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   BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21   

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BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21 (https://dejure.org/2022,23879)
BAG, Entscheidung vom 12.09.2022 - 6 AZR 261/21 (https://dejure.org/2022,23879)
BAG, Entscheidung vom 12. September 2022 - 6 AZR 261/21 (https://dejure.org/2022,23879)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § 17 Abs. 3 Satz 1 Buchst. b TVöD-AT, § 16 Abs. 4 TVöD-AT, § 1... 7 Abs. 3 TVöD-AT, § 17 TVöD-AT, TVöD § 16, § 17 Abs. 3 Satz 1 TVöD-AT, § 16 Abs. 4 Satz 1 TVöD-AT, § 17 Abs. 3 Satz 1 Buchst. c TVöD-AT, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB, § 615 Satz 1, § 611 Abs. 1 BGB, § 611a Abs. 2 BGB, § 615 Satz 1 BGB, § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB, § 280 Abs. 1, §§ 249 ff. BGB, §§ 276, 278 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 249 Abs. 1 BGB, § 254 BGB, § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 67 ArbGG, § 561 ZPO, § 67 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 ArbGG, § 67 Abs. 3 ArbGG, § 528 Abs. 2 ZPO, § 282 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 17 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 TVöD-AT, § 37 Abs. 1 TVöD-AT, § 167 ZPO, § 37 Abs. 1 Satz 1 TVöD-AT, § 92 Abs. 1 Satz 1, § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Definition der Stufenlaufzeiten nach §§ 16 u. 17 TVöD-AT; Feststellungsfähiges Rechtsverhältnis i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO; Tatsächlicher Zugewinn an Berufserfahrung als Voraussetzung eines Stufenaufstiegs; Keine Berücksichtigung von Zeiten der Nichtbeschäftigung ...

  • rewis.io

    Bestandsschutzklage - Nichtbeschäftigung - Stufenaufstieg

  • Betriebs-Berater

    Stufenaufstieg nach § 16 (Bund) Abs. 4, § 17 Abs. 3 TVöD-AT - Nichtbeschäftigung während der Dauer einer erfolgreichen Entfristungsklage - Schadenersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatzrecht - Bestandsschutzklage; Stufenaufstieg nach § 16 (Bund) Abs. 4 , § 17 Abs. 3 TVöD -AT; Nichtbeschäftigung während der Dauer einer erfolgreichen Entfristungsklage; Schadenersatz

  • rechtsportal.de

    Schadenersatzrecht - Bestandsschutzklage; Stufenaufstieg nach § 16 (Bund) Abs. 4 , § 17 Abs. 3 TVöD -AT; Nichtbeschäftigung während der Dauer einer erfolgreichen Entfristungsklage; Schadenersatz

  • datenbank.nwb.de

    Bestandsschutzklage - Nichtbeschäftigung - Stufenaufstieg

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stufenaufstieg im öffentlichen Dienst - und die Zeiten einer Nichtbeschäftigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - und das Anspruchsschreiben des Arbeitnehmers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - und die Befristungskontrollklage

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Stufenlaufzeiten nach dem Regelungskonzept des TVöD

  • bag-urteil.com (Tenor)

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Fiktion der Stufenlaufzeit nach §§ 16 Abs. 4, 17 Abs. 3 TVöD-V (Bund) im Wege das Schadenersatzes - Nichtbeschäftigung während der Dauer einer erfolgreichen Entfristungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 1627
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (41)

  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18

    Ausschlussfrist - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

    Auszug aus BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21
    aa) Dieses Schreiben kann als nichttypische Erklärung (vgl. zur Qualifikation von Geltendmachungsschreiben als nichttypische Willenserklärung BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 28 ff., BAGE 161, 122) , deren Auslegung das Landesarbeitsgericht unterlassen hat, vom Senat selbst ausgelegt werden, weil der insoweit maßgebliche Sachverhalt vom Landesarbeitsgericht vollständig festgestellt ist und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (st. Rspr., vgl. BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 29 mwN, BAGE 166, 285) .

    bb) Das Schreiben genügt den Anforderungen des § 37 Abs. 1 Satz 1 TVöD-AT nicht (dazu BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 32 f. mwN, BAGE 166, 285) .

    Zum anderen fehlt es an einem hinreichend eindeutigen Erfüllungsverlangen (dazu BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 36 mwN, aaO) .

    Inhaltlich stellt sein Begehren nur eine Bitte um Überprüfung der Rechtslage unter Berücksichtigung des Urteils im Befristungsrechtsstreit, nicht jedoch eine ordnungsgemäße Geltendmachung iSd. § 37 Abs. 1 TVöD-AT dar (vgl. dazu BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 36 mwN, aaO) .

  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 385/20

    Schuldnerverzug - entschuldbarer Rechtsirrtum - Geltendmachung von Verzugszinsen

    Auszug aus BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21
    Ein normales Prozessrisiko entlastet ihn dagegen nicht (BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 51, BAGE 161, 198; vgl. auch BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 385/20 - Rn. 21; auf einen "vertretbaren Rechtsstandpunkt" abstellend BAG 15. September 2011 - 8 AZR 846/09 - Rn. 42) .

    (2) Nach diesen Maßstäben hat das Landesarbeitsgericht eine Haftung der Beklagten wegen Fahrlässigkeit rechtsfehlerfrei bejaht (zur eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung des Rechtsbegriffs des Verschuldens vgl. BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 385/20 - Rn. 19) .

    Mit einer solchen Klage erstrebt der Arbeitnehmer neben dem Erhalt des Arbeitsplatzes auch den Erhalt aller vom Erfolg der Bestandsschutzklage abhängigen Ansprüche, insbesondere der Vergütungsansprüche wegen Annahmeverzugs (BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 385/20 - Rn. 32 mwN) .

  • BGH, 22.09.2016 - VII ZR 14/16

    Schadensersatzpflicht eines Zuschauers gegenüber dem Verein für das Zünden eines

    Auszug aus BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21
    Es muss ein innerer Zusammenhang zwischen dem Schaden und der durch den Schädiger geschaffenen Gefahrenlage bestehen (BGH 22. September 2016 - VII ZR 14/16 - Rn. 14, BGHZ 211, 375; MüKoBGB/Oetker 9. Aufl. § 249 Rn. 123) .

    (2) Unter Zugrundelegung der gebotenen wertenden Betrachtung (BGH 22. September 2016 - VII ZR 14/16 - Rn. 14, BGHZ 211, 375) fehlt es vorliegend am erforderlichen Schutzzweckzusammenhang.

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 707/06

    Schadensersatz - Unfallversicherung - Entgangene Versicherungsleistung -

    Auszug aus BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21
    (1) Die Einwendung des Mitverschuldens ist von Amts wegen zu berücksichtigen, sofern eine Partei die entsprechenden Tatsachen vorträgt oder diese unstreitig sind (BAG 26. Juli 2007 - 8 AZR 707/06 - Rn. 44 mwN) .

    Die Schadensabwendungs- und Schadensminderungspflicht kann dem Geschädigten auch das Beschreiten des Rechtswegs gebieten (st. Rspr. BAG 26. Juli 2007 - 8 AZR 707/06 - Rn. 44 mwN) .

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05

    Tarifliche Ausschlussfristen - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21
    Die Bestandsschutzklage hat darum insoweit denselben Mahn-, Warn- und Verständigungseffekt wie ein Mahnschreiben (BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 70/05 - Rn. 27 f., BAGE 116, 307) .

    Solche erhöhten Vergütungsansprüche müssen gesondert und ausdrücklich in einer den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geltendmachung genügenden Weise gegenüber dem Arbeitgeber erhoben werden (BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 70/05 - Rn. 29, 31, BAGE 116, 307) .

  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16

    Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und

    Auszug aus BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21
    Das gilt auch noch in der Revisionsinstanz (BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 141/16 - Rn. 32; 16. Mai 2007 - 8 AZR 772/06 - Rn. 31, BAGE 122, 337) .
  • BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 2486/97

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Zurückweisung neuer Beweisanträge in der

    Auszug aus BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21
    Die Nichtberücksichtigung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel nach diesen Bestimmungen setzt voraus, dass eine Verzögerung des Berufungsverfahrens bei Zulassung des Vorbringens und kumulativ grobe Nachlässigkeit im vorangegangenen Rechtszug vorliegt (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B I 3 b der Gründe, BAGE 105, 19; vgl. zu dem mit § 67 Abs. 3 ArbGG inhaltsgleichen § 528 Abs. 2 ZPO aF: BVerfG 22. Februar 1999 - 1 BvR 2486/97 - zu II 1 b der Gründe; BGH 8. März 1991 - V ZR 339/89 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 21.05.2015 - 6 AZR 349/14

    Besitzstandszulage bei Beendigung zulageberechtigender Tätigkeit nach dem TVK -

    Auszug aus BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21
    Sie hat sich hinsichtlich ihres Verschuldens nicht entlastet, was ihr als Anspruchsgegnerin oblegen hätte (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB; vgl. BAG 21. Mai 2015 - 6 AZR 349/14 - Rn. 29; BGH 5. April 2017 - IV ZR 437/15 - Rn. 19) .
  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 33/17

    Stufenzuordnung im Hochschulbereich nach TV-L

    Auszug aus BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21
    aa) Dieses Schreiben kann als nichttypische Erklärung (vgl. zur Qualifikation von Geltendmachungsschreiben als nichttypische Willenserklärung BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 28 ff., BAGE 161, 122) , deren Auslegung das Landesarbeitsgericht unterlassen hat, vom Senat selbst ausgelegt werden, weil der insoweit maßgebliche Sachverhalt vom Landesarbeitsgericht vollständig festgestellt ist und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (st. Rspr., vgl. BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 29 mwN, BAGE 166, 285) .
  • BGH, 05.04.2017 - IV ZR 437/15

    Kapitalanlagegeschäft: Zurechnung des Vermittlerhandelns

    Auszug aus BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21
    Sie hat sich hinsichtlich ihres Verschuldens nicht entlastet, was ihr als Anspruchsgegnerin oblegen hätte (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB; vgl. BAG 21. Mai 2015 - 6 AZR 349/14 - Rn. 29; BGH 5. April 2017 - IV ZR 437/15 - Rn. 19) .
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07

    Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers

  • BGH, 08.12.2020 - VI ZR 19/20

    Zurechenbarkeit einer psychischen Gesundheitsverletzung eines Polizeibeamten

  • BGH, 11.06.2014 - VIII ZR 349/13

    Schadensersatzpflicht des Vermieters bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur

  • BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 96/17

    Schadensersatz - Arbeitnehmerhaftung - Ausschlussfrist - Fristbeginn - Fälligkeit

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

  • BGH, 08.03.1991 - V ZR 339/89

    Voraussetzungen einer Zusicherung oder eines arglistigen Verschweigens -

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 499/17

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

  • BGH, 15.07.2014 - XI ZR 418/13

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtverletzung bei

  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

  • BGH, 15.01.2013 - II ZR 45/12

    Prospekthaftung im weiteren Sinne: Offenlegung eines Sicherungsgeschäfts zwischen

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 772/06

    Schadensersatz - Verfrühungsschaden - § 113 Satz 3 InsO

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15

    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 432/15

    Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA bei Unterbrechung der

  • BAG, 02.07.2008 - 4 AZR 392/07

    Eingruppierung - Bewährungszeiten

  • BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 585/17

    § 8 SVG - keine Fiktion für Stufenzuordnung im TV-TgDRV

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21

    Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung

  • BAG, 25.11.2021 - 6 AZR 150/21

    Stufenzuordnung nach Höhergruppierungsantrag - Stufenlaufzeiten in einer

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 120/16

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Erholungsurlaub in Form von halben

  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12

    Sicherung durch Treuhandvereinbarung

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 211/11

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.02.2021 - 6 Sa 478/17

    Schadensersatz wegen Verletzung der Beschäftigungspflicht - verzögerter

  • BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14

    Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 578/09

    Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

  • BAG, 27.01.2022 - 6 AZR 564/20

    Anerkennung von Zeiten im Feuerwehrdienst der DDR

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 96/15

    Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 6c SGB II - Stufenlaufzeit

  • BAG, 29.02.2024 - 8 AZR 359/22

    Schadensersatz - Nichtbeschäftigung als Eishockeyspieler

    Sie hat sich hinsichtlich ihres Verschuldens nicht entlastet, was ihr als Anspruchsgegnerin nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB oblegen hätte (BAG 12. September 2022 - 6 AZR 261/21 - Rn. 30; BGH 5. April 2017 - IV ZR 437/15 - Rn. 19) .

    Ein derartiger Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1, §§ 249 ff. BGB bleibt neben § 615 BGB bestehen (vgl. BAG 18. März 1999 - 8 AZR 344/98 - zu I der Gründe; zu einem Anspruch auf materiellen Schadensersatz aufgrund einer Verletzung des Beschäftigungsanspruchs vgl. auch BAG 12. September 2022 - 6 AZR 261/21 - Rn. 26 ff.) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2023 - 5 Sa 67/23

    Annahmeverzug - Verjährung - Schadensersatz

    Ein "normales" Prozessrisiko entlastet ihn dagegen nicht (vgl. BAG 12.09.2022 - 6 AZR 261/21 - Rn. 32 mwN; 24.06.2021 - 5 AZR 385/20 - Rn. 21).

    Dabei ist in Abwägung der Interessen im Einzelfall unter Berücksichtigung von Treu und Glauben zu beurteilen, welche Maßnahmen dem Geschädigten zumutbar sind (vgl. BAG 12.09.2022 - 6 AZR 261/21 - Rn. 37 mwN).

    Ein normales Prozessrisiko entlastet den Schuldner nicht (vgl. BAG 12.09.2022 - 6 AZR 261/21 - Rn. 32; 24.06.2021 - 5 AZR 385/20 - Rn. 21 mwN).

  • BAG, 25.01.2024 - 6 AZR 363/22

    Höhergruppierung nach Stellenhöherbewertung im TV-L

    Dabei sind Klageanträge so weit als möglich rechtsschutzgewährend auszulegen (st. Rspr., vgl. nur BAG 12. September 2022 - 6 AZR 261/21 - Rn. 15) .
  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 459/21

    "Korrigierende Höhergruppierung" - Stufenlaufzeit

    Im Übrigen ist der Antrag bei gebotener Auslegung zulässig (zur rechtsschutzgewährenden Auslegung BAG 12. September 2022 - 6 AZR 261/21 - Rn. 15) .
  • BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 256/22

    Tarifvertrag - Erschwerniszuschläge - Gleichbehandlung

    aa) Dies folgt bereits daraus, dass es in § 21 Positionen 828, 829 TVEZ an in Tarifverträgen sonst üblichen Formulierungen fehlt, die auf eine nur beispielhafte Aufzählung hindeuten, wie "zB", "insbesondere" oder "etwa" (vgl. BAG 12. September 2022 - 6 AZR 261/21 - Rn. 19; 22. September 2016 - 6 AZR 432/15 - Rn. 18 mwN; siehe etwa auch Abschnitt H Nr. 6 des Anhangs zu § 5 Teil A des Landesbezirklichen Tarifvertrags zum TVöD im Bereich des KAV Nordrhein-Westfalen: "ähnlich schwere Instrumente") .
  • BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 62/22

    Pflegedienst in der Ambulanz einer Universitätsklinik - Zulage nach der

    Der Erklärende bringt damit nicht zum Ausdruck, den Arbeitgeber auch unabhängig vom Ergebnis der Prüfung in Anspruch nehmen zu wollen (vgl. zu § 37 Abs. 1 TVöD-V BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 32 mwN, BAGE 166, 285; zu § 37 Abs. 1 TVöD-AT BAG 12. September 2022 - 6 AZR 261/21 - Rn. 51).

    Dies kann der Senat selbst entscheiden (vgl. BAG 12. September 2022 - 6 AZR 261/21 - Rn. 50).

  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 460/21

    "Korrigierende Höhergruppierung" - Stufenlaufzeit

    Im Übrigen ist der Antrag bei gebotener Auslegung zulässig (zur rechtsschutzgewährenden Auslegung BAG 12. September 2022 - 6 AZR 261/21 - Rn. 15) .
  • LAG Köln, 05.04.2023 - 5 Sa 753/20

    Fristlose Kündigung wegen Nichtbenutzung der Arbeitszeiterfassung - erforderliche

    Ebenso wie § 326 Abs. 2 Satz 1 BGB Alt. 2 stellt § 326 Abs. 2 Satz 1 BGB Alt. 1 keine eigene Anspruchsgrundlage dar, sondern erhält einen bereits bestehenden Anspruch aufrecht (BAG 12.09.2022 - 6 AZR 261/21 - Rn. 25).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2023 - 5 Sa 19/23

    Stufenzuordnung im TVöD

    Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis nur rechtlich besteht, in denen Beschäftigte aber während der Dauer einer Bestandsschutzstreitigkeit keine Arbeitsleistung erbringen, sind daher grundsätzlich nicht auf die Stufenlaufzeit anzurechnen und führen nicht zu einem früheren Stufenaufstieg (vgl. BAG 12.09.2022 - 6 AZR 261/21 - Rn. 18, 20 mwN).
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