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   BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 55/99   

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BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 55/99 (https://dejure.org/1999,1412)
BAG, Entscheidung vom 12.08.1999 - 2 AZR 55/99 (https://dejure.org/1999,1412)
BAG, Entscheidung vom 12. August 1999 - 2 AZR 55/99 (https://dejure.org/1999,1412)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    KSchG § 1 Abs. 2; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Alkoholabhängigkeit - Drogenabhängigkeit - Routinemäßige Blutuntersuchungen - Verhaltensbezogene Kündigung - Personenbedingte Kündigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung bei Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 4; ; WaffG § 5 Abs. 4; ; VBG 68 § 5; ; TVAL II § 4 Ziff. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhaltens- bzw. personenbedingte Kündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 2; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 4; VBG 68 § 5; TVAL II § 4 Ziff. 4
    Jährliche Gesundheitsprüfung (hier: im bewaffneten Wachdienst) - Keine einseitige Ausdehnung auf Blutuntersuchungen zur Ausschließung von Alkohol- oder Drogenmißbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 604
  • NZA 1999, 1209
  • BB 1999, 2564
  • DB 1999, 2369
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 55/99
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß je nach den Umständen eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung (ggf. sogar eine außerordentliche Kündigung) gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitnehmer gegen seine Pflicht verstößt, an gesetzlich vorgeschriebenen oder sonst erforderlichen ärztlichen Untersuchungen nicht nur vor seiner Einstellung, sondern auch während der Dauer des Arbeitsverhältnisses mitzuwirken (Senatsurteile vom 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - AP Nr. 142 zu § 626 BGB und vom 23. Februar 1967 - 2 AZR 124/66 - AP Nr. 1 zu § 7 BAT; Bezani, Die krankheitsbedingte Kündigung, S. 72 f.).

    c) Die Pflicht des Arbeitnehmers, beim Vorliegen eines berechtigten Interesses des Arbeitgebers eine ärztliche Untersuchung seines Gesundheitszustandes zu dulden, ist im übrigen auch ohne z.B. tarifliche Regelung anzunehmen und resultiert aus der allgemeinen Treuepflicht des Arbeitnehmers (Senatsurteil vom 6. November 1997, aaO).

    Ein Arbeitnehmer, der die notwendige ärztliche Begutachtung über Gebühr erschwert oder unmöglich macht, verstößt gegen seine Treuepflicht (Senatsurteil vom 6. November 1997, aaO; vgl. Notz, Zulässigkeit und Grenzen ärztlicher Untersuchungen von Arbeitnehmern, S. 58 ff.).

  • LAG Hamm, 02.11.1998 - 19 Sa 853/98

    Sozial ungerechtfertigte ordentliche Kündigung eines Wachmanns durch britische

    Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 55/99
    Landesarbeitsgericht Hamm - 19 Sa 853/98 -.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. November 1998 - 19 Sa 853/98 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 55/99
    Der Schutz ist um so intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen (BVerfGE 89, 69, 82 f., m.w.N.).

    Die Entscheidung des Arbeitgebers, die Begutachtung durch den Arzt auf eine mögliche Alkohol- bzw. Drogenabhängigkeit zu erstrecken, muß deshalb auf hinreichend sicheren tatsächlichen Feststellungen beruhen, die einen derartigen Eignungsmangel des Arbeitnehmers als naheliegend erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 89, 69, 85 f. zu der Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach einmaligem Haschischkonsum des Betreffenden).

  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 55/99
    Zwar unterliegt es unternehmerischem Ermessen, das Anforderungsprofil für einen Arbeitsplatz festzulegen (Senatsurteil vom 7. November 1996 - 2 AZR 811/95 - AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 23.02.1967 - 2 AZR 124/66

    Anordnung einer Untersuchung - Sachlicher Grund - Fürsorgepflicht - Sonstiger

    Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 55/99
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß je nach den Umständen eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung (ggf. sogar eine außerordentliche Kündigung) gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitnehmer gegen seine Pflicht verstößt, an gesetzlich vorgeschriebenen oder sonst erforderlichen ärztlichen Untersuchungen nicht nur vor seiner Einstellung, sondern auch während der Dauer des Arbeitsverhältnisses mitzuwirken (Senatsurteile vom 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - AP Nr. 142 zu § 626 BGB und vom 23. Februar 1967 - 2 AZR 124/66 - AP Nr. 1 zu § 7 BAT; Bezani, Die krankheitsbedingte Kündigung, S. 72 f.).
  • BAG, 26.10.1978 - 2 AZR 24/77

    Kündigung bei Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen des Unternehmens

    Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 55/99
    Die von den Streitkräften geäußerten Sicherheitsbedenken reichen als personenbedingter Kündigungsgrund nicht aus, weil sie nicht durch greifbare Tatsachen untermauert sind (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken).
  • BAG, 18.06.1970 - 2 AZR 369/69

    Angestellte des öffentlichen Dienstes - Kündigung - Petitionsrecht - Mißstände im

    Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 55/99
    Zwar unterliegt es unternehmerischem Ermessen, das Anforderungsprofil für einen Arbeitsplatz festzulegen (Senatsurteil vom 7. November 1996 - 2 AZR 811/95 - AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

    Es müssen objektive Umstände vorliegen, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, der Arbeitnehmer sei nicht arbeitsfähig, und die damit seine Arbeitsunfähigkeit als nahe liegend erscheinen lassen (vgl. zu einer Blutuntersuchung zur Klärung einer möglichen Alkohol- oder Drogenabhängigkeit BAG 12. August 1999 - 2 AZR 55/99 - zu B I 3 b der Gründe; zur Untersuchung auf - dauernde - Dienstunfähigkeit eines Beamten BVerwG 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 - Rn. 51, BVerwGE 150, 1; zu § 53 Abs. 1 Satz 3 LBG BW aF BVerwG 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 - Rn. 19, BVerwGE 146, 347) .

    Zwar führen eine ärztliche Untersuchung und die daran anschließende Offenbarung personenbezogener Daten durch den Arzt gegenüber dem Arbeitgeber - hier, ob der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist - regelmäßig zu einem Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nach Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BAG 12. August 1999 - 2 AZR 55/99 - zu B I 3 a der Gründe; 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - aaO) .

  • ArbG Hamburg, 24.11.2021 - 27 Ca 208/21

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verweigerung der Durchführung von

    Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen (BAG, Urt. v. 12.08.1999, Az: 2 AZR 55/99, m.w.N.).
  • LAG Niedersachsen, 12.03.2018 - 15 Sa 319/17

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Mitgliedschaft in einer

    Der Arbeitgeber muss greifbare Tatsachen vortragen, die erkennen lassen, dieser Arbeitnehmer werde berechtigte Sicherheitsinteressen des Unternehmens beeinträchtigen (BAG 12. August 1999 - 2 AZR 55/99 - Rn. 24; 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - Leitsatz 1; Preis/Stoffels in RdA 1996, 210, 216) .
  • ArbG Hamburg, 01.09.2006 - 27 Ca 136/06

    Verdachtsunabhängige Suchtmittelkontrollen

    Soweit der Kläger vorträgt, dass Routineuntersuchungen im laufenden Arbeitsverhältnis regelmäßig unzulässig sind, und dies auch durch das Bundesarbeitsgerichtes so gesehen wird, verkürzt er nach Auffassung der Kammer die Entscheidung des 2. Senats vom 12. August 1999 (2 AZR 55/99) um wesentliche Gesichtspunkte.
  • ArbG Gelsenkirchen, 13.11.2018 - 5 Ca 993/18

    Unzulässige Anordnung einer wiederholten Anordnung der Eignungsuntersuchung G 25

    Das Interesse des Arbeitgebers an der geforderten Untersuchung ist abzuwägen gegen das Interesse des Arbeitnehmers an der Wahrung seiner Intimsphäre und körperlichen Unversehrtheit (Urteil des BAG vom 12.08.1999, Az. 2 AZR 55/99, juris Rn.17, 18, NZA 1999, S.1209; Werner, AuR 2017, S.280 (282); Behrens, NZA 2014, S.401 (403)).

    Es besteht keine grundsätzliche Verpflichtung des Arbeitnehmers an einer Eignungsuntersuchung teilzunehmen (Urteil des BAG vom 12.08.1999, Az. 2 AZR 55/99, juris Rn.17, 18, NZA 199, S.1209; Kleinebrinck, DB 2014, S.776 (777)).

  • LAG Hessen, 09.10.2009 - 3 Sa 684/08

    Kündigung wegen Zweifel an attestierter Arbeitsunfähigkeit - Auslegung § 21a MTV

    Der Arbeitnehmer hat die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, beim Vorliegen eines berechtigten Interesses des Arbeitgebers eine ärztliche Untersuchung seines Gesundheitszustandes zu dulden (vgl. BAG 12. August 1999 - 2 AZR 55/99 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 41, zu B I 2 c der Gründe) .

    § 8 Abs. 6 MTV A wird allgemeinen Grundsätzen in Bezug auf den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer gerecht, da danach eine betriebsärztliche Untersuchung nur aus begründetem Anlass vorgesehen ist (vgl. allgemein zu den dem Arbeitnehmer insoweit auch unter Berücksichtigung höherrangigen Rechts bei Vorliegen eines berechtigten Interesses des Arbeitgebers obliegenden Pflichten BAG 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - AP BGB § 626 Nr. 142, zu II 1 b und II 2 a und b der Gründe; 12. August 1999 - 2 AZR 55/99 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 41, zu B I 2 c der Gründe) .

  • ArbG München, 24.03.2021 - 19 Ca 11406/20

    Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Teilnahme an vom Arbeitgeber angeordneter

    Von daher scheitert die Anordnung von Testungen nicht bereits daran, dass im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung keine gesetzliche Grundlage hierfür in Bayern bestand, denn die maßgebliche Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Einführung einer solchen Testpflicht im Betrieb kann sich gleichfalls aus sonstigen Rechtsvorschriften, wie Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder auch aus seiner Fürsorgepflicht gem. § 618 BGB ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 12. August 1999 - 2 AZR 55/99 -, juris).
  • ArbG Köln, 17.09.2014 - 20 Ca 803/14

    Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung; Aufnahme einer intimen

    Deshalb sind auch bei der Auslegung arbeitsrechtlicher Vorschriften die Grundrechte zu berücksichtigen (BAG, Urt. v. 25.02.1998 - 7 AZR 641/96, NZA 1998, 715, 716; speziell zum Schutz der Intimsphäre des Arbeitnehmers siehe BAG, Urt. v. 12.08.1999 - 2 AZR 55/99, NJW 2000, 604, 605).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2010 - 3 Sa 714/09

    Beschäftigungsanspruch eines LKW-Fahrers von Gefahrgut bei Verweigerung einer

    Der Kläger bringt unter Bezugnahme auf BAG vom 12.08.1999 - 2 AZR 55/99 - vor, dass das Arbeitsgericht zu unrecht ein berechtigtes Interesse der Beklagten als Arbeitgeberin hinsichtlich der Vorlage von Gesundheitsnachweisen angenommen habe.
  • ArbG Erfurt, 30.09.2021 - 1 Ca 274/21

    Betriebsbedingte Kündigung - hilfsweise ausgesprochene Kündigung wegen des

    Die Entscheidung des Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer auf eine mögliche Alkohol- bzw. Drogenabhängigkeit zu begutachten, muss auf hinreichend sicheren tatsächlichen Feststellungen beruhen, die einen Eignungsmangel des Arbeitnehmers für die vertragliche Tätigkeit als naheliegend erscheinen lassen (BAG 12.08.1999 - 2 AZR 55/99 - zitiert nach juris).
  • ArbG Suhl, 19.03.2009 - 5 Ca 886/08
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