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   BAG, 12.10.1955 - 1 ABR 1/54   

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https://dejure.org/1955,316
BAG, 12.10.1955 - 1 ABR 1/54 (https://dejure.org/1955,316)
BAG, Entscheidung vom 12.10.1955 - 1 ABR 1/54 (https://dejure.org/1955,316)
BAG, Entscheidung vom 12. Oktober 1955 - 1 ABR 1/54 (https://dejure.org/1955,316)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG (1953) § 96; BetrVG (1952) § 63 Abs. 1
    Arbeitsgerichtsverfahren: Verbot der Zurückverweisung nach § 96 ArbGG; Betriebsverfassungsrecht: Begriff der Umgruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umgruppierung - Tarifliche Stellung der Arbeitnehmer - Tarifliche Änderungen - Eingruppierung in andere Tariflohngruppe - Verbot der Zurückverweisung - Tatsacheninstanzen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 147
  • NJW 1955, 1942
  • DB 1955, 1143
  • DB 1955, 1227
  • DB 1955, 995
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 02.03.1955 - 1 ABR 9/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsatz der mündlichen Anhörung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 12.10.1955 - 1 ABR 1/54
    Er steht dann nicht zur Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, wenn der Beschwerdebeschluss wegen eines Mangels im Verfahren und das Verfahren in der Beschwerdeinstanz selbst aufgehoben wird (BAGE 1, 341 = AP Nr. 2 zu § 96 ArbGG ).

    Zwar hat der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 2. März 1955 (BAGE 1, 341 = AP Nr. 2 zu § 96 ArbGG mit Anm. von Pohle) eine ausdrückliche Zurückverweisung nicht ausgesprochen, weil in dem dort zu entscheidenden Falle auch das Verfahren vor der Beschwerdeinstanz wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels aufzuheben war.

  • BAG, 23.09.1954 - 2 AZR 72/53

    Eingruppierung: Tätigkeitsmerkmale der Tarifordnung

    Auszug aus BAG, 12.10.1955 - 1 ABR 1/54
    In seinen Urteilen vom 23. September 1954 - 2 AZR 31/53 und 2 AZR 72/53 - hat der Zweite Senat im Zusammenhang mit § 3 Abs. 2 TO.A hierzu ausgeführt, dass in einem gewissen Umfang die Gruppenmerkmale eines Lohntarifs nach dem Ermessen einer der Tarifunterworfenen Parteien bestimmt werden können, soweit nämlich solche Tätigkeitsmerkmale selbst Ermessensvorstellungen enthalten.
  • BAG, 12.10.1955 - 1 ABR 13/54

    Betriebsverfassungsrecht: Tarifvertragliches Mitbestimmungsrecht bei Änderung von

    Auszug aus BAG, 12.10.1955 - 1 ABR 1/54
    Vgl. auch die am gleichen Tage gefällte Entscheidung des Ersten Senats 1 ABR 13/54.
  • BAG, 23.09.1954 - 2 AZR 31/53

    Eingruppierung: Tätigkeitsmerkmale der Tarifordnung

    Auszug aus BAG, 12.10.1955 - 1 ABR 1/54
    In seinen Urteilen vom 23. September 1954 - 2 AZR 31/53 und 2 AZR 72/53 - hat der Zweite Senat im Zusammenhang mit § 3 Abs. 2 TO.A hierzu ausgeführt, dass in einem gewissen Umfang die Gruppenmerkmale eines Lohntarifs nach dem Ermessen einer der Tarifunterworfenen Parteien bestimmt werden können, soweit nämlich solche Tätigkeitsmerkmale selbst Ermessensvorstellungen enthalten.
  • BAG, 06.07.1962 - 1 ABR 16/60

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Gehaltsgruppeneinteilung

    Sie beruft sich dazu auf die Entscheidung BAG 2, 147 = AP Nr. 1 zu § 63 BetrVG, in der es heißt: "Im übrigen hat § 54 Abs. 1 b vornehmlich, die generelle Durchführung der Gesetze usw. im Auge, während es sich im § 61 Abs. 3 um bestimmte Einzelmaßnahmen im Hinblick auf bestimmte einzelne Arbeitnehmer handelt." Die Antragsgegnerin mißversteht jedoch diesen Ausspruch.

    Dieser Ansicht ist der Senat bereits in BAG 2, 147 = AP Nr. 1 zu 7.

    BAG 2, 14-7 = AP Nr. 1 zu § 63 BetrVG» Danach ist unter Umgruppierung jede Änderung in der tariflichen Stellung der Arbeitnehmer zu verstehen.

  • BAG, 18.03.1964 - 1 ABR 12/63

    Teilnahmerecht eines Gewerkschaftsbeauftragten - Betriebsversammlung -

    Der Senat ist nicht in der Lage, in der Sache abschließend zu entscheiden, weil eine Reihe von Umständen noch der Aufklärung bedarf, ehe ein vollständiges Bild des Palles gewonnen werden kann» Dies nötigt zur Zurückverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht, wobei die Vorschrift des § 96 ArbGG nicht entgegensteht (BAG 2, 147 = AP Hr. 3 zu § 36 ArbGG 1953; AP Hr. 6 zu § 81 ArbGG 1953)« 6c Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird auf folgendes abzustellen seins.
  • BAG, 16.03.1962 - GS 1/61

    Anspruch arbeitender Frauen mit eigenem Hausstand auf einen bezahlten

    Es handelt sich hier um die Anwendung einer anerkannten Kunstregel der richterlichen Anwendung und Fortbildung des Rechts, die in Rechtslehre und Rechtsprechung unbeschadet der Meinungsverschiedenheiten in Formulierungsfragen heute allgemein Anerkennung gefunden hat und mit dem Grundgesetz in Einklang steht (vgl. Enneccerus-Nipperdey aaO, S. 311 ff., 320, 336 ff., 344 ff.; Larenz, Methodenlehre, 1960, S. 264 ff., 273 ff., 278, 284, 286, 296 ff., beide mit zahlreichen Angaben über Schrifttum und Rechtsprechung; weiter Sauer, Juristische Methodenlehre, 1940, § 37; Engisch, Einführung in das juristische Denken, 2. Aufl., 1959, S. 134 ff., 167 ff.; Bender, JZ 1957, 593 [601] u.a. Aus der Rechtsprechung der Bundesgerichte vgl. BGHZ 2, 184; 3, 315; 4, 157 f.; 13, 370; 17, 266 [275, 276]; 18, 44, [48, 49]; 29, 166; BAG 3, 159 ff. = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Auslegung; BAG 2, 147 [154 ff., 158] = AP Nr. 3 zu § 96 ArbGG; BSG 6, 211).
  • BAG, 23.02.1966 - 4 AZR 447/64

    Vermittlungsdienst eines Arbeitsamtes - Gründliche Fachkenntnisse -

    Einen konstitutiven Höhergruppierungsakt des Arbeitgebers, der der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen würde, gibt es also nicht» Die Höhergruppierung wirkt wie die Eingruppierung automatisch» Erklärungen des Arbeitgebers haben auch für Ansprüche auf tarifliche Mindestvergütung nach einer höheren als der bisherigen Vergütungsgruppe nur deklaratorische Bedeutung (BAG AP Nr» 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV)» Dafür, daß das Person nalvertretungsgesetz des Bundes in Abänderung und Ergänzung des Tarifvertragsgesetzes (§ 4 Abs» 1, 3 TVG) die Mitbestimmung des Personalrats als weitere Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs auf tarifliche Mindestvergütung nach einer höheren Vergütungsgruppe als der bisherigen bei höher zu bewertender Tätigkeit normieren wollte, wie die Beklagte anzunehmen scheint, fehlt jeder Anhaltspunkt» Ob nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in BAG 2, 147 für den Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes bei Umgruppierungen andere Grundsätze gelten, wie die Beklagte meint, bedarf nach allem hier keiner weiteren Erörterung» Schließlich ist die Revision auch nicht deshalb unbegründet, weil die Ansprüche des Klägers mangels rechtzeitiger schriftlicher Geltendmachung erloschen seieno Die Beklagte übersieht, daß nicht der Vergütungsanspruch als solcher unter die Ausschlußfristen der §§ 4 Abs» 1 TV Nr. 13/60, 67 Abs» 1 MTA fällt, sondern lediglich die einzelnen allmonatlich entstehenden Vergütungsansprüche (BAG AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV).
  • LAG Hamm, 11.10.1989 - 3 TaBV 62/89

    Anfechtung; Wahl; Jugendvertretung; Auszubildendenvertretung; Auszubildende;

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  • ArbG Detmold, 22.01.2009 - 3 BV 38/08

    "Erforderlichkeit" einer anwaltlichen Vertretung der JAV im Verfahren nach § 78 a

    Die JAV kann allerdings keine dem Arbeitgeber gegenüber wirksamen Beschlüsse fassen, ist insoweit also auch nicht prozessfähig (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 63 BetrVG 1972).
  • BAG, 09.10.1970 - 1 ABR 18/69

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Lohngruppeneinteilung

    Der Senat hat sich mit der hier zu entscheiden den Frage wiederholt befaßt (BAG 2, 147 » AP Nr«. 1 zu § 63 BetrVG, BAG 13, 182 = a P Nr. 2 zu § 63 BetrVG, AP Nr. 3 zu § 6 l BetrVG) In gleichbleibender Rechtsprechung hat er sich der sog tariflichen Auffassung angeschlossen und ausgesprochen, daß das personelle Mitwirkungsrecht des Betriebsrats auch dann gilt, wenn ganz allgemein auf der betrieblichen oder überbetrieblichen Ebene eine neue Lohngruppeneinteilung vereinbart wird und jetzt die ganze Arbeitnehmerschaft eines Betriebs neu eingestuft(umgrupplert) werden muß, z B weil die bisherige Zahl der Lohngruppen erhöht oder vermindert wird Die Ansicht des Senats wird von der durönaus herrschenden Lehre geteilt (Dietz, Bertrieosverfassungsgesetz, 4 Aufl , § 60 Anm 13 d und e, Galperm-Siebert, Betriebsverfassungsgesetz, 4 Aufl , § 6 0 Anm 7 - 17, Fitting-Kraegeloh-Auffarth, Betriebsveifassungsgesetz, 9 Aufl , § 60 Anm 13, Neumann- Duesberg, Betriebsverfassungsrecht, S 512, Gerhard Muller, Gedanken zur Mitwirkung des Betriebsrats m peisonellen Angelegenheiten, in Beitrage zum Betriebsverfassungsrecht (Schriftenreihe Der Betrieb) S 77 [8 5 ], derselbe.
  • BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 671/84

    Lohnabrechnung auf der Basis eines bestimmten Stundenlohns - Anspruch auf

    Hierbei ist es für den Begriff der Umgruppierung und Herabgruppierung unerheblich, ob die Änderung der Tarifgruppe kraft Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder im Wege der Änderungskündigung oder schon kraft tariflich festgelegten Direktionsrechts durchgeführt werden kann (Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 99 Rz 18; BAG Beschluß vom 12. Oktober 1955 - 1 ABR 1/54 -, AP Nr. 1 zu § 63 BetrVG; vgl. auch BAG Urteil vom 14. Juli 1965, BAG 17, 248 f. = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV).
  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 79/87

    Beteiligung des Arbeitgebers bei einem Verfahren über die Wirksamkeit der

    Werden im Beschlußverfahren Personen oder Stellen, die nach materiellem Recht Beteiligte des Verfahrens sind, vom Gericht nicht beteiligt, so liegt darin ein Verfahrensfehler (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 25/85 - AP Nr. 1 zu § 63 BetrVG 1972).
  • BAG, 14.11.1958 - 1 ABR 4/58

    Betriebsrat - Vertretene Gewerkschaften - Aufsichtsrat - Ordnungsmäßige Besetzung

    Die Vorschrift des § 96 Abs. 1 Satz 2 ArbGG steht aus den Gründen, die der Senat in seinem Beschluß BAG 2, 147 = AP Nr. 3 zu § 96 ArbGG eingehend dargelegt hat, in solchen Fällen der Zurückverweisung nicht entgegen» .
  • BSG, 19.12.1962 - 7 RAr 13/61

    Gewährung einer Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld - Ausschluss

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