Rechtsprechung
   BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5814
BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04 (https://dejure.org/2005,5814)
BAG, Entscheidung vom 12.10.2005 - 10 AZR 410/04 (https://dejure.org/2005,5814)
BAG, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 410/04 (https://dejure.org/2005,5814)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5814) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer dividendenabhängigen Erfolgsbeteiligung an einen Angestellten einer Aktiengesellschaft auf Führungsebene; Kürzung der Erfolgsbeteiligung wegen vorangegangener Erhöhung des Grundkapitals der Aktiengesellschaft ohne Ausgabe neuer Aktien; ...

  • Judicialis

    AktG § 207; ; AktG § 216 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 216 Abs. 3 § 207
    Anpassung der Erfolgsbeteiligung von Arbeitnehmern bei Erhöhung des Grundkapitals aus Eigenmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erfolgsbeteiligung mit Bezug auf Kapital- oder Gewinnverhältnisse der Gesellschaft ? Anpassung bei Grundkapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ? Präzisierung der Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 568 (Ls.)
  • DB 2006, 450
  • DB 2006, 451
  • JR 2008, 87
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 392/02

    Erfolgsbeteiligung - Dividende

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04
    Der Begriff der Dividende ist aktienrechtlich definiert und betrifft nur das, was die Hauptversammlung als solche bezeichnet, nicht dagegen Gewinnausschüttungen anderer Art an die Aktionäre (BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 392/02 - AP BGB § 611 Tantieme Nr. 3).

    (3) Dieser Sichtweise steht - entgegen der Auffassung der Beklagten - auch nicht das Urteil des Senats vom 12. Februar 2003 (- 10 AZR 392/02 - AP BGB § 611 Tantieme Nr. 3) entgegen.

    Mit der Wahl des Begriffs "Dividende" in den Bestimmungen haben die Parteien des Arbeitsvertrages sich insoweit der Definitionsmacht der Hauptversammlung überlassen (BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 392/02 - aaO).

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98

    Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Jahresleistungs- und Punktprämie eines

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04
    Die Auslegung dieser Erfolgsbeteiligungsvereinbarung durch das Landesarbeitsgericht unterliegt daher der revisionsrechtlichen Überprüfung in vollem Umfang wie eine Rechtsnorm (st. Rspr., vgl. BAG 26. Juni 2002 - 6 AZR 50/00 - 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212, 215; GK-ArbGG/Ascheid Stand September 2005 § 73 Rn. 41 f. mwN).
  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 501/04

    Erfolgsbeteiligung - Anpassung bei Grundkapitalerhöhung

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04
    Hinweise des Senats: teilweise parallel zu - 10 AZR 210/04, 10 AZR 629/04, 10 AZR 501/04 -(jeweils Urteil vom 12. Oktober 2005).
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 513/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel im Vergleich

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04
    Anhaltspunkte für das wirklich Gewollte können sich insbesondere aus der Entstehungsgeschichte, dem Zweck des Vertrages und der bei Vertragsschluss vorliegenden Interessenlage sowie aus weiteren Äußerungen der Parteien im Zusammenhang mit der Erklärung ergeben (st. Rspr., vgl. BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01 - BAGE 102, 103, 109 f.).
  • BAG, 26.06.2002 - 6 AZR 50/00

    Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache/Direktionsrecht -

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04
    Die Auslegung dieser Erfolgsbeteiligungsvereinbarung durch das Landesarbeitsgericht unterliegt daher der revisionsrechtlichen Überprüfung in vollem Umfang wie eine Rechtsnorm (st. Rspr., vgl. BAG 26. Juni 2002 - 6 AZR 50/00 - 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212, 215; GK-ArbGG/Ascheid Stand September 2005 § 73 Rn. 41 f. mwN).
  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 629/04

    Erfolgsbeteiligung - Anpassung bei Grundkapitalerhöhung

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04
    Hinweise des Senats: teilweise parallel zu - 10 AZR 210/04, 10 AZR 629/04, 10 AZR 501/04 -(jeweils Urteil vom 12. Oktober 2005).
  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 210/04

    Erfolgsbeteiligung - Anpassung bei Grundkapitalerhöhung

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04
    Hinweise des Senats: teilweise parallel zu - 10 AZR 210/04, 10 AZR 629/04, 10 AZR 501/04 -(jeweils Urteil vom 12. Oktober 2005).
  • LAG Nürnberg, 26.07.2004 - 9 (7) Sa 154/03
    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 26. Juli 2004 - 9 (7) Sa 154/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 295/17

    Dividendenabhängige Tantieme - "Verwässerungsausgleich' bei effektiven

    Der Senat hatte sich bereits selbst mit der Frage des Verwässerungsausgleichs bei dividendenabhängiger Tantieme zu beschäftigen (BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 410/04 - und drei weitere parallele Entscheidungen vom selben Tag) .

    Allerdings ziehen auch die Vertreter dieser Ansicht übereinstimmend keine vollständige Übernahme der schematischen Rechtsfolgen des § 216 Abs. 3 AktG in Betracht, der einen bloßen "Umbuchungsvorgang" betrifft (vgl. BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 410/04 - zu II 1 d bb der Gründe) .

    Eine Regelung zugunsten Dritter etwa bei dividendenabhängigen Tantiemeansprüchen, einem Hauptanwendungsfall des für nominelle Kapitalerhöhungen geltenden § 216 Abs. 3 Satz 1 AktG (vgl. BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 410/04 - zu II 1 d aa der Gründe) , sieht der Entwurf aber nicht vor.

    Während bei der nominellen Kapitalerhöhung bereits in der Gesellschaft vorhandene Werte bilanztechnisch "umdeklariert" werden (vgl. BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 410/04 - zu II 1 d bb der Gründe: "Umbuchungsvorgang") , was zu einer exakt proportionalen Verwässerung im Umfang der Kapitalerhöhung führt, werden mit der Eigenkapitalverstärkung der Gesellschaft neue Betriebsmittel zugeführt, die langfristig ihre Ertragslage verbessern.

    (1) Ausgangspunkt für die Bewertung der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist zunächst erneut § 216 Abs. 3 Satz 1 AktG, der nicht nur den Rechtsgrund, sondern auch den Maßstab für einen möglicherweise erforderlichen Verwässerungsausgleich darstellt (BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 410/04 - zu II 1 d der Gründe) .

  • LAG Hessen, 07.04.2017 - 14 Sa 303/16

    Auf vertragliche Beziehungen einer Aktiengesellschaft zu Dritten, die von der

    bb) Eine analoge Anwendung des § 216 Abs. 3 AktG auf Fälle der effektiven Kapitalerhöhung ist nach Auffassung der Kammer ausgeschlossen (offengelassen BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 410/04 - DB 2006, 451 [BAG 12.10.2005 - 10 AZR 410/04] ).
  • LAG Köln, 15.12.2014 - 5 Sa 580/14

    Anspruch auf Bonus bei unterbliebener Festlegung eines Ziels

    Der Inhalt des Arbeitsverhältnisses der Parteien wird durch den Wechsel des Arbeitgebers insoweit nicht berührt (BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 410/04 - EzA § 611 BGB 2002 Tantieme Nr. 1) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht