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   BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 352/15   

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https://dejure.org/2016,19440
BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 352/15 (https://dejure.org/2016,19440)
BAG, Entscheidung vom 12.07.2016 - 9 AZR 352/15 (https://dejure.org/2016,19440)
BAG, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15 (https://dejure.org/2016,19440)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 AÜG, § 1 Abs 2 AÜG, § 10 Abs 1 S 1 AÜG, § 9 Nr 1 AÜG, § 242 BGB
    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § ... 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 242 BGB, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 9 Nr. 1 AÜG, § 1 AÜG, §§ 1, 2 AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG, § 5 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1 AÜG, § 4 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 5 Abs. 1 AÜG, § 117 Abs. 1 BGB, § 117 Abs. 2 BGB, § 12 Abs. 1 Satz 2 AÜG, § 134 BGB, § 125 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 1 Satz 5 und Satz 6 AÜG, § 9 Abs. 1 Nr. 1a AÜG, Art. 10 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 der Richtlinie 2008/104/EG, § 1 Abs. 2 AÜG, § 13 AÜG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolge verdeckter Arbeitnehmerüberlassung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Verdeckte Leiharbeit mit Lizenz

  • Betriebs-Berater

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • hensche.de

    Arbeitnehmerüberlassung: Scheinwerkvertrag, Leiharbeit: Scheinwerkvertrag, Scheinwerkvertrag

  • bag-urteil.com

    Rechtsfolge verdeckter Arbeitnehmerüberlassung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung begründet kein Arbeitsverhältnis!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zu den Rechtsfolgen verdeckter Arbeitnehmerüberlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechtsfolgen verdeckter Arbeitnehmerüberlassung

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Keine Fiktion eines Arbeitsverhältnisses bei "Scheinwerkverträgen"

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    AÜG-Reform 2017: Keine Geltung der Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht für "Altverträge″?!

  • faz.net (Kurzinformation)

    Dürfen Firmen bei Scheinselbständigen auf Leiharbeit ausweichen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Scheinwerkvertrag, verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - und die Vorratserlaubnis

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechtsfolge verdeckter Arbeitnehmerüberlassung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schein-Werkvertrag: Keine Fiktion eines Arbeitsvertrags mit Entleiher bei Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsfolge verdeckter Arbeitnehmerüberlassung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bundesarbeitsgericht billigt verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Führt ein Schein-Werkvertrag zur Fiktion eines Arbeitsvertrags zwischen Entleiher und Arbeitnehmer?

  • esche.de (Pressemitteilung)

    (Noch) keine Sanktion für die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • juve.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Zeitarbeit: Daimler gewinnt

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerüberlassung und Scheinwerkvertrag

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Scheinwerkverträge und Arbeitnehmerüberlassung

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • templin-thiess.de (Kurzinformation)

    AÜG-Erlaubnis bei Schein-Werkverträgen verhindert Arbeitsverhältnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsfolge verdeckter Arbeitnehmerüberlassung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Nicht jeder Verstoß führt zur Festanstellung

  • esche.de (Kurzinformation)

    Keine Sanktion für die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Trotz Scheinwerkvertrag kein Arbeitsverhältnis bei bestehender Überlassungserlaubnis

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Vorliegen einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Rechtsfolge verdeckter Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Rechtsfolge verdeckter Arbeitnehmerüberlassung

Besprechungen u.ä. (6)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung"

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    BAG bestätigt "Fallschirmlösung": Keine Fiktion eines Arbeitsverhältnisses bei "Scheinwerkverträgen"

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Gültige Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis schützt bei Scheinwerkverträgen - aber nicht mehr lange

  • arbrb.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Schein und Sein bei der Arbeitnehmerüberlassung

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsfolge bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 2043
  • ZIP 2016, 2338
  • MDR 2016, 15
  • BB 2016, 1715
  • BB 2016, 2686
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 352/15
    Daraus wird deutlich, dass eine geänderte Rechtslage nicht per se die Unwirksamkeit einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bewirkt oder die Erlaubnis einschränkt (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 21, BAGE 146, 384) .

    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 23, BAGE 146, 384) .

    Der Senat hat hinsichtlich der Frage der Rechtsfolge bei einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung bereits ausgeführt, dass im Gesetzgebungsverfahren zum Missbrauchsverhinderungsgesetz die Erweiterung der Rechtsfolge aus § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG über die Fälle des Fehlens der Erlaubnis hinaus diskutiert und von Sachverständigen angemahnt wurde (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 27, BAGE 146, 384 mit Verweis auf BT-Drs. 17/5238 S. 9 und der dort dargestellten Kritik von Düwell, der Gesetzentwurf sei "nicht effektiv genug", da er "die vorgesehene Rechtsfolge für die anderen Fälle der gesetzwidrigen Arbeitnehmerüberlassung aus[spare]") .

    Der Senat hat im Zuge der Problematik einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung bereits ausgeführt, dass die Bestimmung des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderlich ist, weil bei Fehlen der nach § 1 AÜG erforderlichen Erlaubnis der Vertrag des Leiharbeitnehmers mit dem Verleiher nach § 9 Nr. 1 AÜG unwirksam ist (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 30, BAGE 146, 384) .

    (4) Die Auswechslung des Arbeitgebers aufgrund einer analogen Anwendung von § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG wäre darüber hinaus wegen des Entzugs des vom Arbeitnehmer gewählten Arbeitgebers auch verfassungsrechtlich bedenklich (ausf. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 31, BAGE 146, 384) .

    Wegen der Vielzahl möglicher Verstöße gegen Vorschriften des AÜG durch Verleiher und Entleiher sowie möglicher Sanktionen ist die Auswahl wirksamer, angemessener und abschreckender Sanktionen iSv. Art. 10 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit (Leiharbeitsrichtlinie) nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, sondern Sache des Gesetzgebers (ausf. für den Fall einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 32 ff., BAGE 146, 384) .

    Nach Streichung des § 13 AÜG aF gibt es in den Fällen der nach § 1 Abs. 2 AÜG vermuteten Arbeitsvermittlung keine gesetzliche Grundlage mehr für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher (ausf. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 25 mwN, BAGE 146, 384) .

    Dies würde bedeuten, sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegzusetzen und unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers einzugreifen (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 38, BAGE 146, 384) .

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 352/15
    Rechtsmissbrauch setzt voraus, dass ein Vertragspartner eine an sich rechtlich zulässige Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise nur dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen, die nach dem Zweck der Norm oder des Rechtsinstituts nicht vorgesehen sind ( BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11  - Rn. 27 ) .
  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 352/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer mit der allgemeinen Feststellungsklage das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf der Grundlage der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (§ 9 Nr. 1 iVm. § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG) geltend machen (zB BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 14 mwN) .
  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.2015 - 6 Sa 78/14

    Unbeschränkte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis - Scheinwerkvertrag -

    Auszug aus BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 352/15
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 7. Mai 2015 - 6 Sa 78/14 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18

    BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen

    Der Rahmenwerkvertrag zwischen den Nebenbeteiligten und deren Werkverträge mit den bulgarischen Subunternehmen waren nur zum Schein abgeschlossen und als solche bereits nach § 117 Abs. 1 BGB nichtig (zu Scheinwerkverträgen bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung s. BAG, Urteil vom 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15, BB 2016, 2686, 2687; Timmermann, BB 2012, 1729, 1730, jeweils mwN).
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 133/16

    Arbeitnehmerüberlassung

    Entgegen der Ansicht der Klägerin reichte auch im Falle der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung die erteilte Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung aus, um die Rechtsfolge des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF auszuschließen (vgl. BAG 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15 - Rn. 15 mwN; 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15 - Rn. 25 mwN) .

    § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF kann nicht analog herangezogen werden (vgl. BAG 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15 - Rn. 18; 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15 - Rn. 28; 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 22, BAGE 146, 384) .

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 338/16

    Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den

    Andernfalls könnte jedes Schweigen des Gesetzgebers als planwidrige Lücke aufgefasst und diese im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden.Darüber hinaus muss der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem vom Gesetzgeber geregelten Tatbestand vergleichbar sein, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie beim Erlass der herangezogenen Norm, zum gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. etwa BGH 18. Oktober 2017 - IV ZR 97/15 - Rn. 22; 17. Oktober 2017 - VI ZR 477/16 - Rn. 19 mwN; 4. Dezember 2014 - III ZR 61/14 - Rn. 9 mwN; vgl. etwa BAG 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15 - Rn. 19; 24. September 2015 - 6 AZR 511/14 - Rn. 26 mwN; 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 - Rn. 34, BAGE 152, 147 ) .

    Der gesetzlich ungeregelte Fall muss demnach nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangen wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (vgl. etwa BAG 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15 - aaO; 24. September 2015 - 6 AZR 511/14 - aaO; 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 - aaO ) .

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