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   BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10   

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https://dejure.org/2011,3810
BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10 (https://dejure.org/2011,3810)
BAG, Entscheidung vom 12.04.2011 - 9 AZR 80/10 (https://dejure.org/2011,3810)
BAG, Entscheidung vom 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 (https://dejure.org/2011,3810)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

  • openjur.de

    Tariflicher Mehrurlaub; fortdauernde Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers; Verfall

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tariflicher Mehrurlaub - fortdauernde Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - Verfall

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 BUrlG, § 7 Abs 3 BUrlG, § 7 Abs 4 BUrlG, § 3 Abs 1 BUrlG, § 1 TVG
    Tariflicher Mehrurlaub - fortdauernde Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - Verfall

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 BUrlG, § 7 Abs 3 BUrlG, § 7 Abs 4 BUrlG, § 3 Abs 1 BUrlG, § 1 TVG
    Tariflicher Mehrurlaub - fortdauernde Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - Verfall

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Regelung zur Risikotragung für die Inanspruchnahme von Mehrurlaub durch die Tarifvertragsparteien bis zu einem von ihnen festgelegten Zeitpunkt; Anwendbarkeit der richtlinienkonformen oder unionsrechtskonformen Auslegung von Vorschriften des BUrlG auf den tariflichen ...

  • Betriebs-Berater

    Verfall von tariflichem Mehrurlaub bei Arbeitsunfähigkeit

  • hensche.de

    Urlaub, Urlaubsabgeltung, Mehrurlaub

  • Betriebs-Berater

    Kann tariflicher Mehrurlaub entfallen?

  • Betriebs-Berater

    Kein Verfall des tariflichen Mehrurlaubs bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit

  • rewis.io

    Tariflicher Mehrurlaub - fortdauernde Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - Verfall

  • ra.de
  • rewis.io

    Tariflicher Mehrurlaub - fortdauernde Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - Verfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaub; Freie Regelungskompetenz der Tarifparteien für Mehrurlaub; Unanwendbarkeit der unionsrechtskonformen Auslegung von Vorschriften des BUrlG

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Urlaubsanspruch nach Ende der Arbeitsunfähigkeit: Übertragungs- und Verfallsregeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfall des Mehrurlaubs

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verfall von tariflichem Mehrurlaub bei Arbeitsunfähigkeit

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Berechnung der Urlaubsansprüche bei Genesung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 137, 328
  • NJW 2011, 2987
  • NZA 2011, 1050
  • BB 2011, 2292
  • BB 2011, 2816
  • BB 2012, 1343
  • BB 2012, 778
  • DB 2011, 2150
 
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Wird zitiert von ... (120)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats führt die fortdauernde Arbeitsunfähigkeit zur weiteren automatischen Übertragung des gesetzlichen Mindesturlaubs und hindert so dessen Verfall (vgl. zuletzt BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 18, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 17) .

    Einem tariflich angeordneten Verfall des übergesetzlichen Urlaubsanspruchs und seiner Abgeltung steht nach dem klaren Richtlinienrecht und der gesicherten Rechtsprechung des EuGH kein Unionsrecht entgegen (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 23 mwN, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 17) .

    Die vom Senat entwickelte richtlinienkonforme Fortbildung des § 7 Abs. 3 und Abs. 4 BUrlG betrifft nur die Mindesturlaubsansprüche (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 18 , EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 17) .

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 523/05

    Geltendmachung von Urlaub - Urlaubserteilung - Urlaubsübertragung.

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10
    Diese Bindung an das Kalenderjahr wird durch § 37 Abs. 1 MTV Boden bestätigt (vgl. zum gleichlautenden § 17d MTV Cockpit BAG 11. April 2006 - 9 AZR 523/05 - Rn. 20, AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 28 = EzA BUrlG § 7 Nr. 116) .

    Dies entspricht der Rechtsprechung, nach der sich der Urlaubsanspruch gemäß § 280 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Abs. 1 BGB in einen Schadensersatzanspruch umwandelt, der auf Gewährung von Ersatzurlaub als Naturalrestitution gerichtet ist, wenn der Arbeitgeber den rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt und der Urlaub aufgrund seiner Befristung verfällt (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 523/05 - Rn. 24, AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 28 = EzA BUrlG § 7 Nr. 116) .

  • LAG München, 30.11.2010 - 6 Sa 684/10

    Urlaub

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10
    Sowohl für den übertragenen als auch für den neu entstandenen Urlaubsteilanspruch gelten dann aber die in § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG bestimmte Bezugsdauer bis zum 31. Dezember als auch die in einer Art perpetuierendem System eingreifenden Übertragungsregeln aus § 7 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 BUrlG; denn an diesen Befristungen des Urlaubsanspruchs ist für den Regelfall der möglichen Inanspruchnahme festzuhalten (AnwK-ArbR/Düwell 2. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 91; dem folgend: LAG München 30. November 2010 - 6 Sa 684/10 - Rn. 30) .
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10
    Die Beklagte beruft sich insoweit zu Unrecht auf die Entscheidung des Senats vom 24. März 2009 (- 9 AZR 983/07 - Rn. 85, BAGE 130, 119) .
  • LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 280/10

    Urlaubsabgeltung, übergesetzlicher Urlaub

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10
    Soweit die Instanzrechtsprechung einen eigenständigen, dem Gleichlauf von Mindest- und Mehrurlaub entgegenstehenden Regelungswillen bereits dann annimmt, wenn in einem Tarifvertrag von der Zwölftelungsregelung des § 5 BUrlG abgewichen wird (so ArbG München 11. Februar 2010 - 3 Ca 10454/09 -) , kann dem nicht zugestimmt werden (zutreffend LAG München 29. Juli 2010 - 3 Sa 280/10 - Rn. 25 ff.) .
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10
    Der EuGH hat vielmehr ausdrücklich bestätigt, dass Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die den Verlust des Urlaubsanspruchs am Ende eines Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitraums bestimmt, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, den Urlaub zu nehmen ( EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06  - [Schultz-Hoff] Rn. 42, Slg. 2009, I-179) .
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87

    Urlaubsanspruch generell auf das nächste Kalenderjahr übertragbar

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10
    Danach verfällt der gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG auf das folgende Kalenderjahr übertragene und nicht bis zum 31. März des folgenden Jahres verwirklichte Urlaub mit Ablauf dieser Frist (so schon BAG 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - zu 2 der Gründe, BAGE 56, 340) .
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10
    Trotz teilweiser Kritik in der Literatur und von Instanzgerichten hat der Senat auch für Tarifverträge hieran festgehalten (BAG 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 35 ff. mwN, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2010 - 10 Sa 244/10

    Tariflicher Mehrurlaub bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10
    Ein entsprechender zwischen beiden Urlaubsarten differenzierender Regelungswille der Tarifvertragsparteien lässt sich nicht schon daraus herleiten, dass ein Tarifvertrag sich vom gesetzlichen Urlaubsregime löst und stattdessen eigene Regeln aufstellt (so aber LAG Hamm 24. Februar 2011 - 16 Sa 727/10 - Rn. 49; LAG Düsseldorf 20. Januar 2011 - 11 Sa 1493/10 - Rn. 32, ZTR 2011, 377; LAG Rheinland-Pfalz 19. August 2010 - 10 Sa 244/10 - Rn. 31, ZTR 2011, 98) .
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10
    Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG hat der Arbeitgeber demgegenüber bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass dem dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen (BAG 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 - Rn. 12, AP BUrlG § 7 Nr. 38 = EzA BUrlG § 7 Nr. 119) .
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2011 - 11 Sa 1493/10

    Tariflicher Verfall von Urlaubsansprüchen bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit im

  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

  • LAG Hamm, 24.02.2011 - 16 Sa 727/10

    Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs bei andauernder Arbeitsunfähigkeit im

  • BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 468/02

    Chemische Industrie - Urlaubsdauer bei Schichtarbeit

  • LAG Hamburg, 29.10.2009 - 2 Sa 146/09

    Verfall von Zusatzurlaub für Schwerbehinderte und tariflichem Zusatzurlaub bei

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 608/08

    Altersteilzeit - rückwirkender Vertragsschluss

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

    Der Kläger war nicht gehalten, vorrangig eine Leistungsklage auf Urlaubsgewährung zu erheben (vgl. BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 11 f., BAGE 137, 328) .
  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

    Entscheidend ist vielmehr, dass das Regelungsregime der Tarifvertragsparteien hinreichend deutlich erkennen lässt, dass der Arbeitnehmer bzw. die Erben für den tariflichen Mehrurlaub das Verfallrisiko bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers tragen sollen (vgl. BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 28, BAGE 137, 328) .
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 406/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - Sonderurlaub

    Die Klägerin war nicht gehalten, vorrangig eine Leistungsklage auf Urlaubsgewährung zu erheben (vgl. BAG 5. August 2014 - 9 AZR 77/13 - Rn. 11 ff.; 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 11 f., BAGE 137, 328) .

    a) Während die Tarifvertragsparteien Urlaubsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln können (vgl. EuGH 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 34 ff. mwN; BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 149/17 - Rn. 28; 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 21, BAGE 137, 328) , ist der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub tarifvertraglichen Dispositionen entzogen, die sich zuungunsten des Arbeitnehmers auswirken.

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