Rechtsprechung
   BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16502
BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10 (https://dejure.org/2013,16502)
BAG, Entscheidung vom 12.02.2013 - 3 AZR 636/10 (https://dejure.org/2013,16502)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 (https://dejure.org/2013,16502)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,16502) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer Unterstützungskasse durch Betriebsvereinbarung - Anwendbarkeit des dreistufigen Prüfungsschemas

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer Unterstützungskasse durch Betriebsvereinbarung - Anwendbarkeit des dreistufigen Prüfungsschemas

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer Unterstützungskasse durch Betriebsvereinbarung - Anwendbarkeit des dreistufigen Prüfungsschemas

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG, § 2 Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 5 BetrAVG, § 16 BetrAVG, Art 9 Abs 3 GG
    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer Unterstützungskasse durch Betriebsvereinbarung - Anwendbarkeit des dreistufigen Prüfungsschemas

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Ablösung von Richtlinien einer Unterstützungskasse durch Betriebsvereinbarung - Anwendbarkeit des dreistufigen Prüfungsschemas

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer Unterstützungskasse durch Betriebsvereinbarung - Anwendbarkeit des dreistufigen Prüfungsschemas

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebliche Altersversorgung; Ablösung von Richtlinien einer Unterstützungskasse durch Betriebsvereinbarung; Anwendbarkeit des dreistufigen Prüfungsschemas

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer Unterstützungskasse durch Betriebsvereinbarung - Anwendbarkeit des dreistufigen Prüfungsschemas

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ablösung von Richtlinien einer Unterstützungskasse durch Betriebsvereinbarung ? Heranziehung des dreistufigen Prüfungsschemas bei Eingriffen in Versorgungszusagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer Unterstützungskasse durch Betriebsvereinbarung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 1907
  • DB 2013, 1796
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10
    Diese Ermächtigung ist als Teil der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Unterstützungskassen-Richtlinien zugleich auch Teil des arbeitsvertraglichen Versorgungsanspruchs des Klägers geworden (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - zu I 2 der Gründe, BAGE 100, 76) .

    Es gibt - anders als bei den Konditionen-Kartellen des Essener und Bochumer Verbandes - keine wettbewerblich veranlassten Vereinheitlichungsgesichtspunkte, auf deren Aufrechterhaltung der Begünstigte zumindest tendenziell vertrauen könnte (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - zu I 2 der Gründe, BAGE 100, 76) .

    Derartige zwingende Gründe können insbesondere bei einer Störung der Geschäftsgrundlage der bisherigen Versorgungszusage vorliegen (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - zu II 1 der Gründe, BAGE 100, 76) .

    Dies ist dann anzunehmen, wenn unveränderte Versorgungsverbindlichkeiten voraussichtlich nicht aus den Erträgen des Unternehmens finanziert werden können und für deren Ausgleich auch keine ausreichenden Wertzuwächse des Unternehmens zur Verfügung stehen (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - zu II 1 der Gründe, BAGE 100, 76) .

    Dies führt dazu, dass es den Gerichten für Arbeitssachen grundsätzlich untersagt ist, die Verwendung ihrer Einkünfte im Einzelnen zu überprüfen oder gar zu bewerten (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - zu II 3 b aa der Gründe, BAGE 100, 76) .

  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 432/03

    Betriebliche Altersversorgung - Teilwiderruf einer Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10
    Diese stellen einen hinreichenden Sachgrund für eine unterschiedliche Behandlung dar (vgl. BAG 12. Oktober 2004 - 3 AZR 432/03 - zu II 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Unterstützungskasse Nr. 13) .

    Die Nähe zum Stichtag als solche ist noch kein Härtefall, der zu einer teleologischen Reduktion der anspruchseinschränkenden Regelung führen müsste (vgl. BAG 12. Oktober 2004 - 3 AZR 432/03 - zu II 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Unterstützungskasse Nr. 13) .

    Zum anderen verfehlt der Kläger den maßgeblichen Stichtag um mehrere Jahre (vgl. BAG 12. Oktober 2004 - 3 AZR 432/03 - zu II 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Unterstützungskasse Nr. 13) .

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Auszug aus BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10
    Es geht nur darum, die Willkürfreiheit des Eingriffs in noch nicht erdiente Zuwächse zu belegen (BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 73, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 9) .

    Maßnahmen, die auf den ersten Blick dem Sanierungszweck offen zuwiderlaufen, müssen erklärt werden und einleuchtend sein (BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 74, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 9) .

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

    Auszug aus BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10
    Dazu gehören nicht nur vom Arbeitgeber einseitig erstellte Versorgungsordnungen, sondern insbesondere auch Betriebsvereinbarungen (vgl. BAG 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 26, NZA 2013, 210; 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 - Rn. 32) .

