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   BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 698/09   

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https://dejure.org/2011,21190
BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 698/09 (https://dejure.org/2011,21190)
BAG, Entscheidung vom 12.04.2011 - 1 AZR 698/09 (https://dejure.org/2011,21190)
BAG, Entscheidung vom 12. April 2011 - 1 AZR 698/09 (https://dejure.org/2011,21190)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Berufsfreiheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit eines Anspruchs auf eine variable Erfolgsvergütung vom Bestehen eines vom Arbeitnehmer ungekündigten Arbeitsverhältnisses am Auszahlungstag; Schranken der Betriebsparteien für die Aufstellung einer Stichtagsregelung bzgl. einer Vergütung; Anspruch auf ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BV § 2 VE; BV § 8 Abs. 1 S. 2 VE
    Erfolgsabhängige Vergütung als Arbeitsentgelt; Unzulässigkeit der Abhängigmachung von zusätzlichen [hier: zeitlichen] Bedingungen; Schranken der Betriebsparteien für die Aufstellung einer Stichtagsregelung bzgl. einer Vergütung; Anspruch auf Zahlung einer variablen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 698/09
    Demgegenüber bezweckt eine erfolgsabhängige Vergütung gerade eine Leistungssteigerung des Arbeitnehmers durch die Förderung seiner Motivation (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 25, BAGE 125, 147) .

    Ein in dieser Weise ausgestalteter Vergütungsbestandteil wird daher als Gegenleistung für die gemäß der Zielvereinbarung erbrachte Arbeitsleistung geschuldet (BAG 12. Dezember 2007 -  10 AZR 97/07 - Rn. 48, aaO; BSG 23. März 2006 - B 11a AL 29/05 R - SozR 4-4300 § 183 Nr. 6) .

  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 698/09
    Hierfür spricht ferner, dass freiwillige Betriebsvereinbarungen nach § 88 BetrVG nicht auf die dort ausdrücklich genannten Gegenstände beschränkt sind, sondern, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt, auch über andere Gegenstände möglich sein sollen (BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 14, BAGE 120, 308) .

    Es bedarf hier einer Gesamtabwägung zwischen der Intensität des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe; die Grenze der Zumutbarkeit darf nicht überschritten werden (BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 24, BAGE 120, 308) .

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 273/97

    Tantiemeanspruch bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 698/09
    Denn auch Leistungen, die an den Unternehmenserfolg geknüpft sind (wie zB Tantiemen, Gewinnbeteiligungen) , werden regelmäßig als zusätzliche Vergütung für eine im Geschäftsjahr erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gezahlt (vgl. BAG 8. September 1998 - 9 AZR 273/97 - zu II 3 a der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 214 = EzA BGB § 611 Tantieme Nr. 2) .
  • LAG Düsseldorf, 25.08.2009 - 17 Sa 618/09

    Auslegung einer Vertragsklausel als konstitutive Zusage. Wirksamkeit einer

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 698/09
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. August 2009 - 17 Sa 618/09 - aufgehoben.
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 698/09
    Dieser Grundsatz gilt nicht nur für die eigentliche Grundvergütung, sondern auch für besondere Entgeltbestandteile, die gleichermaßen in das Synallagma eingebundene Leistungen darstellen (BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 20, BAGE 122, 182) .
  • BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 178/09

    Tarifliche Jahresleistung - Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 698/09
    Sie wird in den einzelnen Monaten anteilig verdient, jedoch aufgespart und am vereinbarten Fälligkeitstag ausgezahlt (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 178/09 - Rn. 14, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 45) .
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 698/09
    Dies umfasst seine Entscheidung, eine konkrete Beschäftigungsmöglichkeit in einem gewählten Beruf beizubehalten oder aufzugeben (BVerfG 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - zu C III 1 der Gründe, BVerfGE 84, 133) .
  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 698/09
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - Rn. 31, EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 23) .
  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R

    Insolvenzgeld - Arbeitsentgeltanspruch - Berücksichtigung vereinbarter variabler

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 698/09
    Ein in dieser Weise ausgestalteter Vergütungsbestandteil wird daher als Gegenleistung für die gemäß der Zielvereinbarung erbrachte Arbeitsleistung geschuldet (BAG 12. Dezember 2007 -  10 AZR 97/07 - Rn. 48, aaO; BSG 23. März 2006 - B 11a AL 29/05 R - SozR 4-4300 § 183 Nr. 6) .
  • BAG, 07.11.1989 - GS 3/85

    Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 698/09
    Das Betriebsverfassungsgesetz geht nach seiner Konzeption von einer grundsätzlich umfassenden Kompetenz der Betriebsparteien zur Regelung materieller und formeller Arbeitsbedingungen aus (grundlegend BAG GS 7. November 1989 - GS 3/85 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 63, 211) .
  • ArbG Düsseldorf, 26.03.2009 - 6 Ca 7714/08

    Zahlung einer variablen Erfolgsvergütung aufgrund des Arbeitsvertrages und der

  • ArbG Köln, 21.04.2017 - 19 Ca 6927/16
    Diese gesetzliche Wertung bindet auch die Betriebsparteien (BAG, Urteil vom 12. April 2011 - 1 AZR 698/09 - Rn. 19 ff. m.w.N., juris).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG, Urteil vom 12. April 2011 - 1 AZR 698/09 - Rn. 23, juris).

    Denn auch Leistungen, die an den Unternehmenserfolg geknüpft sind (wie z.B. Tantiemen, Gewinnbeteiligungen), werden regelmäßig als zusätzliche Vergütung für eine im Geschäftsjahr erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gezahlt (BAG, Urteil vom 12. April 2011 - 1 AZR 698/09 - Rn. 25, juris).

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