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   BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 630/04   

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BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 630/04 (https://dejure.org/2005,4625)
BAG, Entscheidung vom 12.10.2005 - 10 AZR 630/04 (https://dejure.org/2005,4625)
BAG, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 630/04 (https://dejure.org/2005,4625)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Tarifliche Sonderzahlung - Ausscheiden wegen Erwerbsunfähigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses am Auszahlungstag; Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wegen Erwerbsunfähigkeit ; Bestehen einer tarifvertraglichen Sonderregelung hinsichtlich wegen Erwerbsunfähigkeit ausgeschiedener ...

  • Judicialis

    TV zwischen dem Industrieverband Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik Nordrhein-Westfalen e. V. und der Industriegewerkschaft Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, über die t... arifliche Absicherung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens vom 26. Mai 1998 (TV Sonderzahlung) § 2; ; TV zwischen dem Industrieverband Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik Nordrhein-Westfalen e. V. und der Industriegewerkschaft Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, über die tarifliche Absicherung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens vom 26. Mai 1998 (TV Sonderzahlung) § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stichtagsregelung für tarifliche Sonderzahlung bei Ausscheiden wegen Erwerbsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifliche Sonderzahlung mit Stichtagsregelung ? Aus mehrjähriger vorfälliger Auszahlung nicht auf Willen zur Vorverlagerung des Stichtags zu schließen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 512 (Ls.)
  • DB 2006, 454
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2004 - 10 Sa 1414/04

    Beschäftigung eines Arbeitnehmers von mindestens 6 Monaten in einem von ihm nicht

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 630/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. November 2004 - 10 Sa 1414/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 132/01

    Sonderzahlung im hessischen Kfz-Handwerk - Eintritt in den Ruhestand vor dem

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 630/04
    Insbesondere der Charakter als Ausnahmeregelung spricht für die Annahme, dass die Tarifvertragsparteien hier einen bewusst beschränkten Regelungsbereich normiert haben (vgl. zu einer nahezu wortgleichen Regelung BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 132/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Kraftfahrzeuggewerbe Nr. 3 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 165).
  • BAG, 09.08.1995 - 10 AZR 539/94

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Stillschweigende Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 630/04
    Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse trotz Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses Leistungen der Arbeitslosenversicherung bezieht, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von einer Vermutung für eine solche konkludente Ruhensvereinbarung der Parteien aus (9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308, 314; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).
  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 197/99

    Tarifliches 13. Monatseinkommen

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 630/04
    b) Entgegen der Auffassung des Klägers ist § 2 Ziff. 6 Abs. 2 TV Sonderzahlung auch nicht so auszulegen, als hätten die Tarifvertragsparteien in dieser Konstellation auf das Erfordernis des Bestandes des Arbeitsverhältnisses noch am 1. Dezember verzichten wollen (ebenso für eine insoweit wortgleiche Regelung bereits BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 197/99 -).
  • BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 525/03

    Sonderzahlung - Stichtagsregelung

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 630/04
    Selbst aus einer mehrjährigen vorfälligen Auszahlung kann deshalb bei einer solchen tariflichen Regelung nicht auf den Willen des Arbeitgebers geschlossen werden, den für die Entstehung des Anspruchs maßgeblichen Stichtag vorzuverlagern (BAG 13. Mai 2004 - 10 AZR 525/03 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 256 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 13).
  • BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89

    Erwerbsunfähigkeit und Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 630/04
    Ausgeschlossen ist dies aber keineswegs, insbesondere weil eine Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien über die beiderseitige Suspendierung der Hauptleistungspflichten auch konkludent geschlossen werden kann und dies etwa bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit ohne gleichzeitige Arbeitsunfähigkeit jedenfalls nicht fern liegend ist (vgl. dazu BAG 7. Juni 1990 - 6 AZR 52/89 - BAGE 65, 187, 192 f.).
  • BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 298/97

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 630/04
    Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse trotz Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses Leistungen der Arbeitslosenversicherung bezieht, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von einer Vermutung für eine solche konkludente Ruhensvereinbarung der Parteien aus (9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308, 314; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).
  • BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 3/98

    Tarifliche Jahressonderzahlung ohne Arbeitsleistung - Ruhen des

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 630/04
    Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse trotz Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses Leistungen der Arbeitslosenversicherung bezieht, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von einer Vermutung für eine solche konkludente Ruhensvereinbarung der Parteien aus (9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308, 314; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).
  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 297/13

    Tarifliche Sonderzahlung - Ausscheiden aus Altersgründen

    Soweit der Senat in der Entscheidung vom 23. Februar 2000 (- 10 AZR 197/99 - zu II 3 der Gründe; bestätigt von BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 630/04 -) zu einer vergleichbaren Tarifnorm davon ausgegangen ist, dass der Wortlaut eindeutig sei und eine andere Auslegung verbiete, wird daran nicht festgehalten.

    Allenfalls in Betracht kommt noch ein (konkludentes) Ruhen, wenn nach dem Ende des Krankengeldbezugs der Arbeitgeber auf sein Direktionsrecht verzichtet und der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld bezogen hat (so BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 630/04 - zu II 3 b der Gründe; anders hingegen BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 132/01 - zu II 2 c und e der Gründe) .

  • LAG Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 Sa 141/12

    Anspruch auf betriebliche Sonderzahlung nach TV SoZa Metall Südwest

    Zur Auslegung von § 2, 2.6 TVSoZa: Scheidet ein Arbeitnehmer wegen Bezugs der Regel-Altersrente aus dem Arbeitsverhältnis unterjährig aus, hat er einen Anspruch auf die volle betriebliche Sonderzahlung (so BAG, 10 AZR 208/91; abweichend von BAG, 10 AZR 630/04).

    So hat auch das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 12.10.2005 (10 AZR 630/04, Rn 19) ausgeführt, dass der Wortlaut einer vergleichbaren tariflichen Regelung keine Anhaltspunkte dafür erkennen lässt, dass die Tarifvertragsparteien auf das Erfordernis des Bestehens des Arbeitsverhältnisses am Auszahlungstag hätten verzichten wollen.

    Bei diesen Arbeitnehmern lässt sich der Anwendungsbereich der Vorschrift auch nicht damit begründen, dass ihr Arbeitsverhältnis zuvor möglicherweise geruht habe und die Vorschrift nur die Funktion habe, klarzustellen, dass entgegen § 2 2.6 Abs. 1 TV SoZa keine Kürzung der Leistung eintritt (so aber BAG, Urteil vom 12.10.2005, 10 AZR 630/04 Rn. 20).

    In der Entscheidung vom 24.10.2001 (10 AZR 132/01) hat das Bundesarbeitsgericht das dort gefundene abweichende Ergebnis abgegrenzt zu der Entscheidung vom 5.8.1992 (Rn. 38), während es in der Entscheidung vom 12.10.2005 (10 AZR 630/04) bei einem wortgleichen Tarifvertrag keinerlei Abgrenzung zu der Entscheidung aus dem Jahre 1992 vorgenommen hat.

  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel

    Es geht hier nicht darum, ob der Umfang des Anwendungsbereichs einer Tarifnorm für die Auslegung eines Tarifvertrags von Bedeutung ist (vgl. dazu BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 630/04 - zu II 3 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Sanitärhandwerk Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 17).
  • LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1494/11

    13. Monatsgehalt

    Dementsprechend wird in der Entscheidungen des Zehnten Senats vom 13.05.2004 (-10 AZR 525/03 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 13) und vom 12.10.2005 (- 10 AZR 630/04 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 17 ) selbstverständlich angenommen, dass eine tarifliche Regelung wirksam ist, die die Leistung einer Sonderzahlung, die jedenfalls auch die Vergütung von Arbeitsleistung bezweckt, daran knüpft, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zum Auszahlungstag nicht gekündigt hat.
  • LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1492/11

    13. Monatsgehalt

    Dementsprechend wird in der Entscheidungen des Zehnten Senats vom 13.05.2004 (-10 AZR 525/03 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 13) und vom 12.10.2005 (- 10 AZR 630/04 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 17 ) selbstverständlich angenommen, dass eine tarifliche Regelung wirksam ist, die die Leistung einer Sonderzahlung, die jedenfalls auch die Vergütung von Arbeitsleistung bezweckt, daran knüpft, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zum Auszahlungstag nicht gekündigt hat.
  • LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1498/11

    13. Monatsgehalt

    Dementsprechend wird in der Entscheidungen des Zehnten Senats vom 13.05.2004 (-10 AZR 525/03 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 13) und vom 12.10.2005 (- 10 AZR 630/04 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 17 ) selbstverständlich angenommen, dass eine tarifliche Regelung wirksam ist, die die Leistung einer Sonderzahlung, die jedenfalls auch die Vergütung von Arbeitsleistung bezweckt, daran knüpft, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zum Auszahlungstag nicht gekündigt hat.
  • LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1497/11

    13. Monatsgehalt

    Dementsprechend wird in der Entscheidungen des Zehnten Senats vom 13.05.2004 (-10 AZR 525/03 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 13) und vom 12.10.2005 (- 10 AZR 630/04 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 17 ) selbstverständlich angenommen, dass eine tarifliche Regelung wirksam ist, die die Leistung einer Sonderzahlung, die jedenfalls auch die Vergütung von Arbeitsleistung bezweckt, daran knüpft, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zum Auszahlungstag nicht gekündigt hat.
  • LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1493/11

    13. Monatsgehalt

    Dementsprechend wird in der Entscheidungen des Zehnten Senats vom 13.05.2004 (-10 AZR 525/03 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 13) und vom 12.10.2005 (- 10 AZR 630/04 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 17 ) selbstverständlich angenommen, dass eine tarifliche Regelung wirksam ist, die die Leistung einer Sonderzahlung, die jedenfalls auch die Vergütung von Arbeitsleistung bezweckt, daran knüpft, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zum Auszahlungstag nicht gekündigt hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2006 - 9 Sa 620/06

    Kündigung - Sonderzuwendung

    Die Einholung einer Tarifauskunft erübrigt sich, falls Wortlaut und Zusammenhang der tariflichen Bestimmungen keinen Anhaltspunkt für eine gegenteilige Auskunft der Tarifparteien bieten (vgl. BAG, Urteil vom 12.10.2005 -10 AZR 630/04 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG, Tarifverträge: Sanitärhandwerk).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2006 - 9 Sa 621/06

    Kündigung - Sonderzuwendung

    Die Einholung einer Auskunft der Tarifparteien erübrigt sich, falls Wortlaut und Zusammenhang der tariflichen Bestimmungen keinen Anhaltspunkt für eine gegenteilige Auskunft der Tarifparteien bieten (vgl. BAG, Urteil vom 12.10.2005 - 10 AZR 630/04 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG, Tarifverträge: Sanitärhandwerk).
  • LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1496/11

    13. Monatsgehalt

  • LAG Hessen, 12.10.2012 - 14 Sa 1495/11

    13. Monatsgehalt

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