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   BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 317/12   

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BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 317/12 (https://dejure.org/2014,8450)
BAG, Entscheidung vom 12.02.2014 - 4 AZR 317/12 (https://dejure.org/2014,8450)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 4 AZR 317/12 (https://dejure.org/2014,8450)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Nichtigkeit eines Verzichts auf einen tariflichen Anspruch

  • openjur.de

    Nichtigkeit eines Verzichts auf einen tariflichen Anspruch

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Nichtigkeit eines Verzichts auf einen tariflichen Anspruch

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verzicht auf tarifliche Ansprüche im Rahmen eines Betriebsübergangs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nichtigkeit eines einzelvertraglichen Verzichts auf entstandene tarifliche Ansprüche wegen Verstoßes gegen das TVG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nichtigkeit eines Verzichts auf einen tariflichen Anspruch

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtigkeit eines einzelvertraglichen Verzichts auf entstandene tarifliche Ansprüche wegen Verstoßes gegen das TVG

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Betriebsübergang ist für die Unverzichtbarkeit tariflich begründeter Ansprüche ohne Bedeutung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 147, 199
  • ZIP 2014, 988
  • MDR 2014, 787
  • NZA 2014, 613
  • BB 2014, 1204
  • BB 2014, 2238
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 861/06

    Tarifliches Weihnachtsgeld - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 317/12
    Er hat schon nicht dargelegt, was er auf einen entsprechenden Hinweis des Landesarbeitsgerichts über den bisherigen Vortrag hinaus vorgetragen und wie sich dieser auf die Berufungsentscheidung ausgewirkt hätte (zu den Voraussetzungen einer solchen Revisionsrüge etwa BAG 14. November 2007 - 4 AZR 861/06 - Rn. 22; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 71) .
  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 317/12
    Er hat schon nicht dargelegt, was er auf einen entsprechenden Hinweis des Landesarbeitsgerichts über den bisherigen Vortrag hinaus vorgetragen und wie sich dieser auf die Berufungsentscheidung ausgewirkt hätte (zu den Voraussetzungen einer solchen Revisionsrüge etwa BAG 14. November 2007 - 4 AZR 861/06 - Rn. 22; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 71) .
  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 171/11

    Eingruppierung eines Kassenleiters

    Auszug aus BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 317/12
    b) Soweit der Beklagte eine unterlassene Beweisaufnahme rügt (zu den Anforderungen BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 171/11 - Rn. 33 mwN) , kann der Revisionsbegründung bereits nicht entnommen werden, zu welchem Beweisthema eine Zeugeneinvernahme hätte erfolgen sollen, welches Ergebnis diese voraussichtlich gehabt hätte und weshalb das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensfehler beruhen kann.
  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

    Auszug aus BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 317/12
    Nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB gehen - vorbehaltlich der Regelung in § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB - die in Kollektivverträgen "durch Rechtsnormen" geregelten Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer als sog. transformierte Normen in das Arbeitsverhältnis mit dem Erwerber unter Beibehaltung ihres kollektiv-rechtlichen Charakters ein (ausf. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 61, 83, BAGE 130, 237) .
  • BAG, 27.04.1988 - 5 AZR 358/87

    Betriebsübergang: Lohnverzicht - Konkursausfallgeld

    Auszug aus BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 317/12
    Die von dem Beklagten herangezogene Rechtsprechung des Fünften Senats, nach der ein "Verzicht auf rückständigen Lohn aus Anlaß eines Betriebsüberganges ... grundsätzlich als wirksam angesehen [wird, wenn] ... hierfür sachliche Gründe vorliegen", enthält ausdrücklich den Vorbehalt, "soweit es sich nicht um Tariflohn handelt (§ 4 Abs. 4 TVG)" (BAG 27. April 1988 - 5 AZR 358/87 - zu III der Gründe mwN, BAGE 58, 176) .
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 317/12
    Widersprüchliches Verhalten ist erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH 5. Juni 1997 - X ZR 73/95 - zu II 4 b der Gründe mwN) .
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 271/90

    Unzulässige Rechtsausübung bei Gläubigeranfechtung - Anfechtung wegen mittelbarer

    Auszug aus BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 317/12
    a) Es verstößt grundsätzlich nicht gegen Treu und Glauben, wenn eine Partei sich nachträglich auf die Unwirksamkeit einer von ihr abgegebenen Willenserklärung beruft (BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 - Rn. 32; BGH 7. April 1983 - IX ZR 24/82 - BGHZ 87, 169) oder ein unter ihrer Beteiligung zustande gekommenes Rechtsgeschäft angreift (BGH 5. Dezember 1991 - IX ZR 271/90 -) .
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 953/11