    Aus diesen Grundsätzen folgt, dass die Gründe, die den Eingriff rechtfertigen sollen, um so gewichtiger sein müssen, je stärker der Besitzstand ist, in den eingegriffen wird (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 34 mwN, NZA 2013, 210) .

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10
    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 19, EzA BetrAVG § 2 Nr. 33) .

    Der Vorrang der Leistungsklage greift vorliegend schon deshalb nicht ein, weil die Betriebsrente noch nicht zur Zahlung fällig ist (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 20, EzA BetrAVG § 2 Nr. 33) .

  • BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83

    Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf

    Auszug aus BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10
    bb) Rentensteigerungen in der Zukunft, die nicht von der weiteren Betriebszugehörigkeit abhängen (erdiente Dynamik), können aus triftigen Gründen geschmälert werden (vgl. BAG 30. April 1985 - 3 AZR 611/83 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 48, 337) .
  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83

    Kürzung der Renten durch DGB-Unterstützungskasse

    Auszug aus BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10
    Der Regelungszweck und das Mittel der Kürzung müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen (vgl. BAG 22. April 1986 - 3 AZR 496/83 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 51, 397) .
  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10
    Sachlich-proportionale Gründe können auf einer wirtschaftlich ungünstigen Entwicklung des Unternehmens oder einer Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung beruhen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 c bb der Gründe, BAGE 91, 310) .
  • BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10
    Der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk muss sich in ein nachvollziehbar auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ausgerichtetes Gesamtkonzept einpassen (vgl. BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - zu B II 4 c der Gründe, BAGE 92, 203) .
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 321/06

    Arbeitszeitverringerung - dringende betriebliche Ablehnungsgründe -

    Auszug aus BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10
    Weiter ist darzulegen, dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, also bei richtigem Verfahren das Berufungsgericht möglicherweise anders entschieden hätte, sofern sich dies nicht aus der Art des gerügten Verfahrensfehlers von selbst ergibt (vgl. BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 321/06 - Rn. 37, AP TzBfG § 8 Nr. 22) .
  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08

    Betriebsrente - wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche

  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 505/09

    Sozialplan - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Stichtag

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08

    Altersversorgung - Lektoren - Vertragsauslegung

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 398/09

    Hinterbliebenenversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2010 - 13 Sa 566/10

    Teilwiderruf einer Versorgungszusage eines Gewerkschaftssekretärs - schriftliche

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Soweit sich in der Zukunft die für die Versorgungsverpflichtung der Beklagten maßgeblichen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ändern sollten, entfiele die Rechtskraftwirkung des Feststellungsausspruchs (vgl. BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 41; 19. Juli 2011 - 3 AZR 398/09 - Rn. 18, BAGE 138, 332) .

    Inhalt ihrer Versorgungszusage sind vielmehr Versorgungsrechte nach Maßgabe der Richtlinien der Unterstützungskasse in ihrer jeweiligen Fassung (vgl. ausf. BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 44 - 46) .

    b) Die Ablösung der UR 83 durch die VO 95 wurde der Klägerin gegenüber durch das Rundschreiben der Beklagten vom 7. Februar 2008 auch schriftlich iSv. § 26 Abs. 1 UR 83 erklärt (vgl. ausf. BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 47 ff.) .

    Für Eingriffe in Versorgungsanwartschaften hat der Senat die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes durch ein dreistufiges Prüfungsschema präzisiert (BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 62) .

    Derartige zwingende Gründe können insbesondere bei einer Störung der Geschäftsgrundlage der bisherigen Versorgungszusage vorliegen (BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 63; 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - zu II 1 der Gründe, BAGE 100, 76) .

    Eine solche Dynamik ist im Zeitpunkt der Veränderung einer Versorgungszusage bereits im Umfang der bis dahin geleisteten Betriebszugehörigkeit anteilig erdient, denn insoweit hat der Arbeitnehmer die von ihm geforderte Gegenleistung bereits erbracht (BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 64 mwN) .

    Dies ist dann anzunehmen, wenn unveränderte Versorgungsverbindlichkeiten voraussichtlich nicht aus den Erträgen des Unternehmens finanziert werden können und für deren Ausgleich auch keine ausreichenden Wertzuwächse des Unternehmens zur Verfügung stehen (BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 65; 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - zu II 1 der Gründe, BAGE 100, 76) .

    Sie kann in der Revision nur beschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder bei der gebotenen Interessenabwägung nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind oder ob das Ergebnis in sich widersprüchlich ist (vgl. BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 71; 16. Februar 2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 55, BAGE 133, 181) .

    Dies führt dazu, dass es den Gerichten für Arbeitssachen grundsätzlich untersagt ist, die Verwendung ihrer Einkünfte im Einzelnen zu überprüfen oder gar zu bewerten (vgl. BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 72; 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - zu II 3 b aa der Gründe, BAGE 100, 76) .

    Auf die Proportionalität des Eingriffs kommt es dabei nicht an (BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 72) .

    Nach § 7 Abs. 1 iVm. § 6 Abs. 1 GBV 2008 bleiben die bis zum Zeitpunkt der jeweiligen Ablösung erworbenen Anwartschaften vielmehr in dem in § 2 Abs. 1, Abs. 5 Sätze 1 und 2 BetrAVG vorgesehenen Umfang bestehen (vgl. ausf. BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 74 f.) .

    Dies hat der Senat bereits mit Urteilen vom 12. Februar 2013 (- 3 AZR 414/12 - Rn. 76 ff. und - 3 AZR 636/10 - Rn. 76 ff.) entschieden, ausführlich begründet und mit zwei Urteilen vom 12. November 2013 (- 3 AZR 501/12 - Rn. 60 und - 3 AZR 510/12 - Rn. 58) bestätigt.

    Damit standen die zur Erfüllung der Versorgungsansprüche der Beschäftigten der ehemaligen DPG "angesparten" Mittel zum Ablösungszeitpunkt ausschließlich den Beschäftigten und Leistungsempfängern der DPG zu (BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 92) .

    Damit handelt es sich bei dem Stiftungsvermögen um unmittelbar zweckgebundenes Kapital, auf das nur die ehemaligen DAG-Beschäftigten Anspruch haben (BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 93) .

    Dieser Stichtag orientiert sich an dem Informationsschreiben der Beklagten vom 10. November 2006, in welchem diese den Mitarbeitern mitgeteilt hatte, dass neue Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung zum 1. März 2007 in Kraft treten sollten und dass es, sofern es nicht gelinge, bis zu diesem Zeitpunkt eine Neuregelung zu schaffen, dennoch bei einem Widerruf zum 28. Februar 2007 verbleibe (vgl. ausf. BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 103; 12. November 2013 - 3 AZR 501/12 - Rn. 89) .

    cc) Entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin verstoßen weder der Ausschluss der Beschäftigten der ehemaligen DAG und der ehemaligen DPG von der Ablösung noch die Festlegung abweichender Ablösungsstichtage für die Beschäftigten der ehemaligen HBV und ehemaligen IG Medien gegen den Verschmelzungsvertrag oder die Grundsatzvereinbarung (vgl. ausf. BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 106 ff.; 12. November 2013 - 3 AZR 501/12 - Rn. 92 ff.) .

  • LAG Düsseldorf, 13.01.2021 - 12 Sa 453/20

    Virtuelle Gerichtsverhandlungen - alles geht?

    Verbleibt dafür noch der weitaus größte Zeitraum des Erwerbslebens (BAG 12.02.2013 - 3 AZR 100/11, juris Rn. 32 ff.; BAG 12.11.2013 - 3 AZR 356/12, juris Rn. 29 f.; BAG 18.03.2014 - 3 AZR 69/12, juris Rn. 27; BAG 17.10.2017 a.a.O. Rn. 28)? Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung folgende Höchstaltersgrenzen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für angemessen erachtet: Vollendung des 50. Lebensjahres (BAG 12.11.2013 a.a.O. Rn. 30 a.E.: "bei typisierender Betrachtungsweise gerade noch hinnehmbar und benachteiligt die berechtigten Interessen der Betriebsangehörigen noch nicht unangemessen"); 15jährige Betriebszugehörigkeit bis zur Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BAG 12.02.2013 a.a.O. Rn. 32 ff.); Vollendung des 60. Lebensjahres (BAG 17.10.2017 a.a.O. Rn. 28).

    Richtig ist, dass auch die Angemessenheitsprüfung selbst durch die Festlegung ihrer Parameter nicht zu einer mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts führen darf (vgl. zur Berücksichtigung des Verbots der mittelbaren Diskriminierung wegen des Geschlechts innerhalb der Angemessenheitsprüfung BAG 12.02.2013 a.a.O. Rn. 32; BAG 18.03.2014 a.a.O. Rn. 23; BAG 17.10.2017 a.a.O. Rn. 31).

    Dies ist aber typischerweise nicht der Fall, weil auch Frauen jedenfalls im Alter von 55 Jahren regelmäßig wieder in das Erwerbsleben zurückgekehrt sind (darauf abstellend bezogen auf das 50. Lebensjahr BAG 12.02.2013 a.a.O. Rn. 34; BVerfG 23.07.2019 - 1 BvR 684/14, juris).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin sind schließlich die Unverfallbarkeitsfristen kein Maßstab für die Angemessenheitsprüfung einer Höchstaltersgrenze (vgl. BAG 12.02.2013 a.a.O. Rn. 35 ff.).

    Die Nähe zur Altersgrenze ist als solche noch kein Härtefall (BAG 12.10.2004 - 3 AZR 432/03, juris Rn. 29; BAG 12.02.2013 - 3 AZR 636/10 Rn. 116; BAG 12.11.2013 a.a.O. Rn. 36).

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Weiter ist darzulegen, dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, das Berufungsgericht also bei richtigem Verfahren möglicherweise anders entschieden hätte, sofern sich das nicht aus der Art des gerügten Verfahrensfehlers von selbst ergibt (vgl. BAG 28. August 2013 - 10 AZR 323/12 - Rn. 19; 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 82) .
  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    Eine solche Dynamik ist im Zeitpunkt der Veränderung einer Versorgungszusage bereits im Umfang der bis dahin geleisteten Betriebszugehörigkeit anteilig erdient, denn insoweit hat der Arbeitnehmer die von ihm geforderte Gegenleistung bereits erbracht (vgl. BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 64 mwN) .
  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Eine solche Dynamik ist im Zeitpunkt der Veränderung einer Versorgungszusage bereits im Umfang der bis dahin geleisteten Betriebszugehörigkeit anteilig erdient, denn insoweit hat der Arbeitnehmer die von ihm geforderte Gegenleistung bereits erbracht (BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 64 mwN) .
  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

    Eine solche Dynamik ist im Zeitpunkt der Veränderung einer Versorgungszusage bereits im Umfang der bis dahin geleisteten Betriebszugehörigkeit anteilig erdient, denn insoweit hat der Arbeitnehmer die von ihm geforderte Gegenleistung bereits erbracht (BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 64 mwN) .
  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 356/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

    Zudem wäre die Nähe zur Altersgrenze als solche noch kein Härtefall (vgl. BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 116) .
  • BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 472/21

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung

    Die in dieser Bestimmung vorgesehene Erklärung des Arbeitgebers über die Ablösung der UR 83 durch die VO 95 ist eine reine Wissenserklärung ohne Gestaltungswirkung und bedurfte zu ihrer Wirksamkeit nicht einer eigenhändigen Originalunterschrift; das einheitlich für Erklärungen gegenüber der Unterstützungskasse und den Beschäftigten vorgesehene Erfordernis soll nicht den hohen Anforderungen dieser Regelung entsprechen (BAG 2. September 2014 - 3 AZR 951/12 - Rn. 44; 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 53 ff.) .

    Für Eingriffe in Versorgungsanwartschaften hat der Senat die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes durch ein dreistufiges Prüfungsschema präzisiert (BAG 2. September 2014 - 3 AZR 951/12 - Rn. 47 ff.; 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 62 ff.) .

    Soweit der Senat aber bislang angenommen hat, dass es bei einer Gewerkschaft als steuerbefreiten Berufsverband in der Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins nicht erforderlich ist, dass die sachlichen Gründe auch proportional sein müssen, hält er hieran nicht mehr fest (vgl. BAG 2. September 2014 - 3 AZR 951/12 - Rn. 57; 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 72; 12. Februar 2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 72) .

  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

    (d) Damit steht - wie schon mehrfach vom Senat entschieden (vgl. BAG 2. September 2014 - 3 AZR 951/12 - Rn. 17; 12. November 2013 - 3 AZR 501/12 - Rn. 17; 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 21)  - ausweislich des Prüfberichts fest, dass sich die Beklagte - ausgehend von den Jahresrechnungen - zunächst zu 97 vH aus Beitragseinnahmen ihrer Mitglieder finanziert und dass diese Beitragseinnahmen in den letzten drei Jahren vor der Anpassungsentscheidung gemeinsam mit den sonstigen Einnahmen, zB aus Seminartätigkeiten, die Ausgaben nicht gedeckt haben.
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

    Eine solche Dynamik ist im Zeitpunkt der Veränderung einer Versorgungszusage bereits im Umfang der bis dahin geleisteten Betriebszugehörigkeit anteilig erdient, denn insoweit hat der Arbeitnehmer die von ihm geforderte Gegenleistung bereits erbracht (BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 64 mwN) .
  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 961/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

  • LAG Köln, 25.08.2015 - 12 Sa 500/14

    Zulässigkeit der Einschränkung von Ansprüchen in der betrieblichen

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17

    Zulässigkeit der fiktiven Anrechnung der gesetzlichen Höherversicherungsrente im

  • BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 959/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichheitssatz - Differenzierung zwischen

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1315/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 1045/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1339/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1342/16

    Ablösung einer Betriebsvereinbarung; Besitzstandswahrung in der betrieblichen

  • LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 1184/10

    Änderung der Versorgungsordnung

  • LAG München, 23.09.2015 - 5 Sa 235/15

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage, Feststellungsklage, Bestimmtheit,

  • LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 978/10

    Änderung der Versorgungsordnung

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1340/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1341/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht