Rechtsprechung
   BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 165/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2759
BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 165/11 (https://dejure.org/2011,2759)
BAG, Entscheidung vom 12.10.2011 - 10 AZR 165/11 (https://dejure.org/2011,2759)
BAG, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 10 AZR 165/11 (https://dejure.org/2011,2759)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2759) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04

    Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung

    Auszug aus BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 165/11
    Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hat (vgl. BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 3 b aa der Gründe, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 20 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 15) .

    Diese Sachentscheidung ist wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls vorrangig den Tatsachengerichten vorbehalten (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 3 b und B IV 1 der Gründe, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 20 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 15; vgl. zur Kontroverse über den Umfang der revisionsrechtlichen Überprüfung: GMP/Müller-Glöge 7. Aufl. § 73 Rn. 10) .

  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05

    Auslegung von Willenserklärungen und Zustandekommen eines Treuhandvertrages

    Auszug aus BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 165/11
    Auch wenn man annimmt, dass der Kläger hiervon Kenntnis erlangt hat oder dieser Umstand bei objektiver Betrachtung für ihn erkennbar war (vgl. zu dieser Voraussetzung: BGH 5. Oktober 2006 - III ZR 166/05 - zu II 3 der Gründe, NJW 2006, 3777) , konnte er daraus nicht auf eine garantierte individuelle Bonushöhe schließen.
  • BGH, 05.02.1979 - II ZR 117/78

    Begriff des Handelsgeschäfts; Erwerb eines Maklerunternehmens; Begriff des

    Auszug aus BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 165/11
    Auch wenn man davon ausgeht, dass § 315 BGB eine Teilleistungsbestimmung zulässt (vgl. dazu KG Berlin 19. Februar 1979 - 2 U 3612/78 - DB 1979, 1124; Palandt/Grüneberg BGB 70. Aufl. § 315 Rn. 11; Erman/Hager BGB 13. Aufl. § 315 Rn. 14; enger Staudinger/Rieble (2009) § 315 Rn. 296: nur, wenn [vertraglich] ausbedungen) , muss durch sie das Ermessen hinsichtlich eines Teils der Leistung abschließend ausgeübt werden.
  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 165/11
    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falls abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (vgl. BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 31, AP GewO § 106 Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 49; 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 40, AP BGB § 307 Nr. 45 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 47; 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 112, 80) .
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 165/11
    Eine Gesamtzusage setzt eine bewusste und gezielte Bekanntgabe an die Arbeitnehmer voraus (vgl. BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 32, BAGE 118, 360) .
  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 765/08

    Ausgleichszahlung - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 165/11
    (a) Eine Gesamtzusage ist die an alle Arbeitnehmer des Betriebs oder einen nach abstrakten Merkmalen bestimmten Teil von ihnen in allgemeiner Form gerichtete Erklärung des Arbeitgebers, zusätzliche Leistungen erbringen zu wollen (st. Rspr., zB BAG 17. November 2009 - 9 AZR 765/08 - Rn. 19, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 88 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 12) .
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 31/09

    Beschäftigungsanspruch - Zustimmungsersetzungsverfahren

    Auszug aus BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 165/11
    In diesem Fall verhielte er sich widersprüchlich und verstieße damit gegen die in § 242 BGB niedergelegten Gebote von Treu und Glauben, wenn er ohne das Hinzutreten besonderer Umstände von seiner ursprünglichen Entscheidung Abstand nähme (vgl. zur Ausübung des Direktionsrechts: BAG 16. März 2010 - 3 AZR 31/09 - Rn. 26, BAGE 133, 307; 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 87, 311) .
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 165/11
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Leistungsbestimmung der Billigkeit entspricht, hat der Bestimmungsberechtigte zu tragen (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 182/09 - Rn. 90, AP GG Art. 12 Nr. 143; BGH 5. Juli 2005 - X ZR 60/04 - zu II 2 c aa der Gründe mwN, BGHZ 163, 321) .
  • LAG Hessen, 13.12.2010 - 7 Sa 614/10

    Bonuszahlung - Gesamtzusage - Auslegung einer Vorstandsmitteilung

    Auszug aus BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 165/11
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2010 - 7 Sa 614/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 332/96

