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   BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 989/94   

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https://dejure.org/1996,15374
BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 989/94 (https://dejure.org/1996,15374)
BAG, Entscheidung vom 12.03.1996 - 3 AZR 989/94 (https://dejure.org/1996,15374)
BAG, Entscheidung vom 12. März 1996 - 3 AZR 989/94 (https://dejure.org/1996,15374)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Zusatzversorgung der Deutschen Bundespost - Recht auf Beurteilung eines Anspruchs durch Fachgerichte trotz Verfahrens bei dem Bundesverfassungsgericht - Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses trotz Möglichkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 989/94
    Beiden Parteien kann dieser Aufwand erst dann zugemutet werden, wenn feststeht, daß die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin eine den tariflichen Vorschriften entsprechende Versorgung zu verschaffen (BAG Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu A III 2 b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Das hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. zuletzt Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 -, aaO; Urteil vom 16. Januar 1996 - 3 AZR 767/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dies wird im Urteil des Senats vom 7. März 1995 (aaO) näher ausgeführt.

    In diesem Zusammenhang hat der Senat die Auffassung vertreten, es komme nicht darauf an, welche Rechtsüberzeugungen während der Zeit bestanden, in der nach dem Versorgungstarifvertrag unterhälftig beschäftigte Arbeitnehmer von der Zusatzversorgung ausgeschlossen waren (Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - aaO, zu B II 2 d bb der Gründe).

    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist Teil der objektiven Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts Geltung beansprucht (vgl. Nachweise im Urteil des Senats vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 -, aaO, zu B II 2 a der Gründe).

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 625/94

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 989/94
    Der Senat hat davon abgesehen, das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde der Beklagten gegen die Urteile des Senats vom 7. März 1995 (-3 AZR 583/94 - und - 3 AZR 625/94 - n.v.) auszusetzen.
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 583/94

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 989/94
    Der Senat hat davon abgesehen, das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde der Beklagten gegen die Urteile des Senats vom 7. März 1995 (-3 AZR 583/94 - und - 3 AZR 625/94 - n.v.) auszusetzen.
  • BAG, 16.01.1996 - 3 AZR 767/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 989/94
    Das hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. zuletzt Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 -, aaO; Urteil vom 16. Januar 1996 - 3 AZR 767/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 989/94
    Die von der Beklagten vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken waren im wesentlichen bereits Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gegen das Senatsurteil vom 28. Juli 1992 (BAGE 71, 29 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung), die das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 7. Februar 1994 (- 1 BvR 1749/92 -) ohne weitere Begründung nicht zur Entscheidung angenommen hat.
  • EuGH, 28.09.1994 - C-57/93

    Vroege / NCIV

    Auszug aus BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 989/94
    Im übrigen hat der Europäische Gerichtshof bereits klargestellt, daß das dem Vertrag über die Europäische Union beigefügte Protokoll Nr. 2 zu Art. 119 EG-Vertrag sogar in dessen Anwendungsbereich keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem hat (EuGH Urteile vom 28. September 1994 - Rs C-57/93 - "Vroege", EAS Art. 119 EG-Vertrag Nr. 32; - Rs C-128/93 - "Fisscher", EAS Art. 119 EG-Vertrag Nr. 33).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.06.1994 - 14 Sa 15/94
    Auszug aus BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 989/94
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. Juni 1994 - 14 Sa 15/94 - wird mit folgender Maßgabe zurückgewiesen:.
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