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   BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 292/72   

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BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 292/72 (https://dejure.org/1973,5626)
BAG, Entscheidung vom 12.04.1973 - 2 AZR 292/72 (https://dejure.org/1973,5626)
BAG, Entscheidung vom 12. April 1973 - 2 AZR 292/72 (https://dejure.org/1973,5626)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.12.1961 - 5 AZR 180/61

    Inhalt, Umfang und Grenzen des Direktionsrechts

    Auszug aus BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 292/72
    Einen beschränkteren Umfang hat das Bestimmungsrecht des öffentlichen Arbeitgebers nur dann, wenn ab weichend von den im öffentlichen Dienst üblichen Musterver trägen der Arbeitnehmer nicht für einen allgemein umschriebenen Aufgabenbereich eingestellt und lediglich die Vergütungsgruppe festgelegt wird, sondern seine Tätigkeiten sowohl der Art als auch der Arbeitsstelle nach im Arbeitsvertrag genau bezeichnet werden oder wenn sich die Arbeitspflicht durch die tatsächliche Beschäftigung auf eine fest umrissene Tätigkeit konkretisiert hat (vgl. BAG AP Nr. 10 zu § 615 BGB und BAG AP Nr. 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht).

    Er mußte vielmehr wie grundsätzlich jeder Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes mit Änderungen seines Tätigkeitsbereiches infolge von Umorganisationen bei seiner Beschäftigungsbehörde rechnen (vgl. BAG AP Nr. 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht).

  • BAG, 27.04.1960 - 4 AZR 584/58

    Arbeitsvertrag - Vereinbarte Arbeitsleistung - Direktionsrecht - Vertraglich

    Auszug aus BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 292/72
    Einen beschränkteren Umfang hat das Bestimmungsrecht des öffentlichen Arbeitgebers nur dann, wenn ab weichend von den im öffentlichen Dienst üblichen Musterver trägen der Arbeitnehmer nicht für einen allgemein umschriebenen Aufgabenbereich eingestellt und lediglich die Vergütungsgruppe festgelegt wird, sondern seine Tätigkeiten sowohl der Art als auch der Arbeitsstelle nach im Arbeitsvertrag genau bezeichnet werden oder wenn sich die Arbeitspflicht durch die tatsächliche Beschäftigung auf eine fest umrissene Tätigkeit konkretisiert hat (vgl. BAG AP Nr. 10 zu § 615 BGB und BAG AP Nr. 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 501/57

    Teilleistungsklage - Feststellungsklage - Bezifferung des ganzen Anspruchs -

    Auszug aus BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 292/72
    Hinsichtlich der "Fähigkeit" des Klägers zur Aufnahme des Lotsendienstes im Amerika-Hafen kommt es nämlich entscheidend darauf an, wie sehr sich die bisher ausgeübte von der künftig vom Kläger zu erbringenden Tätigkeit fachlich unterschieden hat (vgl. BAG 8, 333 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 30.04.1965 - 3 AZR 291/63

    Patentstreitsachen - Zuständige Gerichte - Erfindungen eines Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 292/72
    Das hätte für das Landesarbeitsgericht Anlaß sein müssen, für den Senat nach prüfbar darzulegen, weshalb es trotz der substantiierten Beweise inreden des Klägers dem Sachverständigengutachten gefolgt ist (vgl. BAG 17, 151 [156] = AP Nr. 1 zu § 20 ArbNErfG).
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 292/72
    Wenn das Landesarbeitsgericht aufgrund der nachzuholenden Beweiswürdigung erneut zu der Überzeugung kommen sollte, der Kläger habe den Vorbereitungsdienst am 18. Mai 1971 endgültig abgelehnt, werden Ausgangspunkt für die weitere Prüfung, ob der Kläger dadurch beharrlich seine Arbeitspflicht verletzt und dem Beklagten einen wichtigen Grund zur fristlosen Entlassung gegeben hat, folgende Überlegungen sein müssen: Der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes ist im Grundsatz verpflichtet, jede ihm zugewiesene Tätigkeit zu verrichten, die den Merkmalen seiner Vergütungsgruppe sowie seinen Kräften und Fähigkeiten entspricht, sofern ihm diese Tätigkeit billigerweise zugemutet werden kann (vgl. BAG 8, 533 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Direktionsrecht und BAG AP Nr. 11, aaO; BAG 2, 221 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; Crisolli-Tiedtke, Das Tarifrecht der Angestellten im öffentlichen Dienst, Teil I BAT § 8 Anm. 7 S Böhm-Spiertz, BAT, 2. Auf1., Vorbem. 21 vor § 22; Clemens- Scheuring-Steingen-Görner-Opalke, BAT, § 4 Anm. 7l Söllner, Einseitige Leistungsbestimmung im Arbeitsverhältnis, 1966 , S. 85 ff. [8 6 ]).
  • BAG, 24.01.1973 - 4 AZR 104/72

    Abordnung eines Angestellten - Direktionsrecht des Arbeitgebers - Abordnung eines

    Auszug aus BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 292/72
    September 1972 - 4 AZR 202/71 - und das zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk sowie der Amtlichen Sammlung des Gerichts vor gesehene Urteil des 4. Senats vom 24. Januar 1973 - 4 AZR 104/72- Eine vertragliche Erweiterung der Arbeitspflicht des Klägers 10.
  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

    Auszug aus BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 292/72
    Hiernach ist der Grundsatz der öffentlichen Verhandlung nur dann verletzt, wenn der Ausschluß oder die Beschränkung des freien Zuganges zu einer öffentlichen Verhandlung entweder auf einer (vom Gesetz nicht erlaubten) Anordnung des Gerichts beruht oder das Gericht die von ihm nicht angeordnete Behinderung nicht beseitigen läßt, obwohl es sie bemerkt hat oder bei Anwendung der erforderlichen Umsicht und Sorgfalt hätte bemerken können (vgl. RGSt 43, 188 [189]j RG in JW 1926, 2762 [2 7 6 3 ]; BGHSt 21, 72; BGHSt 22, 297 [3 0 1-302] = LM Nr. 15 zu § 338 Ziff. 6 StPO; BPatGer, LM Nr. 19 zu § 41 p PatG; OLG Bremen, MDR 1966, 864 [8 6 5 ]; Baumbach-Lauterbach, aaO, § 169 GVG Anm. 1 C; Stein-Jonas, aaO, § 551 Anm. II 6; a. A .; Wieczorek, aaO, § 169 GVG Anm. C I b unter Berufung auf die in der späteren Rechtsprechung des Reich§gerichts ausdrücklich aufgegebene Entscheidung RGSt 23, 219).
  • OLG Bremen, 04.05.1966 - Ss 35/66
    Auszug aus BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 292/72
    Hiernach ist der Grundsatz der öffentlichen Verhandlung nur dann verletzt, wenn der Ausschluß oder die Beschränkung des freien Zuganges zu einer öffentlichen Verhandlung entweder auf einer (vom Gesetz nicht erlaubten) Anordnung des Gerichts beruht oder das Gericht die von ihm nicht angeordnete Behinderung nicht beseitigen läßt, obwohl es sie bemerkt hat oder bei Anwendung der erforderlichen Umsicht und Sorgfalt hätte bemerken können (vgl. RGSt 43, 188 [189]j RG in JW 1926, 2762 [2 7 6 3 ]; BGHSt 21, 72; BGHSt 22, 297 [3 0 1-302] = LM Nr. 15 zu § 338 Ziff. 6 StPO; BPatGer, LM Nr. 19 zu § 41 p PatG; OLG Bremen, MDR 1966, 864 [8 6 5 ]; Baumbach-Lauterbach, aaO, § 169 GVG Anm. 1 C; Stein-Jonas, aaO, § 551 Anm. II 6; a. A .; Wieczorek, aaO, § 169 GVG Anm. C I b unter Berufung auf die in der späteren Rechtsprechung des Reich§gerichts ausdrücklich aufgegebene Entscheidung RGSt 23, 219).
  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des

    Auszug aus BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 292/72
    Hiernach ist der Grundsatz der öffentlichen Verhandlung nur dann verletzt, wenn der Ausschluß oder die Beschränkung des freien Zuganges zu einer öffentlichen Verhandlung entweder auf einer (vom Gesetz nicht erlaubten) Anordnung des Gerichts beruht oder das Gericht die von ihm nicht angeordnete Behinderung nicht beseitigen läßt, obwohl es sie bemerkt hat oder bei Anwendung der erforderlichen Umsicht und Sorgfalt hätte bemerken können (vgl. RGSt 43, 188 [189]j RG in JW 1926, 2762 [2 7 6 3 ]; BGHSt 21, 72; BGHSt 22, 297 [3 0 1-302] = LM Nr. 15 zu § 338 Ziff. 6 StPO; BPatGer, LM Nr. 19 zu § 41 p PatG; OLG Bremen, MDR 1966, 864 [8 6 5 ]; Baumbach-Lauterbach, aaO, § 169 GVG Anm. 1 C; Stein-Jonas, aaO, § 551 Anm. II 6; a. A .; Wieczorek, aaO, § 169 GVG Anm. C I b unter Berufung auf die in der späteren Rechtsprechung des Reich§gerichts ausdrücklich aufgegebene Entscheidung RGSt 23, 219).
  • BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 267/59

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Zulässigkeit - Wirksamkeit - Neuer Arbeitsort -

    Auszug aus BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 292/72
    Wenn das Landesarbeitsgericht aufgrund der nachzuholenden Beweiswürdigung erneut zu der Überzeugung kommen sollte, der Kläger habe den Vorbereitungsdienst am 18. Mai 1971 endgültig abgelehnt, werden Ausgangspunkt für die weitere Prüfung, ob der Kläger dadurch beharrlich seine Arbeitspflicht verletzt und dem Beklagten einen wichtigen Grund zur fristlosen Entlassung gegeben hat, folgende Überlegungen sein müssen: Der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes ist im Grundsatz verpflichtet, jede ihm zugewiesene Tätigkeit zu verrichten, die den Merkmalen seiner Vergütungsgruppe sowie seinen Kräften und Fähigkeiten entspricht, sofern ihm diese Tätigkeit billigerweise zugemutet werden kann (vgl. BAG 8, 533 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Direktionsrecht und BAG AP Nr. 11, aaO; BAG 2, 221 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; Crisolli-Tiedtke, Das Tarifrecht der Angestellten im öffentlichen Dienst, Teil I BAT § 8 Anm. 7 S Böhm-Spiertz, BAT, 2. Auf1., Vorbem. 21 vor § 22; Clemens- Scheuring-Steingen-Görner-Opalke, BAT, § 4 Anm. 7l Söllner, Einseitige Leistungsbestimmung im Arbeitsverhältnis, 1966 , S. 85 ff. [8 6 ]).
  • RG, 14.01.1910 - II 1229/09

    Sind die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlung dadurch verletzt,

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