Rechtsprechung
BAG, 12.04.2017 - 10 AZB 28/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Aussetzung eines Rechtsstreits nach § 98 Abs. 6 ArbGG
- IWW
§ 17 VTV, § 98 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 5 TVG, § 7, § 7a AEntG, § 3a AÜG, § 2a Abs. 1 Nr. 5, § 98 ArbGG, § 5 Abs. 1 TVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 63 Abs. 2 GKG
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Aussetzung eines Rechtsstreits nach § 98 Abs. 6 ArbGG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 VTV-Bau, § 5 TVG, § 98 Abs 6 S 1 ArbGG, § 2a Abs 1 Nr 5 ArbGG, § 1 TVG
Aussetzung eines Rechtsstreits nach § 98 Abs. 6 ArbGG - Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines Aussetzungsbeschlusses bei Streit um die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung; Ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages
- bag-urteil.com
Aussetzung eines Rechtsstreits nach § 98 Abs. 6 ArbGG
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 98 Abs. 6; TVG § 5
Voraussetzungen eines Aussetzungsbeschlusses bei Streit um die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - datenbank.nwb.de
Aussetzung eines Rechtsstreits nach § 98 Abs. 6 ArbGG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aussetzung eines Arbeitsgerichtsverfahrens - wegen der Frage der Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 17.11.2016 - 4 Ca 1163/16
- LAG Hessen, 18.01.2017 - 10 Ta 534/16
- BAG, 12.04.2017 - 10 AZB 28/17
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1411/17 Es bestand und besteht vielmehr der erste Anschein, dass die AVE von der zuständigen Bundesministerin nur unter Beachtung aller Zulässigkeitsvoraussetzungen erlassen worden ist (vgl. zuletzt BAG 12. April 2017 - 10 AZB 28/17 - Rn. 7, Juris;… BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 92) .
Es bestand damals allenfalls ein Anhaltspunkt, das die AVE aus formellen Gründen rechtsunwirksam sein könnte; belastbare Zweifel i.S.d. von „ernsthaften Zweifel“ (vgl. BAG 12. April 2017 - 10 AZB 28/17 - Rn. 7, Juris) an der AVE vom 29. Oktober 2002 dürften allein daraus, dass sich aus den frei zugänglichen Quellen keine Unterschrift der Bundesministerin ergab, wohl nicht abzuleiten gewesen sein.
In mehreren Aussetzungsbeschlüssen ging es auch um die Frage, wie sich eine potentiell unwirksame Tarifnorm (Beitragspflicht bei „Soloselbständigen“) auf die gesamte AVE auswirkt; schon die Ungewissheit hierüber hat für eine Aussetzung genügt (vgl. BAG 12. April 2017 - 10 AZB 28/17 - Juris; vorgehend Hess. LAG 18. Januar 2017 - 10 Ta 534/16 - Juris die AVE 2015 des VTV-Bau betreffend; für die entsprechende Regelung im VTV-Dachdecker Hess. LAG 23. Juni 2017 - 10 Ta 155/17 - n.v.).
Bis dahin hätte das Verfahren weiterbetrieben werden müssen, und zwar mit Auflagen an die Parteien und ggf. der Beiziehung von Akten des BMAS, um aufzuklären, ob die Schwelle der „ernsthaften Zweifel“ i.S.d. § 98 Abs. 6 ArbGG (vgl. BAG 12. April 2017 - 10 AZB 28/17 - Rn. 7, Juris) überwunden werden konnte.
- LAG Hessen, 31.08.2018 - 10 Sa 443/18
Die in dem SokaSiG II enthaltene Rückwirkung ist zulässig (Anschluss an Hess. LAG …
Es bestand und besteht vielmehr der erste Anschein, dass die AVE von der zuständigen Bundesministerin nur unter Beachtung aller Zulässigkeitsvoraussetzungen erlassen worden ist (vgl. zuletzt BAG 12. April 2017 - 10 AZB 28/17 - Rn. 7, Juris;… BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 92, NZA Beilage 1/2017, 12 ff.) .