Rechtsprechung
   BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1040
BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07 (https://dejure.org/2008,1040)
BAG, Entscheidung vom 12.03.2008 - 10 AZR 148/07 (https://dejure.org/2008,1040)
BAG, Entscheidung vom 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 (https://dejure.org/2008,1040)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1040) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Einklagbarkeit und Pfändbarkeit eines fiktiven Anspruchs auf Arbeitsvergütung für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung durch den Kläger als Insolvenzverwalter im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger; Möglichkeit der Ziehung verschleierten Arbeitseinkommens in die ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Masseanspruch auf fiktives Arbeitseinkommen

  • zvi-online.de

    InsO §§ 4, 35, 36; ZPO § 850h
    Anspruch der Insolvenzmasse auf verschleierten Arbeitslohn des Insolvenzschuldners

  • Betriebs-Berater

    Insolvenzverwalter kann verschleiertes Arbeitseinkommen nicht für die Zeit vor Insolvenzeröffnung zur Masse ziehen

  • Judicialis

    InsO § 4; ; InsO § ... 35; ; InsO § 36; ; ZPO § 554; ; ZPO § 832; ; ZPO § 850a; ; ZPO § 850b; ; ZPO § 850c; ; ZPO § 850h; ; ArbGG § 72 Abs. 5; ; BGB § 611; ; TVG § 3 Abs. 1; ; TVG § 5 Abs. 4; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht - Drittschuldnerklage des Insolvenzverwalters; verschleiertes Arbeitseinkommen; Ermittlung der angemessenen Vergütung; Geltendmachung fiktiver Arbeitsvergütung für die Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verschleiertes Arbeitseinkommen in der Insolvenz: Drittschuldnerklage des Insolvenzverwalters ? Ermittlung der angemessenen Vergütung ? Kein Anspruch auf die fiktive Arbeitsvergütung für die Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 126, 137
  • ZIP 2008, 979
  • MDR 2008, 886
  • NZA 2008, 779
  • NZA 2009, 85
  • NZI 2008, 36
  • NZI 2008, 44
  • BB 2008, 1628
  • DB 2008, 1503
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 04.07.1968 - II ZR 105/67

    Voraussetzungen für eine Entscheidung über einen Feststellungsantrag -

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07
    Dieser Vollstreckungszugriff ist auch dann möglich, wenn der Schuldner und der Dritte nicht in der Absicht gehandelt haben, den Schuldner einem Vollstreckungszugriff des Gläubigers zu entziehen (vgl. BGH 4. Juli 1968 - II ZR 105/67 - WM 1968, 1254).

    Dies entspräche nicht der Interessenlage, zumal die Fiktion des § 850h Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht voraussetzt, dass der Schuldner und der Dritte in der Absicht gehandelt haben, den Schuldner einem Vollstreckungszugriff des Gläubigers zu entziehen (BGH 4. Juli 1968 - II ZR 105/67 - WM 1968, 1254).

    e) Entgegen der Auffassung des Klägers hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 4. Juli 1968 (- II ZR 105/67 - WM 1968, 1254) nicht entschieden, dass rückwärtiges verschleiertes Arbeitseinkommen pfändbar ist.

  • BAG, 24.05.1965 - 3 AZR 287/64

    Festsetzung einer angemessenen Vergütung - Übliche Vergütung - Vereinbartes

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07
    Hat dagegen der Schuldner selbst, zB kraft Tarifbindung (§ 3 Abs. 1 TVG) oder Allgemeinverbindlicherklärung (§ 5 Abs. 4 TVG), einen unabdingbaren Anspruch auf Arbeitsentgelt in angemessener Höhe, sind die Anwendungsvoraussetzungen des § 850h Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht erfüllt (vgl. BAG 24. Mai 1965 - 3 AZR 287/64 - BAGE 17, 172).

    (3) Das Landesarbeitsgericht hat zunächst mit Recht auf die übliche Vergütung für die Tätigkeit des Schuldners abgestellt (BAG 24. Mai 1965 - 3 AZR 287/64 - BAGE 17, 172).

  • BGH, 08.03.1979 - III ZR 130/77

    Anforderungen an die Straßenverkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bezüglich

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07
    Diese Vorschrift schützt das Interesse des Vollstreckungsgläubigers an der Durchsetzung seiner Forderung gegen einen Schuldner, der für einen Dritten arbeitet oder sonst Dienste leistet, ohne eine entsprechende Vergütung zu erhalten (BGH 8. März 1979 - III ZR 130/77 - NJW 1979, 1600).

    Das Gesetz behandelt diesen Dritten beim Vollstreckungszugriff des Gläubigers so, als ob er dem Schuldner zu einer angemessenen Vergütung verpflichtet sei (BGH 8. März 1979 - III ZR 130/77 -NJW 1979, 1600).

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 666/05

    Massenentlassung - Verfahrensrüge

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07
    Damit rügt die Beklagte, ohne dass sie dies ausdrücklich so bezeichnet, die Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), möglicherweise auch ihres Grundrechtes auf ein faires Verfahren (vgl. BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 666/05 - EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 5).

    Außerdem gewährleistet Art. 2 Abs. 1 GG iVm. dem Rechtsstaatsprinzip als "allgemeines Prozessgrundrecht" den Anspruch auf ein faires Verfahren und verpflichtet den Richter ua. zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation (vgl. BVerfG 26. April 1988 - 1 BvR 669/87 -, - 1 BvR 686/87 -, - 1 BvR 687/87 - BVerfGE 78, 123; 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95 - AP GG Art. 103 Nr. 56; BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 666/05 - EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 5).

  • BGH, 15.11.1990 - IX ZR 17/90

    Pfändung fiktiven Einkommens

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07
    Nur vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass nicht nur bei der Pfändung realen Arbeitseinkommens, sondern auch bei der Pfändung fiktiver Arbeitsvergütung nach der Rechtsprechung (vgl. BGH 15. November 1990 - IX ZR 17/90 -BGHZ 113, 27) und der ganz überwiegenden Auffassung in der Literatur (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann § 850h Rn. 12; Zöller/Stöber § 850h Rn. 10) nicht die angemessene Bruttovergütung, sondern nur die Nettovergütung als pfändbar angesehen wird, die Pfändungsschutzvorschriften (§§ 850a, 850b, 850c ZPO) zu beachten sind und dem Gläubiger somit nur der pfändbare Teil der fiktiven Nettovergütung zusteht (kritisch Grunsky FS Baur S. 403, 411 und Geißler Rpfleger 1987, 5, 6).
  • LAG Niedersachsen, 23.01.2007 - 13 Sa 953/06

    Erfassung von rückständigen Ansprüchen auf verschleiertes Arbeitseinkommen durch

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07
    Entgegen der Ansicht des Klägers und der von einem Teil der Literatur vertretenen Auffassung (Uhlenbruck in Uhlenbruck InsO 12. Aufl. § 35 Rn. 58; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 66. Aufl. § 850h Rn. 10 und Stein/Jonas/Brehm 22. Aufl. § 850h ZPO Rn. 35 und Rn. 42 für den Fall, dass der Pfändungsbeschluss Rückstände erfasst) wirkt die Pfändung verschleierter Arbeitsvergütung nicht für die Vergangenheit und umfasst damit nicht fiktiv aufgelaufene Lohn- oder Gehaltsrückstände (LAG Hamm 18. September 1989 - 16 Sa 713/89 - BB 1990, 710; LAG Niedersachsen 23. Januar 2007 - 13 Sa 953/06 - Stöber Forderungspfändung 13. Aufl. Rn. 1228; Dornbusch Die Pfändung von Arbeitseinkommen in Fällen der Lohnschiebung und Lohnverschleierung, Bonn 2005, S. 93 f.; Grunsky FS Baur S. 403, 406 ff.; Geißler Rpfleger 1987, 5, 6 ff.; Wieczorek/Schütze/Lüke 3. Aufl. § 850h ZPO Rn. 22; MünchKommZPO/Smid 3. Aufl. § 850h Rn. 10; Musielak/Becker § 850h Rn. 18; Zöller/Stöber ZPO 26. Aufl. § 850h Rn. 9; Hess Insolvenzrecht §§ 35, 36 InsO Rn. 771; Schaub/Koch ArbR-Hdb. 12. Aufl. § 89 Rn. 64).
  • LAG Hamm, 18.09.1989 - 16 Sa 713/89

    Pfändung; Fiktives Arbeitseinkommen; Pfändungs- und Überweisungsbeschluß;

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07
    Entgegen der Ansicht des Klägers und der von einem Teil der Literatur vertretenen Auffassung (Uhlenbruck in Uhlenbruck InsO 12. Aufl. § 35 Rn. 58; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 66. Aufl. § 850h Rn. 10 und Stein/Jonas/Brehm 22. Aufl. § 850h ZPO Rn. 35 und Rn. 42 für den Fall, dass der Pfändungsbeschluss Rückstände erfasst) wirkt die Pfändung verschleierter Arbeitsvergütung nicht für die Vergangenheit und umfasst damit nicht fiktiv aufgelaufene Lohn- oder Gehaltsrückstände (LAG Hamm 18. September 1989 - 16 Sa 713/89 - BB 1990, 710; LAG Niedersachsen 23. Januar 2007 - 13 Sa 953/06 - Stöber Forderungspfändung 13. Aufl. Rn. 1228; Dornbusch Die Pfändung von Arbeitseinkommen in Fällen der Lohnschiebung und Lohnverschleierung, Bonn 2005, S. 93 f.; Grunsky FS Baur S. 403, 406 ff.; Geißler Rpfleger 1987, 5, 6 ff.; Wieczorek/Schütze/Lüke 3. Aufl. § 850h ZPO Rn. 22; MünchKommZPO/Smid 3. Aufl. § 850h Rn. 10; Musielak/Becker § 850h Rn. 18; Zöller/Stöber ZPO 26. Aufl. § 850h Rn. 9; Hess Insolvenzrecht §§ 35, 36 InsO Rn. 771; Schaub/Koch ArbR-Hdb. 12. Aufl. § 89 Rn. 64).
  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 949/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht einer hieraus resultierenden Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG 8. Oktober 2003 - 2 BvR 949/02 -EzA GG Art. 103 Nr. 5).
  • BGH, 24.03.1964 - VI ZR 244/62

    Haftung auf Schadensersatz wegen Vereitelung von Unterhaltsansprüchen eines

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07
    Es handelt sich um einen fiktiven Anspruch auf Vergütung, aus dem der Schuldner selbst keinerlei Rechte herleiten kann (vgl. BGH 24. März 1964 - VI ZR 244/62 - VersR 1964, 642, 644; Musielak/Becker ZPO 5. Aufl. § 850h Rn. 19).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07
    Außerdem gewährleistet Art. 2 Abs. 1 GG iVm. dem Rechtsstaatsprinzip als "allgemeines Prozessgrundrecht" den Anspruch auf ein faires Verfahren und verpflichtet den Richter ua. zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation (vgl. BVerfG 26. April 1988 - 1 BvR 669/87 -, - 1 BvR 686/87 -, - 1 BvR 687/87 - BVerfGE 78, 123; 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95 - AP GG Art. 103 Nr. 56; BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 666/05 - EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 5).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 456/06

    Eingruppierung

  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 36/07

    Verringerungsverlangen - tarifliche Härtefallregelung

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • LAG Hamburg, 24.01.2007 - 5 Sa 24/06

    Voraussetzungen für die Pfändung eines "verschleierten Arbeitseinkommens" nach §

  • BAG, 04.05.1977 - 5 AZR 151/76

    Mitarbeit des Schuldners im Geschäft des Ehegatten - Arbeitsverhältnis -

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 317/93

    Lohnpfändung - verschleiertes Arbeitseinkommen

  • BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 124/03

    Tätigkeitszulage - 1. (Solo-) Harfenistin

  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 703/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Allerdings kam dem Landesarbeitsgericht bei der Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe der unverhältnismäßig geringen Vergütung und der angemessenen Vergütung in § 850h Abs. 2 Satz 1 ZPO ein Beurteilungsspielraum zu (BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - AP ZPO § 850h Nr. 20 = EzA ZPO 2002 § 850h Nr. 2).

    Das Landesarbeitsgericht hat zunächst mit Recht auf die übliche Vergütung für die Tätigkeit des Schuldners abgestellt (BAG 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 - NZA 2008, 896; 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - AP ZPO § 850h Nr. 20 = EzA ZPO 2002 § 850h Nr. 2; 24. Mai 1965 - 3 AZR 287/64 - BAGE 17, 172).

    § 850h Abs. 2 ZPO schützt das Interesse des Vollstreckungsgläubigers an der Durchsetzung seiner Forderung gegen einen Schuldner, der für einen Dritten arbeitet oder sonst Dienste leistet, ohne eine entsprechende angemessene Vergütung zu erhalten (BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - AP ZPO § 850h Nr. 20 = EzA ZPO 2002 § 850h Nr. 2).

    Die angemessene Vergütung ist nach § 850h Abs. 2 Satz 1 ZPO nur im Verhältnis des Gläubigers zu dem Empfänger der Arbeits- und Dienstleistungen als geschuldet anzusehen (BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - AP ZPO § 850h Nr. 20 = EzA ZPO 2002 § 850h Nr. 2; vgl. 15. Juni 1994 - 4 AZR 317/93 - AP ZPO § 850h Nr. 18 = EzA ZPO § 850h Nr. 5).

  • BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    a) Entgegen der Ansicht der Klägerin und der von einem Teil der Literatur vertretenen Auffassung (Uhlenbruck in Uhlenbruck InsO 12. Aufl. § 35 Rn. 58; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 66. Aufl. § 850h Rn. 10 und Stein/Jonas/Brehm 22. Aufl. § 850h ZPO Rn. 35 und Rn. 42 für den Fall, dass der Pfändungsbeschluss Rückstände erfasst) wirkt die Pfändung verschleierter Arbeitsvergütung nicht für die Vergangenheit und erfasst damit nicht fiktiv aufgelaufene Lohn- oder Gehaltsrückstände (BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Nur vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass nicht nur bei der Pfändung realen Arbeitseinkommens, sondern auch bei der Pfändung fiktiver Arbeitsvergütung nach der Rechtsprechung und der ganz überwiegenden Auffassung in der Literatur nicht die angemessene Bruttovergütung, sondern nur die Nettovergütung als pfändbar angesehen wird, die Pfändungsschutzvorschriften (§§ 850a, 850b, 850c ZPO) zu beachten sind und dem Gläubiger somit nur der pfändbare Teil der fiktiven Nettovergütung zusteht (BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - mwN).

    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind oder das Ergebnis widersprüchlich ist (st. Rspr. vgl. BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - 13. November 2007 - 9 AZR 36/07 - NZA 2008, 314; 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - NZA 2008, 219; 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - ZTR 2008, 156, jeweils mwN).

    aa) Das Landesarbeitsgericht hat zunächst mit Recht auf die übliche Vergütung für die Tätigkeit des Schuldners abgestellt (BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - 24. Mai 1965 - 3 AZR 287/64 - BAGE 17, 172).

  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11

    Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse

    Den pfändbaren Teil der angemessenen Vergütung kann nunmehr nur noch der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder vom Arbeitgeber beanspruchen (W. Henckel in Jaeger InsO § 36 Rn. 16; vgl. BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - Rn. 14, 18, BAGE 126, 137) .

    Der von der Klägerin erwirkte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die die Wirkung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hatte (BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - Rn. 18, BAGE 126, 137) , entgegen der Auffassung des Beklagten nicht verdrängt worden.

  • BGH, 12.09.2013 - VII ZB 51/12

    Pfändung eines fingierten Vergütungsanspruchs: Prüfungskompetenz hinsichtlich der

    Das Gesetz behandelt diesen Dritten beim Vollstreckungszugriff des Gläubigers so, als ob er dem Schuldner zu einer angemessenen Vergütung verpflichtet sei (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1979 - III ZR 130/77, NJW 1979, 1600, 1601 f.; BAGE 126, 137, 147).
  • LAG Hessen, 30.06.2015 - 8 Sa 380/14

    Ermittlung der fiktiven angemessenen Vergütung i.S. von § 850h Abs. 2 S. 1 ZPO

    § 850h Abs. 2 Satz 1 InsO kann zugunsten der Insolvenzmasse angewendet werden (BAG 16. Mai 2013 F 6 AZR 556/11 F NZA 2013, 1079 ff. [BAG 16.05.2013 - 6 AZR 556/11] ; BAG 12. März 2008 F 10 AZR 148/07 F NZA 2008, 779 ff. [BAG 12.03.2008 - 10 AZR 148/07] ).

    Der Insolvenzverwalter nimmt die Interessen der Gesamtheit der Gläubiger wahr und kann deshalb nach dem Eröffnungsbeschluss, der wie ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss im Vollstreckungsverfahren wirkt, vom Drittschuldner die Zahlung der angemessenen Vergütung verlangen (BAG 12. März 2008 F 10 AZR 148/07 F NZA 2008, 779 ff. [BAG 12.03.2008 - 10 AZR 148/07] ).

    Der sich aus der fiktiven Bruttovergütung ergebende Nettoverdienst ist unter Berücksichtigung der Pfändungsschutzvorschriften (§§ 850a, 850b, 850c ZPO) durch ihn pfändbar (vgl. BAG 12. März 2008 F 10 AZR 148/07 F NZA 2008, 779 ff. [BAG 12.03.2008 - 10 AZR 148/07] ).

  • AG Rosenheim, 08.09.2016 - 605 IN 468/15

    Zulässigkeit eines Auskunftsersuchens des Insolvenzverwalters

    Nach den Feststellungen des BAG im Urteil vom 12.07.2008 (Az. 10 AZR 148/07) nimmt der Insolvenzverwalter die Interessen der Gesamtheit der Gläubiger wahr und er kann deshalb nach dem Eröffnungsbeschluss, der wie ein Pfändungs-und Überweisungsbeschluss im Vollstreckungsverfahren wirkt, vom Drittschuldner die Zahlung angemessener Vergütung nach § 850 h Abs. 2 S.1 ZPO verlangen.
  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 789/11

    Änderungskündigung zur Arbeitszeit- und Vergütungsreduzierung im

    Der Kläger hat auch keinen Anspruch auf Zahlung einer pfändbaren fiktiven Vergütung wegen verschleierten Arbeitseinkommens iSv. § 850h Abs. 2 ZPO (vgl. hierzu BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 40 mwN; 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - Rn. 18, BAGE 126, 137) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2019 - 7 Sa 178/17

    Drittschuldnerklage - gepfändetes Arbeitseinkommen

    Die Darlegungs- und Beweislast bezüglich dieser Voraussetzungen obliegt der klagenden Partei (BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - Rn. 14; 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - unter II. 1. a).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 3 Sa 451/10

    Drittschuldnerklage, Zahlungsansprüche, Arbeitseinkommen, verschleiertes,

    Die Begriffe der unverhältnismäßig geringen Vergütung und der angemessenen Vergütung in § 850 h Abs. 2 Satz 1 ZPO sind unbestimmte Rechtsbegriffe (BAG a. a. O., Rz. 16; BAG vom 12.03.2008 - 10 AZR 148/07 - zitiert nach Juris, Rz. 24).

    Bei der Bemessung der Vergütung ist auf alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere die Art der Arbeits- und Dienstleistung, die verwandtschaftlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Dienstberechtigten und dem Dienstverpflichteten und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Dienstberechtigten Rücksicht zu nehmen (BAG vom 12.03.2008 - 10 AZR 148/07 - zitiert nach Juris, Rz. 25).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - 3 Sa 51/10

    Drittschuldnerklage - Klage auf Zahlung der rückständigen gepfändeten Beträge aus

    Mit der Insolvenzeröffnung, die wie ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wirkt, kann dann der Treuhänder vom Drittschuldner die Zahlung der angemessenen Vergütung verlangen (vgl. BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - Rn. 18, NZA 2008, 779).
  • OLG Dresden, 19.11.2019 - 4 U 1186/19

    Geldwerter Vorteil bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 5 Sa 519/15

    Insolvenzverfahren - verschleiertes Arbeitseinkommen

  • LAG Hamm, 16.12.2016 - 16 Sa 636/16

    Insolvenz; verschleiertes Arbeitseinkommen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2013 - 6 Sa 485/13

    Anpassung eines Arbeitsvertrags - fehlerhaft vollzogene Vertragspraxis

  • LG Göttingen, 30.08.2011 - 4 O 90/11

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist bei einer Klage des Insolvenzverwalters

  • VG Berlin, 12.06.2020 - 62 K 13.19

    Anforderungen an den Nachweises der Zuständigkeit im Rahmen des § 108 Abs 1

  • LG Heidelberg, 04.05.2012 - 3 O 164/11

    Einziehung von Beraterhonorar des Insolvenzschuldners bei Zweifeln an der

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2014 - 6 Ta 141/14

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht