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   BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81   

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BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81 (https://dejure.org/1986,21488)
BAG, Entscheidung vom 12.03.1986 - 7 AZR 468/81 (https://dejure.org/1986,21488)
BAG, Entscheidung vom 12. März 1986 - 7 AZR 468/81 (https://dejure.org/1986,21488)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82

    Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten

    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81
    Wegen eines außerdienstlichen Verhaltens, wozu auch eine außerhalb des dienstlichen Aufgabenbereichs ausgeübte politische Betätigung für eine verfassungsfeindliche Partei oder Organisation gehört, ist eine ordentliche Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt, wenn das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird, sei es im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen bzw. dienststellenbezogenen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder im Unternehmensbereich bzw. im behördlichen Aufgabenbereich (vgl. Urteil des Senats vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, unter II 2 b der Gründe).

    § 2 Abs. 1 der Arbeitsordnung sowie die gleichlautende Bestimmung des ab 1. September 1978 geltenden § 4 a Abs. 1 TV Arb können ebenso wie § 8 Abs. 1 Satz 2 BAT und § 8 Abs. 1 Satz 2 MTA-BA (hierzu Senatsurteil vom 6. Juni 1984 aaO, unter II 2 a cc der Gründe) mit ihrer allgemein gehaltenen Formulierung nicht dahin verstanden werden, daß allen Arbeitnehmern der Beklagten ohne Bezug zu der jeweils auszuübenden Tätigkeit eine dem Beamten vergleichbare gesteigerte politische Treuepflicht obliegt.

    Das vom Kläger zu erwartende Maß an politischer Treuepflicht ergibt sich daher aus seiner Stellung und dem Aufgabenkreis, den er als Fernmeldehandwerker bei der Beklagten wahrzunehmen hat (vgl. BAG Urteil vom 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - BAG 28, 62, 70 f. = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter III 1 d der Gründe;BAG Ur teil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zuArt. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 b der Gründe; BAG Urteil vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - BAG 39, 235, 253 = AP Nr. 17 aaO, unter B IV 2 c der Gründe; Senatsurteil vom 6. Juni 1984, aaO, unter II 2 a cc der Gründe).

    Dem kommt aber für die Zumessung der politischen Treuepflicht keine entscheidende Bedeutung zu (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 1984, aaO, unter II 2 a dd der Gründe).

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation -

    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81
    Dabei kommt es nicht auf die Art seiner vertraglichen Tätigkeit an (vgl. BVerfGE 39, 334, 355 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG, unter C I 7 b der Gründe; BAG 33, 43, 49 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 G G , unter B II 1 a der Gründe).

    Da das Bundesarbeitsgericht erstmals im Urteil vom 5. März 1980 (BAG 33, 43, 52 ff. = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 1 der Gründe) entschieden hat, der Bewerber um ein Lehramt müsse die Frage nach der Mitglied schaft und Aktivitäten in einer verfassungsfeindlichen Partei beantworten, kann das Verhalten des Klägers nicht als eine so schwerwiegende Pflichtwidrigkeit angesehen werden, daß sie die Kündigung rechtfertigen könnte.

  • BAG, 26.10.1978 - 2 AZR 24/77

    Kündigung bei Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen des Unternehmens

    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81
    Die Eignung des Klägers ist auch nicht wegen Sicherheitsbedenken ausgeschlossen, da es insoweit an einem schlüssigen Vortrag seitens der darlegungsbelasteten Beklagten fehlt, worauf das Landesarbeitsgericht zu Recht hingewiesen hat (zum Umfang der Darlegungslast des Arbeitgebers bei einer auf Sicherheitsbedenken gestützten Kündigung vgl. BAG Urteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81
    III. Da die Kündigung der Beklagten vom 13» Juli 1979 mangels Vorliegens von Verhaltens- oder personenbedingten KUndigungsgründen i. S. des § 1 Abs. 2 KSchG das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat und ein anderer Beendigungstatbestand zwischen den Parteien nicht in Streit war, hat das Landesarbeitsgericht auch dem Antrag des Klägers, ihn bis zum rechtskräftigen Abschluß des Rechtsstreits zu den bisherigen Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen, zu Recht stattgegeben (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zur Veröffentlichung vor gesehen, unter C II, insbesondere 3 c, der Gründe).
  • BAG, 15.07.1982 - 2 AZR 887/79

    Lehramt - Bewerber - Mitgliedschaft - Verfassungstreue

    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81
    Die Mitgliedschaft in der verfassungsfeindlichen Organisation und "einfache" Aktivitäten für diese erlauben insoweit keine zwingenden Schlüsse auf einen unbehebbaren Eignungsmangel (vgl. auch für die gesteigerte politische Treuepflicht BAG Urteil vom 19. März 1980 - 5 AZR 794/78 - AP Nr. 8 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter IV 2 der Gründe; BAG Urteil vom 15. Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - BAG 39, 180, 188 f . = AP Nr. 20, aaO, unter C II 2 d aa der Gründe; BAG Urteil vom 30. September 1982 - 2 AZR 339/80 - unveröffentlicht, unter VI 3 der Gründe; BAG Urteil vom 30. September 1982 - 2 AZR 394/80 - unveröffentlicht, unter B III 2 a ec der Gründe).
  • BAG, 30.09.1982 - 2 AZR 394/80
    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81
    Die Mitgliedschaft in der verfassungsfeindlichen Organisation und "einfache" Aktivitäten für diese erlauben insoweit keine zwingenden Schlüsse auf einen unbehebbaren Eignungsmangel (vgl. auch für die gesteigerte politische Treuepflicht BAG Urteil vom 19. März 1980 - 5 AZR 794/78 - AP Nr. 8 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter IV 2 der Gründe; BAG Urteil vom 15. Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - BAG 39, 180, 188 f . = AP Nr. 20, aaO, unter C II 2 d aa der Gründe; BAG Urteil vom 30. September 1982 - 2 AZR 339/80 - unveröffentlicht, unter VI 3 der Gründe; BAG Urteil vom 30. September 1982 - 2 AZR 394/80 - unveröffentlicht, unter B III 2 a ec der Gründe).
  • BAG, 19.03.1980 - 5 AZR 794/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Schulbehörde - Lehrereinstellung - Bewerbung -

    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81
    Die Mitgliedschaft in der verfassungsfeindlichen Organisation und "einfache" Aktivitäten für diese erlauben insoweit keine zwingenden Schlüsse auf einen unbehebbaren Eignungsmangel (vgl. auch für die gesteigerte politische Treuepflicht BAG Urteil vom 19. März 1980 - 5 AZR 794/78 - AP Nr. 8 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter IV 2 der Gründe; BAG Urteil vom 15. Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - BAG 39, 180, 188 f . = AP Nr. 20, aaO, unter C II 2 d aa der Gründe; BAG Urteil vom 30. September 1982 - 2 AZR 339/80 - unveröffentlicht, unter VI 3 der Gründe; BAG Urteil vom 30. September 1982 - 2 AZR 394/80 - unveröffentlicht, unter B III 2 a ec der Gründe).
  • BAG, 30.09.1982 - 2 AZR 339/80
    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81
    Die Mitgliedschaft in der verfassungsfeindlichen Organisation und "einfache" Aktivitäten für diese erlauben insoweit keine zwingenden Schlüsse auf einen unbehebbaren Eignungsmangel (vgl. auch für die gesteigerte politische Treuepflicht BAG Urteil vom 19. März 1980 - 5 AZR 794/78 - AP Nr. 8 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter IV 2 der Gründe; BAG Urteil vom 15. Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - BAG 39, 180, 188 f . = AP Nr. 20, aaO, unter C II 2 d aa der Gründe; BAG Urteil vom 30. September 1982 - 2 AZR 339/80 - unveröffentlicht, unter VI 3 der Gründe; BAG Urteil vom 30. September 1982 - 2 AZR 394/80 - unveröffentlicht, unter B III 2 a ec der Gründe).
  • BAG, 03.02.1983 - 2 AZR 198/81
    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81
    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im unveröffentlichten Urteil vom 3- Februar 1983 (2 AZR 198/81, unter II 7 der Gründe) ausgeführt, daß der KBW sich zum Marxismus-Leninismus und seiner Weiterentwicklung durch Mao Tse-tung bekennt und die soziale Revolution als Weg zur klassenlosen kommunistischen Gesellschaft, auch unter Anwendung von Gewalt, propagiert und erstrebt (vgl. Verfassungsschutzbericht 1978, S . 100; Verfassungsschutzbericht 1979, S . 93; Frisch, Extre mistenbeschluß, 4. Aufl. 1977, S . 81 f. und 321).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81
    Ihre tragenden Prinzipien, zu denen u.a. die Achtung vor den in der Verfassung konkretisierten Menschenrechten, das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte und das Mehrparteiensystem gehören (BVerfGE 2, 1, 13; BVerfGE 5, 85, 140), werden vom KBW nicht nur in Frage gestellt, sondern ausdrücklich abgelehnt.
  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

  • LAG Düsseldorf, 20.12.1978 - 8 Sa 545/78
  • BAG, 06.02.1980 - 5 AZR 848/77

    Bewerberin - Einstellende Behörde - Angestellte Kunsterzieherin - Städtischer

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83

    Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang

  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils -

  • BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79

    Einstellungsbehörde - Verfassungstreue - Beurteilungsspielraum - Eignung

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 525/83

    Ordentliche Kündigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bei Leistungsmängeln

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

  • BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55

    Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Je nach Stellung und Aufgabenkreis kann er die Verfassung schon dadurch "wahren", dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung jedenfalls nicht aktiv bekämpft (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c aa der Gründe, BAGE 62, 256; 12. März 1986 - 7 AZR 468/81 - zu II 2 c der Gründe, RzK I 1 Nr. 10) .
  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

    Es bedarf deshalb der genauen Prüfung, ob und ggf. mit welchen Mitteln der Arbeitnehmer selber verfassungsfeindliche Bestrebungen fördern oder verwirklichen will (vgl. BAG 12. März 1986 - 7 AZR 468/81 - zu II 2 d der Gründe) .
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

    Andererseits ist bei Verletzungen der Pflicht eines Angestellten des öffentlichen Dienstes zur politischen Zurückhaltung und Verfassungstreue eine Abmahnung vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung nicht stets entbehrlich (vgl. BAG Urteil vom 12. März 1986 - 7 AZR 468/81 - RzK I 1 Nr. 10; KR-Hillebrecht, aaO, Rz 95).
  • ArbG Hamburg, 17.08.2021 - 14 Ca 564/20

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Eignung - fehlende Verfassungstreue - Polizist

    Diese Pflicht wird erst durch ein Verhalten verletzt, das in seinen konkreten Auswirkungen darauf gerichtet ist, verfassungsfeindliche Ziele der Organisation aktiv zu fördern oder zu verwirklichen [BAG, Urteil vom 12.03.1986 - 7 AZR 468/81 -, zit. nach juris].
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