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   BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 73/95   

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BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 73/95 (https://dejure.org/1996,2504)
BAG, Entscheidung vom 12.06.1996 - 4 AZR 73/95 (https://dejure.org/1996,2504)
BAG, Entscheidung vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 73/95 (https://dejure.org/1996,2504)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung und tarifgerechte Vergütung einer Vorklassenleiterin - Bewertung als Tätigkeit einer Erzieherin - Auslegung eines formularmäßigen Arbeitsvertrages und eines Tarifvertrages - Erfüllung der Anforderungen eines Eingruppierungsmerkmals - Begriff des ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Vorklassenleiterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 2048
  • NZA-RR 1997, 80 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 225/94

    Bewährungsaufstieg und verschlechternder Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 73/95
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats bei Leitungstätigkeiten (vgl. die ausführlichen Nachweise im Urteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 951/93 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, unter I 3b der Gründe) und gilt auch speziell für die Leitung einer Vorklasse (Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Rückwirkung, unter I der Gründe).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 - (aaO), das allerdings die Klage einer staatlich anerkannten Erzieherin betrifft, ohne nähere Begründung angenommen, daß in VergGr.

    Die Befugnis der Tarifvertragsparteien, eine solche Aufstiegschance zu entziehen, die der Senat in der bereits mehrfach in anderen Zusammenhängen zitierten Entscheidung vom 14. Juni 1995 (- 4 AZR 225/94 -, aaO; vgl. auch Urteil des Senats vom selben Tage - 4 AZR 250/94 - AP Nr. 7 zu § 12 AVR Caritasverband) festgestellt hat, stellt die Klägerin nicht in Frage.

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 377/90
    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 73/95
    Bei dem Arbeitsvertrag handelt es sich um einen formularmäßigen Arbeitsvertrag, so daß der Senat ihn selbständig auslegen kann (BAGE 24, 198, 202 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG, zu 2a der Gründe; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296, 297 - insoweit nicht veröffentlicht).

    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4 = ZTR 1991, 199; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296, 297 -, insoweit nicht veröffentlicht).

  • LAG Berlin, 18.11.1994 - 6 Sa 101/94

    Eingruppierung: Diplom-Sozialpädagoge als Vorklassenleiter

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 73/95
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 18. November 1994 - 6 Sa 101/94 - wird zurückgewiesen.

    Das Landesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 18. November 1994 (ZTR 1995, 220) die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und die Revision zugelassen.

  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 73/95
    Der Berücksichtigung der TdL-Richtlinien bei der Auslegung der Eingruppierungsmerkmale für die Angestellten im Sozial- und Erziehungsdienst stehen mehrere rechtliche Gesichtspunkte entgegen: Zum einen kommt diesen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kein Rechtsnormcharakter zu; sie sind vielmehr lediglich einseitige Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ihre Mitglieder (z. B. BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O, zu II 3a der Gründe; BAG Urteil vom 28. September 1993 - 4 AZR 717/93 - AP Nr. 2 zu § 11 BAT-O, zu II 3 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 31.10.1984 - 4 AZR 604/82

    Tarifliches Überbrückungsgeld - Anrechnung von Beamtenpensionen - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 73/95
    Selbst wenn es sich bei den TdL-Richtlinien um Tarifrecht handeln würde, wäre der Grundsatz zu beachten, daß für die Tarifauslegung nicht ohne weiteres andere Tarifverträge, auch derselben Tarifvertragsparteien, herangezogen werden dürfen (Urteile des Senats vom 31. Oktober 1984 - 4 AZR 604/82 - AP Nr. 3 zu § 42 TVAL II; vom 30. November 1994 - 4 AZR 901/93 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).
  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 901/93

    Eingruppierung eines Maschinenführers in Buchbinderei

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 73/95
    Selbst wenn es sich bei den TdL-Richtlinien um Tarifrecht handeln würde, wäre der Grundsatz zu beachten, daß für die Tarifauslegung nicht ohne weiteres andere Tarifverträge, auch derselben Tarifvertragsparteien, herangezogen werden dürfen (Urteile des Senats vom 31. Oktober 1984 - 4 AZR 604/82 - AP Nr. 3 zu § 42 TVAL II; vom 30. November 1994 - 4 AZR 901/93 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).
  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 250/94