    Widerruf der Bestellung zum kommissarischen Schulleiter

    Auszug aus BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 165/11
    In diesem Fall verhielte er sich widersprüchlich und verstieße damit gegen die in § 242 BGB niedergelegten Gebote von Treu und Glauben, wenn er ohne das Hinzutreten besonderer Umstände von seiner ursprünglichen Entscheidung Abstand nähme (vgl. zur Ausübung des Direktionsrechts: BAG 16. März 2010 - 3 AZR 31/09 - Rn. 26, BAGE 133, 307; 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 87, 311) .
  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 182/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 624/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss - Überforderungsschutz - Anspruch auf

  • KG, 19.02.1979 - 2 U 3612/78
  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 746/10

    Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools

    Deswegen kann der Kläger aus der Zusage eines Bonusvolumens in Höhe von 100 % des Bonusvolumens 2007 für die anderen Beschäftigten keine Rechtsfolgen herleiten (zu den Rechtswirkungen des Schreibens vom 28. Oktober 2008: BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 649/10 - [Tarifbeschäftigte] und - 10 AZR 165/11 - [außertarifliche Angestellte]) .

    Im Übrigen führt auch die Festlegung eines Bonusvolumens entsprechend dem Schreiben vom 28. Oktober 2008 nach der Rechtsprechung des Senats (BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 165/11 -) außerhalb des Anwendungsbereichs der "Betriebsvereinbarung über das Bonussystem im Tarifbereich" (BV Bonus im Tarif) nicht zu einem Anspruch auf einen bestimmten individuellen Bonus.

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 649/10

    Variable Vergütung - Betriebsvereinbarung

    Damit unterscheidet sich das Regelungssystem dieser Betriebsvereinbarung maßgeblich von den vertraglichen Regelungen, die eine einheitliche Ermessensentscheidung über den jeweiligen individuellen Bonus vorsehen (BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 746/10 -) , oder den Regelungen der Gesamtbetriebsvereinbarung über die "Grundsätze der außertariflichen Grundvergütung" vom 1. Dezember 1999 (BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 165/11 -) .
  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 620/11

    Bonus - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Berücksichtigung der wirtschaftlichen

    Vielmehr bezog sich die Erklärung für die Arbeitnehmer erkennbar nur auf einen Faktor für die spätere Bestimmung ihres jeweiligen Bonusanspruchs (vgl. BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 165/11 - Rn. 32 ff.) .

    Die Rechtsvorgängerin der Beklagten hat sich dadurch verpflichtet, das zugesagte Bonusvolumen bei der Ausübung ihres Ermessens als einen wesentlichen Faktor zugrunde zu legen (vgl. BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 165/11 - Rn. 35) .

  • LAG Hamm, 12.09.2012 - 3 Sa 123/11

    Leistungsbestimmung durch den Arbeitgeber bei variablen Vergütungsbestandteilen

    Zudem verweist die Beklagte darauf, dass das Bundesarbeitsgericht über einen identischen Sachverhalt bereits mit Urteil vom 12.10.2011 im Verfahren 10 AZR 165/11 entschieden und einen Anspruch eines AT-Mitarbeiters ohne Zielvereinbarung verneint habe.

    Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.10.2011 im Verfahren 10 AZR 165/11 sei nicht zu folgen: Es treffe nicht zu, dass eine Selbstbindung bei nachträglich veränderten Umständen keine Bindung mehr sei.

    Dafür, dass die Rechtsvorgängerin der Beklagten mit der Bekanntgabe des Bonusvolumens gegenüber einem Teil der Beschäftigten eine selbstständige, von den arbeitsvertraglichen und betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen unabhängige Grundlage für einen Bonusanspruch schaffen wollte, gibt die abgegebene Erklärung keine Anhaltspunkte (BAG 12.10.2011, 10 AZR 165/11).

    Soweit die Parteien im vorliegenden Verfahren darüber streiten, ob mit der Mitteilung vom 28.10.2008 überhaupt eine Willenserklärung abgegeben worden ist, ob damit eine Leistungsbestimmung im Sinne des § 315 BGB getroffen worden ist und die Beklagte berechtigt war, von einer möglichen Selbstbindung durch nachträgliche Umstände abzugehen, hat das Bundesarbeitsgericht zu dem identischen Sachverhalt bereits eine Entscheidung im Verfahren 10 AZR 165/11 getroffen.

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 756/10

    Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools

    Deswegen kann der Kläger aus der Zusage eines Bonusvolumens in Höhe von 100 % des Bonusvolumens 2007 für die anderen Beschäftigten keine Rechtsfolgen herleiten (zu den Rechtswirkungen des Schreibens vom 28. Oktober 2008: BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 649/10 - [Tarifbeschäftigte] und - 10 AZR 165/11 - [außertarifliche Angestellte]) .
  • LAG Hamm, 12.09.2012 - 3 Sa 308/11

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts des Arbeitgebers bei variablen

    Zudem verweist die Beklagte darauf, dass das Bundesarbeitsgericht über einen identischen Sachverhalt bereits mit Urteil vom 12.10.2011 im Verfahren 10 AZR 165/11 entschieden und einen Anspruch eines AT-Mitarbeiters ohne Zielvereinbarung verneint habe.

    Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.10.2011 im Verfahren 10 AZR 165/11 sei nicht zu folgen: Es treffe nicht zu, dass eine Selbstbindung bei nachträglich veränderten Umständen keine Bindung mehr sei.

    Dafür, dass die Rechtsvorgängerin der Beklagten mit der Bekanntgabe des Bonusvolumens gegenüber einem Teil der Beschäftigten eine selbstständige, von den arbeitsvertraglichen und betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen unabhängige Grundlage für einen Bonusanspruch schaffen wollte, gibt die abgegebene Erklärung keine Anhaltspunkte (BAG 12.10.2011, 10 AZR 165/11).

    Soweit die Parteien im vorliegenden Verfahren darüber streiten, ob mit der Mitteilung vom 28.10.2008 überhaupt eine Willenserklärung abgegeben worden ist, ob damit eine Leistungsbestimmung im Sinne des § 315 BGB getroffen worden ist und die Beklagte berechtigt war, von einer möglichen Selbstbindung durch nachträgliche Umstände abzugehen, hat das Bundesarbeitsgericht zu dem identischen Sachverhalt bereits eine Entscheidung im Verfahren 10 AZR 165/11 getroffen.

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 747/10

    Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools

    Deswegen kann der Kläger aus der Zusage eines Bonusvolumens in Höhe von 100 % des Bonusvolumens 2007 für die anderen Beschäftigten keine Rechtsfolgen herleiten (zu den Rechtswirkungen des Schreibens vom 28. Oktober 2008: BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 649/10 - [Tarifbeschäftigte] und - 10 AZR 165/11 - [außertarifliche Angestellte]) .

    Im Übrigen führt auch die Festlegung eines Bonusvolumens entsprechend dem Schreiben vom 28. Oktober 2008 nach der Rechtsprechung des Senats (BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 165/11 -) außerhalb des Anwendungsbereichs der "Betriebsvereinbarung über das Bonussystem im Tarifbereich" (BV Bonus im Tarif) nicht zu einem Anspruch auf einen bestimmten individuellen Bonus.

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/11

    Bonus - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Vertrauensschaden

    Durch die Bekanntgabe der Vorstandsentscheidung vom 2. Oktober 2008 mit Schreiben vom 28. Oktober 2008 über ein Bonusvolumen in Höhe des Bonusvolumens 2007 hat die Rechtsvorgängerin der Beklagten noch keine verbindliche Leistungsbestimmung des individuellen Bonus für das Jahr 2008 iSv. § 315 BGB vorgenommen (vgl. auch BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 165/11 - Rn. 27 ff.) .
  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 198/11

    Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools

    Deswegen kann der Kläger aus der Zusage eines Bonusvolumens in Höhe von 100 % des Bonusvolumens 2007 für die anderen Beschäftigten keine Rechtsfolgen herleiten (zu den Rechtswirkungen des Schreibens vom 28. Oktober 2008: BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 649/10 - [Tarifbeschäftigte] und - 10 AZR 165/11 - [außertarifliche Angestellte]) .
  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 550/10

    Variable Vergütung - Betriebsvereinbarung

    Damit unterscheidet sich das Regelungssystem dieser Betriebsvereinbarung maßgeblich von den vertraglichen Regelungen, die eine einheitliche Ermessensentscheidung über den jeweiligen individuellen Bonus vorsehen (BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 746/10 -) , oder den Regelungen der Gesamtbetriebsvereinbarung über die "Grundsätze der außertariflichen Grundvergütung" vom 1. Dezember 1999 (BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 165/11 -) .
  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 766/10

    Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 770/10

    Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 772/10

    Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 757/10

    Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 768/10

    Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 758/10

    Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 767/10

    Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 771/10

    Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 154/11

    Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht