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   BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12   

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BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12 (https://dejure.org/2014,35397)
BAG, Entscheidung vom 12.08.2014 - 3 AZR 492/12 (https://dejure.org/2014,35397)
BAG, Entscheidung vom 12. August 2014 - 3 AZR 492/12 (https://dejure.org/2014,35397)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung - Anforderungen an Berufungsbegründung

  • openjur.de

    Hochschullehrer; Anspruch auf beamtengleiche Versorgung; Anforderungen an Berufungsbegründung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung - Anforderungen an Berufungsbegründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 4 GG, Art 33 Abs 5 GG, Art 21 Abs 1 EUGrdRCh, Art 51 Abs 1 EUGrdRCh, Art 1 EGRL 78/2000
    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung - Anforderungen an Berufungsbegründung

  • IWW

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. ... 6 Abs. 1 EMRK, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK, § 547 Nr. 6 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 133 BGB, § 258 ZPO, § 259 ZPO, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 des Einigungsvertrages, § 1 Abs. 2, Abs. 3 BBesG, § 11 BAT-O, § 11 Satz 1 BAT-O, § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB, § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 3 Buchst. g BAT-O, Art. 33 Abs. 5 GG, Art. 33 Abs. 4 GG, § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG, § 1 AGG, § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, § 1, § 7 Abs. 1 AGG, Art. 1, Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG, RL 2000/78/EG, Art. 18 Abs. 2 der RL 2000/78/EG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, §§ 1, 7 AGG, Art. 3 GG, Art. 14 EMRK, § 256 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Anspruchs eines ehemaligen Professors im Angestelltenverhältnis auf Gleichbehandlung mit beamteten Professoren

  • bag-urteil.com

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung - Anforderungen an Berufungsbegründung

  • rewis.io

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung - Anforderungen an Berufungsbegründung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hochschullehrer; Anspruch auf beamtengleiche Versorgung; Anforderungen an Berufungsbegründung

  • rechtsportal.de

    Umfang des Anspruchs eines ehemaligen Professors im Angestelltenverhältnis auf Gleichbehandlung mit beamteten Professoren

  • datenbank.nwb.de

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung - Anforderungen an Berufungsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beamtengleiche Versorgung eines angestellten Hochschullehrers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewährleistung des gesetzlichen Richters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewährleistung des rechtlichen Gehörs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 869/09

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

    Auszug aus BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12
    Die Rüge des Klägers, das Landesarbeitsgericht habe ihn in seinem Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK) und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK) verletzt, da es sich darauf beschränkt habe, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. November 2011 (- 3 AZR 869/09 -) wörtlich wiederzugeben, greift nicht durch.

    Die Rüge des Klägers, das Landesarbeitsgericht habe keine eigene Sachentscheidung getroffen, sondern sich darauf beschränkt, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. November 2011 (- 3 AZR 869/09 -) wörtlich wiederzugeben und ihn dadurch in seinem Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK) und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK) verletzt, greift nicht durch.

    Die Urteilsbegründung lässt - obgleich das Berufungsgericht im Wesentlichen die in einer gleichgelagerten Sache ergangene Entscheidung des Senats vom 15. November 2011 (- 3 AZR 869/09 -) wörtlich wiedergegeben hat - aufgrund der Klammerzusätze innerhalb des Zitates hinreichend deutlich erkennen, dass das Landesarbeitsgericht das Berufungsvorbringen des Klägers gewürdigt, den Besonderheiten des von ihm entschiedenen Falls hinreichend Rechnung getragen und damit eine am konkreten Streitfall orientierte Entscheidung getroffen hat.

    Von einer planwidrigen Unvollständigkeit kann nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 43 mwN) .

    Dies gilt auch für die ergänzenden Regelungen über die VBL-Versorgung (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 34; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 45) .

    Der Versorgungs-TV war in der vor dem 1. Januar 1997 geltenden Fassung nach seinem § 2 Abs. 1 in den Ländern für alle Arbeitnehmer im Geltungsbereich des BAT anwendbar, nicht jedoch für diejenigen im Geltungsbereich des BAT-O (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 35; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 46) .

    Ab 1993 fanden entsprechende Verhandlungen statt (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 36; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 47) .

    Anhaltspunkte dafür, dass sich die Verweisung im Dienstvertrag vom 22. August/ 5. September 1994 auf die den BAT-O ergänzenden Tarifverträge nicht auf die Tarifverträge erstreckte, die die Versorgung der dem BAT-O unterfallenden Arbeitnehmer regelte, gibt es demnach nicht (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 48 mwN) .

    Diese von Verfassungs wegen vorgesehenen Möglichkeiten schließen es aus, solche Regeln des Beamtenrechts, die sich aus den Strukturprinzipien gerade des Beamtenrechts ergeben, als Prüfungsmaßstab für die Arbeitsbedingungen der im öffentlichen Dienst tätigen Arbeitnehmer - selbst wenn sie Beamtentätigkeiten ausüben - heranzuziehen (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 40; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 52) .

    Er zwingt deshalb nicht zur Gleichbehandlung von verbeamteten und nicht verbeamteten im öffentlichen Dienst tätigen Personen (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 41 mwN; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 53 mwN) .

    Entgegen der Ansicht des Klägers ist der Unterschied zwischen Beamten und Arbeitnehmern deshalb nicht lediglich ein formaler, sondern aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben ein materieller (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 42 mwN; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 54) .

    Eine solche Fallgestaltung liegt hier nicht vor (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 58) .

    Der Kläger hat vom Beklagten keine Verbeamtung verlangt (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 49; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 64) .

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 611/10

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

    Auszug aus BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12
    Die Vereinbarung eines bestimmten Arbeitsentgelts umfasst nicht die Verpflichtung zur Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 26) .

    Dies gilt auch für die ergänzenden Regelungen über die VBL-Versorgung (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 34; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 45) .

    Der Versorgungs-TV war in der vor dem 1. Januar 1997 geltenden Fassung nach seinem § 2 Abs. 1 in den Ländern für alle Arbeitnehmer im Geltungsbereich des BAT anwendbar, nicht jedoch für diejenigen im Geltungsbereich des BAT-O (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 35; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 46) .

    Ab 1993 fanden entsprechende Verhandlungen statt (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 36; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 47) .

    Diese von Verfassungs wegen vorgesehenen Möglichkeiten schließen es aus, solche Regeln des Beamtenrechts, die sich aus den Strukturprinzipien gerade des Beamtenrechts ergeben, als Prüfungsmaßstab für die Arbeitsbedingungen der im öffentlichen Dienst tätigen Arbeitnehmer - selbst wenn sie Beamtentätigkeiten ausüben - heranzuziehen (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 40; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 52) .

    Er zwingt deshalb nicht zur Gleichbehandlung von verbeamteten und nicht verbeamteten im öffentlichen Dienst tätigen Personen (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 41 mwN; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 53 mwN) .

    Entgegen der Ansicht des Klägers ist der Unterschied zwischen Beamten und Arbeitnehmern deshalb nicht lediglich ein formaler, sondern aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben ein materieller (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 42 mwN; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 54) .

    Der Kläger hat vom Beklagten keine Verbeamtung verlangt (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 49; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 64) .

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12
    Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtssuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. BVerfG 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - Rn. 14, BVerfGK 13, 72; 12. September 2007 - 2 BvR 2335/06, 2 BvR 2589/06 - Rn. 14, BVerfGK 12, 139) .

    Die Gerichte sind bei der ihnen obliegenden Anwendung der vom Gesetzgeber geschaffenen Zuständigkeitsordnung verpflichtet, dem Gewährleistungsgehalt und der Schutzwirkung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG angemessen Rechnung zu tragen (st. Rspr., vgl. BVerfG 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - Rn. 15, aaO; 12. September 2007 - 2 BvR 2335/06, 2 BvR 2589/06 - Rn. 15, aaO) .

    Diese materiellen Anforderungen der Verfassungsgarantie verpflichten den Gesetzgeber dazu, Regelungen vorzusehen, die es ermöglichen, einen Richter, der im Einzelfall nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, von der Ausübung seines Amtes auszuschließen (st. Rspr., vgl. BVerfG 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - Rn. 16, BVerfGK 13, 72; 12. September 2007 - 2 BvR 2335/06, 2 BvR 2589/06 - Rn. 16, BVerfGK 12, 139) .

  • BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06

    Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung

    Auszug aus BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12
    Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtssuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. BVerfG 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - Rn. 14, BVerfGK 13, 72; 12. September 2007 - 2 BvR 2335/06, 2 BvR 2589/06 - Rn. 14, BVerfGK 12, 139) .

    Die Gerichte sind bei der ihnen obliegenden Anwendung der vom Gesetzgeber geschaffenen Zuständigkeitsordnung verpflichtet, dem Gewährleistungsgehalt und der Schutzwirkung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG angemessen Rechnung zu tragen (st. Rspr., vgl. BVerfG 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - Rn. 15, aaO; 12. September 2007 - 2 BvR 2335/06, 2 BvR 2589/06 - Rn. 15, aaO) .

    Diese materiellen Anforderungen der Verfassungsgarantie verpflichten den Gesetzgeber dazu, Regelungen vorzusehen, die es ermöglichen, einen Richter, der im Einzelfall nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, von der Ausübung seines Amtes auszuschließen (st. Rspr., vgl. BVerfG 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - Rn. 16, BVerfGK 13, 72; 12. September 2007 - 2 BvR 2335/06, 2 BvR 2589/06 - Rn. 16, BVerfGK 12, 139) .

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 10/12

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters

    Auszug aus BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12
    Daraus können sich Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers ergeben (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 10/12 - Rn. 48 mwN) .

    Hinweis- und Aufklärungspflichten beruhen auf den besonderen Umständen des Einzelfalls und sind das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 10/12 - Rn. 49 mwN) .

  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

    Auszug aus BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12
    Solche besonderen Umstände können auch bei einer nicht näher begründeten Entscheidung erkennbar sein (vgl. BVerfG 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 - Rn. 16) .

    Allerdings ist auch nach Art. 6 Abs. 1 EMRK eine ausführliche Stellungnahme zu jedem Vorbringen der Beteiligten nicht notwendig (EGMR 21. Januar 1999 - 30544/96 - [Garcia Ruiz/Spanien] Rn. 26; vgl. auch BVerfG 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 - Rn. 25 mwN) .

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12
    Diese Richtlinie eröffnet zugleich den Anwendungsbereich des Unionsrechts nach Art. 51 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: GR-Charta), seit mit dem 2. Dezember 2006 die Umsetzungsfrist hinsichtlich des Merkmals Alter abgelaufen ist (Art. 18 Abs. 2 der RL 2000/78/EG; vgl. EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 9, 24 ff., Slg. 2010, I-365) .
  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es allerdings nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14 mwN; 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

    Auszug aus BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es allerdings nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14 mwN; 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09

    Hinterbliebenenversorgung - Eingetragene Lebenspartner

    Auszug aus BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12
    Da der Beklagte nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG für die von der VBL geleistete Rente einzustehen hat, besteht zwischen den Parteien noch bis heute und damit unter Geltung des AGG ein Rechtsverhältnis (vgl. BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 37) .
  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 249/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraft-verlustes -

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 964/08

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 288/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung eines betrieblichen Ruhegelds

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07

    Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 100/11

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 715/11

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 356/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 245/10

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 949/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97

    Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz scheitern nicht an

  • LAG Sachsen, 12.04.2012 - 6 Sa 185/11

    Altersversorgung eines angestellten Professors für Praktische Informatik

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

  • EGMR, 21.01.1999 - 30544/96

    GARCÍA RUIZ v. SPAIN

  • LAG Hamm, 06.12.2017 - 4 Sa 852/17

    Hinweis- und Aufklärungspflichten der Arbeitgeberin bei der Zusage einer

    Je größer das beim Arbeitnehmer erweckte Vertrauen ist oder je größer, atypischer und schwerer erkennbar die Gefahren für diesen sind, desto eher treffen den Arbeitgeber Informationspflichten und desto weitreichender sind sie (BAG, Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 492/12 - juris; BAG, Urteil vom 10.03.1988 - 8 AZR 420/85 = AP Nr. 99 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG, Urteil vom 13.12.1988 - 3 AZR 322/87 = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen Nr. 23; LAG Hamm, Urteil vom 09.01.2013 - 4 Sa 426/11 - juris).
  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 11. November 2014 - 3 AZR 404/13 - Rn. 18; 12. August 2014 - 3 AZR 492/12 - Rn. 88) .
  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 208/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

    Zur Auslegung heranzuziehen sind hingegen Begleitumstände, die nicht ausschließlich die konkrete Situation betreffen, sondern den Abschluss einer jeden vergleichbaren rechtsgeschäftlichen Abrede begleiten (vgl. etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 492/12 - Rn. 59) .
  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 201/18

    Betriebsübergang - Verzicht auf das Widerspruchsrecht

    Zur Auslegung heranzuziehen sind hingegen Begleitumstände, die nicht ausschließlich die konkrete Situation betreffen, sondern den Abschluss einer jeden vergleichbaren rechtsgeschäftlichen Abrede begleiten (vgl. etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 492/12 - Rn. 59) .
  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 539/15

    Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsänderungen

    Zur Auslegung heranzuziehen sind hingegen auch sonstige Begleitumstände, die nicht ausschließlich die konkrete Vertragsabschlusssituation betreffen, sondern den Abschluss einer jeden vergleichbaren vertraglichen Abrede begleiten (vgl. etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 492/12 - Rn. 59 mwN) .
  • LAG Hamm, 18.05.2017 - 18 Sa 1143/16

    Arbeitszeitkonto; Freizeitausgleich

    Eine Berufungsbegründung genügt den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO nur dann, wenn sie erkennen lässt, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist und auf welchen Gründen diese Ansicht im Einzelnen beruht (BAG, Urteil v. 12.08.2014 - 3 AZR 492/12, Urteil v. 16.05.2012 - 4 AZR 245/10).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG, Urteil v. 12.08.2014 - 3 AZR 492/12, Urteil v. 19.02.2013 - 9 AZR 543/11, Urteil v. 15.03.2011 - 9 AZR 813/09).

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 202/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

    Zur Auslegung heranzuziehen sind hingegen Begleitumstände, die nicht ausschließlich die konkrete Situation betreffen, sondern den Abschluss einer jeden vergleichbaren rechtsgeschäftlichen Abrede begleiten (vgl. etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 492/12 - Rn. 59) .
  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 738/16

    Altersversorgung - Rechtskraft des Versorgungsausgleichs

    Der Vorrang der Leistungsklage greift bereits deshalb nicht, weil die Feststellungsklage eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte ermöglicht und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. nur BAG 12. August 2014 - 3 AZR 492/12 - Rn. 98 mwN) .
  • BAG, 26.09.2017 - 3 AZR 733/15

    Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz - Vereinbarkeit mit Unionsrecht

    Der Vorrang der Leistungsklage greift nicht, da die Feststellungsklage eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte ermöglicht und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 492/12 - Rn. 98 mwN) .
  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 230/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

    Zur Auslegung heranzuziehen sind hingegen Begleitumstände, die nicht ausschließlich die konkrete Situation betreffen, sondern den Abschluss einer jeden vergleichbaren rechtsgeschäftlichen Abrede begleiten (vgl. etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 492/12 - Rn. 59) .
  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 582/15

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle - Wegfall

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 228/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 203/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

  • LAG Hamm, 30.01.2015 - 18 Sa 984/14

    Pflicht des Arbeitgebers zum Einbehalt der auf eine Abfindung entfallenden

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 229/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 579/15

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle - Wegfall

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 507/15

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 580/15

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle - Wegfall

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 182/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 184/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 729/15

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 183/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • LAG Hamm, 02.06.2016 - 17 Sa 1873/15
  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - 5 Sa 367/21

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - statische

  • LAG München, 24.09.2015 - 4 Sa 473/15

    Betriebliche Altersversorgung: Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle von

  • ArbG München, 03.02.2015 - 13 Ca 3917/14

    Betriebliche Altersversorgung: AGB-Kontrolle von Änderungsvereinbarungen

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