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   BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 593/09   

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https://dejure.org/2010,4817
BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 593/09 (https://dejure.org/2010,4817)
BAG, Entscheidung vom 12.08.2010 - 2 AZR 593/09 (https://dejure.org/2010,4817)
BAG, Entscheidung vom 12. August 2010 - 2 AZR 593/09 (https://dejure.org/2010,4817)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Abmahnung wegen religiöser Bekundung in einer Kinderbetreuungseinrichtung

  • openjur.de

    Abmahnung wegen religiöser Bekundung in einer Kinderbetreuungseinrichtung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 4 Abs 1 GG, Art 4 Abs 2 GG, Art 6 Abs 2 GG, Art 28 Abs 2 GG
    Abmahnung wegen religiöser Bekundung in einer Kinderbetreuungseinrichtung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 4 Abs 1 GG, Art 4 Abs 2 GG, Art 6 Abs 2 GG, Art 28 Abs 2 GG
    Abmahnung wegen religiöser Bekundung in einer Kinderbetreuungseinrichtung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abmahnung wegen religiöser Bekundung in einer Kinderbetreuungseinrichtung (Tragen eines Kopftuchs)

  • bag-urteil.com

    Abmahnung wegen religiöser Bekundung in einer Kinderbetreuungseinrichtung

  • hensche.de

    Abmahnung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Abmahnung wegen religiöser Bekundung in einer Kinderbetreuungseinrichtung

  • Bundesarbeitsgericht

    (Abmahnung wegen religiöser Bekundung in einer Kinderbetreuungseinrichtung)

  • ra.de
  • rewis.io

    Abmahnung wegen religiöser Bekundung in einer Kinderbetreuungseinrichtung

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abmahnung wegen religiöser Bekundung (hier: Tragen islamischen Kopftuchs)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abmahnung wegen religiöser Bekundung in einer Kinderbetreuungseinrichtung [Tragen eines Kopftuchs]

  • datenbank.nwb.de

    Abmahnung wegen religiöser Bekundung in einer Kinderbetreuungseinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Kopftuch im Kindergarten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Tragens eines Kopftuches in Kindertagesstätte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 479
  • DB 2011, 245
  • NZA-RR 2011, 162
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (BAG 12. August 2010 - 2 AZR 593/09 - Rn. 10, AP GG Art. 4 Nr. 8; 27. November 2008 -   2 AZR 675/07   - Rn. 13 - 17 mwN, AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 33 = EzA BGB 2002 § 314 Nr. 4) .
  • BVerfG, 18.10.2016 - 1 BvR 354/11

    Auch bei Erzieherinnen an öffentlichen Kindertagesstätten ist für ein

    Die Beschwerdeführerin wird durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. August 2010 - 2 AZR 593/09 -, das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Juni 2009 - 7 Sa 84/08 - und das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 15. Oktober 2008 - 14 Ca 7300/07 - in ihrem Grundrecht aus Artikel 4 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes verletzt.
  • LAG Köln, 03.05.2022 - 4 Sa 548/21

    Verhaltensbedingte Kündigung; Schlechtleistung; quantitative Minderleistung; Low

    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (BAG 12. August 2010 - 2 AZR 593/09 - Rn. 10; BAG, Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11 -, BAGE 142, 331-338, Rn. 13).
  • LAG Hamm, 17.02.2012 - 18 Sa 867/11

    Untersagung des Tragens eines islamischen Kopftuchs in einer Krankenanstalt in

    Auch das Verbot, ein Kopftuch zu tragen, kann diesem Hintergrund gerechtfertigt sein (BAG, Urteil vom 12.08.2010 - 2 AZR 593/09; Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 55/09; EGMR vom 10.11.2005 - 4474/98; vom 15.02.2001 - 42393/98).
  • ArbG Duisburg, 05.03.2012 - 3 Ca 1986/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung, Konzern, Datenschutzbeauftragter,

    Einem Arbeitnehmer steht in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB bei einer ungerechtfertigten Abmahnung ein Anspruch auf Beseitigung und Rücknahme zu (vgl. BAG v. 12.8.2010, 2 AZR 593/09, NZA-RR 2011, 162; BAG v. 13.4.1988, 5 AZR 537/86, DB 1988, 1702).

    Befindet sie sich in der Personalakte, ist sie daraus zu entfernen (vgl. BAG v. 12.8.2010, 2 AZR 593/09, NZA-RR 2011, 162; BAG v. 5.8.1992, 5 AZR 531/91, DB 1993, 1677).

    Eine Abmahnung ist ungerechtfertigt, wenn sie - alternativ - auf unzutreffenden Tatsachen beruht oder auf Tatsachen, die vor Gericht nicht bewiesen werden können, unverhältnismäßig oder verwirkt ist oder trotz zutreffender Tatsachenfeststellung die Grenzen des vertraglichen Rügerechts überschreitet durch Formulierungen, die nicht zu billigende Überreaktionen, Ehrverletzungen, oder unsachliche Werturteile enthält oder nur vermeintliche Vertragsverstöße enthält, weil der Arbeitgeber eine unzutreffende rechtliche Wertung vorgenommen hat oder wenn kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. BAG v. 12.8.2010, 2 AZR 593/09, NZA-RR 2011, 162; BAG v. 11.12.2001, 9 AZR 464/00, DB 2002, 1507).

  • ArbG Hamburg, 23.03.2021 - 15 Ca 566/20

    Annahmeverzug - Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung - attestierte

    Der Entfernungsanspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. BAG, 12.08.2010, 2 AZR 593/09).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 6 Sa 306/13

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Klagemöglichkeiten bei der

    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (BAG 19 Juli 2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 13; 12. August 2010 - 2 AZR 593/09 - Rn. 10; 27. November 2008 - 2 AZR 675/07 - Rn. 13 - 17 mwN; jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 03.05.2022 - 4 Sa 762/21

    Verhaltensbedingte Kündigung; Schlechtleistung; quantitative Minderleistung; Low

    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (BAG 12. August 2010 - 2 AZR 593/09 - Rn. 10; BAG, Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11 -, BAGE 142, 331-338, Rn. 13).
  • ArbG Ulm, 14.03.2017 - 5 Ca 328/15

    Gerichtliche Ersatzleistungsbestimmung - Anspruch auf Beschäftigung auf einer

    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder (1.) inhaltlich unbestimmt ist, (2.) unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, (3.) auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder (4.) den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung (5.) kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (BAG 19.07.2012 - 2 AZR 782/11, juris Rn. 13; 12.08.2010 - 2 AZR 593/09, juris Rn. 10).
  • LAG Düsseldorf, 03.07.2012 - 8 Sa 1359/11

    Unwirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung (Herabsetzung von Vorgesetzten

    Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, inhaltlich zu unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt etwa Urteile vom 12.08.2010 - 2 AZR 593/09, NZA-RR 2011, 162; vom 23.06.2009 - 2 AZR 606/08, NZA 2009, 3115).
  • LAG München, 13.04.2016 - 5 Sa 66/16

    Abmahnung, Entfernung und Rücknahme; Streitgegenstandsbegriff;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2018 - 4 Sa 138/17

    Abmahnung - Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte - Lehrer

  • LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 393/16

    Abmahnungsentfernungsanspruch - außerordentliche, hilfsweise ordentliche

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2021 - 1 Ca 163/21

    Mitwirkung des Arbeitnehmers bei Urlaubsplanung - Abmahnung - betriebsbedingte

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.02.2021 - 8 Ca 1800/20

    Versetzung - Schadensersatzansprüche

  • LAG Hamburg, 03.11.2011 - 1 Sa 45/10

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte -

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