Rechtsprechung
   BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 158/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,10120
BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 158/19 (https://dejure.org/2020,10120)
BAG, Entscheidung vom 12.05.2020 - 3 AZR 158/19 (https://dejure.org/2020,10120)
BAG, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 3 AZR 158/19 (https://dejure.org/2020,10120)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,10120) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Betriebsrentenrechtliches Verständnis zur Anmeldung zu einer Pensionskasse; Umfassungszusage des Arbeitgebers aus § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG und Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG; Erhöhte Anforderungen an die Annahme einer Umfassungszusage bei ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht

  • Betriebs-Berater

    Umfassungszusage im Altvertrag in der bAV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 2
    Betriebsrentenrechtliches Verständnis zur Anmeldung zu einer Pensionskasse

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - reine Beitragszusage - beitragsorientierte Leistungszusage - Umfassungszusage - Pensionskasse - Einstandspflicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 546
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 158/19
    Die Einstandspflicht des Arbeitgebers führt nicht lediglich zu verschuldensabhängigen Schadensersatz-, sondern zu verschuldensunabhängigen Erfüllungsansprüchen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 56, BAGE 149, 212) .

    Dies gilt selbst in Fällen, in denen - anders als vorliegend - die Versorgungszusage aus einer Zeit vor dem Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes herrührt (vgl. BAG 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 57, BAGE 149, 212) .

    Das gilt auch, wenn die Versorgungszusage durch eine dynamische Verweisung auf die Regelungen eines externen Durchführungswegs - hier die Satzung und die Tarifbestimmungen einer Pensionskasse - ausgestaltet ist (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 46 ff., BAGE 149, 212) .

    Da davon auszugehen ist, dass sich der Arbeitgeber mit einer dynamischen Verweisung auf die Satzung und die Richtlinien einer Pensionskasse nur solche Änderungen vorbehalten will, die den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entsprechen, ist - sofern keine Anhaltspunkte für eine gegenteilige Auslegung bestehen - die dynamische Verweisung so zu verstehen, dass sich der Arbeitgeber lediglich die in diesem Rahmen zulässigen Änderungen vorbehält (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 47, BAGE 149, 212) .

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

    Auszug aus BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 158/19
    Liegt keine ausdrückliche Zusage vor, müssen die Gesamtumstände den Schluss darauf zulassen, dass die Zusage des Arbeitgebers auch die auf den Arbeitnehmerbeiträgen beruhenden Leistungen umfassen soll (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14  - Rn.   40 , BAGE 154, 213) .

    Dies hat zur Folge, dass bei Zusagen, die bis zum Inkrafttreten dieser Bestimmung erteilt und mit denen beitragsbezogene Leistungen einer Pensionskasse zugesagt wurden, die auch durch den Arbeitnehmer finanziert werden, an die Annahme, die Zusage des Arbeitgebers erfasse - mit der hieraus folgenden Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG - die auf den Beiträgen der Arbeitnehmer beruhenden Leistungen, erhöhte Anforderungen zu stellen sind (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14  - Rn.   4 1, BAGE 154, 213) .

    Für die Art der Zusage trägt der Versorgungsberechtigte, der Ansprüche aufgrund der Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG 15.   März 2016 -   3   AZR 827/14  - Rn.   4 2, BAGE 154, 213) .

  • BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 484/96

    Kein Anspruch auf sachliche Prüfung von Satzungsbestimmungen der VBL vor den

    Auszug aus BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 158/19
    a) § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG beruht auf der Erwägung, dass im Betriebsrentenrecht von jeher zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung und dem Durchführungsweg unterschieden wird (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - zu II 1 der Gründe) .

    wenn der externe Versorgungsträger nicht leistet, dem Versorgungsberechtigten die Leistungen zu verschaffen, die er ihm zugesagt hat (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - aaO) .

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 251/17

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 158/19
    Eine Ablösung von Versorgungsregelungen bei einer Pensionskasse ist mit Wirkung für den Arbeitgeber deshalb nur dann möglich, wenn bei diesem auch eine Direktzusage hätte abgelöst werden können (vgl. BAG 20. August 2019 - 3 AZR 251/17 - Rn. 61) .
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 158/19
    Bei tarifvertraglichen Versorgungssystemen gilt nichts anderes; das Tarifvertragssystem ist darauf angelegt, dass Tarifverträge den Interessen beider Seiten gerecht werden (vgl. BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 47, BAGE 117, 308) .
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 158/19
    d) Ob der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG bei Eintritt des Versorgungsfalls für Leistungen einzustehen hat, die sich nach der Satzung und den Tarifbedingungen in der Höhe richten, die bei der Erteilung der Versorgungszusage galten oder die nach den aufgrund der dynamischen Bezugnahme bei Eintritt des Versorgungsfalls gelten, richtet sich danach, ob es für die Änderungen hinreichende Gründe im Sinne des dreistufigen Prüfungsschemas des Senats (st. Rspr. seit BAG 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 49, 57) gibt.
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

    Auszug aus BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 158/19
    Die Versorgungsregelungen bestimmen den Inhalt der Verpflichtung auf Einhaltung des Durchführungswegs (grundlegend BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 22 ff., BAGE 123, 82) und damit auch die Grenzen dieser Verpflichtung.
  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 65/14

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers - regulierte

    Auszug aus BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 158/19
    Dementsprechend heißt es in der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 14/9007 S. 35) : "Für den Charakter als betriebliche Altersversorgung ist entscheidend, dass eine Zusage des Arbeitgebers mit der hieraus folgenden Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 BetrAVG auch in Bezug auf die aus solchen Beiträgen beruhenden Leistungen besteht" (BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 43) .
  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 158/19
    Es reicht aus, wenn sie sich auf einzelne sich daraus ergebende Rechte oder Folgen beschränkt, sofern dafür ein Feststellungsinteresse besteht (BAG 12. November 2013 - 3 AZR 92/12 - Rn. 32 mwN) .
  • LAG Hessen, 12.12.2018 - 6 Sa 154/18
    Auszug aus BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 158/19
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 2018 - 6 Sa 154/18 - aufgehoben.
  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 476/15

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12

    Berechnung von Frühpensionsleistungen - Vergütungsausgleich für Mehrarbeit eines

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 120/16

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Erholungsurlaub in Form von halben

  • BAG, 21.07.2020 - 3 AZR 142/16

    Herabsetzung einer Pensionskassenrente - Einstandspflicht des Arbeitgebers -

    (c) Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine Zusage iSd. § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG vorliegt, obliegt dabei dem Versorgungsberechtigten, der Ansprüche aufgrund der Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG geltend macht (BAG 12. Mai 2020 - 3 AZR 158/19 - Rn. 31; 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 42, BAGE 154, 213) .
  • LAG Düsseldorf, 15.06.2022 - 12 Sa 569/20

    Betriebliche Altersversorgung; Einstandspflicht

    Der Einstandspflicht eines Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG steht der Umstand nicht entgegen, dass es sich um Versorgungszusagen handelt, die vor dem 01.07.2002 erteilt wurden (BAG 15.03.2016 - 3 AZR 827/14, juris Rn. 22 ff., 35 ff.; BAG 12.05.2020 - 3 AZR 158/19, juris Rn. 37 ff.).

    Der eingeschaltete externe Versorgungsträger ist nur ein Instrument des Arbeitgebers, mit dem dieser sein im arbeitsrechtlichen Grundverhältnis erteiltes Versorgungsversprechen erfüllt (BAG 12.05.2020 a.a.O. Rn. 37).

    Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Gründen der externe Versorgungsträger nicht leistet, ob den Arbeitgeber hieran ein Verschulden trifft und ob er das Nichtleisten hätte verhindern können (BAG 12.05.2020 - 3 AZR 158/19, juris Rn. 37).

    Dies gilt selbst in Fällen, in denen die Versorgungszusage aus einer Zeit vor dem Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes herrührt (BAG 12.05.2020 - 3 AZR 158/19, juris Rn. 38).

    Zu diesem Zeitpunkt kann sich der Arbeitgeber auch noch darauf berufen, dass hinsichtlich seiner ursprünglich erteilten Versorgungszusage wegen der Höhe der Versorgung, für die er einzustehen hat, eine Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) eingetreten ist (BAG 12.05.2020 - 3 AZR 158/19, juris Rn. 41 ff.).

  • LAG Köln, 14.04.2021 - 11 Sa 771/20

    Zahlung von Zusatzbeiträgen an die Versorgungskasse; Gezielte und gewollte

    Zur Begründung hat es im Wesentlichen auf Parallelentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 12.05.2020 (u. a.: BAG - 3 AZR 158/19 -und - 3 AZR 157/19 -) verwiesen, wonach eine Verpflichtung der Beklagten aus § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG zur Zahlung von Zusatzbeiträgen an die BVV Versorgungskasse e.V. zum Ausgleich von zum 01.01.2017 vorgenommenen Verringerungen von Rentenfaktoren zur Zeit nicht besteht.

    Die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG besteht erst beim Eintritt eines Versorgungsfalls und kann deshalb keine Pflicht des Arbeitgebers begründen, seine Beiträge zu einer Pensionskasse - über die die Versorgung mittelbar durchgeführt wird - zu erhöhen (vgl. u. a. BAG, Urt. v. 12.05.2020 - 3 AZR 158/19 -).

  • LAG Niedersachsen, 20.04.2023 - 3 Sa 88/22

    Parallelentscheidung zu LAG Niedersachsen 3 Sa 86/22 B v. 20.04.2023

    Es reicht aus, wenn sie sich auf einzelne, sich daraus ergebende Rechte oder Folgen beschränkt, sofern dafür ein Feststellungsinteresse besteht ( BAG 12.05.2020 - 3 AZR 158/19 - Rn. 21) .
  • LAG Niedersachsen, 20.04.2023 - 3 Sa 87/22

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme; Beteiligungsvereinbarung; betriebliche

    Es reicht aus, wenn sie sich auf einzelne, sich daraus ergebende Rechte oder Folgen beschränkt, sofern dafür ein Feststellungsinteresse besteht ( BAG 12.05.2020 - 3 AZR 158/19 - Rn. 21) .
  • LAG Niedersachsen, 20.04.2023 - 3 Sa 86/22

    Feststellungsinteresse zur Klärung eines (Teil-)Rechtsverhältnisses;

    Es reicht aus, wenn sie sich auf einzelne, sich daraus ergebende Rechte oder Folgen beschränkt, sofern dafür ein Feststellungsinteresse besteht ( BAG 12.05.2020 - 3 AZR 158/19 - Rn. 21) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht