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   BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 159/19   

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https://dejure.org/2020,10119
BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 159/19 (https://dejure.org/2020,10119)
BAG, Entscheidung vom 12.05.2020 - 3 AZR 159/19 (https://dejure.org/2020,10119)
BAG, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 3 AZR 159/19 (https://dejure.org/2020,10119)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § ... 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG, § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, § 1 Abs. 2 Nr. 2a, §§ 21 ff. BetrAVG, § 2 BetrAVG, § 1b Abs. 3 BetrAVG, § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG, § 2 Satz 1 ATV, § 2 ATV, § 3 ATV, § 4 ATV, § 1 Abs. 2 BetrAVG, § 1 Abs. 1 BetrAVG, § 21 BetrAVG, § 19 Abs. 1 BetrAVG, § 17 Abs. 3 BetrAVG, § 313 BGB, § 97 Abs. 1, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Parallelentscheidung zu BAG 3 AZR 157/19 v. 12.05.2020

  • bag-urteil.com
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

    Auszug aus BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 159/19
    Mit der Anmeldung zum BVV zum 1. Dezember 2004, die sich aus dem Versicherungsschein vom 1. Februar 2005 ergibt, hat die Beklagte konkludent ein betriebsrentenrechtliches Versorgungsversprechen erteilt (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 30 ff., BAGE 154, 213) .

    Denn danach liegt betriebliche Altersversorgung auch vor, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln (beitragsorientierte Leistungszusage) und diese Beiträge in eine Pensionskasse einzahlt, die nach § 1b Abs. 3 BetrAVG ein im Gesetz vorgesehener Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung ist (vgl. ausführlich BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn.   32 mwN, aaO) .

    Liegt keine ausdrückliche Zusage vor, müssen die Gesamtumstände den Schluss darauf zulassen, dass die Zusage des Arbeitgebers auch die auf den Arbeitnehmerbeiträgen beruhenden Leistungen umfassen soll (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 40, BAGE 154, 213) .

    Dies hat zur Folge, dass bei Zusagen, die bis zum Inkrafttreten dieser Bestimmung erteilt und mit denen beitragsbezogene Leistungen einer Pensionskasse zugesagt wurden, die auch durch den Arbeitnehmer finanziert werden, an die Annahme, die Zusage des Arbeitgebers erfasse - mit der hieraus folgenden Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG - die auf den Beiträgen der Arbeitnehmer beruhenden Leistungen, erhöhte Anforderungen zu stellen sind (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 41, BAGE 154, 213) .

    Für die Art der Zusage trägt der Versorgungsberechtigte, der Ansprüche aufgrund der Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG 15. März 2016 - 3 AZR 827/14 - Rn. 42, BAGE 154, 213) .

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 159/19
    Die Einstandspflicht des Arbeitgebers führt nicht lediglich zu verschuldensabhängigen Schadensersatz-, sondern zu verschuldensunabhängigen Erfüllungsansprüchen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 56, BAGE 149, 212) .

    Dies gilt selbst in Fällen, in denen - anders als vorliegend - die Versorgungszusage aus einer Zeit vor dem Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes herrührt (vgl. BAG 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 57, BAGE 149, 212) .

    Das gilt auch, wenn die Versorgungszusage durch eine dynamische Verweisung auf die Regelungen eines externen Durchführungswegs - hier die Satzung und die Tarifbestimmungen einer Pensionskasse - ausgestaltet ist (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 46 ff., BAGE 149, 212) .

    Da davon auszugehen ist, dass sich der Arbeitgeber mit einer dynamischen Verweisung auf die Satzung und die Richtlinien einer Pensionskasse nur solche Änderungen vorbehalten will, die den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entsprechen, ist - sofern keine Anhaltspunkte für eine gegenteilige Auslegung bestehen - die dynamische Verweisung so zu verstehen, dass sich der Arbeitgeber lediglich die in diesem Rahmen zulässigen Änderungen vorbehält (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - Rn. 47, BAGE 149, 212) .

  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 65/14

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers - regulierte

    Auszug aus BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 159/19
    Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie vorliegend - über eine Bezugnahme auf die Satzung einer Pensionskasse Leistungen in Aussicht gestellt werden, die § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG zuzuordnen sind (vgl. BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 38) .

    Dementsprechend heißt es in der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 14/9007 S. 35) : "Für den Charakter als betriebliche Altersversorgung ist entscheidend, dass eine Zusage des Arbeitgebers mit der hieraus folgenden Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 BetrAVG auch in Bezug auf die aus solchen Beiträgen beruhenden Leistungen besteht" (BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 43) .

    Dabei ist nicht erkennbar, dass die Beteiligung des Klägers an der Finanzierung des Versorgungsversprechens in seinem freien Belieben stand bzw. steht (vgl. zu diesem Aspekt BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 47 mwN) .

  • BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 484/96

    Kein Anspruch auf sachliche Prüfung von Satzungsbestimmungen der VBL vor den

    Auszug aus BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 159/19
    a) § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG beruht auf der Erwägung, dass im Betriebsrentenrecht von jeher zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung und dem Durchführungsweg unterschieden wird (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - zu II 1 der Gründe) .

    wenn der externe Versorgungsträger nicht leistet, dem Versorgungsberechtigten die Leistungen zu verschaffen, die er ihm zugesagt hat (vgl. etwa BVerfG 3. Dezember 1998 - 1 BvR 484/96 - aaO) .

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 251/17

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 159/19
    Eine Ablösung von Versorgungsregelungen bei einer Pensionskasse ist mit Wirkung für den Arbeitgeber deshalb nur dann möglich, wenn bei diesem auch eine Direktzusage hätte abgelöst werden können (vgl. BAG 20. August 2019 - 3 AZR 251/17 - Rn. 61) .
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 159/19
    Bei tarifvertraglichen Versorgungssystemen gilt nichts anderes; das Tarifvertragssystem ist darauf angelegt, dass Tarifverträge den Interessen beider Seiten gerecht werden (vgl. BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 47, BAGE 117, 308) .
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

    Auszug aus BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 159/19
    Die Versorgungsregelungen bestimmen den Inhalt der Verpflichtung auf Einhaltung des Durchführungswegs (grundlegend BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 22 ff., BAGE 123, 82) und damit auch die Grenzen dieser Verpflichtung.
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 159/19
    d) Ob der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG bei Eintritt des Versorgungsfalls für Leistungen einzustehen hat, die sich nach der Satzung und den Tarifbedingungen in der Höhe richten, die bei der Erteilung der Versorgungszusage galten oder die nach den aufgrund der dynamischen Bezugnahme bei Eintritt des Versorgungsfalls gelten, richtet sich danach, ob es für die Änderungen hinreichende Gründe im Sinne des dreistufigen Prüfungsschemas des Senats (st. Rspr. seit BAG 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 49, 57) gibt.
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 120/16

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Erholungsurlaub in Form von halben

    Auszug aus BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 159/19
    ist im wohlverstandenen Interesse des Klägers auszulegen (zu den Auslegungsgrundsätzen vgl. BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 120/16 - Rn. 11) .
  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12

    Berechnung von Frühpensionsleistungen - Vergütungsausgleich für Mehrarbeit eines

    Auszug aus BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 159/19
    Der Vorrang der Leistungsklage greift nicht ein, weil durch die Feststellungsklage eine sachgemäße, einfachere Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen den Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 476/15

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • LAG Hessen, 12.12.2018 - 6 Sa 155/18
  • BAG, 23.07.2019 - 3 AZR 377/18

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung -

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