Rechtsprechung
   BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 388/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,19467
BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 388/83 (https://dejure.org/1984,19467)
BAG, Entscheidung vom 12.09.1984 - 1 AZR 388/83 (https://dejure.org/1984,19467)
BAG, Entscheidung vom 12. September 1984 - 1 AZR 388/83 (https://dejure.org/1984,19467)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,19467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78

    Deutscher Arbeitnehmerverband

    Auszug aus BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 388/83
    Diese Gewährleistung umfaßt auch den Schutz der Koalition als solcher und ihr Recht, durch spezifisch koalitionsmäßige Betätigung die in Art. 9 Abs. 3 GG genannten Zwecke zu verfolgen (BVerfGE 50, 290, 367, mit weiteren Nachweisen; 58, 233, 246).

    Zu der geschützten koalitionsmäßigen Betätigung gehört auch der Abschluß von Tarifverträgen, durch die die Koalitionen insbesondere Lohn und sonstige materielle Arbeitsbedingungen in einem Bereich regeln, in dem der Staat seine Regelungszuständigkeit weit zurückgenommen hat, und zwar in eigener Verantwortung und im wesentlichen ohne staatliche Einflußnanme (BVerfGE 44, 322, 340; 58, 233, 246).

    b) Das Grundgesetz räumt den Gewerkschaften allerdings keinen inhaltlich unbegrenzten und unbegrenzbaren Handlungsspielraum ein (BVerfGE 38, 386, 393; 58, 233, 2ä7).

    Re gelungen, die nicht in dieser Weise gerechtfertigt sind, tasten den durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Kerngehalt der Koalitionsbetätigung an (BVerfGE 19, 303, 321; 28, 295, 306; 50, 290, 368 f.; 58, 233, 27 f.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich ebenfalls noch nicnt festgelegt (BVerfGE 58, 233, 254).

  • BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 605/75

    Arbeitskampf: Zulässigkeit kurzer Warnstreiks

    Auszug aus BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 388/83
    Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl. BAG 28, 295 = AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Insoweit bleibt der Senat bei seiner Auffassung, die er schon im ersten Warnstreikurteil 1076 (Urteil vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 605/75 - BAG 28, 295, 298 = AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 3 der Gründe) vertreten hatte.

    Kurzfristig im Sinne dieser Abgrenzung (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 605/75 - BAG 28, 295, 298 r AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 3 der Gründe) sind jedenfalls Arbeitsniederlegungen, die die Dauer von drei Stunden nicht über schreiten.

    Eine Wiederholung von kurzfristigen Arbeitsniederlegungen hat er in seiner bereits mehrfach erwähnten ersten Warnstreikentscheidung nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BAG 28, 295, 298 = AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 3 der Gründe a.E.).

    ergriffen werden dürfen, nicht verletzt (vgl. Urteil des Senats vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 605/75 - aaO).

  • BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80

    Tarifliche Friedenspflicht - Gewillkürte Prozeßstandschaft

    Auszug aus BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 388/83
    Für die Dauer des Tarifvertrags ist jede Tarifvertragspartei verpflichtet, keine Arbeitskämpfe gegen den Tarifvertrag zu fünren und Aufrufe ihrer Mitglieder zu einem solchen Arbeitskampf zu unterlassen (BAG 3, 280, 283 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicnt; Urteil des Senats vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, zu A II 1 a der Gründe).

    Zu den nach § 823 Abs. 1 BGB geschützten sonstigen Rechten genört aucn der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb (ständige Rechtsprecnung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs, vgl. zuletzt BAG Urteil vorn 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, zu A II 2 der Gründe - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BGHZ 45, 296, 307).

    Der Senat hat daher schon in seiner Entscheidung vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, zu A II 2 der Gründe, ausgesprochen, daß ein Arbeitgeberverband keinen gesetzlichen Anspruch gegen seinen tariflichen Gegenspieler auf Unterlassung rechts widriger Arbeitskampfmaßnahmen hat.

    Dabei können das Rechtsverhältnis selbst oder einzelne Ansprüche als Folgen solcher Rechtsbeziehungen zum Gegenstand einer Klage gemacht werden (Urteil des Senats vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, zu A I 1 a der Gründe; BGHZ 37, 331, 333).

    Die Kläger zu 2) und 3) sind Inhaber eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs, ihnen gegenüber könnte die Gewerkschaft dieses Recht, das nacn § 823 Abs. 1 BGB als sonstiges Recht geschützt wird, verletzen (vgl. BAG Urteil vom 21. De- .Vember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, zu A II 2 der Gründe; BGHZ 45, 296, 307; Brox/Rüthers, aaO, Rz 376).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 388/83
    Ihnen wird ein Mindestmaß an spezifiscn koalitionsgemäßer Betätigung gewährleistet (vgl. zusammenfassend zu Inhalt und Reicnweite des Art. 9 Abs. 3 GG das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 1979 (Mitbestimmungsurteil) - BVerfGE 50, 290, 353 ff., mit weiteren Nachweisen aus der früheren Rechtsprechung; in ähnlicher Weise zusammenfassend auch BAG (Großer Senat) Beschluß vom 29. November 1967 - BAG 20, 175, 210 ff.).

    Diese Gewährleistung umfaßt auch den Schutz der Koalition als solcher und ihr Recht, durch spezifisch koalitionsmäßige Betätigung die in Art. 9 Abs. 3 GG genannten Zwecke zu verfolgen (BVerfGE 50, 290, 367, mit weiteren Nachweisen; 58, 233, 246).

    Re gelungen, die nicht in dieser Weise gerechtfertigt sind, tasten den durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Kerngehalt der Koalitionsbetätigung an (BVerfGE 19, 303, 321; 28, 295, 306; 50, 290, 368 f.; 58, 233, 27 f.).

  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65

    Mitgliederwerbung I

    Auszug aus BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 388/83
    Das gilt für die gewerkschaftliche Betätigung ebenso wie für die Betätigung der Arbeitgeberverbände (vgl. BVerfGE 28, 295, 30U; 57, 220, 247).

    Re gelungen, die nicht in dieser Weise gerechtfertigt sind, tasten den durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Kerngehalt der Koalitionsbetätigung an (BVerfGE 19, 303, 321; 28, 295, 306; 50, 290, 368 f.; 58, 233, 27 f.).

  • BAG, 08.11.1957 - 1 AZR 274/56
    Auszug aus BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 388/83
    Ebensowenig, wie es nicht Aufgabe der Gewerkschaft ist, die aus Vertragsverletzungen der Arbeitgeberseite folgenden Ansprüche der Arbeitnehmer geltend zu machen (BAG 5, 115 = AP Nr. 7 zu § 256 ZPO; Urteil vom 8. Februar 1963 - 1 AZR 511/61 - AP Nr. 42 zu § 256 ZPO), gehört die Möglichkeit des Arbeitgeberverbands, gewissermaßen stellvertretend für die Mitgliedsunternehmen rechtswidrige Streiks abzuwehren, zu dem im Kernbereich geschützten Recht auf koalitionsmäßige Betätigung.

    geltend zu machen (BAG 5, 115, 121/122.

  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog.

    Auszug aus BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 388/83
    Ansprüche auf Unterlassung künftigen Verhaltens kann also immer nur derjenige geltend machen, der in seinen gescnützten Rechten bedroht wird (vgl. BGH NJW 1983, 1559, 1581; MünchKomm-Rotn, BGB, ? 39Q Rz 22, mit weiteren Nachweisen).

    Der Bundesgerichtshof hat die Prozeßstandschaft zwar auch in den Fällen zugelassen, in denen die Ansprüche nicht abtretbar waren ($ 399 BGB), wie etwa Unterlassungsansprüche zum Schutz vor Eingriffen in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (vgl. BGH NJW 1983, 1559, 1561).

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 388/83
    Zu den nach § 823 Abs. 1 BGB geschützten sonstigen Rechten genört aucn der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb (ständige Rechtsprecnung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs, vgl. zuletzt BAG Urteil vorn 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, zu A II 2 der Gründe - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BGHZ 45, 296, 307).

    Die Kläger zu 2) und 3) sind Inhaber eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs, ihnen gegenüber könnte die Gewerkschaft dieses Recht, das nacn § 823 Abs. 1 BGB als sonstiges Recht geschützt wird, verletzen (vgl. BAG Urteil vom 21. De- .Vember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, zu A II 2 der Gründe; BGHZ 45, 296, 307; Brox/Rüthers, aaO, Rz 376).

  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 388/83
    Re gelungen, die nicht in dieser Weise gerechtfertigt sind, tasten den durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Kerngehalt der Koalitionsbetätigung an (BVerfGE 19, 303, 321; 28, 295, 306; 50, 290, 368 f.; 58, 233, 27 f.).
  • BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 418/71

    Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 388/83
    b) Das Grundgesetz räumt den Gewerkschaften allerdings keinen inhaltlich unbegrenzten und unbegrenzbaren Handlungsspielraum ein (BVerfGE 38, 386, 393; 58, 233, 2ä7).
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

  • BAG, 10.02.1981 - 6 ABR 86/78

    Berufsvorbereitung - Ausbildungsmaßnahme

  • BAG, 08.02.1963 - 1 AZR 511/61

    Gewerkschaft - Mitglied der anderen Tarifpartei - Feststellungsklage - Anwendung

  • BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78

    Bethel

  • BAG, 11.11.1968 - 1 AZR 16/68

    Mitgliederwerbung der Gewerkschaften - Geschäftlicher Verkehr - Veröffentlichung

  • BGH, 17.02.1955 - II ZR 316/53

    Parteiauswechslung

  • BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60

    Feststellungsklage des Vermächtnisnehmers

  • BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite

  • BGH, 22.12.1967 - V ZR 81/66

    Ausübung eines Wiederkaufsrechts - Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts an

  • BAG, 08.02.1957 - 1 AZR 169/55
  • BAG, 29.11.1967 - GS 1/67

    Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht

  • BAG, 14.07.1981 - 1 AZR 159/78

    Verhandlungspflicht - Anspruch auf Führung von Tarifverhandlungen

  • LAG Berlin, 22.03.1983 - 5 Sa 43/82
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht