Rechtsprechung
BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 913/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Halteprämie - entgeltliche Leistung - Vorsatzanfechtung
- openjur.de
Halteprämie; entgeltliche Leistung; Vorsatzanfechtung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 55 Abs 1 Nr 2 Alt 2 InsO, § 133 Abs 1 InsO, § 134 Abs 1 InsO
Halteprämie - entgeltliche Leistung - Vorsatzanfechtung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Parallelentscheidung zu BAG; 6 AZR 980/11; v. 12.09.2013
- Wolters Kluwer
Parallelentscheidung zu BAG; 6 AZR 980/11; v. 12.09.2013
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Schenkungsanfechtung der Zusage einer Halteprämie ("Qimonda")
- bag-urteil.com
Halteprämie - entgeltliche Leistung - Vorsatzanfechtung
- rewis.io
Halteprämie - entgeltliche Leistung - Vorsatzanfechtung
- Bundesarbeitsgericht
(Halteprämie - entgeltliche Leistung - Vorsatzanfechtung)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Parallelentscheidung zu BAG - 6 AZR 980/11 - v. 12.09.2013
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Halteprämie - entgeltliche Leistung - Vorsatzanfechtung
Verfahrensgang
- ArbG München, 20.12.2010 - 4 Ca 16985/09
- LAG München, 05.10.2011 - 11 Sa 112/11
- BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 913/11
Papierfundstellen
- ZIP 2014, 139
- DB 2014, 845
Wird zitiert von ... (20)
- BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12
§ 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen
Die am 12. September 2013 entschiedenen Fälle (- 6 AZR 913/11 -; - 6 AZR 980/11 -; - 6 AZR 981/11 -) betrafen die atypische und zudem inkongruente Vereinbarung und Zahlung von Halteprämien. - BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14
Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung
Der Begriff der Unentgeltlichkeit ist ausgehend von diesem Zweck der gesetzlichen Bestimmung weit auszulegen (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - Rn. 50, 53; BGH 5. März 2015 - IX ZR 133/14 - Rn. 49, BGHZ 204, 231) . - BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13
Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast - …
Dagegen ist eine Leistung entgeltlich, wenn der Schuldner etwas erhält, was objektiv ein Ausgleich für seine Leistung ist oder das jedenfalls subjektiv nach dem Willen der Beteiligten sein soll (vgl. BAG 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - Rn. 50 mwN) .Erst wenn feststeht, dass dem Schuldner objektiv betrachtet ein Gegenwert für seine Zuwendung zugeflossen oder versprochen worden ist, besteht Anlass zu der Prüfung, ob die Beteiligten die erbrachte oder versprochene Gegenleistung als Entgelt angesehen haben oder mit der Leistung des Schuldners Freigebigkeit bezweckt war (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - Rn. 51) .
Subjektive Bewertungen der Beteiligten können wegen des vom Gesetzgeber bezweckten Gläubigerschutzes nur berücksichtigt werden, soweit sie eine reale Grundlage haben (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - Rn. 60 mwN) .
- BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 980/11
Vorsatzanfechtung - Inkongruenz - Halteprämie
Das hat der Senat im Verfahren - 6 AZR 913/11 - mit Urteil vom 12. September 2013 ausführlich begründet und nimmt darauf Bezug. - LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 312/14
Insolvenzanfechtung - Darlegungs- und Beweislast des anfechtenden …
a) Unentgeltlich ist im Zwei-Personen-Verhältnis eine Leistung, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zu Gunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert zufließen soll (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 50; BGH…, Urteil vom 20. Juli 2006 - IX ZR 226/03 - NJW-RR 2006, 1555, 1556 Rz. 7).Der gläubigerschützende Zweck der Vorschrift verlangt eine weite Auslegung des Begriffs der Unentgeltlichkeit (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 50 m. w. N.).
Erst wenn feststeht, dass dem Schuldner objektiv betrachtet ein Gegenwert für seine Zuwendung zugeflossen oder versprochen worden ist, besteht Anlass zu der Prüfung, ob die Beteiligten die erbrachte oder versprochene Gegenleistung als Entgelt angesehen haben oder mit der Leistung des Schuldners Freigiebigkeit bezweckt war (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 51 m. w. N.).
Subjektive Bewertungen der Arbeitsvertragsparteien können wegen des vom Gesetzgeber bezweckten Gläubigerschutzes nur berücksichtigt werden, soweit sie eine reale Grundlage haben (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 60).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 293/14
Insolvenzanfechtung - Darlegungs- und Beweislast des anfechtenden …
Unentgeltlich ist im Zwei-Personen-Verhältnis eine Leistung, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zu Gunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert zufließen soll (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 50; BGH…, Urteil vom 20. Juli 2006 - IX ZR 226/03 - NJW-RR 2006, 1555, 1556 Rz. 7).Der gläubigerschützende Zweck der Vorschrift verlangt eine weite Auslegung des Begriffs der Unentgeltlichkeit (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 50 m. w. N.).
Erst wenn feststeht, dass dem Schuldner objektiv betrachtet ein Gegenwert für seine Zuwendung zugeflossen oder versprochen worden ist, besteht Anlass zu der Prüfung, ob die Beteiligten die erbrachte oder versprochene Gegenleistung als Entgelt angesehen haben oder mit der Leistung des Schuldners Freigiebigkeit bezweckt war (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 51 m. w. N.).
Subjektive Bewertungen der Arbeitsvertragsparteien können wegen des vom Gesetzgeber bezweckten Gläubigerschutzes nur berücksichtigt werden, soweit sie eine reale Grundlage haben (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 60).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 321/14
Insolvenzanfechtung - Darlegungs- und Beweislast des anfechtenden …
Unentgeltlich ist im Zwei-Personen-Verhältnis eine Leistung, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zu Gunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert zufließen soll (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 50; BGH…, Urteil vom 20. Juli 2006 - IX ZR 226/03 - NJW-RR 2006, 1555, 1556 Rz. 7).Der gläubigerschützende Zweck der Vorschrift verlangt eine weite Auslegung des Begriffs der Unentgeltlichkeit (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 50 m. w. N.).
Erst wenn feststeht, dass dem Schuldner objektiv betrachtet ein Gegenwert für seine Zuwendung zugeflossen oder versprochen worden ist, besteht Anlass zu der Prüfung, ob die Beteiligten die erbrachte oder versprochene Gegenleistung als Entgelt angesehen haben oder mit der Leistung des Schuldners Freigiebigkeit bezweckt war (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 51 m. w. N.).
Subjektive Bewertungen der Arbeitsvertragsparteien können wegen des vom Gesetzgeber bezweckten Gläubigerschutzes nur berücksichtigt werden, soweit sie eine reale Grundlage haben (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 60).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 316/14
Insolvenzanfechtung - Darlegungs- und Beweislast des anfechtenden …
Unentgeltlich ist im Zwei-Personen-Verhältnis eine Leistung, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zu Gunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert zufließen soll (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 50; BGH…, Urteil vom 20. Juli 2006 - IX ZR 226/03 - NJW-RR 2006, 1555, 1556 Rz. 7).Der gläubigerschützende Zweck der Vorschrift verlangt eine weite Auslegung des Begriffs der Unentgeltlichkeit (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 50 m. w. N.).
Erst wenn feststeht, dass dem Schuldner objektiv betrachtet ein Gegenwert für seine Zuwendung zugeflossen oder versprochen worden ist, besteht Anlass zu der Prüfung, ob die Beteiligten die erbrachte oder versprochene Gegenleistung als Entgelt angesehen haben oder mit der Leistung des Schuldners Freigiebigkeit bezweckt war (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 51 m. w. N.).
Subjektive Bewertungen der Arbeitsvertragsparteien können wegen des vom Gesetzgeber bezweckten Gläubigerschutzes nur berücksichtigt werden, soweit sie eine reale Grundlage haben (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 60).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 319/14
Insolvenzanfechtung - Darlegungs- und Beweislast des anfechtenden …
a) Unentgeltlich ist im Zwei-Personen-Verhältnis eine Leistung, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zu Gunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert zufließen soll (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 50; BGH…, Urteil vom 20. Juli 2006 - IX ZR 226/03 - NJW-RR 2006, 1555, 1556 Rz. 7).Der gläubigerschützende Zweck der Vorschrift verlangt eine weite Auslegung des Begriffs der Unentgeltlichkeit (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 50 m. w. N.).
Erst wenn feststeht, dass dem Schuldner objektiv betrachtet ein Gegenwert für seine Zuwendung zugeflossen oder versprochen worden ist, besteht Anlass zu der Prüfung, ob die Beteiligten die erbrachte oder versprochene Gegenleistung als Entgelt angesehen haben oder mit der Leistung des Schuldners Freigiebigkeit bezweckt war (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 51 m. w. N.).
Subjektive Bewertungen der Arbeitsvertragsparteien können wegen des vom Gesetzgeber bezweckten Gläubigerschutzes nur berücksichtigt werden, soweit sie eine reale Grundlage haben (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 60).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 322/14
Insolvenzanfechtung - Darlegungs- und Beweislast des anfechtenden …
Unentgeltlich ist im Zwei-Personen-Verhältnis eine Leistung, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zu Gunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert zufließen soll (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 50; BGH…, Urteil vom 20. Juli 2006 - IX ZR 226/03 - NJW-RR 2006, 1555, 1556 Rz. 7).Der gläubigerschützende Zweck der Vorschrift verlangt eine weite Auslegung des Begriffs der Unentgeltlichkeit (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 50 m. w. N.).
Erst wenn feststeht, dass dem Schuldner objektiv betrachtet ein Gegenwert für seine Zuwendung zugeflossen oder versprochen worden ist, besteht Anlass zu der Prüfung, ob die Beteiligten die erbrachte oder versprochene Gegenleistung als Entgelt angesehen haben oder mit der Leistung des Schuldners Freigiebigkeit bezweckt war (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 51 m. w. N.).
Subjektive Bewertungen der Arbeitsvertragsparteien können wegen des vom Gesetzgeber bezweckten Gläubigerschutzes nur berücksichtigt werden, soweit sie eine reale Grundlage haben (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - AP InsO § 134 Nr. 1 Rz. 60).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 315/14
Insolvenzanfechtung - Darlegungs- und Beweislast des anfechtenden …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 313/14
Insolvenzanfechtung - Darlegungs- und Beweislast des anfechtenden …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 314/14
Insolvenzanfechtung - Darlegungs- und Beweislast des anfechtenden …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 317/14
Insolvenzanfechtung - Darlegungs- und Beweislast des anfechtenden …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 323/14
Insolvenzanfechtung - Darlegungs- und Beweislast des anfechtenden …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 7 Sa 320/14
Insolvenzanfechtung - Darlegungs- und Beweislast des anfechtenden …
- BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 981/11
Vorsatzanfechtung - Inkongruenz - Halteprämie
- LAG Köln, 08.04.2021 - 6 Sa 1159/20
Insolvenzanfechtung; Scheingeschäft; Darlegungslast
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2014 - 8 Sa 358/14
Betriebsbedingte Kündigung durch den Insolvenzverwalter - …
- LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2019 - 3 Sa 309/18
Insolvenzanfechtung, Arbeitsvertrag, Scheingeschäft, Arbeitsvergütung, …