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   BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 731/13   

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https://dejure.org/2016,14680
BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 731/13 (https://dejure.org/2016,14680)
BAG, Entscheidung vom 12.04.2016 - 6 AZR 731/13 (https://dejure.org/2016,14680)
BAG, Entscheidung vom 12. April 2016 - 6 AZR 731/13 (https://dejure.org/2016,14680)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 S 6 BEEG, § 23a S 2 Nr 4 S 2 Buchst d BAT, Art 6 GG
    Bewährungsaufstieg - Unterbrechung durch Elternzeit

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Benachteiligungsverbots gem. § 15 Abs. 2 S. 6 BEEG durch Verlust der Bewährungszeit durch die über fünf Jahre hinausgehende Inanspruchnahme von Elternzeit

  • bag-urteil.com

    Bewährungsaufstieg - Unterbrechung durch Elternzeit

  • Betriebs-Berater

    Benachteiligungsverbot wegen Inanspruchnahme von Elternzeit - Neubeginn der Bewährungszeit nach längerer Elternzeit

  • rewis.io

    Bewährungsaufstieg - Unterbrechung durch Elternzeit

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht öffentlicher Dienst - Bewährungsaufstieg; schädliche Unterbrechung durch Inanspruchnahme von Elternzeit; Benachteiligungsverbot wegen Inanspruchnahme von Elternzeit; Inkohärenz einer tariflichen Regelung

  • rechtsportal.de

    Verletzung des Benachteiligungsverbots gem. § 15 Abs. 2 S. 6 BEEG durch Verlust der Bewährungszeit durch die über fünf Jahre hinausgehende Inanspruchnahme von Elternzeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewährungsaufstieg - und die Unterbrechung durch Elternzeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bewährungsaufstieg - Unterbrechung durch Elternzeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bewährungsaufstieg - schädliche Unterbrechung durch Inanspruchnahme von Elternzeit - Benachteiligungsverbot wegen Inanspruchnahme von Elternzeit - Inkohärenz einer tariflichen Regelung

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Bewährungsaufstieg - Unterbrechung über längeren Zeitraum - Elternzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 155, 16
  • MDR 2016, 891
  • NZA 2016, 833
  • BB 2016, 1587
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 693/02

    Cockpitpersonal - Mehrflugstundenvergütung und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 731/13
    Dieses gesetzliche Benachteiligungsverbot bindet als zwingendes Recht mangels einer Tariföffnungsklausel auch die Tarifvertragsparteien (BAG 26. November 2003 - 4 AZR 693/02 - zu I 4 der Gründe) .

    Dabei sind § 15 Abs. 2 Satz 6 BEEG bzw. seine Vorgängerbestimmungen unter Berücksichtigung der Grundentscheidungen ("im Lichte") des Art. 6 Abs. 1 GG, denen das gesetzliche Benachteiligungsverbot Rechnung trägt, auszulegen (vgl. BAG 26. November 2003 - 4 AZR 693/02 - zu I 4 der Gründe; Buchner/Becker MuSchG/BEEG 8. Aufl. § 15 BEEG Rn. 29; Göhle-Sander in jurisPK-Vereinbarkeit von Familie und Beruf Kapitel 6.15 Rn. 53) .

    Darum steht § 15 Abs. 2 Satz 6 BEEG unter anderem sämtlichen Regelungen entgegen, die zu Nachteilen beim weiteren beruflichen Aufstieg der Arbeitnehmer infolge der Inanspruchnahme von Elternzeit führen, soweit sich diese Nachteile nicht allein daraus ergeben, dass das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht (vgl. BAG 26. November 2003 - 4 AZR 693/02 - zu I 4 der Gründe; 15. Dezember 1998 - 3 AZR 251/97 - zu II 1 der Gründe) .

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 731/13
    Diese Zeit musste deshalb nicht als Zeit der Bewährung berücksichtigt werden (vgl. für die Hemmung der Stufenlaufzeit in § 17 Abs. 3 TVöD-AT BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 69, BAGE 137, 80) .

    Diese Zeit wird lediglich nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet (Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand Mai 2015 § 17 Rn. 39; zu Zweifeln bzgl. der Wirksamkeit der Anordnung in § 17 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT, wonach bei Elternzeiten bei mehr als fünf Jahren eine Rückstufung erfolgt, vgl. BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 42, BAGE 137, 80) .

  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92

    Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 731/13
    Nur so werde die für den BAT kennzeichnende Verbindung zwischen der jeweils geleisteten Arbeit und der Eingruppierung gewahrt und eine dem BAT fremde Entkoppelung von Arbeitsleistung und dafür zu zahlender Vergütung vermieden (BAG 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - zu IV 3 d gg der Gründe, BAGE 72, 64) .

    (3) Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht im Hinblick auf die an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geübte Kritik auch ausdrücklich offengelassen, ob für die Bewährungszeit erhöhtes Erfahrungswissen eine Rolle spielen solle (BAG 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - zu IV 3 d gg der Gründe, BAGE 72, 64) .

  • BAG, 15.12.1998 - 3 AZR 251/97

    Aufwendungsersatzanspruch für gezahlte Versicherungsprämien

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 731/13
    Es zwingt diese zwar nicht dazu, für einen Ausgleich der Nachteile zu sorgen, die sich aus der gesetzlichen Ausgestaltung des Erziehungsurlaubs für die Arbeitnehmer ergeben (BAG 15. Dezember 1998 - 3 AZR 251/97 - zu II 1 der Gründe) .

    Darum steht § 15 Abs. 2 Satz 6 BEEG unter anderem sämtlichen Regelungen entgegen, die zu Nachteilen beim weiteren beruflichen Aufstieg der Arbeitnehmer infolge der Inanspruchnahme von Elternzeit führen, soweit sich diese Nachteile nicht allein daraus ergeben, dass das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht (vgl. BAG 26. November 2003 - 4 AZR 693/02 - zu I 4 der Gründe; 15. Dezember 1998 - 3 AZR 251/97 - zu II 1 der Gründe) .

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14

    Außerordentliche Kündigung - Strafhaft

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 731/13
    Dies kann den Verlust von Erfahrungswissen nach sich ziehen (vgl. für die Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses durch eine langjährige Freiheitsstrafe BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 - Rn. 14; Krasemann Das Eingruppierungsrecht des BAT/BAT-O 8. Aufl. 11. Kapitel Rn. 181) .
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 731/13
    Darüber hinaus muss der Staat dafür Sorge tragen, dass die Wahrnehmung der familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen führt sowie dafür, dass eine Rückkehr in die Berufstätigkeit ebenso wie ein Nebeneinander von Erziehung und Erwerbstätigkeit für beide Elternteile einschließlich eines beruflichen Aufstiegs während und nach den Zeiten der Kindererziehung ermöglicht wird (BVerfG 10. November 1998 - 2 BvR 1057/91 ua. - zu B I 4 der Gründe, BVerfGE 99, 216) .
  • BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 39/01

    Eingruppierung - Gymnasiallehrer - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 731/13
    Wurde durch eine oder mehrere (vgl. dazu BAG 15. November 2001 - 8 AZR 39/01 - zu II 3 d und e der Gründe) Zeiten der Beurlaubung aus diesen Gründen eine Gesamtdauer von fünf Jahren überschritten, hatte dies den Verlust der gesamten bis dahin zurückgelegten Bewährungszeit zur Folge.
  • BAG, 04.08.1960 - 4 AZR 541/58

    Besondere Bewährung - Vermessungstechniker - Tätigkeitsmerkmale

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 731/13
    Nach diesem Zweck genügte der Nachweis der Eignung für eine bestimmte Tätigkeit durch die praktische Ausübung dieser Tätigkeit (vgl. BAG 4. August 1960 - 4 AZR 541/58 -) , ohne dass dafür "besondere Leistungen" erforderlich gewesen wären.
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 731/13
    Mit der Schaffung dieses Instituts hat der Gesetzgeber der aus Art. 6 Abs. 1 GG erwachsenen Verpflichtung des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern, Rechnung getragen (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 30, BAGE 129, 93) .
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 731/13
    (2) Seit der Entscheidung vom 28. November 1984 (- 4 AZR 35/83 - BAGE 47, 253; zuletzt 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 45, BAGE 134, 202) hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, die Tarifvertragsparteien seien davon ausgegangen, dass ein Angestellter im Laufe der Zeit innerhalb seines Aufgabengebiets Fähigkeiten und Fertigkeiten durch seine Tätigkeit hinzugewinne, die seine persönliche Qualifikation erhöhe und eine Höhergruppierung rechtfertige.
  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 225/94

    Bewährungsaufstieg und verschlechternder Tarifvertrag

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 14 Sa 2442/12

    Hemmung des Bewährungsaufstiegs nach § 23a BAT bei Inanspruchnahme von Elternzeit

  • BAG, 28.11.1984 - 4 AZR 35/83

    Bewährungszeit bei Teilzeitbeschäftigung - Fallgruppenbewährungsaufstieg -

  • LAG Sachsen, 27.03.2023 - 2 Sa 194/21

    Eingruppierung - Stufenzuordnung - Benachteiligungsverbot - Elternzeit

    Das ist nach hier vertretener Auffassung mit § 5 Nr. 2 der Richtlinie 2010/18/EU des Rates vom 08.03.2010 zur Durchführung der von BUSINESS-EUROPE; UEAPME; CEEP und EGB geschlossenen überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub und zur Aufhebung der Richtlinie 96/34/EG (im Weiteren: Richtlinie) sowie mit dem vom Bundesarbeitsgericht aus § 15 Abs. 2 Satz 6 BEEG abgeleiteten Benachteiligungsverbot (vgl. Urteil vom 12.04.2016, 6 AZR 731/13, juris) nicht vereinbar.

    Jedenfalls das Benachteiligungsverbot aus § 15 Abs. 6 Satz 2 BEEG bindet als zwingendes Recht mangels einer Tariföffnungsklausel auch die Tarifvertragsparteien (BAG, Urteil vom 12.04.2016, a.a.O.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat für § 23a Satz 2 Nr. Satz 2 Buchst. d BAT entschieden, dass diese Regelung nach § 15 Abs. 6 Satz 2 BEEG nichtig war (BAG, Urteil vom 12.04.2016, Az. 6 AZR 731/13, juris).

  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 1006/13

    Rückkehr in eine alte Vergütungsgruppe - Einordnung zwischen Eingangs- und

    Darüber hinaus muss der Staat dafür Sorge tragen, dass die Wahrnehmung der familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen führt sowie dafür, dass eine Rückkehr in die Berufstätigkeit ebenso wie ein Nebeneinander von Erziehung und Erwerbstätigkeit für beide Elternteile einschließlich eines beruflichen Aufstiegs während und nach den Zeiten der Kindererziehung ermöglicht wird (BAG 12. April 2016 - 6 AZR 731/13 - Rn. 25 mwN) .
  • AGH Baden-Württemberg, 17.11.2017 - AGH 10/17

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Erlöschen bei ruhendem Arbeitsverhältnis des

    Darüber hinaus muss der Staat dafür Sorge tragen, dass die Wahrnehmung der familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen führt und eine Rückkehr in die Berufstätigkeit ebenso wie ein Nebeneinander von Erziehung und Erwerbstätigkeit für beide Elternteile während und nach den Zeiten der Kindererziehung ermöglicht wird (BAG, Urteil vom 12.04.2016 - 6 AZR 731/13, BAGE 155, 16, juris Rn. 25).
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