Rechtsprechung
   BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 86/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3049
BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 86/90 (https://dejure.org/1991,3049)
BAG, Entscheidung vom 12.03.1991 - 3 AZR 86/90 (https://dejure.org/1991,3049)
BAG, Entscheidung vom 12. März 1991 - 3 AZR 86/90 (https://dejure.org/1991,3049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft durch Anrechnungsvereinbarung - Rechtswirkung einer Auskunft nach § 2 Abs. 6 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) - Auslegung einer Willenserklärung - Auslegungsregel des BAG für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1991, 1446
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77

    Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 86/90
    Mit der Schließung dieser Vertragslücke hat sich der Senat in mehreren Entscheidungen befaßt und folgende Auslegungsregel aufgestellt: Beschäftigungszeiten, die mit der Versorgungszusage eines früheren Arbeitgebers verbunden waren, sollen im Zweifel nicht nur bei der Berechnung der Betriebsrente, sondern auch bei den Unverfallbarkeitsfristen berücksichtigt werden (BAGE 31, 45, 51 ff. = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG zu I 2 der Gründe für eine Versorgungsanwartschaft nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes; Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG zu II 1 der Gründe; Urteil vom 16. März 1982 - 3 AZR 843/79 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG zu I 1 der Gründe; BAGE 39, 160, 163 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG zu 1 der Gründe).

    Die Arbeitnehmer konnten damit rechnen, daß ihre Altersversorgung sichergestellt blieb, wenn sie innerhalb des Verbandes den Arbeitgeber wechselten (BAGE 31, 45, 52 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG, zu I 2 c der Gründe).

  • BAG, 25.01.1979 - 3 AZR 1096/77

    Bejahung der Unverfallbarkeit - Vordienstzeiten - Betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 86/90
    In der Regel ist davon auszugehen, daß die Parteien damals die Bedeutung der Anrechnung für die Unverfallbarkeit nicht bedacht haben (vgl. BAG Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG).

    Mit der Schließung dieser Vertragslücke hat sich der Senat in mehreren Entscheidungen befaßt und folgende Auslegungsregel aufgestellt: Beschäftigungszeiten, die mit der Versorgungszusage eines früheren Arbeitgebers verbunden waren, sollen im Zweifel nicht nur bei der Berechnung der Betriebsrente, sondern auch bei den Unverfallbarkeitsfristen berücksichtigt werden (BAGE 31, 45, 51 ff. = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG zu I 2 der Gründe für eine Versorgungsanwartschaft nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes; Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG zu II 1 der Gründe; Urteil vom 16. März 1982 - 3 AZR 843/79 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG zu I 1 der Gründe; BAGE 39, 160, 163 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG zu 1 der Gründe).

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 86/90
    Ergänzende Vertragsauslegung einer Anrechnungsvereinbarung, die vor der Entscheidung des Senats vom 10. März 1972 (BAGE 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt) geschlossen wurde; Anrechnung nicht nur der Betriebszugehörigkeit bei einem anderen Arbeitgeber, sondern auch der Dauer der Versorgungszusage dieses Arbeitgebers.

    Bei der Auslegung der Anrechnungsvereinbarung ist zu beachten, daß sie vor der Entscheidung des Senats vom 10. März 1972 (BAGE 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt) geschlossen wurde.

  • BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 843/79

    Anrechnung - Vordienstzeit - Versorgungszusage - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 86/90
    Bereits in seinem Urteil vom 16. März 1982 (- 3 AZR 843/79 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG, zu II 1 der Gründe) hat der Senat ausgeführt, daß die Satzung des Bochumer Verbandes lediglich auf seine Rechtsbeziehungen zu seinen Mitgliedern einwirkt, aber keinen unmittelbaren Einfluß auf das Rechtsverhältnis zwischen den Arbeitgebern und den begünstigten Arbeitnehmern hat.

    Mit der Schließung dieser Vertragslücke hat sich der Senat in mehreren Entscheidungen befaßt und folgende Auslegungsregel aufgestellt: Beschäftigungszeiten, die mit der Versorgungszusage eines früheren Arbeitgebers verbunden waren, sollen im Zweifel nicht nur bei der Berechnung der Betriebsrente, sondern auch bei den Unverfallbarkeitsfristen berücksichtigt werden (BAGE 31, 45, 51 ff. = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG zu I 2 der Gründe für eine Versorgungsanwartschaft nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes; Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG zu II 1 der Gründe; Urteil vom 16. März 1982 - 3 AZR 843/79 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG zu I 1 der Gründe; BAGE 39, 160, 163 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG zu 1 der Gründe).

  • BAG, 12.11.1985 - 3 AZR 606/83

    Versorgungszusage - Feste Altersgrenze - Versorgungsordnung - Frauen - 60.

    Auszug aus BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 86/90
    In der Regel ist davon auszugehen, daß die Parteien damals die Bedeutung der Anrechnung für die Unverfallbarkeit nicht bedacht haben (vgl. BAG Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG).

    Mit der Schließung dieser Vertragslücke hat sich der Senat in mehreren Entscheidungen befaßt und folgende Auslegungsregel aufgestellt: Beschäftigungszeiten, die mit der Versorgungszusage eines früheren Arbeitgebers verbunden waren, sollen im Zweifel nicht nur bei der Berechnung der Betriebsrente, sondern auch bei den Unverfallbarkeitsfristen berücksichtigt werden (BAGE 31, 45, 51 ff. = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG zu I 2 der Gründe für eine Versorgungsanwartschaft nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes; Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG zu II 1 der Gründe; Urteil vom 16. März 1982 - 3 AZR 843/79 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG zu I 1 der Gründe; BAGE 39, 160, 163 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG zu 1 der Gründe).

  • BAG, 27.10.1964 - 5 AZR 117/64

    Beweisaufnahme - Vertragschließende Parteien - Abweichung vom Wortlaut -

    Auszug aus BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 86/90
    Es spielt keine Rolle, wenn die Erklärungen objektiv eine andere Bedeutung haben, d.h. ein unbefangener Dritter ihnen einen anderen Sinn beilegen würde (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BAG Urteil vom 27. Oktober 1964 - 5 AZR 117/64 - AP Nr. 2 zu § 157 BGB; Urteil vom 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP Nr. 38 zu § 133 BGB zu I 1 der Gründe; BGH Urteil vom 24. Juni 1987 - IV b ZR 48/86 - NJW-RR 1987, 1284; Urteil vom 1. Oktober 1987 - IX ZR 117/86 - NJW 1988, 200, 202).
  • BAG, 11.01.1983 - 3 AZR 212/80

    Insolvenzschutz - Insolvenz - Versorgungsanwartschaft - Anrechnung -

    Auszug aus BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 86/90
    Darauf hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 11. Januar 1983 (BAGE 44, 1, 5 f. [BAG 11.01.1983 - 3 AZR 212/80] = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG zu II 2 c der Gründe) hingewiesen.
  • BGH, 01.10.1987 - IX ZR 117/86

    Schutzwirkung eines Anwaltsvertrages zu Gunsten Dritter; Beweislast für Erreichen

    Auszug aus BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 86/90
    Es spielt keine Rolle, wenn die Erklärungen objektiv eine andere Bedeutung haben, d.h. ein unbefangener Dritter ihnen einen anderen Sinn beilegen würde (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BAG Urteil vom 27. Oktober 1964 - 5 AZR 117/64 - AP Nr. 2 zu § 157 BGB; Urteil vom 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP Nr. 38 zu § 133 BGB zu I 1 der Gründe; BGH Urteil vom 24. Juni 1987 - IV b ZR 48/86 - NJW-RR 1987, 1284; Urteil vom 1. Oktober 1987 - IX ZR 117/86 - NJW 1988, 200, 202).
  • BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73

    Ruhegehalt - Geschäftsgrundlage - Auslegung - Übereinstimmender Parteiwille -

    Auszug aus BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 86/90
    Es spielt keine Rolle, wenn die Erklärungen objektiv eine andere Bedeutung haben, d.h. ein unbefangener Dritter ihnen einen anderen Sinn beilegen würde (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BAG Urteil vom 27. Oktober 1964 - 5 AZR 117/64 - AP Nr. 2 zu § 157 BGB; Urteil vom 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP Nr. 38 zu § 133 BGB zu I 1 der Gründe; BGH Urteil vom 24. Juni 1987 - IV b ZR 48/86 - NJW-RR 1987, 1284; Urteil vom 1. Oktober 1987 - IX ZR 117/86 - NJW 1988, 200, 202).
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 86/90
    Bei der Auslegung von Willenserklärungen kann das nachträgliche Verhalten der Vertragsparteien insoweit berücksichtigt werden, als es Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten zuläßt (BAG Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB; BGH Urteil vom 24. Juni 1988 - V ZR 49/87 - NJW 1988, 2878, 2879).
  • BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69

    Vergleich - Auslegung eines Generalverzichts - Typische Vertragsklausel -

  • BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 48/86

    Nichtberücksichtigung des tatsächlichen Parteiwillens durch das Berufungsgericht

  • BAG, 17.01.1979 - 5 AZR 498/77

    Lizenzfußballspieler der Bundesligen - Angestellte - Statuten des Deutschen

  • BAG, 10.01.1984 - 3 AZR 52/82

    Betriebliche Versorgungszusage - Beamtenversorgungsrecht - Flexible Altersgrenze

  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung;

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

  • BAG, 29.06.1982 - 3 AZR 1188/79

    Versorgungszusage - Ruhegehalt

  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

  • BAG, 08.11.1983 - 3 AZR 511/81

    Auskunft - Abstraktes Schuldanerkenntnis - DeklaratorischesSchuldanerkenntnis

  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 208/86

    Zulässigkeit des Erreichens eines Mindestalters für Anspruch auf Invalidenrente -

  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 695/96

    Auskunft nach § 2 Abs. 6 BetrAVG - Näherungsverfahren

    a) Die Auskunft nach § 2 Abs. 6 BetrAVG ist weder ein abstraktes noch ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis (BAG Urteil vom 8. November 1983 - 3 AZR 511/81 - AP Nr. 3 zu § 2 BetrAVG, zu II 2 und 3 der Gründe; Urteil vom 12. März 1991 - 3 AZR 86/90 - ZIP 1991, 1446, 1447 = EWiR 1991, 1157 m. Anm. Plagemann).
  • LAG Köln, 02.05.2002 - 6 Sa 58/02

    Betriebliche Altersversorgung, Versorgungsauskunft, Zusage

    Vielmehr soll die Auskunft zur Information des Arbeitnehmers und zur Klarstellung der Rechtslage beitragen, sie stellt insoweit eine reine Wissenserklärung des Arbeitgebers dar, die keine Bindungswirkung entfaltet (BAG a.a.O.; BAG v. 09.12.1997 - 3 AZR 695/96, AP Nr. 27 zu § 2 BetrAVG, BAG v. 12.03.1991 - 3 AZR 86/90 - ZIP 1990, 1446, 1447; Blomeyer/Otto, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, 2. Auflage, § 2 Rz. 458).

    Dem steht auch nicht das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.03.1991 - 3 AZR 86/90 - (ZIP 1991, 1446) entgegen, in dem der 3. Senat einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Grund einer eigenständigen Zusage des Arbeitgebers ablehnte.

  • LAG Düsseldorf, 03.06.2009 - 12 Sa 1601/08

    Auslegung einer Versorgungszusage - Wechsel von Vollzeit in (Alters)Teilzeit

    Für die interpretative Ergänzung der Lücke ist darauf abzustellen, was die Parteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen und als redliche Vertragspartner zur Schließung der Lücke selbst unternommen hätten [hypothetischer rechtsgeschäftlicher Wille] (vgl. BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 473/84 - Juris Rn. 19, 12.03.1991 - 3 AZR 86/90 - Juris Rn. 31 ff., BGH 10.02.2009 - VI ZR 28/08 - Rn. 23 ff.).
  • LG Köln, 26.09.2013 - 1 S 275/12

    Duldung einer Wohnflächenerweiterung im Hinblick auf die objektive Verbesserung

    Das nachträgliche Verhalten der Vertragsparteien kann insoweit berücksichtigt werden, als es Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen zulässt (BAG, ZIP 1991, 1446).
  • LAG Hamm, 09.03.1999 - 6 Sa 1521/98

    Höhe der betrieblichen Altersversorgung - Näherungsverfahren

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 14.03.1995 - 6 Sa 1038/94

    Betriebliche Altersversorgung: Ermittlung der Anwartschaft nach dem

    Unabhängig davon hätte sie unmittelbar aus einer fehlerhaften Auskunft keine Rechte herleiten können, da es sich bei ihr weder um ein abstraktes noch um ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis handelt - BAG, Urteil vom 12.03.1991, ZIP 1991, 1446 -.
  • LAG Hamm, 23.03.2004 - 6 Sa 1430/03

    Ergänzende Vertragsauslegung wegen Änderung Besoldungsrecht

    Es ist dann unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu untersuchen, wie die Beteiligten diesen Punkt redlicherweise geregelt hätten, wenn sie ihn denn bedacht hätten (BAG 22. Januar 1997 - 5 AZR 658/95; BAG 13. November 2002 - 4 AZR 393/01; BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 552/97; BAG 26.06.1996 - 7 AZR 674/95; BAG 23. Februar 1995 - 6 AZR 573/94; BAG 12. März 1991 - 3 AZR 86/90; BAG 17. Oktober 1989 - 3 AZR 50/88; vgl. zur ergänzenden Vertragsauslegung bei Verweisung auf das Beamtenversorgungsrecht BAG 10. Januar 1984 - 3 AZR 52/82).
  • LAG Berlin, 07.04.2000 - 19 Sa 216/00

    Haftung des Arbeitgebers: Arbeitsplatzwechsel infolge eines inhaltlich

    Sie soll nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts lediglich Meinungsverschiedenheiten über die Berechnungsgrundlagen aufdecken und den ausgeschiedenen Arbeitnehmern Gelegenheit geben, derartige Streitigkeiten noch vor Eintritt des Versorgungsfalles durch eine Klage auf Feststellung des Inhalts und der Höhe der Versorgungsanwartschaft zu bereinigen (vgl. BAG 08.11.1983 AP Nr. 3 zu § 2 BetrAVG , zu II 2 und 3 der Gründe; BAG 12.03.1991 ZIP 1991, 1446, 1447; BAG 09.12.1997 EzA § 2 BetrAVG Nr. 15, zu III 2a und b der Gründe; ebenso Höfer, BetrAVG Loseblattkommentar, Stand Januar 1999, § 2 Rdn. 2057 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht