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   BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 228/98   

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BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 228/98 (https://dejure.org/2000,3321)
BAG, Entscheidung vom 12.04.2000 - 5 AZR 228/98 (https://dejure.org/2000,3321)
BAG, Entscheidung vom 12. April 2000 - 5 AZR 228/98 (https://dejure.org/2000,3321)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; TVG § 9; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung; ; EFZG § 3 Abs. 3; ; MTV § 12 Nr. 1; ; MTV § 12 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbandsklage; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80% oder 100 %; Geltung der Wartefrist?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 217
  • NZA 2001, 1028
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 228/98
    Auch der erkennende Senat ist der Rechtsprechung des Zweiten und Siebten Senats hinsichtlich der Auslegung tariflicher Verweisungen gefolgt (BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95).

    Dazu bedarf es jedoch besonders deutlicher Anhaltspunkte (BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - aaO).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß auch eine solche Zuschußregelung nicht dazu führen kann, in einer - bloßen - tariflichen Verweisung auf das Entgeltfortzahlungsgesetz eine statische Verweisung auf dessen im Zeitpunkt des Tarifabschlusses geltende Fassung zu sehen, wenn es sich dem Wortlaut nach um eine dynamische Verweisung handelt (vgl. nur BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - aaO).

  • BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 190/80

    Tarifvertrag - Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 228/98
    b) Im Rahmen ihrer Rechtsprechung zur tariflichen Übernahme gesetzlicher Kündigungsfristen haben der Zweite und Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts für tarifliche Verweisungen auf gesetzliche Vorschriften die Auslegungsregel entwickelt, im Zweifel seien diese Verweisungen - ebenso wie die wort- oder inhaltsgleiche Übernahme des Gesetzestextes - deklaratorisch (BAGE 40, 102 = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 133; BAG 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP BGB § 622 Nr. 24; BAG 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP BGB § 622 Nr. 40).

    Die Literatur hat sich dem Bundesarbeitsgericht für die Auslegung von Verweisungen - nicht so für die Auslegung von wörtlichen oder inhaltsgleichen Übernahmen des Gesetzestextes - im Ergebnis weitgehend angeschlossen (Buchner NZA 1996, 1177, 1182; Kamanabrou RdA 1997, 22, 27; Rieble RdA 1997, 134, 140; Giesen RdA 1997, 193, 201 Fn. 93; K. Gamillscheg Anm. zu BAG 5. Oktober 1995, SAE 1996, 274, 277; Bengelsdorf Anm. zu BAG AP BGB § 622 Nr. 48; Wiedemann Anm. zu BAG AP TVG § 1 Auslegung Nr. 133).

  • LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1257/97

    Entgeltfortzahlung nach EMTV-Brauereien Nordrhein-Westfalen; Urlaubsentgelt:

    Auszug aus BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 228/98
    5 AZR 228/98 9 Sa 1257/97.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Januar 1998 - 9 Sa 1257/97 - wird zurückgewiesen, soweit das Landesarbeitsgericht die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 1 und 3, des § 4 Abs. 1 und 4, des § 9 iVm. § 4 Abs. 1 und 4 und des § 13 iVm. § 4 Abs. 1 und 4 des Entgeltfortzahlungsgesetzes in der Fassung des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. September 1996 auf die tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse festgestellt hat.

  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

    Auszug aus BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 228/98
    Durch sie werden im Interesse der Prozeßökonomie Leistungsklagen zwischen den Arbeitsvertragsparteien vermieden (BAG 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 - BAGE 46, 61; Germelmann/Matthes/Prütting aaO Rn. 17).
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Chemiearbeiter

    Auszug aus BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 228/98
    b) Im Rahmen ihrer Rechtsprechung zur tariflichen Übernahme gesetzlicher Kündigungsfristen haben der Zweite und Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts für tarifliche Verweisungen auf gesetzliche Vorschriften die Auslegungsregel entwickelt, im Zweifel seien diese Verweisungen - ebenso wie die wort- oder inhaltsgleiche Übernahme des Gesetzestextes - deklaratorisch (BAGE 40, 102 = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 133; BAG 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP BGB § 622 Nr. 24; BAG 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP BGB § 622 Nr. 40).
  • BAG, 28.01.1988 - 2 AZR 296/87

    Aussetzung nach § 148 ZPO bis zur Entscheidung nach Art 100 GG

    Auszug aus BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 228/98
    b) Im Rahmen ihrer Rechtsprechung zur tariflichen Übernahme gesetzlicher Kündigungsfristen haben der Zweite und Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts für tarifliche Verweisungen auf gesetzliche Vorschriften die Auslegungsregel entwickelt, im Zweifel seien diese Verweisungen - ebenso wie die wort- oder inhaltsgleiche Übernahme des Gesetzestextes - deklaratorisch (BAGE 40, 102 = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 133; BAG 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP BGB § 622 Nr. 24; BAG 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP BGB § 622 Nr. 40).
  • ArbG Düsseldorf, 25.06.1997 - 10 Ca 8253/96

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus einem Tarifvertrag; Nichtanrechenbarkeit von

    Auszug aus BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 228/98
    Arbeitsgericht Urteil vom 25. Juni 1997 Düsseldorf - 10 Ca 8253/96 -.
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94

    Anwendbarkeit der tariflichen Kündigungsfristen in der Metall- und

    Auszug aus BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 228/98
    Die Literatur hat sich dem Bundesarbeitsgericht für die Auslegung von Verweisungen - nicht so für die Auslegung von wörtlichen oder inhaltsgleichen Übernahmen des Gesetzestextes - im Ergebnis weitgehend angeschlossen (Buchner NZA 1996, 1177, 1182; Kamanabrou RdA 1997, 22, 27; Rieble RdA 1997, 134, 140; Giesen RdA 1997, 193, 201 Fn. 93; K. Gamillscheg Anm. zu BAG 5. Oktober 1995, SAE 1996, 274, 277; Bengelsdorf Anm. zu BAG AP BGB § 622 Nr. 48; Wiedemann Anm. zu BAG AP TVG § 1 Auslegung Nr. 133).
  • BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 545/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?

    Auszug aus BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 228/98
    Dessen Auslegung richtet sich nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung (vgl. zu diesen im einzelnen BAG 1. Juli 1998 - 5 AZR 545/97 - BAGE 89, 210).
  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 446/76

    Verbandsklage - Feststellungsklage - Zulässigkeit - Mehrgliedrige Tarifverträge -

    Auszug aus BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 228/98
    Ein solcher Auslegungsstreit ist in aller Regel nur als Feststellungsklage möglich (BAG 26. September 1977 - 4 AZR 446/76 - BAGE 29, 321; Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 2 Rn. 16, 17).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

    Soweit das Bundesarbeitsgericht diesen Wirkungszusammenhang mit der Formel beschrieben hat, das erforderliche Feststellungsinteresse liege bei dem Rechtsstreit zwischen Tarifvertragsparteien bereits wegen der Erstreckung der Bindungswirkung vor (so schon 15. November 1957 - 1 AZR 610/56 - BAGE 5, 107; vgl. auch 12. April 2000 - 5 AZR 228/98 - BAGE 94, 217, 221), ist dies für den Regelfall zutreffend.

    Im Ergebnis sind möglicherweise viele Einzelstreitigkeiten zu vermeiden, wenn eine Entscheidung nach § 9 TVG vorliegt (BAG 23. März 1957 - 1 AZR 64/56 - BAGE 4, 133, 139; 12. April 2000 - 5 AZR 228/98 - BAGE 94, 217, 221; Wiedemann/Oetker TVG 7. Aufl. § 9 Rn. 6; Zachert in Kempen/Zachert TVG 4. Aufl. § 9 Rn. 1).

    Ebenso hat der Fünfte Senat ein Feststellungsinteresse trotz zwischenzeitlichen Ablaufs des Tarifvertrages bejaht, weil rechtshängige Klagen mit Blick auf das Verfahren nach § 9 TVG ruhend gestellt, Zahlungen von Arbeitgebern unter dem Vorbehalt eines bestimmten Ausgangs dieses Verfahrens erfolgt und hiervon gleichfalls abhängige Stillhalteregelungen getroffen worden waren (12. April 2000 - 5 AZR 228/98 - BAGE 94, 217, 222).

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    aa) Regelmäßig kommt zwar einer arbeitsvertraglichen Verweisung auf nach § 77 Abs. 4 BetrVG ohnehin geltende Betriebsvereinbarungen nur deklaratorischer Charakter zu (vgl. BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 533/17 - Rn. 27, BAGE 163, 175; 12. März 2008 - 10 AZR 256/07 - Rn. 24; zur deklaratorischen Verweisung auf Gesetze BAG 12. April 2000 - 5 AZR 228/98 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 94, 217) .
  • BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06

    Firmentarifvertrag bei Verschmelzung - Tarifkonkurrenz

    Soweit das Bundesarbeitsgericht diesen Wirkungszusammenhang mit der Formel beschrieben hat, das erforderliche Feststellungsinteresse liege bei dem Rechtsstreit zwischen Tarifvertragsparteien bereits wegen der Erstreckung der Bindungswirkung vor (so schon 15. November 1957 - 1 AZR 610/56 - BAGE 5, 107; vgl. auch 12. April 2000 - 5 AZR 228/98 - BAGE 94, 217, 221), ist dies für den Regelfall zutreffend.
  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 991/06

    Anspruch auf Freizeitausgleich für Vorfesttagsarbeit für Empfänger einer

    Durch sie werden im Interesse der Prozessökonomie Leistungsklagen zwischen Arbeitsvertragsparteien vermieden (Senat 6. Juni 2007 - 4 AZR 411/06 - BAG 12. April 2000 - 5 AZR 228/98 -BAGE 94, 217, 221 mwN).
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