    Halteprämie - keine Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 317/12
    Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Klägerin im Grundsatz die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und es sich um eine durch den Insolvenzverwalter selbst begründete Masseforderung nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO handelt, weil er die Klinik bereits seit Mitte des Jahres 2008 weitergeführt hat (vgl. nur BAG 12. September 2013 - 6 AZR 953/11 - Rn. 36 mwN) .
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 580/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 317/12
    Aus der widerspruchslosen Entgegennahme einer Vergütung mit der von dem Beklagten vorgenommenen Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 3 TVöD/VKA in der Zeit vom 1. Dezember 2009 bis zur schriftlichen Geltendmachung am 29. März 2010 allein erwächst kein Vertrauenstatbestand für den Beklagten (vgl. BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 580/10 - Rn. 48) .
  • BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08

    Baugewerbe - Auskunftsansprüche nach dem VTV - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 317/12
    Um einen Tatsachenvergleich handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur, wenn eine bestehende Unsicherheit über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Anspruchs durch gegenseitiges Nachgeben ausgeräumt werden soll (ausf. BAG 5. November 1997 - 4 AZR 682/95 - zu I 2.2.1 der Gründe mwN sowie 9. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 - Rn. 41; 20. Januar 1998 - 9 AZR 812/96 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 214/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorbehalt - Gerichtlicher Vergleich - Zustimmung des

  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96

    Erlaßvertrag - Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

  • BGH, 07.04.1983 - IX ZR 24/82

    Ehelichkeitsanfechtung bei heterologer künstlicher Samenübertragung

  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 682/95

    Zulässigkeit eines Tatsachenvergleichs bei tariflichen Rechten

  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 998/06

    Vertragsauslegung - Tarifvertrag - zwingende Wirkung - Betriebsübergang

  • LAG Hamm, 02.02.2012 - 17 Sa 1299/11

    Betriebsübergang von einem privaten Klinikträger auf einen öffentlich-rechtlichen

  • LAG Düsseldorf, 10.09.2014 - 12 Sa 505/14

    Beendigung alternierender Telearbeit

    Widersprüchliches Verhalten ist aber dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG 12.02.2014 - 4 AZR 317/12, ZIP 2014, 988 Rn. 26; BAG 17.06.2014 - 3 AZR 412/13, juris Rn. 57).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - 17 Sa 45/20

    Arbeitnehmerstatus - Statusfeststellungsklage - Kündigungsschutzantrag -

    Widersprüchliches Verhalten ist erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG 12. Februar 2014 - 4 AZR 317/12 - Rn. 26 mwN, BAGE 147, 199) .

    Eine Partei darf ihre Rechtsansicht ändern und sich nachträglich auf die Unwirksamkeit einer von ihr abgegebenen Willenserklärung berufen oder ein unter ihrer Beteiligung zustande gekommenes Rechtsgeschäft angreifen (vgl. BAG 12. Februar 2014 - 4 AZR 317/12 - Rn. 26, aaO; 4. Dezember 2002 - 5 AZR 556/01 - zu II 4 b der Gründe, aaO) , dh.

    Widersprüchliches Verhalten ist erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG 12. Februar 2014 - 4 AZR 317/12 - aaO; BGH 4. Februar 2015 - VIII ZR 154/14 - Rn. 24, BGHZ 204, 145) .

  • BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 714/15

    Sozialplanabfindung - Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich

    Ein Vergleich über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Sozialplanabfindung ist mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Verzichtsverbot vereinbar, wenn die Parteien allein über die Erfüllung der tatsächlichen Anspruchsvoraussetzungen gestritten haben (BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 49 mwN, BAGE 155, 326; zum BetrAVG 23. August 1994 - 3 AZR 825/93 -; zu § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG 12. Februar 2014 - 4 AZR 317/12 - Rn. 19) .
  • LAG Bremen, 06.05.2003 - 1 Sa 255/02

    Einmalzahlung und Preisangaben- und Preisklauselgesetz

    Bei einer vollständigen Anrechnung der übertariflichen Lohnbestandteile auf eine Tariflohnerhöhung, soweit hierfür eine rechtliche Möglichkeit besteht, ist keine Regelungsmöglichkeit für eine anderweitige Verteilung der von dem Arbeitgeber für übertarifliche Leistungen zur Verfügung gestellten Entgeltsumme gegeben; in solchen Fällen ist kein Raum für ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (vgl. st. Rspr. des BAG seit GS Beschluss v. 03. Dezember 1991 GS 2/90 AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG Urteil v. 14.08.2001 Az: 1 AZR 744/00 AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972 Regelungsabrede; BAG Urteil v. 25.06.2002 Az: 3 AZR 167/01 AP Nr. 36 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

    In einer weiteren Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht die Grundsätze zu einer Anrechenbarkeit von Tarifgehaltserhöhungen auf übertarifliche Entgelte angewandt, wenn eine Erhöhung durch als Einmalzahlungen bezeichnete, für alle Arbeitnehmer gleich hohe monatliche Pauschalbeträge erfolgte; dabei hat das Bundesarbeitsgericht die Funktion der Pauschalzahlung als Tarifgehaltserhöhung als dadurch unterstrichen angesehen, dass sie Teilzeitkräften nur anteilig zugute kommen sollte (vgl. BAG Urteil v. 25.06.2002 Az: 3 AZR 167/01 AP Nr. 36 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Verrechnung einer Tariferhöhung immer mit übertariflichen Entgeltbestandteilen erfolgen (vgl. BAG Urteil v. 15.03.2000 Az: 5 AZR 557/98 AP Nr. 35 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil v. 14.08.2001 Az: 1 AZR 744/00 AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972 Regelungsabrede; BAG Urteil v. 16.04.2002 Az: 1 AZR 363/01 AP Nr. 38 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil v. 25.06.2002 Az: 3 AZR 167/01 AP Nr. 36 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 459/21

    "Korrigierende Höhergruppierung" - Stufenlaufzeit

    Um einen Tatsachenvergleich handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur, wenn eine bestehende Unsicherheit über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Anspruchs durch gegenseitiges Nachgeben ausgeräumt werden soll (BAG 12. Februar 2014 - 4 AZR 317/12 - Rn. 19, BAGE 147, 199; 9. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 - Rn. 41; 5. November 1997 - 4 AZR 682/95 - zu I 2.2.1 der Gründe mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 09.08.2005 - 3 Sa 430/05

    Tarifliche Einmalzahlung, Anrechnung auf übertarifliche Zulage

    Steigen anschließend die Tariflöhne, so ist mangels anderer Anhaltspunkte davon auszugehen, dass eine entsprechende Anrechnung der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht (stRspr. vgl. BAG v. 21.01.2003, AP Nr. 118 zu § 67 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG v. 25.06.2002, AP Nr. 36 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG v. 15.03.2000, AP Nr. 35 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG v. 22.09.1992, AP Nr. 55 zu § 87 BetrVG 1972).

    Dass es sich hierbei um eine pauschale Tarifentgelterhöhung handelte, nämlich um regelmäßiges tarifliches Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung und nicht etwa um sonstige geldwerte Vorteile des Tarifabschlusses, wird zusätzlich dadurch verdeutlicht, dass diese gem. § 3 S. 3 TV den Teilzeitbeschäftigten nur zeitanteilig zugute kommen sollte (vgl. insoweit auch: BAG v. 25.06.2002, AP Nr. 36 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

  • ArbG Herne, 28.02.2018 - 5 Ca 1845/17

    Auslegung eines Tarifvertrages.

    Um einen Tatsachenvergleich handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes nur, wenn eine bestehende Unsicherheit über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Anspruchs durch gegenseitiges Nachgeben ausgeräumt werden soll (BAG, Urteil v. 12. Februar 2014 - 4 AZR 317/12 - EzA § 4 TVG Verzicht Nr. 5; Urteil v. 09. Dezember 2009, 10 AZR 850/08 - juris; Urteil v. 05.November 1997 - 4 AZR 682/15 - EzA § 4 TVG Verzicht Nr. 3).

    Es verstößt grundsätzlich nicht gegen Treu und Glauben, wenn eine Partei sich nachträglich auf die Unwirksamkeit einer von ihr abgegebenen Willenserklärung beruft oder ein unter ihrer Beteiligung zustande gekommenes Rechtsgeschäft angreift (BAG, Urteil v. 12. Februar 2014 - 4 AZR 317/12 - EzA § 4 TVG Verzicht Nr. 5; Urteil v. 18. Juni 2008, 7 AZR 214/07 - EzA § 14 TzBfG Nr. 50).

    Widersprüchliches Verhalten ist erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG, Urteil v. 12. Februar 2014 - 4 AZR 317/12 - a.a.O.).

  • BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 221/71

    Arbeitsvertrag - Tarifliche Ausschlußklausel - PVV - DeliktischerAnspruch -

    Obwohl als weitere Anspruchsgrundlage unerlaubte Handlung in Betracht kommt, fällt der Klageanspruch jedoch auch insoweit unter die tarifliche Ausschlußklausel; es handelt sich um einen aus einem einheitlichen Lebensvorgang resultierenden Anspruch, so daß eine unterschiedliche Beurteilung bei der im übrigen allgemeinen Fassung der Tarifnorm nicht zu lässig' ist (BAG BB 6 2 1433; BAG 2o 3o [33/36] = AP Nr, 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG AP Nr, 4o zu § 4 TVG Ausschlußfristenl[unter 1 der Gründe]; BAG AP Nr, 42 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG AP Nr, 2 zu § 7 o BAT unter 3 b der Gründe; Sieg Anm, zu AP Nr, 36 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Herschel, Anm. zu AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Leser BB 68 171 [173 17]; Erdmann Betrieb 68 3 5 2 f; Rittner SAE 68 § 3® f; ders, Anm. zu AP Nr, 42 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; anderer Ansicht jedoch nicht tragend BAG AP Nr. 36 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Etzel RdA 6 8 179 f; Claus Müller RdA 6 8 471 f; - 6 ~.

    Eine Geltendmachung setzt voraus, daß dem Schuldner wenigstens annähernd mitgeteilt werden muß, in welcher Höhe ('"in wieweit") Forderungen gegen ihn erhoben werden, damit er sich darüber schlüssig werden kann, wie er reagieren soll (BAG 9, 2 9 6 [2 9 9 ] = AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, BAG 14, 156 [ 161) = AP Nr. 23 zu § 6 15 BGB;BAG AP Nr. 5 zu § 6 11 BGB Akkordkolonne; BAG AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [unter T 1 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 36 zu § 4 TVG Aussehlußfristen; BAG AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG vom 1 6 , Dezember 1971 - 1 AZR 335/7"I - > zum Abdruck im Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts bestimmt).

  • LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 582/22
    aa) Ein Tatsachenvergleich liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, dann vor, wenn eine bestehende Unsicherheit über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Anspruchs durch gegenseitiges Nachgeben ausgeräumt werden soll (BAG 8. Dezember 2022 - 6 AZR 459/21 - juris; BAG 12. Februar 2014 -4 AZR 317/12- Rz.19, BAGE 147, 199; BAG 9. Dezember 2009 -10 AZR 850/08- Rz.41, juris).

    Anders als § 77 Abs. 4 S. 2 BetrVG und als § 4 Abs. 4 TVG, in deren Geltungsbereich Tatsachenvergleiche für wirksam gehalten werden (vgl. etwa BAG 25. April 2017 - 1 AZR 714/15 - juris; BAG 31. Juli 1996 - 10 AZR 138/96 - juris; BAG 12. Februar 2014 - 4 AZR 317/12 - BAGE 147, 199; BAG 5. November 1997 - 4 AZR 682/95 - juris), verbietet § 3 MiLoG gerade nicht nur den Verzicht auf (entstandene) Ansprüche, sondern erklärt zusätzlich zu einer entsprechenden Regelung in § 3 Abs. 1 S. 2 MiLoG in § 3 Abs. 1 S. 1 MiLoG Beschränkungen der Geltendmachung von Ansprüchen auf Mindestlohn für unwirksam.

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.02.2008 - 2 Sa 421/07

    Tarifvertrag; Tarifbindung; OT-Mitgliedschaft; Nachwirkung; andere Abmachung;

    Auch bei einem Verbandsaustritt schließt sich die Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG an das Ende der Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 3 TVG an (st. Rspr. d. BAG, z.B. BAG vom 23.2.2005 - 4 AZR 186/04 - EzA TVG § 3 Nr. 2 Verbandsaustritt = AP Nr. 42 zu § 4 TVG "Nachwirkung" m.w.N.; BVerfG vom 3.7.2000 - 1 BvR 945/00 - EzA TVG § 4 Nr. 29 Nachwirkung = AP Nr. 36 zu § 4 TVG "Nachwirkung").
  • LAG Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 10 Sa 7/22

    Anforderungen an einen Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren

  • BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 132/16

    Sozialplanabfindung - Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich

  • LAG Baden-Württemberg, 09.02.2006 - 19 Sa 54/05

    Tarifauslegung - Einmalzahlung

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.02.2008 - 5 Sa 418/07

    Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung,

  • LAG Niedersachsen, 19.02.2010 - 6 Sa 251/09

    Regelungegehalt des § 3 TV Beschäftigungssicherung Deutsche Textilindustrie

  • LAG Hessen, 08.07.2014 - 8 Sa 177/14

    Voraussetzungen der Zahlung einer Prämie für einen betrieblichen

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 6 Sa 415/07

    Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung,

  • BAG, 14.02.1977 - 4 AZR 579/75

    Ausschlußfristen - Übergangsgeld

  • LAG Berlin, 12.01.1998 - 9 Sa 136/97

    Steuerliche Mehrbelastung als Verzugsschaden; Ersatzfähiger Vermögensschaden

  • LAG München, 06.04.2011 - 10 Sa 1135/10

    Verdienstsicherung - Tariflohnerhöhung - Anrechnung - Einmalbetrag

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