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   BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 305/88   

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https://dejure.org/1988,7060
BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 305/88 (https://dejure.org/1988,7060)
BAG, Entscheidung vom 12.10.1988 - 4 AZR 305/88 (https://dejure.org/1988,7060)
BAG, Entscheidung vom 12. Oktober 1988 - 4 AZR 305/88 (https://dejure.org/1988,7060)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Sachgebietsleiters für Versorgung - Anspruch auf Bewährungsaufstieg nach einzelarbeitsvertraglicher Vereinbarung - Bewertung des Maßes der zu tragenden Verantwortung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 305/88
    Für das Vorliegen der tariflich geforderten Verantwortung kann auch sprechen, daß die Tätigkeit des betreffenden Angestellten keiner weiteren oder nur einer lockeren Kontrolle oder Überprüfung unterliegt, wobei Mitverantwortung ausreichen und die Unterstellung eines Angestellten unter Vorgesetzte unschädlich sein können und damit der Annahme der besonderen Verantwortung nicht schlechthin entgegenstehen (BAGE 51, 356, 369 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Auch insoweit geht das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff aus, indem es bei der besonderen Schwierigkeit der Tätigkeit auf die fachlichen Anforderungen an die Qualifikation des Angestellten abstellt und bei der Bedeutung der Tätigkeit ihre Auswirkungen berücksichtigt (BAGE 51, 356, 371 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    IV b BAT Fallgruppe 1 a höhere Anforderungen gestellt werden, so daß zur Begründung der Heraushebung durch das Maß der Verantwortung jeweils andere Tatumstände herangezogen werden müssen (BAGE 51, 356, 372 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 305/88
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. BAGE 51, 59, 65; 282, 287; 356, 360 = AP Nrn. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    V b BAT Fallgruppe 1 a entspricht und alsdann weiter zu prüfen ist, ob die jeweils qualifizierenden Anforderungen der höheren Vergütungsgruppen erfüllt sind (BAGE 51, 59, 71; 282, 292; 356, 366 = AP Nrn. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 31.01.1973 - 4 AZR 258/72

    Schulen der Länder - Herausnahme der Lehrer - Lehrer im Schuldienst - Tariflicher

    Auszug aus BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 305/88
    Zum einen hat der Kläger nicht dargelegt, daß der Inhalt dieser Runderlasse zum Gegenstand seines Arbeitsvertrages gemacht worden ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 31.03.1971 - 4 AZR 200/70

    Rechtsanwalt - Prozeßführung - Legitimierter Vertreter - Gewerkschaft -

    Auszug aus BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 305/88
    Diese Auffassung konnte bei der Überprüfung der Voraussetzungen für den im Schreiben vom 16. August 1978 angekündigten Bewährungsaufstieg ohne Verstoß gegen Treu und Glauben korrigiert werden (vgl. BAG Urteil vom 31. März 1971 - 4 AZR 200/70 - AP Nr. 10 zu § 23 a BAT).
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