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers (Hinweise des Senats: Rechtskraft bei

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 73/95
    Die Befugnis der Tarifvertragsparteien, eine solche Aufstiegschance zu entziehen, die der Senat in der bereits mehrfach in anderen Zusammenhängen zitierten Entscheidung vom 14. Juni 1995 (- 4 AZR 225/94 -, aaO; vgl. auch Urteil des Senats vom selben Tage - 4 AZR 250/94 - AP Nr. 7 zu § 12 AVR Caritasverband) festgestellt hat, stellt die Klägerin nicht in Frage.
  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 73/95
    Der Berücksichtigung der TdL-Richtlinien bei der Auslegung der Eingruppierungsmerkmale für die Angestellten im Sozial- und Erziehungsdienst stehen mehrere rechtliche Gesichtspunkte entgegen: Zum einen kommt diesen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kein Rechtsnormcharakter zu; sie sind vielmehr lediglich einseitige Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ihre Mitglieder (z. B. BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O, zu II 3a der Gründe; BAG Urteil vom 28. September 1993 - 4 AZR 717/93 - AP Nr. 2 zu § 11 BAT-O, zu II 3 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 16.03.1972 - 2 AZR 202/71

    Pauschalierter Schadenersatz - Lehrvertrag - Vorzeitige Auflösung - Beweislast

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 73/95
    Bei dem Arbeitsvertrag handelt es sich um einen formularmäßigen Arbeitsvertrag, so daß der Senat ihn selbständig auslegen kann (BAGE 24, 198, 202 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG, zu 2a der Gründe; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296, 297 - insoweit nicht veröffentlicht).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 73/95
    Damit ist von dem in ständiger Senatsrechtsprechung entwikkelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, also von einer unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbaren und rechtlich selbständig zu bewertenden Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 318/94

    Arbeitserzieher im Berufserziehungsdienst

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

  • BAG, 20.04.1994 - 1 ABR 49/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiter/Sozialpädagoge und Erzieher

  • BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 638/96

    Eingruppierung einer Schulkindergartenleiterin

    Zur Erreichung dieses Zieles kommt es vergütungsrechtlich nicht darauf an, daß die Klägerin durch die von ihr absolvierte Ausbildung einschließlich ihrer Zusatzausbildung und ihrer langjährigen Berufspraxis, die von einer Leiterin eines Schulkindergartens geforderte konkrete Tätigkeit, die in breiten Tätigkeitsfeldern mit den Aufgaben einer Sozialpädagogin weitgehenden Gemeinsamkeiten und Überschneidungen aufweist (vgl. BAG, Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296 f.; BAG, Urteil vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 318/94 - AP Nr. 8 zu § 12 AVR Caritasverband; BAG, Urteil vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 73/95 - AP Nr. 28 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), wie z.B. die Betreuung und Erziehung der Kinder, Elternarbeit, Zusammenarbeit mit Dritten und administrative Tätigkeiten vollständig erfüllt.
  • LAG Hamm, 02.05.1996 - 12 Sa 1164/95

    Eingruppierung: Erzieherin als Schulkindergartenleiterin

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  • LAG Düsseldorf, 04.09.1996 - 12 (5) Sa 881/96

    Kündigungsfrist: eintägige Kündigungsfrist gemäß § 14 Nr. 1 Abs. 2 MTV -Arb

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 12.06.1996, 4 AZR 71/95, zu II 4.1 der Gründe, Urteil vom 12.06.1996, 4 AZR 73/95, zu II 5.3.1, Urteil vom 24.04.1996, 5 AZR 798/94, zu 1, Urteil vom 14.02.1996, 2 AZR 166/95, zu II 5 a) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • LAG Berlin, 23.01.2002 - 13 Sa 2122/01

    Zeitgutschrift einer Überzeitzulage auf dem Freizeitkonto eines Arbeitnehmers;

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. u.a. BAG, Urteil vom 21. Juli 1993 -- 4 AZR 468/92 -- AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 12. Juni 1996 -- 4 AZR 73/95 -- ZTR 1996, 512 zu II 5.3.1. d. Gr.; Urteil vom 13. Mai 1998 -- 4 AZR 107/97 -- AP Nr. 242 zu §§ 22, 23 BAT 1995, zu II 5.1 d. Gr.).
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