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   BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09   

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https://dejure.org/2011,2855
BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09 (https://dejure.org/2011,2855)
BAG, Entscheidung vom 12.04.2011 - 1 AZR 412/09 (https://dejure.org/2011,2855)
BAG, Entscheidung vom 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 (https://dejure.org/2011,2855)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Berufsfreiheit

  • openjur.de

    Betriebsvereinbarung; erfolgsabhängige Vergütung; Arbeitsentgelt; Berufsfreiheit

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Berufsfreiheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 4 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 88 BetrVG, § 75 Abs 1 BetrVG, § 75 Abs 2 S 1 BetrVG
    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Berufsfreiheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 4 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 88 BetrVG, § 75 Abs 1 BetrVG, § 75 Abs 2 S 1 BetrVG
    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Berufsfreiheit

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unzulässige Stichtagsregelung bei Erfolgsvergütung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abhängigmachen einer Erfolgsvergütung von einer nicht erfolgten Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu einem Auszahlungstag außerhalb des Bezugszeitraums vom Arbeitnehmer

  • Betriebs-Berater

    Keine erfolgsabhängige Vergütung in einer Betriebsvereinbarung

  • hensche.de

    Betriebsvereinbarung

  • rewis.io

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Berufsfreiheit

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Berufsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgsabhängige Vergütung als Arbeitsentgelt; Unzulässigkeit der Abhängigmachung von zusätzlichen [hier: zeitlichen] Bedingungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Erfolgsabhängige Vergütung trotz zwischenzeitlicher Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erfolgsabhängige Vergütung nur im ungekündigten Arbeitsverhältnis?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erfolgsabhängige Vergütung trotz zwischenzeitlicher Kündigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine erfolgsabhängige Vergütung in einer Betriebsvereinbarung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eine Erfolgsvergütung darf ein Arbeitnehmer nicht durch eine Kündigung verlieren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stichtagsklausel bei variabler Vergütung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Erfolgsabhängige Vergütung steht auch Arbeitnehmern zu, die gekündigt haben

Besprechungen u.ä. (2)

  • cms-hs.net (Entscheidungsbesprechung)

    Erfolgsabhängige Vergütung in Betriebsvereinbarungen

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Bedingungen für erfolgsabhängige Vergütung dürfen nicht Eigenkündigung einschränken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 137, 300
  • NJW 2011, 3262
  • MDR 2012, 38
  • NZA 2011, 989
  • BB 2011, 2035
  • BB 2011, 2811
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09
    Demgegenüber bezweckt eine erfolgsabhängige Vergütung gerade eine Leistungssteigerung des Arbeitnehmers durch die Förderung seiner Motivation (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 25, BAGE 125, 147) .

    Ein in dieser Weise ausgestalteter Vergütungsbestandteil wird daher als Gegenleistung für die gemäß der Zielvereinbarung erbrachte Arbeitsleistung geschuldet (BAG 12. Dezember 2007 -  10 AZR 97/07 - Rn. 48, aaO; BSG 23. März 2006 - B 11a AL 29/05 R - SozR 4-4300 § 183 Nr. 6) .

  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09
    Hierfür spricht ferner, dass freiwillige Betriebsvereinbarungen nach § 88 BetrVG nicht auf die dort ausdrücklich genannten Gegenstände beschränkt sind, sondern, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt, auch über andere Gegenstände möglich sein sollen (BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 14, BAGE 120, 308) .

    Es bedarf hier einer Gesamtabwägung zwischen der Intensität des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe; die Grenze der Zumutbarkeit darf nicht überschritten werden (BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 24, BAGE 120, 308) .

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 273/97

    Tantiemeanspruch bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09
    Denn auch Leistungen, die an den Unternehmenserfolg geknüpft sind (wie zB Tantiemen, Gewinnbeteiligungen) , werden regelmäßig als zusätzliche Vergütung für eine im Geschäftsjahr erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gezahlt (vgl. BAG 8. September 1998 - 9 AZR 273/97 - zu II 3 a der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 214 = EzA BGB § 611 Tantieme Nr. 2) .
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09
    Dieser Grundsatz gilt nicht nur für die eigentliche Grundvergütung, sondern auch für besondere Entgeltbestandteile, die gleichermaßen in das Synallagma eingebundene Leistungen darstellen (BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 20, BAGE 122, 182) .
  • BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 178/09

    Tarifliche Jahresleistung - Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09
    Sie wird in den einzelnen Monaten anteilig verdient, jedoch aufgespart und am vereinbarten Fälligkeitstag ausgezahlt (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 178/09 - Rn. 14, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 45) .
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09
    Dies umfasst seine Entscheidung, eine konkrete Beschäftigungsmöglichkeit in einem gewählten Beruf beizubehalten oder aufzugeben (BVerfG 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - zu C III 1 der Gründe, BVerfGE 84, 133) .
  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - Rn. 31, EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 23) .
  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R

    Insolvenzgeld - Arbeitsentgeltanspruch - Berücksichtigung vereinbarter variabler

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09
    Ein in dieser Weise ausgestalteter Vergütungsbestandteil wird daher als Gegenleistung für die gemäß der Zielvereinbarung erbrachte Arbeitsleistung geschuldet (BAG 12. Dezember 2007 -  10 AZR 97/07 - Rn. 48, aaO; BSG 23. März 2006 - B 11a AL 29/05 R - SozR 4-4300 § 183 Nr. 6) .
  • BAG, 07.11.1989 - GS 3/85

    Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09
    Das Betriebsverfassungsgesetz geht nach seiner Konzeption von einer grundsätzlich umfassenden Kompetenz der Betriebsparteien zur Regelung materieller und formeller Arbeitsbedingungen aus (grundlegend BAG GS 7. November 1989 - GS 3/85 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 63, 211) .
  • LAG Düsseldorf, 28.04.2009 - 17 Sa 1522/08

    Auslegung einer Vertragsklausel als konstitutive Zusage. Wirksamkeit einer

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. April 2009 - 17 Sa 1522/08 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Ihr Gestaltungsspielraum ist dabei sowohl gegenüber den Betriebsparteien (vgl. zu Stichtagsregelungen außerhalb des Bezugszeitraums in Betriebsvereinbarungen: BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - BAGE 137, 300; 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 -; 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 -) als auch gegenüber den einseitigen Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. dazu BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - BAGE 140, 231) erweitert (BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 39 - 41) .
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

    Eine erfolgsabhängige Vergütung wird als unmittelbare Gegenleistung für die entsprechend der Zielvereinbarung erbrachte Arbeitsleistung geschuldet (BAG 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 - Rn. 35; 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 25, NZA 2011, 989; 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 25, BAGE 125, 147) .

    Auch Sonderzuwendungen, die nur an den Unternehmenserfolg anknüpfen, werden regelmäßig als zusätzliche Vergütung für eine im Geschäftsjahr erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gezahlt (BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 25, aaO; 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - Rn. 46, EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 18) ; die synallagmatische Verbindung zwischen Arbeitsleistung und Sonderzuwendung wird durch die Abhängigkeit von einem Unternehmensergebnis nicht in Frage gestellt.

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    Doch sind die Betriebsparteien beim Abschluss ihrer Vereinbarungen gemäß § 75 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BetrVG an die Grundsätze von Recht und Billigkeit gebunden (BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 20, BAGE 137, 300; 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 - Rn. 36; vgl. zur Wahrung grundrechtlich geschützter Freiheitsrechte auch BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 71) und müssen den auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zurückzuführenden betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten (vgl. BAG 15. Mai 2018 - 1 AZR 20/17 - Rn. 10 mwN) .
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