Rechtsprechung
   BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,620
BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05 (https://dejure.org/2006,620)
BAG, Entscheidung vom 12.09.2006 - 9 AZR 686/05 (https://dejure.org/2006,620)
BAG, Entscheidung vom 12. September 2006 - 9 AZR 686/05 (https://dejure.org/2006,620)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,620) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Teilzeitarbeit - Antrag auf befristete Verringerung

  • openjur.de

    Teilzeitarbeit; Antrag auf befristete Verringerung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Arbeitnehmers auf Zustimmung zur befristeten Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit; Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit auf 26 Wochenarbeitsstunden; Auslegung des Verlangens auf befristete Verringerung in einen Antrag auf eine ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitszeitverringerung - wirksames Verringerungsverlangen

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    TzBfG § 8; ; TzBfG § 9; ; BGB § 133; ; BGB § 145; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; BGB § 275; ; BGB § 311a; ; ZPO § 253; ; ZPO § 559; ; GewO § 106

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Zustimmungsfiktion bei Antrag auf befristete Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilzeitarbeit: Antrag auf befristete Verringerung kein Antrag i. S. des § 8 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 TzBfG ? Bei fehlender Ablehnung durch den Arbeitgeber keine Zustimmungsfiktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Teilzeitarbeit - Antrag auf befristete Verringerung

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 8 Abs. 1 TzBfG
    Teilzeitarbeit ? Antrag auf befristete Verringerung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 119, 254
  • NJW 2007, 1613
  • MDR 2007, 531
  • NZA 2007, 253
  • DB 2007, 525
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05
    Der Kläger begehrt die Zustimmung zur Verringerung seiner Arbeitszeit auf 26 Wochenarbeitsstunden gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG und damit die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung (st. Rspr. vgl. Senat 27. April 2004 - 9 AZR 522/03 -BAGE 110, 232).

    Fehlen diese, so überlässt der Kläger die Verteilung der Arbeitszeit dem Arbeitgeber, der sie in Ausübung seines Direktionsrechts, § 106 Satz 1 GewO, nach billigem Ermessen festlegen soll (Senat 27. April 2004 - 9 AZR 522/03 - BAGE 110, 232).

    Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311a BGB klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, soweit er hinsichtlich der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden könnte (vgl. Senat 27. April 2004 - 9 AZR 522/03 - BAGE 110, 232; dem zustimmend Palandt/Heinrichs BGB 65. Aufl. § 311a Rn. 5).

  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05
    aa) Grundsätzlich kann der auf Abschluss eines Änderungsvertrages gerichtete Antrag wie jede empfangsbedürftige Willenserklärung nach §§ 133, 157 BGB ausgelegt werden (Senat 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 - BAGE 111, 260).

    Vielmehr gilt grundsätzlich auch bei klarem und eindeutigem Wortlaut, dass die Auslegung auf die Gesamtumstände abzustellen hat (vgl. Senat 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 - aaO; BGH 19. Dezember 2001 - XII ZR 281/99 -NJW 2002, 1260).

  • BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 542/02

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung - betriebliche Ablehnungsgründe

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05
    § 8 TzBfG gewährt dem Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine befristete Verringerung der Arbeitszeit (Senat 18. März 2003 - 9 AZR 126/02 - BAGE 105, 248; 19. August 2003 - 9 AZR 542/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 4 = EzA TzBfG § 8 Nr. 4).

    Der Senat hat daher in einem Fall, in dem der Arbeitnehmer zuvor eine befristete Verringerung seiner Arbeitszeit verlangt hatte, die Klage auf Zustimmung zur unbefristeten Verringerung der Arbeitszeit als unbegründet abgewiesen (Senat 19. August 2003 - 9 AZR 542/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 4 = EzA TzBfG § 8 Nr. 4).

  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 564/02

    Jahressonderzuwendung - Konkludente Vereinbarung einer Vollzeittätigkeit

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05
    Empfangsbedürftige Willenserklärungen sind nach §§ 133, 157 BGB so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände und der Verkehrssitte verstehen musste (allgemeine Meinung; vgl. BAG 9. Juli 2003 - 10 AZR 564/02 - BAGReport 2004, 307).
  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 319/03

    Teilzeitanspruch - Kirche

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05
    a) Das vom Kläger gegenüber der Beklagten geäußerte Verlangen auf Verringerung seiner Arbeitszeit stellt einen Antrag auf Abschluss eines Vertrages dar, durch den der bisherige Arbeitsvertrag hinsichtlich der vereinbarten Arbeitszeit abgeändert werden soll, § 145 BGB (Senat 18. Mai 2004 - 9 AZR 319/03 - BAGE 110, 356).
  • BGH, 19.12.2001 - XII ZR 281/99

    Ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05
    Vielmehr gilt grundsätzlich auch bei klarem und eindeutigem Wortlaut, dass die Auslegung auf die Gesamtumstände abzustellen hat (vgl. Senat 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 - aaO; BGH 19. Dezember 2001 - XII ZR 281/99 -NJW 2002, 1260).
  • BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 673/03

    Ausgleichszahlung und Übergangsregelung für arbeitnehmerähnliche Personen der

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05
    Abzustellen ist darauf, was bei objektiver Betrachtung der Empfänger den Erklärungen entnehmen durfte (Senat 14. Dezember 2004 - 9 AZR 673/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 43 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 26; BAG 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP BGB § 133 Nr. 36).
  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 126/02

    Verringerung der Arbeitszeit - Diskriminierung - dringende betriebliche Belange

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05
    § 8 TzBfG gewährt dem Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine befristete Verringerung der Arbeitszeit (Senat 18. März 2003 - 9 AZR 126/02 - BAGE 105, 248; 19. August 2003 - 9 AZR 542/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 4 = EzA TzBfG § 8 Nr. 4).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05
    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats führt die fehlende Erörterung zwar nicht zur Zustimmungsfiktion des § 8 Abs. 5 Satz 2 TzBfG, jedoch darf der Arbeitgeber, der seiner Erörterungspflicht nach § 8 Abs. 3 Satz 1 TzBfG nicht nachgekommen ist, dem Arbeitnehmer zu einem späteren Zeitpunkt keine Einwendungen mehr entgegenhalten, die im Rahmen der Verhandlungen hätten ausgeräumt werden können (Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - BAGE 105, 133).
  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72

    Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe -

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05
    Abzustellen ist darauf, was bei objektiver Betrachtung der Empfänger den Erklärungen entnehmen durfte (Senat 14. Dezember 2004 - 9 AZR 673/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 43 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 26; BAG 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP BGB § 133 Nr. 36).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.08.2005 - 1 Sa 212/05

    Arbeitszeit, Verringerung, befristet, Antrag, unzulässig

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 368/16

    Teilzeitbegehren - Ablehnung - Schriftform

    cc) Eine Befristung des Teilzeitbegehrens, welche der Wirksamkeit eines Verringerungsverlangens nach § 8 TzBfG entgegenstehen würde (vgl. hierzu BAG 12. September 2006 - 9 AZR 686/05 - Rn. 20, BAGE 119, 254) , enthält der Antrag der Klägerin nicht.
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10

    Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - AGB-Kontrolle

    Dies hat der Senat in einem Fall entschieden, in dem der Kläger die Verringerung seiner Arbeitszeit begehrt hat (BAG 12. September 2006 - 9 AZR 686/05 - Rn. 13, BAGE 119, 254) .
  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20

    Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung

    (bb) Empfangsbedürftige Willenserklärungen sind nach §§ 133, 157 BGB so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände und der Verkehrssitte verstehen musste (st. Rspr., vgl. BAG 12. September 2006 - 9 AZR 686/05 - Rn. 32, BAGE 119, 254; BGH 10. Mai 2012 - I ZR 109/11 - Rn. 22, NJW 2013, 778) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht