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   BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09   

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BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09 (https://dejure.org/2010,1189)
BAG, Entscheidung vom 12.10.2010 - 9 AZR 554/09 (https://dejure.org/2010,1189)
BAG, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 (https://dejure.org/2010,1189)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule

  • openjur.de

    Konkurrentenklage; kirchliche Hochschule; Bewerbungsverfahrensanspruch

  • Bundesarbeitsgericht

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule - Bewerbungsverfahrensanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, Art 1 Abs 3 GG, Art 140 WRV, Art 137 Abs 3 WRV, § 280 Abs 1 BGB
    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule - Bewerbungsverfahrensanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, Art 1 Abs 3 GG, Art 140 WRV, Art 137 Abs 3 WRV, § 280 Abs 1 BGB
    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule - Bewerbungsverfahrensanspruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fragliche Anwendbarkeit des Art. 33 Abs. 2 GG auf eine staatlich anerkannte Hochschule in kirchlicher Trägerschaft

  • bag-urteil.com

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule - Bewerbungsverfahrensanspruch

  • rewis.io

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule - Bewerbungsverfahrensanspruch

  • ra.de
  • rewis.io

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule - Bewerbungsverfahrensanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fragliche Anwendbarkeit des Art. 33 Abs.2 GG auf staatlich anerkannte Hochschule in kirchlicher Trägerschaft; Schadensersatzanspruch des zurückgewiesenen Bewerbers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besetzung einer Professorenstelle an einer kirchlichen Hochschule

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Besetzung einer Professorenstelle an einer kirchlichen Hochschule

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Besetzung einer Professorenstelle

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besetzung einer Professorenstelle an kirchlicher Hochschule

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Bewerbungsverfahrensanspruch nach Art. 33 GG

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen erfolgloser Bewerbung auf eine Professorenstelle

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Wiederholung eines Besetzungverfahrens einer Professorenstelle an einer kirchlichen Hochschule - Bewerbungsverfahrensanspruch besteht nur solange wie Stelle noch nicht endgültig besetzt ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 824
  • JR 2011, 322
  • NZA-RR 2011, 216
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (35)

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09
    Art. 33 Abs. 2 GG liegt eine Abgrenzung zwischen den Zugangsrechten von Bewerbern um öffentliche Ämter einerseits und der Organisationsgewalt der öffentlichen Hand andererseits zugrunde (Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - zu A II 2 a der Gründe, BAGE 101, 153) .

    Mit einer Doppelbesetzung der Stelle würde in die Organisationsgewalt der öffentlichen Hand unzulässig eingegriffen (Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - zu A II 2 a der Gründe, aaO) .

    Eine Besetzung des Amts ist erfolgt, wenn dem ausgewählten Bewerber eine gesicherte Rechtsposition eingeräumt ist, die der so vorgenommenen Ausgestaltung des Amts entspricht (vgl. Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - zu A II 4 der Gründe, BAGE 101, 153) .

    Einem zu Unrecht übergangenen Bewerber kann deshalb ausnahmsweise ein Anspruch auf Wiederherstellung zustehen, wenn durch das Verhalten der Verwaltung ein effektiver Rechtsschutz verhindert worden ist (vgl. Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - zu A II 5 der Gründe, BAGE 101, 153; so auch BVerwG 4. November 2010 - 2 C 16.09 -) .

  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

    Auszug aus BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09
    Für eine Neubescheidung ist kein Raum, wenn die begehrte Stelle dem erfolgreichen Konkurrenten rechtswirksam auf Dauer übertragen worden ist (Senat 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - Rn. 22, BAGE 124, 80) .

    Da Art. 33 Abs. 2 GG den öffentlichen Arbeitgeber nicht verpflichtet, ein Amt mehrfach zu vergeben (vgl. Senat 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - Rn. 20 f., aaO) , lässt sich der Eingriff in das Recht des unterlegenen Bewerbers auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nicht mehr korrigieren (vgl. BVerfG 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 - zu II 2 a der Gründe, ZBR 2002, 395) .

    Wann ein öffentliches Amt iSd. Art. 33 Abs. 2 GG besetzt ist, richtet sich nach der Ausgestaltung dieses Amts (Senat 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - Rn. 26, BAGE 124, 80) .

    Mit diesen Vorgaben ist die Annahme unvereinbar, der Bewerbungsverfahrensanspruch gehe auch dann unter, wenn der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber unter Verstoß gegen eine den Anspruch sichernde einstweilige Verfügung einen Konkurrenten einstellt (Senat 18. September 2007 -  9 AZR 672/06  - Rn. 30, BAGE 124, 80) .

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 717/08

    Innerkirchliche Rechtsakte sind der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen

    Auszug aus BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09
    Diese Vorschriften bezwecken die institutionelle Sicherung der von der Verfassung geforderten Staatsfreiheit der Kirchen (vgl. BVerfG 9. Dezember 2008 - 2 BvR 717/08 - Rn. 4, NJW 2009, 1195) .

    Die Kirchen, die eine "Sonderstellung innerhalb der staatlichen Rechtsordnung" (BVerfG 9. Dezember 2008 - 2 BvR 717/08 - Rn. 4, NJW 2009, 1195) einnehmen, sind ungeachtet ihrer Anerkennung als Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht dem Staat inkorporiert, also auch nicht im weitesten Sinn "staatsmittelbare" Organisationen oder Verwaltungseinrichtungen (vgl. BVerfG 21. September 1976 - 2 BvR 350/75 - zu B II 1 der Gründe, BVerfGE 42, 312) .

    Infolge dieser öffentlichen Rechtsstellung und öffentlichen Wirksamkeit der Kirchen, die sie aus ihrem besonderen Auftrag herleiten und durch die sie sich von anderen gesellschaftlichen Gebilden unterscheiden, ist die kirchliche Gewalt keine staatliche Gewalt (vgl. BVerfG 9. Dezember 2008 - 2 BvR 717/08 - Rn. 5, aaO) ; sie umfasst keine hoheitlichen Handlungsmöglichkeiten (Korioth in Maunz/Dürig GG Art. 140 Art. 137 WRV Rn. 83) .

    Nur soweit sie die vom Staat verliehenen Befugnisse ausüben oder soweit ihre Maßnahmen den kirchlichen Bereich überschreiten oder in den staatlichen Bereich hineinreichen, betätigen die Kirchen mittelbar auch staatliche Gewalt (vgl. BVerfG 9. Dezember 2008 -  2 BvR 717/08  - Rn. 5, NJW 2009, 1195) .

  • VGH Bayern, 07.04.1992 - 7 CE 92.10001
    Auszug aus BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach diesen Kriterien insbesondere Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in den Schutzbereich des Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 WRV fallen (vgl. Bayerischer VGH 7. April 1992 - 7 CE 92.10001 - zu 2 der Gründe, NVwZ 1992, 1225) .

    d) Die Beklagte ist nicht schon deswegen dem Bereich der staatlichen Gewalt zuzurechnen, weil sie als staatlich anerkannte Hochschule die Berechtigung hat, Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse mit gleicher Geltungskraft zu erteilen wie die staatlichen Hochschulen (vgl. Bayerischer VGH 7. April 1992 - 7 CE 92.10001 - zu 1 der Gründe, NVwZ 1992, 1225) .

    Die weitgehende finanzielle Förderung durch den Staat führt deshalb nicht dazu, dass der Zuwendungsempfänger Adressat von Teilhabeansprüchen wird, die ihrer Natur nach gegen den Staat gerichtet sind (vgl. Bayerischer VGH 7. April 1992 - 7 CE 92.10001 - zu 2 der Gründe, NVwZ 1992, 1225) .

  • BVerwG, 10.04.2008 - 7 C 47.07

    Religionsgemeinschaft; Körperschaft des öffentlichen Rechts;

    Auszug aus BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09
    Der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Art. 140 GG, Art. 137 WRV vermittelt der Religionsgemeinschaft bestimmte öffentlich-rechtliche Befugnisse, zu denen die Organisationsgewalt gehört (BVerwG 10. April 2008 - 7 C 47.07 - Rn. 14, NVwZ 2008, 1357) .

    Der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 5 Satz 1 oder 2 WRV vermittelt der Religionsgemeinschaft bestimmte öffentlich-rechtliche Befugnisse, zu der die Organisationsgewalt gehört (vgl. BVerwG 10. April 2008 - 7 C 47.07  - Rn. 14, NVwZ 2008, 1357) .

  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09
    Der Staat erkennt die Kirchen als Institutionen mit dem Recht der Selbstbestimmung an, die ihrem Wesen nach unabhängig vom Staat sind und ihre Gewalt nicht von ihm ableiten ( vgl. BVerfG 21. September 1976 - 2 BvR 350/75 - zu B II 1 der Gründe, BVerfGE 42, 312 ) .

    Die Kirchen, die eine "Sonderstellung innerhalb der staatlichen Rechtsordnung" (BVerfG 9. Dezember 2008 - 2 BvR 717/08 - Rn. 4, NJW 2009, 1195) einnehmen, sind ungeachtet ihrer Anerkennung als Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht dem Staat inkorporiert, also auch nicht im weitesten Sinn "staatsmittelbare" Organisationen oder Verwaltungseinrichtungen (vgl. BVerfG 21. September 1976 - 2 BvR 350/75 - zu B II 1 der Gründe, BVerfGE 42, 312) .

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09
    Dies gilt sowohl für die organisierte Kirche als auch für deren rechtlich selbstständige Teile (vgl. BVerfG 25. März 1980 - 2 BvR 208/76 - zu C I 2 a der Gründe, BVerfGE 53, 366) .

    Nach Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 WRV sind nicht nur die organisierte Kirche und deren rechtlich selbstständigen Teile, sondern alle der Kirche in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform Objekte, bei deren Ordnung und Verwaltung die Kirche grundsätzlich frei ist, wenn die Einrichtungen nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück des Auftrags der Kirche wahrzunehmen und zu erfüllen (BVerfG 25. März 1980 - 2 BvR 208/76 - zu C I 2 a der Gründe, BVerfGE 53, 366) .

  • OVG Saarland, 18.09.1995 - 1 W 6/95

    Staatliche Unterstützung; Grundrechtsverpflichtung; Kirchliche Hochschule;

    Auszug aus BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09
    Die durch die staatliche Anerkennung bewirkte Gleichstellung des Ausbildungsangebots mit dem einer staatlichen Fachhochschule genügt nicht, die Tätigkeit einer nicht staatlichen Fachhochschule rechtlich als die einer beliehenen Unternehmerin zu qualifizieren (vgl. OVG des Saarlandes 18. September 1995 - 1 W 6/95 - NVwZ 1996, 1237) .

    Die staatlichen Zuschüsse verlieren mit der Ausschüttung an den Empfänger ihren Charakter als öffentliche Mittel und werden Teil der Finanzausstattung des Empfängers (vgl. OVG des Saarlandes 18. September 1995 - 1 W 6/95 - NVwZ 1996, 1237) .

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04

    Konkurrentenklage

    Auszug aus BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09
    Der Vorrang dient dem Zweck, Rechtsstreitigkeiten prozesswirtschaftlich sinnvoll zu erledigen (vgl. Senat 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 - zu III 1 der Gründe, BAGE 114, 80) .

    Es obliegt allein dem Haushaltsgesetzgeber, darüber zu bestimmen, wie viele Planstellen im öffentlichen Dienst geschaffen werden (Senat 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 114, 80) .

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03

    Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit

    Auszug aus BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09
    Diese Norm bestimmt nur das Verhältnis der verschiedenen staatlichen Gerichtsbarkeiten untereinander (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - Rn. 64, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 5) .

    Deshalb ist bei Streitigkeiten in innerkirchlichen Angelegenheiten infolge des den Kirchen verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrechts der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten nicht eröffnet (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - Rn. 65, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 5) .

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

  • BAG, 23.08.2006 - 4 AZR 417/05

    Wiederholte korrigierende Rückgruppierung

  • BVerfG, 19.08.2002 - 2 BvR 443/01

    Grundrechtsbindung der Kirchen bei der Erhebung von Kirchensteuer

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 313/06

    Lehrerpersonalkonzept - Teilzeitbeschäftigung - Erhöhung der

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 706/09

    Nichtannahme einer wegen Subsidiarität unzulässigen Verfassungsbeschwerde

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 209/76

    Stiftungen

  • BVerfG, 13.01.2010 - 2 BvR 811/09

    Keine Absenkung der Kausalitätsanforderungen für Schadensersatzanspruch eines

  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

  • BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerwG, 28.04.1994 - 2 C 23.92

    Bestehen versorgungsrechtlicher Ansprüche (Waisengeld) - Erfordernis des

  • BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 13/00

    Schadenersatz wegen fehlender Auskünfte über Versorgungsansprüche

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08

    Konkurrentenklage - Wiederherstellungsanspruch

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 26/84

    Kirchliche Mitarbeitervertretung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2008 - 18 Sa 2121/08

    Wiederholung des Stellenbesetzungsverfahren unter Berücksichtigung der Bewerbung

  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 952/94

    Anspruch auf tarifvertragliche Anpassungen der Gagen

  • BAG, 07.02.1990 - 5 AZR 84/89

    Rechtsweg für Klage eines Priesters auf Pfarrvergütung

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00

    Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud

  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

  • BAG, 12.12.2017 - 9 AZR 152/17

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Schadensersatzanspruch des nicht berücksichtigten

    Die Schadensersatzverpflichtung einer Partei ist ein Rechtsverhältnis iSd. § 256 Abs. 1 ZPO (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 26 mwN) .

    a) Der Vorrang dient dem Zweck, Rechtsstreitigkeiten prozesswirtschaftlich sinnvoll zu erledigen (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 28) .

    Deshalb ist eine Feststellungsklage zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - aaO; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 19, BAGE 129, 72) .

    Auf Klagen, die zukünftige Ansprüche zum Gegenstand haben, ist der Grundsatz nicht anwendbar (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 30 mwN) .

    Der Schadensersatzanspruch folgt - unabhängig vom Amtshaftungsanspruch (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG; vgl. hierzu BGH 6. April 1995 - III ZR 183/94 - zu 3 f der Gründe, BGHZ 129, 226) - aus § 280 Abs. 1 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB iVm. Art. 33 Abs. 2 GG als Schutzgesetz (vgl. BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 68; 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 27 ff., BAGE 126, 26) .

    aa) Dem zurückgewiesenen Bewerber stehen nur dann Schadensersatzansprüche zu, wenn ihm anstelle des Konkurrenten das Amt hätte übertragen werden müssen (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 68; 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 87, 165) .

    Hierfür muss festgestellt werden, dass ein hypothetischer Kausalverlauf bei rechtmäßigem Vorgehen des Arbeitgebers zu einer Entscheidung geführt hätte, die für die Schadensersatz begehrende Partei günstiger gewesen wäre (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - aaO; vgl. auch BVerwG 17. August 2005 - 2 C 37.04 - zu II 3 der Gründe, BVerwGE 124, 99) .

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Bewerber seinen Anspruch auf § 280 Abs. 1 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB iVm. Art. 33 Abs. 2 GG stützt (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - aaO; vgl. auch BAG 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 27 ff., BAGE 126, 26) .

    Für eine Neubescheidung ist kein Raum, wenn die Stelle dem erfolgreichen Konkurrenten rechtswirksam auf Dauer übertragen worden und damit nicht mehr verfügbar ist (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - Rn. 28, BAGE 155, 29; 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 35) .

  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14

    Öffentliches Amt iSd. Art. 33 Abs. 2 GG

    Zwar binden gemäß Art. 1 Abs. 3 GG die Grundrechte - und in gleicher Weise die grundrechtsgleichen Rechte, wie das Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 45)  - Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung.

    Die Stelle ist damit nicht mehr verfügbar (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 35; 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - Rn. 22, BAGE 124, 80) .

  • BAG, 25.01.2024 - 8 AZR 318/22

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch - Kirche

    Sie nehmen keine Staatsaufgaben wahr, sind nicht in die Staatsorganisation eingebunden und unterliegen keiner staatlichen Aufsicht (BVerfG 19. Dezember 2000 - 2 BvR 1500/97 - Rn. 75 ff., BVerfGE 102, 370; vgl. auch BVerwG 27. Februar 2014 - 2 C 19.12 - Rn. 11, BVerwGE 149, 139; BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 48; Kästner in Kahl/Waldhoff/Walter BK Stand April 2010 Art. 140 Rn. 370; Mager in v. Münch/Kunig GG 7. Aufl. Art. 140 Rn. 53 ff.) .

    Der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 5 Satz 1 oder Satz 2 WRV vermittelt der Religionsgesellschaft bestimmte öffentlich-rechtliche Befugnisse, zu der die Organisationsgewalt gehört (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 50; vgl. auch BVerwG 25. November 2015 - 6 C 21.14 - Rn. 15, BVerwGE 153, 282) .

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