann die Revision dann beschränkt zugelassen werden, wenn über das prozessuale Problem durch Zwischenurteil hätte entschieden werden können (BGHZ 76, 397, 399; BGH Urteil vom 23. Februar 1983 - IV b ZR 359/81 - NJW 1983, 2084, 2085).
  • BAG, 12.10.1979 - 7 AZR 959/77

    Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers - Soziale Gesichtspunkte - Revisionsinstanz

    Auszug aus BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 149/86
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die revisionsrechtlich nur darauf überprüfbar ist, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Subsumtion des Sachverhaltes unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 42, 151, 157 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II der Gründe; BAG Urteil vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAGE 29, 49, 52 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II der Gründe und BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76

    Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes -

    Auszug aus BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 149/86
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die revisionsrechtlich nur darauf überprüfbar ist, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Subsumtion des Sachverhaltes unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 42, 151, 157 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II der Gründe; BAG Urteil vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAGE 29, 49, 52 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II der Gründe und BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

  • BAG, 02.11.1956 - 1 AZR 330/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zulässigkeit der nachträglichen Berichtigung der

  • BAG, 04.06.1987 - 2 AZR 416/86

    Arbeitsverhinderung wegen schlechter Witterung - Wirksamkeit einer ordentlichen

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

  • BAG, 19.10.1982 - 4 AZR 303/82

    Anschlußrevision

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

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