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   BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 354/75   

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BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 354/75 (https://dejure.org/1976,11878)
BAG, Entscheidung vom 12.08.1976 - 2 AZR 354/75 (https://dejure.org/1976,11878)
BAG, Entscheidung vom 12. August 1976 - 2 AZR 354/75 (https://dejure.org/1976,11878)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 14.04.1967 - 5 AZR 535/65

    Bindungswirkung - Berufungsgericht - Tatsächliche Feststellung - Zurückverweisung

    Auszug aus BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 354/75
    Es genügt, wenn sich aus der Begründung ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung im Sinne des § 286 ZPO überhaupt stattgefunden hat (vgl. BAG 5» 221 [2253 = AP Nr. 6 zu § 4- TVG Über tarif 1. Lohn u. Tariflohnerhöhung und AP Nr. 12 zu § 565 ZPO).
  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54

    Betriebsverfassungsrecht: Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds wegen grober

    Auszug aus BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 354/75
    Der Begriff des wichtigen Grundes ist nur dann richtig erkannt und angewendet, wenn sich die erforderliche Interessenabwägung auf alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles erstreckt und die se vollständig und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen worden sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG 2, 175 [182] = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; BAG 2, 214 [215] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; AP Nr. 2 zu § 70 HGB; BAG 9, 263 - AP Nr. 42 zu § 626 BGB sowie BAG 24, 401 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 354/75
    Der Begriff des wichtigen Grundes ist nur dann richtig erkannt und angewendet, wenn sich die erforderliche Interessenabwägung auf alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles erstreckt und die se vollständig und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen worden sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG 2, 175 [182] = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; BAG 2, 214 [215] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; AP Nr. 2 zu § 70 HGB; BAG 9, 263 - AP Nr. 42 zu § 626 BGB sowie BAG 24, 401 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB).
  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 354/75
    Der Begriff des wichtigen Grundes ist nur dann richtig erkannt und angewendet, wenn sich die erforderliche Interessenabwägung auf alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles erstreckt und die se vollständig und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen worden sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG 2, 175 [182] = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; BAG 2, 214 [215] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; AP Nr. 2 zu § 70 HGB; BAG 9, 263 - AP Nr. 42 zu § 626 BGB sowie BAG 24, 401 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB).
  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

    Auszug aus BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 354/75
    Der Begriff des wichtigen Grundes ist nur dann richtig erkannt und angewendet, wenn sich die erforderliche Interessenabwägung auf alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles erstreckt und die se vollständig und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen worden sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG 2, 175 [182] = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; BAG 2, 214 [215] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; AP Nr. 2 zu § 70 HGB; BAG 9, 263 - AP Nr. 42 zu § 626 BGB sowie BAG 24, 401 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB).
  • BAG, 07.02.1964 - 1 AZR 251/63

    Einstellungsverhandlung - Gesundheitszustand - Schadenersatz -

    Auszug aus BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 354/75
    Abgesehen davon gibt es keinen Erfahrungssatz, nach dem wechselnde oder widersprüchliche Aussagen eines Zeugen die Aussage ohne weiteres unglaubhaft machen (vgl. BAG 15, 261 [2693 = AP Nr. 6 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß) .
  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69

    Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung,

    Auszug aus BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 354/75
    Dies gilt auch, wenn bei Beanstandungen der Täu schende sofort nachzahlt oder vom Vertrag zurücktritt, selbst wen] er dies sogar generell vorhatte (vgl. BGHSt 23, 300) Die übrigen Merkmale, daß der Kläger "durch Vorspiegelung falscher.
  • BAG, 01.04.1976 - 2 AZR 179/75

    Beendigung des Anhörungsverfahrens vor Ablauf der Fristen des § 102 II BetrVG

    Auszug aus BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 354/75
    Hat aber der Betriebsrat in dieser Weise abschließend zur beabsichtigten Kündigung Stellung genommen, so kann ohne die Fristbeschränkung des § 102 Abs. 2 BetrVG gekündigt werden (vgl. Urteil des Senats vom 1. Apri}. 1976 - 2 AZR 179/75 - mit weiteren Hinweisen auf Schrifttum und Rechtsprechung, vorgesehen zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Gerichts [demnächst] AP Nr. 8 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 60/55

    Begründung einer Restitutionsklage - Prozeßstoff des Vorprozesses - Aufgefundene

    Auszug aus BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 354/75
    b) An diese Beweiswürdigung ist der Senat gebunden, denn sie ist rechtlich möglich und verstößt nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungsregeln (vgl.BAG AP Nr. 3 zu § 580 ZPO und BAG 14-, 206 = AP Nr. 4- zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
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