Rechtsprechung
BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 446/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Befristung - Schriftform - Vertragsunterzeichnung durch einen Vertreter - Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags - Schuldrechtlicher Normenvertrag zugunsten Dritter
- IWW
§ 17 Satz 2 TzBfG, § ... 7 Halbs. 1 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 167 ZPO, § 14 Abs. 2 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, § 14 Abs. 4 TzBfG, § 126 Abs. 1 BGB, § 164 Abs. 1 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 242 BGB, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 533 ZPO, §§ 145 bis 147 BGB, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 894 Satz 1 ZPO, § 311a Abs. 1 BGB, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 328 BGB, § 1 Abs. 1 TVG, § 77 Abs. 4 BetrVG, § 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 1 Abs. 2 TVG, § 77 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Befristung - Schriftform - Vertragsunterzeichnung durch einen Vertreter - Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags - Schuldrechtlicher Normenvertrag zugunsten Dritter
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 Abs 4 TzBfG, § 14 Abs 2 TzBfG, § 126 Abs 1 BGB, § 164 Abs 1 BGB, § 328 BGB
Befristung - Schriftform - Vertragsunterzeichnung durch einen Vertreter - Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags - Schuldrechtlicher Normenvertrag zugunsten Dritter - Wolters Kluwer
Kein Vorbeschäftigungsverbot bei früherem Berufsausbildungsverhältnis; Wahrung der gesetzlichen Schriftform bei Erklärungsabgabe in fremdem Namen; Wirksame Vertretung bei Handeln "im Auftrag" und "in Vertretung"; Klageänderung in der Berufungsinstanz; Verurteilung zur ...
- Betriebs-Berater
Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags
- bag-urteil.com
Befristung - Schriftform - Vertragsunterzeichnung durch einen Vertreter - Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags - Schuldrechtlicher Normenvertrag zugunsten Dritter
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befristung; Schriftform; Vertragsunterzeichnung durch einen Vertreter; Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags; Schuldrechtlicher Normenvertrag zugunsten Dritter
- rechtsportal.de
Kein Vorbeschäftigungsverbot bei früherem Berufsausbildungsverhältnis
- datenbank.nwb.de
Befristung - Schriftform - Vertragsunterzeichnung durch einen Vertreter - Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags - Schuldrechtlicher Normenvertrag zugunsten Dritter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sachgrundlose Befristung - und die dreimalige Verlängerung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Klage auf einen Arbeitsvertrag
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Befristetes Arbeitsverhältnis - und der "i.A." unterzeichnete Arbeitsvertrag
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Befristetes Arbeitsverhältnis - und der bestehende Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sachgrundlose Befristung - und das vorangegangene Ausbildungsverhältnis
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder doch nur ein einfacher schuldrechtliche Vertrag zugunsten Dritter?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Vertragsunterzeichnung "im Auftrag" bzw. "in Vertretung"
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Befristung - Schriftform - Vertragsunterzeichnung durch einen Vertreter - Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags - Schuldrechtlicher Normenvertrag zugunsten Dritter
- arbrb.de (Kurzinformation)
Unterzeichnung i.A. durch Personalsachbearbeiter wahrt Schriftform nach TzBfG
- arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)
Befristung: Wahrung der Schriftform durch Unterzeichnung im Auftrag?
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 25.11.2014 - 9 Ca 47/14
- LAG Hessen, 27.07.2015 - 16 Sa 61/15
- BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 446/15
Papierfundstellen
- NZA 2017, 1125
- BB 2017, 1779
Wird zitiert von ... (7)
- BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 383/18
Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel
Das ist in der Revisionsinstanz nicht mehr zu überprüfen (vgl. zur st. Rspr. BAG 12. April 2017 - 7 AZR 446/15 - Rn. 25 mwN) . - BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 479/17
Arbeitsverhältnis durch Beschäftigung nach Berufsausbildung
Dies deutet darauf hin, dass Frau C die Erklärung lediglich als Botin des Landrats abgegeben (vgl. zur Auslegung des Unterschriftszusatzes "Im Auftrag" BAG 12. April 2017 - 7 AZR 446/15 - Rn. 18) und damit dessen Kenntnisstand weitergegeben hat. - BAG, 11.07.2019 - 6 AZR 40/17
Bindung eines nichtkirchlichen Betriebserwerbers an arbeitsvertragliche …
Es bestehen aber erhebliche Bedenken, ob angesichts dieser Unsicherheit von dem wirksamen Abschluss einer Betriebsvereinbarung ausgegangen werden könnte, denn die Betriebspartner müssen ihren Willen zur Normsetzung hinreichend deutlich zum Ausdruck bringen (BAG 12. April 2017 - 7 AZR 446/15 - Rn. 32 f.; zum Gebot der Rechtsquellenklarheit vgl.: BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 90; 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - Rn. 40, BAGE 160, 237; zum Gebot der Normenklarheit vgl.: BAG 14. März 2019 - 6 AZR 339/18 - Rn. 34; 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 18) .
- ArbG Köln, 19.10.2017 - 11 Ca 4400/17
Wirksamkeit befristeter Arbeitsverträge von Fußballspielern?
Die gesetzliche Schriftform ist nur gewahrt, wenn der ermittelte rechtsgeschäftliche Vertretungswille in der Urkunde jedenfalls andeutungsweise Ausdruck gefunden hat (vgl. BAG 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/10 - Rn. 32, , Urteil vom 12. April 2017 - 7 AZR 446/15 -, Rn. 17, juris). - LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 2 Sa 747/20
Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung, Vorbeschäftigungsverhältnis
Denn zum einen ist ein Ausbildungsvertrag nicht als "zuvor bestehendes Arbeitsverhältnis" anzusehen (vgl. nur BAG 12.04.2017 - 7 AZR 446/15 - Rz. 15 mwN zitiert nach Juris), zum anderen sind beide Verträge nicht mit "demselben Arbeitgeber" i.S.v. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG abgeschlossen worden. - LAG München, 29.04.2020 - 10 Sa 432/19
Sachgrundlose Befristung, Treuwidrigkeit; Monokausalität bei Entgeltfortzahlung
Nach der Rechtsprechung des BAG sei es einem Arbeitgeber unter dem Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht verwehrt, sich auf die Beendigung des Arbeitsvertrags aufgrund Befristung zu berufen, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer mit dem Arbeitnehmer getroffenen anderweitigen Vereinbarung verpflichtet gewesen wäre, mit dem Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag abzuschließen (…BAG 09.12.2015 - 7 AZR 117/14, Rn. 48;… BAG 26.10.2016 - 7 AZR 535/14, Rn. 31; BAG 12.04.2017 - 7 AZR 446/15, Rn. 22). - LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2017 - 6 Sa 241/17
Schuldrechtliche Vereinbarung von Tarifvertragsparteien mit berechtigender …
Dies ergibt sich daraus, dass ein durch einen Vertrag zugunsten Dritter begründeter Anspruch keinen zwingenden Charakter hat wie ein tariflicher Anspruch gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG oder wie ein Anspruch aus einer Betriebsvereinbarung nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG (BAG 12. April 2017 - 7 AZR 446/15 - 37, mwN, zitiert nach juris).